Um effektive Strukturen und Synergieeffekte zu schaffen, haben die drei Länder vereinbart, einen gemeinsamen Prüfdienst mit Sitz in Hamburg zu schaffen. Die erforderlichen Personal- und Sachkosten sollen zunächst in Form eines Vorschusses von den drei Ländern in Höhe von jeweils 110.000 Euro für die Jahre 2018 bis 2020 finanziert werden. Es ist vorgesehen, die zu prüfenden Einrichtungen je nach Prüfaufwand an den Kosten zu beteiligen, sodass sich in den Folgejahren die Zahlungen der Länder reduzieren. Insgesamt wird eine Kostenneutralität angestrebt. So weit zunächst zum wesentlichen Inhalt.
Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, bedarf er gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Die beiden mitberatenden Ausschüsse, der Finanz- und der Sozialausschuss, haben jeweils mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss ist das Wirtschaftsministerium um Prüfung gebeten worden, ob eine Übertragung der Prüfungsaufgaben auf den Landesrechnungshof im Einklang mit dem SGB V steht. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der AfD im Wirtschaftsausschuss beantragt, zunächst das Ergebnis der
Prüfung des Wirtschaftsministeriums abzuwarten und dann erst eine abschließende Empfehlung abzugeben. Den Antrag der AfD-Fraktion hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BMV abgelehnt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hier lediglich um einen Zustimmungsgesetzentwurf handelt und der Landtag keine Möglichkeiten hat, inhaltliche Änderungen am Staatsvertrag vorzunehmen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf insgesamt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und DIE LINKE, bei Enthaltung seitens der Fraktion der BMV dem Landtag empfohlen, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Nun bitte ich Sie, sehr geehrte Abgeordnete, der Beschlussempfehlung zu folgen, um den Weg für das Inkrafttreten des Staatsvertrages frei zu machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen befassen wir uns heute in Zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf über die Schaffung eines gemeinsamen Prüfdienstes der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben es eben ausführlich gehört. Grund der Neustrukturierung ist die Neuordnung der Krankenkassenlandschaft, welche dazu geführt hat, dass die Prüfaufgaben der drei genannten Länder sich lediglich noch auf die länderspezifischen MDK, KV und KZV und deren Prüfstellen und Beschwerdeausschüsse beschränken. Dieser gemeinsame Prüfdienst, bestehend aus insgesamt drei Mitarbeitern, soll in Hamburg ansässig sein, dem Senat der Stadt Hamburg unterstellt werden und zunächst von jedem Land mit 110.000 Euro finanziert werden, wie wir gehört haben.
Wir kritisieren erstens, dass die länderübergreifende Zentralisierung von länderspezifischen Prüfaufgaben vorgenommen wurde, ohne geprüft zu haben, ob es Alternativen gibt, die dem Subsidiaritätsprinzip besser entsprechen und gegebenenfalls für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt günstiger sein könnten, zweitens, dass eine Prüfinstitution mit entsprechenden Arbeitsplätzen, also vier Arbeitskräfte insgesamt, an die Metropole Hamburg abgegeben wird, obwohl diese ebenso in der Fläche zur Stärkung der Flächenländer hätte angesiedelt werden können.
Wir halten nach Kenntnis der derzeitigen Faktenlage die hier zu beschließende Zentralisierung in der angestreb
ten Form für unzweckmäßig. Schaut man nämlich genauer hin, dann sollen in Hamburg zunächst drei Prüfer tätig werden, ein Leiter und zwei Mitarbeiter. Die zu prüfenden Institutionen sind die KV, KZV und MDK und so weiter und die Prüfaufgaben umfassen die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der oben genannten Institutionen. Als Revisor würde ich sagen, ein normales Aufgabenspektrum für Revisoren.
Wir plädieren deshalb für den kostengünstigeren, organisatorisch besseren Weg, nämlich die Eingliederung des Prüfers nach SGB V in den Landesrechnungshof. Dort hat ein Prüfer oder ein Revisor den fachlichen Austausch ebenso wie die methodische Unterstützung. Einwände, dass die Prüfinstanz laut SGB V beim Gesundheitsministerium angesiedelt sein müsse, hat der Landesrechnungshof durch eine eigene Expertise inzwischen nicht bestätigen können.
