Protokoll der Sitzung vom 19.10.2017

(Vincent Kokert, CDU: Manchmal klappts!)

Die Frage ist nur, in den Widerspiegelungen in den Medien ist ja auch zu lesen, wo wir stehen mit der Immunisierung, mit dem Impfen, mit dem Impfgrad, wo es Her

ausforderungen gibt, aber der Anspruch an diese Debatte war ja, auch noch mal deutlich zu machen, dass wir eine Kampagne bräuchten. Wenn wir über eine Kampagne reden, dann müssten wir schon konkreter werden, in welcher Art und Weise soll diese Kampagne denn gestartet werden und mit welcher Zielrichtung. Da hängt ja eine Menge dran.

Also wir finden das gut, dass es dieses Thema hier gibt. Wir unterstützen dieses Anliegen sehr und Sie haben, wenn es um gesundheitliche Prävention geht, uns immer an Ihrer Seite. Aber, da komme ich nachher noch mal drauf, in Sachen Prävention geht es ja um weit mehr als um das Impfen.

Aber jetzt noch mal, wenn es ums Impfen geht, wäre nachzufragen – vielleicht geben Sie darauf eine Antwort –: Geht es um Grundimmunisierung? Geht es um das Auffrischen des Impfstatus? Geht es um das Schließen von Impflücken? Wenn wir über Zielgruppen reden, reden wir – es war von Masern viel die Rede – über Kinder und Jugendliche oder reden wir über den Impfstatus von Menschen, die auf der Flucht hier zu uns gekommen sind? Wie ist da die Situation? Viele wurden zwar 2015 und 2016 untersucht, aber wie ist es danach weitergegangen? Hat auch der Impfstatus da eine Rolle gespielt? Das sollte uns schon interessieren. Also wen wollen wir ansprechen?

Ich glaube, Frau Tegtmeier hat eben darüber gesprochen, das unterstützen wir sehr, wir müssen auch in den Blick nehmen, dass mit zunehmendem Alter natürlich die Immunität schwächer wird. In Thüringen – das ist, denke ich mal, der Rede wert, das wäre so ein Ansatzpunkt für eine Kampagne aus unserer Sicht –, in Thüringen zum Beispiel läuft gerade eine Kampagne „Impfen 60+“, wo es insbesondere um den Impfstatus hinsichtlich von Grippeviren und Pneumokokken geht, also um die Gefahr der Lungenentzündung. Und an dieser Stelle, denke ich mal, haben wir auch Handlungsbedarf.

Also, es wäre ganz gut, wenn wir uns dazu verständigen können, heute in der Aussprache sozusagen den Aufschlag sehen, aber dann eben im Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss darüber reden, welche Maßnahmen wir konkret unternehmen wollen. Denn dass wir uns da konkret verhalten müssen, zeigen eine Reihe von Antworten auf Anfragen der Vorsitzenden der Fraktion der LINKEN. Simone Oldenburg hat in der letzten Legislaturperiode und auch jüngst mehrfach nachgefragt: Wie ist der Impfstatus? Wir haben zum einen zu erkennen, dass es einen guten Impfstatus gibt – es ist, wie gesagt, mehrfach betont worden – bei den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1. In den Jahrgangsstufen 4 und 8 nimmt es deutlich ab, also wäre hier auch ein Ansatzpunkt, zu werben und zu sensibilisieren für den Impfstatus. Zu den anderen Personengruppen habe ich etwas gesagt.

Was aus unserer Sicht wichtig ist, ich knüpfe mal an die Aussagen von Wirtschaftsminister Glawe an, also Prävention ist uns wichtig. Dann hängt mit dem Impfen ja noch mehr zusammen, die Frage zum Beispiel, wie sind unsere Gesundheitsämter ausgestattet. Die Kampagne ist das eine, zu sensibilisieren ist das eine, aber wer macht es dann nachher? Wer kümmert sich darum? Und da sind natürlich für uns vorzügliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner die Gesundheitsämter. Wir haben als Fraktion DIE LINKE schon mehrfach darauf hingewiesen, dass wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene intensiv daran arbeiten müssen, dass die Ge

sundheitsämter gut ausgestattet sind. Im Übrigen kommt aus den Gesundheitsämtern auch der Hinweis, wir brauchen mehr Zeit für Impfkampagnen, also wenn Impfungen laufen, gibt es in der Regel kurze Zeitfenster. Da erreicht uns der Ruf, wir brauchen eine Entzerrung des Zeitkorridors, um die Impfungen entsprechend vornehmen zu können. Das ist etwas, was uns natürlich auch beschäftigen sollte.

