Und da Sie es als Absurdität ausgeführt haben, dass es ein „Hierbleibebonbon“ ist, kann ich Ihnen jetzt auch tatsächlich gleich antworten und ich würde Ihnen jetzt ganz gerne sagen, warum ich finde, dass man sämtliche Gewaltstraftaten ausschließlich aus einer Opferperspektive betrachten soll und Opfer niemals aus dem Fokus nimmt, weil genau dann Hakenkreuzschmierereien passieren. Ich kann das nur aus meiner Heimatstadt berichten. Mir sind zwar auch andere Fälle bekannt, aber ich glaube, als selbst Betroffene darf ich das auch sagen.
In Güstrow gibt es ja eine relativ große rechte Szene und ein junger 18-jähriger Mann hat irgendwann einmal einen Jugendklub überfallen. Mit Baseballschlägern und heißem Teer hat er dort Sozialarbeitende und Jugendliche verletzt. Die Folge dessen war, dass der Jugendklub geschlossen wurde und die Jugendlichen und die Betreuer traumatisiert, ohne Solidarität wieder von vorne angefangen haben, das bis heute. Dieser damals 18Jährige ist heute ein Mehrfachstraftäter und unwiederbringlich ein Rechtsextremist, mehrfach genannt im Verfassungsschutzbericht der letzten Jahre. Und genau das
ist die Folge einer Täter-Opfer-Umkehr. Für meinen Begriff – und das als Betroffene tatsächlich rechtsextremistischer Gewalt und auch wirklich körperlich Betroffene –, sage ich, hätte man anders gehandelt und diesen 18Jährigen nicht in den Fokus dieser Tat gerückt, sondern eingesperrt, auch wenn er 18 ist, und ihm eine ordentliche Sozialarbeit angedeihen lassen,
dann wäre er vielleicht heute kein Rechtsextremist, sondern er hätte eine Chance gehabt zurückzufinden. Das hat man aber nicht und bis heute ist er nicht im Gefängnis.
Lassen Sie mich weiter berichten: In Bützow gab es nach dem Zeitungsartikel der SVZ, dass DIE LINKE diesen Antrag stellt, einen Schwelbrand am zukünftigen Integrationszentrum. Warum das passiert ist, wer das gelegt hat, das weiß kein Mensch. Das war höchstwahrscheinlich, weil dort Bauarbeiten sind. Aber die dortige Kameradschaftsszene hat sich ganz furchtbar gefreut und sie hat wieder Flüchtlingen die Schuld gegeben. Denn würde es keine Geflüchteten in der Stadt Bützow geben, dann müsste man dieses Haus nicht umbauen und dann müssten die armen Feuerwehrleute auch nicht zu einem Brand ausrücken. Das ist die Täter-Opfer-Umkehr, die ich meine, dass man Geflüchtete zu Schuldigen macht, dass man Opfer zu Schuldigen macht. Genauso ist das, und wer Opfer von Gewalt ist, weiß genau, wovon ich rede.
Im Amt Laage brannte einfach eine leere Unterkunft, da gab es noch gar keine Flüchtlinge. Gott sei Dank hat die Bürgermeisterin gesagt, das ist egal, wir bauen dieses Haus wieder auf, wir lassen uns nicht einschüchtern. Und das ist der richtige Umgang, im Gegensatz zu anderen Städten, wo Unterkünfte brannten und man Geflüchtete woanders hingeschickt hat. Da sind die Rechtsextremisten jetzt groß.
Vielen beteiligten Opfern von Übergriffen in Güstrow, in Bützow, im Amt Laage, in Anklam und wo auch immer wird gesagt, dann seid doch endlich still, dann helft doch einfach heimlich! Auch von Polizistinnen, Frau von Allwörden, musste ich mir anhören: Tja, wenn Sie so eine Meinung haben, ist das ja kein Wunder. Und ich fühle mich nicht geschützt, schon lange nicht mehr.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Enrico Komning, AfD: Und was ist mit meiner Fragebeantwortung? Das war schon mal nichts.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1127. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –
Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1127 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und BMV, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Afrikanische Schweinepest abwehren/Seuchenschutz stärken, auf Drucksache 7/1132. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1174 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Afrikanische Schweinepest abwehren/ Seuchenschutz stärken – Drucksache 7/1132 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die afrikanische Schweinepest hat mit Polen und Tschechien unsere unmittelbaren Nachbarn erreicht und es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, wann sie auch in Deutschland nachgewiesen wird. Deshalb sollten wir alles tun, um diese gefährliche Seuche von unseren Ställen fernzuhalten, denn die afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Selbst bei Verzehr von infiziertem Fleisch stellt sie glücklicherweise keine Gefahr für den Menschen dar. Auch andere Tiere sind von der afrikanischen Schweinepest nicht betroffen.