Leider dürfen wir nicht erwarten, dass unser Vorschlag von der Regierungskoalition übernommen wird. Damit müssen wir feststellen, dass die Regierung ohne Not einen Arbeitsplatz und den Erhalt und Ausbau eigener Prüfkompetenzen in Mecklenburg-Vorpommern aufgibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das kann man ganz kurz machen, das haben wir in der Ersten Lesung ja auch schon deutlich gemacht: Dieser Staatsvertrag macht einfach Sinn. Er macht einfach Sinn. Wir haben hier keine Prüfungstätigkeit. Das heißt, für die bundesweit tätigen Krankenkassen lag die Prüfungskompetenz noch nie in Mecklenburg-Vorpommern. Dadurch, dass die AOK fusioniert hat zur AOK Nord mit Sitz in Potsdam und Berlin, ist das Land Brandenburg zuständig. Jetzt quasi sich zusammenzutun und zu sagen, wir brauchen eine Prüfungsinstanz und Prüfungskompetenz für den gesamten norddeutschen Bereich, ist einfach aus Kostengründen zielführend und passt.
Auch die von der AfD, sage ich mal, vorgetragene Kritik, man hätte gucken sollen, ob man das in MecklenburgVorpommern macht, ich denke, das ist deutlich vorgetragen worden vom Ausschussvorsitzenden, wir reden über drei oder vier Stellen, nicht drei oder vier Stellen für Mecklenburg-Vorpommern, sondern drei oder vier Stellen für Gesamtnorddeutschland. Und das wäre dann viel
leicht – wie viel? – eine Stelle oder noch nicht mal eine Stelle für Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Zu sagen, das ist jetzt von besonderer Wichtigkeit und rettet das Land, das kann ich nicht erkennen. Also damit zu einer Zusammenarbeit zu kommen, ist einfach zielführend und passt. Deswegen kann ich nur sagen, meine Fraktion wird diesem Staatsvertrag zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
DIE LINKE! Oh ja! Ich habe Herrn Ritters strengen Blick gesehen. Ich wusste gleich, es läuft was falsch.
Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Heydorn hat eben gerade behauptet, die Lösung passt. Aus unserer Sicht passt sie nicht,
Wir empfinden es als falsch, dass immer wieder hoheitliche Aufgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern rausgegeben werden in andere Bundesländer. Das war bei der Rentenversicherung so, das war bei den Krankenkassenfusionen so und das ist hier dann auch so, vormals Brandenburg, sind wir mit Brandenburgern zusammengegangen, jetzt soll das nach Hamburg gegeben werden. Auch, wenn es sich um eine kleine Stelle handelt, logischerweise, die Krankenkassen haben einen Prüfdienst, der wirtschaftet selber und muss auch entsprechend geprüft werden, aber das können wir selber gut machen. Und warum könnte eine solche Stelle für Norddeutschland nicht auch in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt werden?!
Es geht um hoheitliche Sachen, es geht auch um das Selbstbewusstsein unseres Landes. Immer alles wegzugeben, scheint eine elegante Lösung, aber es ist aus unserer Sicht die falsche.
Und der zweite Punkt, der uns nicht passt, ist, Sie legen einen Staatsvertrag vor. Zu einem Staatsvertrag, das wissen wir alle, kann man nur noch Ja oder Nein sagen. Man kann nicht über Varianten diskutieren, über Alternativen, über Möglichkeiten, dieses oder jenes zu tun. Das ist ausgeschlossen. Insofern empfehlen wir der Landesregierung, wenn wieder Staatsverträge anstehen, dann
vorher darüber zu informieren, vielleicht die Abgeordneten zu informieren. Politische Tätigkeit verstehen wir als den Wettstreit um die besten Ideen und Sie schließen uns von diesem Wettstreit aus, wenn Sie uns einen Staatsvertrag auf den Tisch packen und sagen, hopp oder top. Also das ist nicht zweckmäßig.
Nun war die Überlegung, die AfD hatte vorgelegt, man könne das gegebenenfalls über den Landesrechnungshof ziehen. Nach einer Debatte im Finanzausschuss – da ist das wohl ausgiebig diskutiert worden – sind unsere Abgeordneten im Finanzausschuss wiedergekommen, wir haben uns gestern in der Fraktion noch mal darüber unterhalten. Und die Einschätzung ist die, auch die Möglichkeit, das über den Landesrechnungshof zu leisten – als Alternative zu dem, was im Staatsvertrag niedergeschrieben ist –, lässt sich so wohl nicht realisieren. Das hängt mit den Regelkreisen zusammen, die einmal im Landesrechnungshof geprüft werden müssen, und dem Sozialrecht, um das es in diesem Falle geht. Insofern wird die Fraktion DIE LINKE sich hier enthalten. Wir wollen diesen Staatsvertrag nicht, aber die Alternative, die noch in Betracht käme, ist wohl so nicht gangbar, deshalb eine …
Was heißt „eine mutige Entscheidung“? Also dass wir in so eine Zwangslage gekommen sind, Herr Kokert, haben Sie zu verantworten.
sachlich darüber im Vorfeld zu reden. Das ist schade, das bedauern wir. Aber insofern begründetermaßen eine Enthaltung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.