Abschließend will ich ganz gern noch Bezug nehmen auf die Rede von Minister Glawe. Wenn er sagt, Prävention wird uns weiterhin wichtig sein, dann müsste sich das eigentlich auch im Haushaltsentwurf abbilden. Und wenn wir mal schauen unter den Haushaltstiteln zu den Themen Prävention und Gesundheitsförderung, erkennen wir, dass die Landesregierung aus SPD und CDU gedenkt, diesen Bereich nicht zu stärken, sondern auf gleichbleibendem Niveau zu bleiben. Wir haben da in toto 2,7 Millionen Euro eingestellt, auch weiterhin. Und das ist ein Riesenbereich, denn eine solche Kampagne, wenn wir da verstärkt rangehen wollen – ich betone noch mal, für uns LINKE ist das ungeheuer wichtig, denn die gesundheitliche Situation der Bevölkerung von morgen, in den nächsten Jahren, mittelfristig und langfristig gedacht, hängt sehr stark davon ab, was uns heute gelingt, was wir heute auf den Weg bringen, wozu wir uns heute verständigen können –, setzt voraus, dass wir in der Prävention deutlich zulegen. Dazu werden wir dann in der Haushaltsberatung noch mal kommen.

Und was den Impfstatus und die Konkretisierung einer solchen Kampagne betrifft: Entweder sagen Sie seitens der CDU als Antragstellerin dieses Tagesordnungspunktes heute Konkreteres dazu, sonst sollten wir im Gesundheitsausschuss dazu noch mal vertiefend miteinander ins Gespräch kommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Vincent Kokert, CDU)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die Fraktion BMV hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Weißig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Grundsätzlich bin ich für eine bedingte Pflichtimpfung. In meiner Schulzeit in den 50er/60er-Jahren wurde ich mit Mitschülern konfrontiert, die Metallkonstruktionen um ihre Beine hatten, wo man dann hinter vorgehaltener Hand sagte: Die ist nicht geimpft, sie hat Kinderlähmung bekommen. Mein Lehrer und auch seine Ehefrau hatten Gesichtslähmungen durch Kinderlähmung. Es war eigentlich sehr oft zu sehen. Durch Windpocken, Masern, Röteln erkrankte Spielgefährten – alles zu der damaligen Zeit – wurden taub und stark sehbehindert. Sie waren nicht geimpft.

Auch die Zuwanderung zwingt uns, darauf zu achten, dass Kinder geimpft werden müssen. Menschen kommen aus Ländern zu uns, deren Gesundheitssystem marode und gar nicht existent ist. Tuberkulosekrankheiten treten auf, Krankheiten, wo wir schon vorher geglaubt haben, sie seien ausgerottet.

Die Impfung ist ein Segen und eine große Errungenschaft für die Menschheit geworden. Jeder von uns ist

auch für seine Mitmenschen verantwortlich. Wir werden alt, eben weil diese Erkenntnis „Impfen hilft“ Menschen vor schwerwiegenden Erkrankungen schützt und letztendlich durch den medizinischen Fortschritt auch gesünder altern lässt.

Mecklenburg-Vorpommern ist schon ein Vorbild. Wie Sie heute auch lesen konnten in der Zeitung, bei 95 Prozent der Schulanfänger 2015/2016 wurden 9 von 16 dokumentierten Impfungen wahrgenommen. Wir haben es in der Hand, und es ist an uns, unserer Verantwortung gerecht zu werden, für noch mehr Aufklärung zu sorgen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Danke, Frau Abgeordnete.

Noch einmal hat das Wort der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU Herr Kokert.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Debatte, auch vielen Dank für die Einigkeit. Das haben wir ja in diesem Haus in dieser Legislaturperiode noch nicht so häufig gehabt, dass sich im Prinzip alle in der Sache einig sind.

Herr Koplin fordert natürlich zu Recht und sagt: Was steckt denn nun eigentlich hinter der Kampagne? Untermauert das doch mal ein bisschen! Natürlich dürfen Sie von mir heute nicht erwarten, dass ich Ihnen eine komplette Kampagne präsentiere, weil am Ende könnte ich dann sogar sagen, dafür bin ich gar nicht zuständig, sondern der Gesundheitsminister. Ich habe jetzt schon mal über die Bänke mit ihm gesprochen. Er sagt, eine professionelle Kampagne kostet rund 300.000 Euro – damit wir auch mal wissen, worüber wir reden –, wenn man sie richtig ordentlich machen will.