Doch für die 828.000 Schweine in 168 Betrieben in unserem Land ist die afrikanische Schweinepest höchst bedrohlich. Sie ist eine anzeigepflichtige Krankheit und ist klinisch von der klassischen Schweinepest nicht zu unterscheiden. Eine sichere Diagnose kann nur im Labor gestellt werden. Das Virus führt bei hoher Virulenz innerhalb von gut einer Woche zum Tod der Tiere, das heißt, es geht um Sterblichkeitsraten von bis zu 100 Prozent. Was in den 90er-Jahren bei der klassischen Schweinepest noch mit Impfstoffen gelöst werden konnte, ist nun nicht mehr möglich. Gegen die afrikanische Schweinepest gibt es derzeit keinen Impfstoff. Das bedeutet, ein Kampf gegen die Seuche ist ungleich schwieriger. Umso wichtiger ist eine intensive Forschung zur Entwicklung eines entsprechenden Impfstoffes.
Das Virus der afrikanischen Schweinepest ist in Blut und Gewebe der infizierten Tiere vorhanden und somit auch in Speichel, Urin, Kot und Sperma. Eine Übertragung des Virus kann direkt oder indirekt erfolgen. Direkte Übertragung heißt von Tier zu Tier, beispielsweise im Stall, auf Ausstellungen, bei Transporten oder bei offenen Haltungsformen auch zwischen Wildschweinen und Hausschweinen. Bestandsgrößen spielen hierbei keine Rolle. Indirekte Übertragung heißt, das Virus wird weitergegeben gegebenenfalls über virusbehaftete Kleidung, Futtermittel, Schlacht- und Speiseabfälle, Gülle, Gerätschaften oder virusbehafteten Mist.
Hinzu kommt, dass das Virus der afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig ist. Es findet sich nicht nur
in unbehandeltem Fleisch, sondern auch in Fleischprodukten, die gepökelt oder geräuchert wurden. Die Übertragung des Virus geht verhältnismäßig leicht. Allein die Verschleppung des Virus in Speiseabfällen, im Reiseverkehr und deren mitunter auch illegale Verfütterung stellt ein schwer kontrollierbares Problem dar. Wahrscheinlich ist auch genau durch eine solche Verschleppung das Virus der afrikanischen Schweinepest von Afrika nach Europa gelangt.
Erstmals trat es 1921 in Afrika auf, bevor es über die Iberische Halbinsel seinen Weg nach Europa fand. Glücklicherweise konnten die Iberische Halbinsel, die Niederlande, Frankreich, Malta und Belgien Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest erfolgreich bekämpfen. Viele Schweine mussten dafür aber sterben, von dem wirtschaftlichen Schaden ganz zu schweigen. Auf Sardinien hat man das Virus seit 1978 nicht in den Griff bekommen. Mittlerweile breitet sich der Erreger über Georgien und Russland weiter in Richtung Westen aus.
Das Virus hat sich aktuell, ich sagte es bereits, bis Tschechien und Polen sozusagen vorgearbeitet und steht damit unmittelbar vor der deutschen Grenze. Was das in Zeiten der offenen Grenzen in Europa für eine geringe Entfernung ist, muss ich Ihnen, glaube ich, nicht sagen. Ein Reisender, der eine infizierte Salami am Wegesrand hinterlässt, genügt. Wenn diese Salami zufällig von einem Wildschwein gefressen wird, dann garantiere ich Ihnen, wird es nicht lange dauern, bis der erste Stall bei uns betroffen ist.
