Dann überrascht es die Kolleginnen und Kollegen schon – und da sind die 65.000 Euro pro Wohnheimplatz eine der Maßgaben –, dass im Wohnheimbau, der zwischenzeitlich stark einem Appartementhausbau angenähert ist, sehr vergleichbar mit allgemeinem Wohnbau, wo man eigentlich glauben sollte, bei Parkplätzen braucht man vielleicht einen weniger als bei allgemeinem Wohnbau und so weiter,
trotzdem deutlich höhere Kosten zurzeit geltend gemacht werden, im Übrigen auch nicht mehr von allen, da werden wir noch viel diskutieren, durch die das im allgemeinen Wohnungsbau von vielen Gesellschaften und Genossenschaften in diesem Lande umgesetzt wird.
(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Und wie interpretieren Sie das? – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Ich wäre sehr dafür, dass wir da noch abwarten, zu welchen Werten wir am Ende mit den Rostockern beim geförderten Bau kommen. Das ist nämlich einer der Hauptdiskussionspunkte im Juli bei der Besprechung gewesen und ich glaube, dass wir am Ende den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes wiederum nur dann vernünftig in die Augen schauen können, wenn wir es schaffen, dass man für die Aufwendungen pro Quadratmeter und das, was wir an Förderung reintun, wenigstens eine gewisse Vergleichbarkeit gewinnt. Wir werden nicht erklären können, wenn Wohnheimbau um ein Vielfaches teurer pro Quadratmeter ist, allenfalls, wenn ich damit mehr Einraumwohnungen hätte, aber dann würde ich wiederum mit Einraumwohnungen vergleichen.
Also noch mal die Bitte: Lassen Sie uns nicht mit den 65.000 Euro hausieren gehen! Das ergibt nach außen eher ein schräges Bild. Zweitens würde ich gern mal gucken, wo wir am Ende der Diskussion mit den Studierendenwerken angekommen sind, wenn wir die mit den Zahlen, die wir auch kennen, ins Gespräch bekommen haben. Mal schauen, was dann wirklich beantragt wird.
(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Da komme ich gerne mit, Herr Pegel! Da komme ich gerne mit. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
So, das ist die Erwiderung, die wir beide aushalten müssen. Jetzt freue ich mich auf Ihre. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1128. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ist das eine Stimmenthaltung?
(Nikolaus Kramer, AfD: Nein, ich habe den Arm zu spät nach unten genommen. Es tut mir leid, Frau Präsidentin.)
Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1128 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BMV und AfD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundesangelegenheiten und internationale Angelegenheiten gemäß Paragraf 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung zur Fortführung der Strafverfolgung, Drucksache 7/1156.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahl- prüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundes- angelegenheiten und internationale Angelegen- heiten (Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung zur Fortführung der Strafverfolgung – Drucksache 7/1156 –
Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/1156 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/1156 einstimmig angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 15. November 2017, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.