Ich will Ihnen gerne folgendes Angebot machen, und zwar ein ernst gemeintes Angebot: Lassen Sie uns für die nächste Landtagssitzung einen interfraktionellen Antrag zu einer Impfkampagne auf den Weg bringen, wenn die Fraktionen mit dabei sein wollen. Mehr als das Angebot machen können wir nicht. Und es ist halt das Schöne in diesem Parlament, dass, wenn wir das beschließen und sagen, wir wollen diese Kampagne und wir stellen 300.000 Euro zur Verfügung, dann beschließt es das Parlament und dann wird das auch passieren. Wenn wir das gemeinschaftlich heute miteinander vereinbaren wollen, wäre ich jedenfalls gerne bereit, auch einen Antragsentwurf dafür zu machen und mich am Ende darum zu kümmern, woher das Geld kommt, falls diese zweite Frage sofort auftauchen sollte.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Strategiefonds!)

Na ja, ob aus dem Strategiefonds oder aus anderen Haushaltsmitteln, das sei jetzt mal dahingestellt. Aber gehen Sie davon aus, dass wir damit sehr vernünftig umgehen werden. Ich denke, wenn es der Landtag in summa will, dann wird die Regierung auch Mittel und Wege finden, um die 300.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Und wenn alle Stränge reißen,

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Frau Kollegin Oldenburg, dann heißt es vielleicht auch Strategiefonds.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Schöne daran wäre, dann könnte DIE LINKE sogar sagen, der Strategiefonds ist zu was nutze. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich neue Gäste begrüßen, die unserer Debatte lauschen. Das ist der CDU-Ortsverband Alstertal. Herzlich willkommen!

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Straftaten, auf Drucksache 7/1127.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Straftaten – Drucksache 7/1127 –

Das Wort zur Begründung hat Frau Larisch für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Am 13.09. titelte die SVZ: „Linke: Bleiberecht für Rassismusopfer“.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Vorausgegangen war dem wieder einmal eine Meldung, dass eine Familie aus dem Landkreis Rostock abgeschoben werden soll. Diese Familie ist Betroffene eines versuchten Brandanschlages auf ihre Unterkunft in Groß Lüsewitz. Die Täter wurden verurteilt und sagten zum Motiv: Wir wollten, dass die hier weggehen und dass niemand mehr hierherkommt. Nach diesem Zeitungsartikel passierte Folgendes. Die Bützower und Güstrower Kameradschaftsszene titelte öffentlich: Unsere Asylantenmutti hat wieder einmal etwas vor. Vielleicht sollten ja ihre Schäfchen sie einmal ordentlich bereichern, damit sie weiß, dass die hier nicht hergehören. – Das sind zwei Formen rechtsmotivierter Gewalt.

Gewalt hat fünf Dimensionen: physische, psychische, Opfer, Täter und Gesellschaft. Der Umgang mit Opfern und Tätern hat ganz direkte Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Die Beweggründe der Täter wirken direkt in die Zivilgesellschaft. Die Bestrafung der Täter wirkt allerdings nur auf sie selbst. Strafe hat noch niemanden daran gehindert, Gewalt auszuüben. Der Umgang mit den Opfern aber hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Im besten Fall verhindert er neue Straftaten, im schlimmsten Fall ermutigt er andere, auch Täter zu werden.

Gewalt hat immer etwas mit Macht zu tun. Täter zielen eben nicht in erster Linie darauf ab, ihr Opfer körperlich zu verletzen, sondern sie wollen immer in erster Linie

Macht. Sie wollen Macht und sie wollen der Gesellschaft beweisen, dass sie in der Lage sind, diese Macht auszuüben. Erreicht ein Gewalttäter sein Ziel, werden andere auch Gewalt nutzen, um ihre Ziele zu erreichen. Werden Opfer aus der Öffentlichkeit und aus der Nähe der Täter verbannt, ist das Ziel der Täter erreicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2015 311 und im Jahr 2016 304 ausermittelte und abgeurteilte fremdenfeindliche Straftaten. Und ich rede hier wirklich über Gewalt, die ausgeübt wird aufgrund von Herkunft, Religion und Hautfarbe. Wenn zwei Menschen unterschiedlicher Herkunft sich um ein Auto prügeln, dann ist das auch Gewalt, aber keine rassistisch motivierte.