Für die Wirtschaft in unserem Land wäre das ein kaum kalkulierbarer Schaden. Die Einschleppung in den Schwarzwildbestand würde zu einem zwölfmonatigen Handelsverbot bei Hausschweinen führen, Handelsbeschränkungen könnten sich über Jahre hinziehen und somit die Schweineproduktion in Mecklenburg-Vorpommern zum Erliegen bringen. Die Tötung und unschädliche Beseitigung aller Schweine eines betroffenen Betriebes und seiner Kontaktbetriebe wären die Folge. Großflächige Schutzzonen und umfassende Handels- und Transportverbote wären unerlässlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir verhindern wollen, dass es uns auch so ergeht, wird es höchste Zeit zu überprüfen, ob wir in MecklenburgVorpommern gut aufgestellt sind. Die zweitägige landesweite Tierseuchenübung und deren Auswertung gibt dazu sicherlich wertvolle Hinweise. Das Parlament muss informiert werden, welche Präventionsmaßnahmen gegen die afrikanische Schweinepest die EU, der Bund und das Land aktuell ergreifen und im Seuchenfall ergreifen werden. Eine breit angelegte Kampagne ist notwendig, um die Bürger und insbesondere die Landwirte und Jäger mit Informationen darüber zu versorgen, wie wir uns und unsere Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Einschleppung der afrikanischen Schweinepest schützen können.
Gestatten Sie mir an diesem Punkt einen Einschub, denn insbesondere die Fraktion der LINKEN hat ja immer kritisiert, dass sich unsere Anträge auf reines Regierungshandeln beziehen würden. Eine solche von uns vorgeschlagene und im Antrag formulierte Kampagne kostet natürlich auch Geld, und mit dem Beschluss eines solchen Antrages würden wir das politische Signal senden, dass wir als Haushaltsgesetzgeber davon ausgehen, dass eine solche Mitteleinstellung erfolgen wird.
Wir sind der Auffassung, dass eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen im Jagd-, Seuchen- und Waffenrecht notwendig ist, um eine effektive Reduzierung des Schwarzwildbestandes zu erreichen. Gleichzeitig wollen wir die Jäger animieren, stärker als bisher Schwarzwild zu erlegen. Hierfür bedarf es unseres Erachtens einer Abschussprämie. Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt, dass damit eine Reduzierung des Bestandes erreicht werden kann, und darauf zielt ja auch unser Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsantrag ab. Sie werden vermuten, dass, wenn wir selber unseren Antrag darum ergänzen, es im Vorfeld intensive Debatten zu diesem Thema gegeben hat. Ich denke, es ist ein wichtiges Zeichen, dass im Ergebnis dieses Diskussionsprozesses ein solches Signal von diesem Antrag ausgehen soll. Es hat ja auch schon Beachtung gefunden, und ich war ganz erstaunt, welch breite Zustimmung dieser Vorschlag gefunden hat, auch von Verbänden, von denen ich es, ehrlich gesagt, nicht erwartet hätte.
Aber auch hinsichtlich des Jagdrechtes müssen alte Tabus über Bord geworfen werden, um eine Bestandsreduzierung zu erreichen. So zeigen Erfahrungen in Lettland, dass die Bejagung weiblicher Tiere die Reproduktionsrate erheblich senkt. Im Waffenrecht gilt es, neue Möglichkeiten der effizienten Bejagung einzuräumen. Nachtsichtgeräte und Infrarot müssen zugelassen werden und auch die Forderungen des Bauernverbandes nach Drückjagden und der Jagd in Schutzzonen müssen vor dem Hintergrund der afrikanischen Schweinepest erneut auf den Prüfstand.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist also reiner Zufall, dass Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht von der afrikanischen Schweinepest betroffen sind. Um die Schweineproduktion in unserem Land zu erhalten, ist es dringend notwendig, geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten und sich auf den Fall der Ausbreitung vorzubereiten. Hierfür benötigen wir das Verständnis der Bevölkerung, verstärkte Aktivitäten der Jägerschaft und eine konsequente Umsetzung aller Seuchenschutzmaßnahmen der Tierhalter. Dazu haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt und bitten um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Ehe ich die Diskussion oder die Aussprache eröffne, würde ich Sie gerne darum bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken. Das ist doch ein interessantes Thema. Also ich bitte Sie einfach, die Stimmen etwas zu dämpfen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 180 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wenn der Fall eintritt, wird nichts mehr so sein, wie es vorher war.
Wir sind in einer dramatischen Situation und ich will deswegen hier und heute um Aufmerksamkeit mit Ihnen gemeinsam ringen.
Sollte der Fall eintreten, dass die afrikanische Schweinepest über Polen nach Deutschland eingetragen wird, ist es um die Schweinehaltung insgesamt schlecht bestellt. Man stelle sich vor, Mecklenburg-Vorpommern wäre als Erstes betroffen, dann bedeutet das für den Schlachthof in Teterow das Aus. Ich gehe nachher noch etwas näher darauf ein. Die Sanktionen würden sofort bedeuten, dass umfangreiche Sperrmaßnahmen durchzuführen sind und dass insbesondere die Verluste im Wirtschaftsbereich, aber natürlich auch in dem weiterverarbeitenden Bereich immense Auswirkungen haben.