Rassistisch motivierte Gewalt sind Beleidigungen, sind Morddrohungen, sind Schweineköpfe in den Wohnungen von jüdischen und muslimischen Mitbürgern, ist das Kopftuchherunterreißen auf der Straße, das sind Hakenkreuze an Häusern von jüdischen Menschen, „Ab-ins-Gas“-Rufe auf Demonstrationen, Hetzjagden durch die Stadt, Brandanschläge und Körperverletzungen – und immer öfter leider auch von Personen, die nicht offensichtlich dem rechten Spektrum angehören. MigrantInnen haben mittlerweile häufig den Eindruck, dass die ganze Stadt sie brennen sehen möchte.

Politik und Verwaltung versagen oft dabei, die Sicherheit der Betroffenen gänzlich zu gewährleisten. Das Versagen im NSU-Komplex spricht Bände. Ein Bleiberecht ist ein eindeutiges Bekenntnis des Staates gegen Hass und Gewalt. Die Täter brauchen Strafe. Das Umfeld der Täter braucht ein klares Signal: Es passiert genau das Gegenteil von dem, was ihr wollt.

Und warum jetzt ein Bleiberecht über den Paragrafen 60a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz hinaus? Rassistische Angriffe sprechen Menschen ihre Daseinsberechtigung ab. Rassistische Angriffe nehmen Opfern das Recht, in der BRD zu leben. Rassistische Angriffe richten sich nicht nur gegen diesen einen Betroffenen, sondern immer gegen eine ganze Gruppe von Menschen. Die Täter leiten aus rassistischen Angriffen eine Berechtigung für weitere Angriffe ab. Freisprüche von Tätern erfolgen immer auch wegen fehlender Zeugen. Der Anspruch auf Heilung und Entschädigung wird Opfern rassistischer Straftaten verweigert. Und es ist auch eine Forderung des NSU-Untersuchungsausschusses.

Die Gleichbehandlung mit anderen Opfern von Gewalt ist gewährleistet. Und damit möchte ich jetzt auf das Argument vieler Innenminister eingehen, die von einer Privilegierung einer Opfergruppe sprechen, denn dieses ist nicht der Fall. Opferverbände unterschiedlicher Gewaltbetroffener forderten und fordern seit Jahren, ausschließlich die Opferperspektive zu betrachten. 2016 wurde das Recht von Opfern sexueller Gewalt gestärkt und es kam tatsächlich aus Aktionen von Frauenorganisationen. Jetzt ist „Nein!“ auch wirklich ein „Nein!“.

Auch 2016 wurden sogenannte öffentliche Personen mit dem Klarstellungsbeschluss zum Stalking-Paragrafen gleichgestellt. In der Vergangenheit wurde nämlich erwartet, dass öffentliche Personen – und dazu gehören auch Politikerinnen und Politiker – einfach etwas mehr aushalten müssen. Auch die zunehmenden politisch motivierten Angriffe auf Politiker und Politikerinnen, die sich um Geflüchtete kümmern, führten hier zu einer Klarstellung. Dazu brauchte es aber eben Politikerinnen und

Politiker, die sich nicht zurückziehen aus der Öffentlichkeit, die trotz Morddrohungen, die trotz der Nachstellungen und trotz der Übergriffe auf Geflüchtete weiterhin sichtbar blieben. Nur dadurch wurde es möglich, dass Politiker-Stalking neuerdings strafbar ist.

Es ist ganz nötig, dass Opfer rassistischer und rechtsmotivierter Gewalt sagen, ihr kriegt uns hier nicht weg, wir sind nun erst recht in eurer Nähe. Die einzige Opfergruppe, die noch keinen neuen Schutzstatus besitzt, sind ausländische Opfer rassistischer Gewalt. In Brandenburg, in Berlin und in Thüringen hat auch die SPD so einem Erlass zugestimmt und deren Antragstellung unterstützt, und wir hoffen, dass dieses ebenso in Mecklenburg-Vorpommern möglich ist. Die Opferschutzverbände PRO ASYL, die Flüchtlingsräte, die Migrantenorganisationen, Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeitende fordern so einen Erlass seit 2002. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.