All denjenigen, die jetzt vielleicht darüber schmunzeln oder lächeln oder sich mit anderen Dingen auseinandersetzen, kann ich nur empfehlen: Setzen Sie sich damit auseinander! Sollte dieser Fall eintreten, würde es allein in Mecklenburg-Vorpommern zu einem wirtschaftlichen Verlust von umgerechnet 1 Milliarde Euro im Jahr führen, 1 Milliarde Euro! Wenn das nicht mehr stattfinden kann, bedeutet das einen Verlust von Arbeitsplätzen, das bedeutet einen Verlust von Image, das bedeutet einen Verlust von Vertrauen in gesunde Lebensmittel.
Deswegen ist, im Übrigen auf meinen Wunsch hin, schon seit Monaten an dem Thema intensiv gearbeitet worden. Wir haben mehrere Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und die große Übung vor anderthalb Wochen hat gezeigt, dass es nicht nur richtig war, einen hohen Praxisanteil dabei zu haben, sondern dass wir uns auch mit den Akteuren insgesamt auseinandergesetzt haben. Ich will nur sagen, wir haben mit der Übung den Ausbruch der ASP, der afrikanischen Schweinepest, in zwei Hausschweinbeständen simuliert und auch in einem erheblichen Wildschweinbestand. Die Veterinärbehörden aller sechs Landkreise und kreisfreien Städte, das Landesamt für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, zudem die Jagd-, Forst- und Ordnungsbehörden sowie der Katastrophenschutz waren an diesem Thema beteiligt. Geübt wurden am Beispiel die Koordinierung der Maßnahmen, die Kommunikation der Akteure, die praktische Handhabung, die Errichtung von Restriktions- und Gefährdungsgebieten.
Wenn man sich überlegt – Frau Schlupp hat eben darauf hingewiesen –, Tschechien hat in seinem Restriktionsgebiet das gesamte Gelände eingezäunt. Man kann sich vorstellen, welcher Aufwand damit verbunden ist und welche Sorgen damit verbunden sind, wenn wir jetzt anfangen, hier Riesengebiete einzuzäunen. Das geht bis hin zu Maßnahmen im Seuchenschutz durch die Halter in den Haustierbeständen und bis zur Überprüfung und Desinfektion von Stallanlagen.
Für mich haben es die Fachleute auf den Punkt gebracht, obwohl die Endauswertung noch nicht da ist: Ja, die Übung war richtig und wichtig. Sie hat im Übrigen Verbesserungsnotwendigkeiten identifiziert. Aber die Übung
zeigt auch, dass wir relativ gut aufgestellt sind um diesen Katastrophenfall. Und wir sind dann in einem Katastrophenszenario – in einem Katastrophenszenario! –, da dieses schnell ein Handeln ermöglich kann. Das ist aber kein, überhaupt gar kein Grund zur Beruhigung, ganz im Gegenteil. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat gerade aktuell die Hochstufung vorgenommen. Das heißt, wir haben ein mäßiges bis hohes Einschleppungsrisiko.
Aber schauen wir in die Ausbreitungsdynamik, dann will ich nur darauf hinweisen, dass die afrikanische Schweinepest derzeit die größte Bedrohung der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland darstellt. Jeder, der das nicht ernst nimmt, der weiß wahrscheinlich nicht, welche Bedeutung dieser Wirtschaftszweig in diesem Lande darstellt. Die Land- und Ernährungswirtschaft ist und bleibt der wichtigste Wirtschaftszweig in diesem Land. Über 160.000 Arbeitsplätze hängen an diesem Prozess.
Das Zeitszenario will ich noch mal ein bisschen weiter spannen – Frau Schlupp hat darauf hingewiesen –: 2007 haben wir in Georgien den ersten Ausbruch gehabt. Dies ist dann – im Übrigen im Wesentlichen nachgewiesen über den Menschen – über die Ukraine, Weißrussland, Russland, Lettland, Litauen und Estland weitergetragen worden. Seit Anfang 2014 haben wir die ersten Fälle in Polen und die Ausbreitungstendenz in Richtung Westen und Süden geht massiv weiter voran, am 27.06.2017 dann die Meldung der ASP im südöstlichen Teil Tschechiens beim Internationalen Tierseuchenamt.