Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann an der Stelle nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! Man muss die Dinge noch mal ein bisschen sortieren und auf den Tisch legen. Also ich kann für mich sagen, ich kannte den Referentenentwurf nicht. Ich kannte ihn nicht, hatte ihn nie vorher gesehen und war genauso überrascht wie wahrscheinlich alle anderen, zumindest die von der Opposition, als im Rahmen der Anhörung deutlich wurde, dass es einen Referentenentwurf gibt, und zwar einen Referentenentwurf, der im wesentlichen Umfang die Probleme, die heute hier angesprochen worden sind hinsichtlich der Zuständigkeit – welche Behörde ist jetzt zuständig, ist die Behörde zuständig, wo derjenige wohnt, was im erheblichen Umfang problembehaftet sein kann, oder ist die zuständig, wo er sich gerade aufhält – besprochen hat. Die Überraschung war bei allen da, als man mitkriegte, dass einige der Anzuhörenden letztendlich über diesen Referentenentwurf sprachen und nicht mehr über dieses Gesetz.

Inwieweit man das jetzt in irgendeiner Form hätte anders organisieren können, das lasse ich mal dahingestellt, aber was im Rahmen dieser Anhörung deutlich geworden ist, ist, dass es einen Referentenentwurf gibt und dass das Ministerium beziehungsweise die Regierung dabei ist, diesen Prozess zu forcieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren für das Psychischkrankengesetz auf den Weg zu bringen, letztendlich in den Landtag einzubringen und quasi auch beschließen zu lassen.

Wenn man sich den jetzigen Debattenverlauf noch mal vor Augen führt, dann gibt es auf der einen Seite Argumente, die heißen, Gründlichkeit vor Schnelligkeit, bevor man hier aus der Hüfte schießt wie Wyatt Earp, und man sollte sich die Dinge, die man macht, gut überlegen. Auf der anderen Seite kommt Herr Koplin nach vorne und sagt, es ist aber dringend Eile geboten, es muss also ganz schnell gehen. Das wird alles eine schwierige Geschichte.

Wenn man am Sachverhalt bleibt, dann ist ganz klar, dass es einen Gesetzentwurf gibt, der nicht aus der Hüfte geschossen wird. Das ist doch ganz klar. Es gibt bestimmte Regeln, denen zu folgen ist und die abgearbeitet werden müssen, das heißt also, ein Referentenentwurf wird erarbeitet. Und es ist auch für mich völlig klar, dass im Rahmen der Entwurfsbearbeitung Expertengespräche geführt werden müssen von den Leuten, die in den Ministerien sitzen. Die müssen doch ihre Überlegungen mit Leuten auch außerhalb der Häuser besprechen können, um zu gucken, ob sie die richtigen Ideen haben und ob das die richtigen Regelungen sind, die man quasi in den Gesetzentwurf aufnehmen will.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, wer bezweifelt das denn?)

Dann spricht man mit Leuten aus den Gesundheitsämtern und man spricht auch mit erfahrenen Richtern vom Richterbund, um mal klarzukriegen, läuft das jetzt ordentlich, was ich hier erarbeite. Nun zu sagen, das geht nicht und wenn die Leute quasi irgendwelche Entwürfe kriegen, dann müssen auch die Opposition und andere Parlamentarier schon in das Verfahrensstadium eingebunden werden, das sehe ich völlig anders. Ja, das gehört einfach zu einer vernünftigen Arbeit dazu, dass man sich mit Leuten bespricht und dass man mit Leuten vertraulich solche Sachen erörtert.

So, und wenn man dann guckt, wie die Sache fortgeschritten ist, muss man doch auch ganz klar sagen, das ist ein reguläres Verfahren: Dann kommt der Referentenentwurf, dann kommt die erste Kabinettsbefassung, dann kommt die vorgeschriebene Verbandsanhörung, das ist ja schon gesagt worden. Sie legen sonst immer starken Wert darauf, dass alle, die in irgendeiner Form zu beteiligen sind, auch ausreichend Zeit haben, sich dazu zu äußern,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das stellt überhaupt niemand infrage, Herr Heydorn, niemand.)

damit man dem Grundsatz der Gründlichkeit an der Stelle folgen kann. Hier ist man einfach in einer Zeitspanne, die so läuft, wie sie jetzt läuft. Und dann quasi mit dem Argument zu kommen, das geht alles nicht schnell genug, geht meines Erachtens ins Leere. Ich finde, das musste an dieser Stelle noch mal deutlich gesagt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erlebe mit Interesse, dass es im Grunde aus der inhaltlichen Debatte jetzt in eine Verfahrensdebatte gegangen ist. Das ist vielleicht auch gar nicht schlecht. Aber ich muss sagen, wer hat eigentlich die Regierung oder wer hindert eigentlich in der Zukunft die Regierung daran, die Fraktionen wenigstens darüber zu informieren, dass sie an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes ist? Dann würden Sie uns nämlich in der Zukunft solche Peinlichkeiten wie im Ausschuss ersparen, dass wir praktisch dort indirekt erfahren müssen, dass bereits über unterschiedliche Dinge gesprochen wird.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich denke, das ist die Mindestanforderung, die wir stellen können, dass man uns informiert, dass an einem solchen Thema gearbeitet wird und dass geplant wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1206 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BMV und AfD und mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Pflegesozialplanungen zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten weiterentwickeln, Drucksache 7/1210.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Pflegesozialplanungen zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten weiterentwickeln – Drucksache 7/1210 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der demografische Wandel bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist ja schon häufig hier im Landtag Thema gewesen, das heißt, MecklenburgVorpommern altert schnell. Die Personengruppe, die bei uns am meisten, am stärksten wächst, ist diejenige, die 80 Jahre alt ist und älter. Das ist schon eine Herausforderung an sich. Erschwerend kommt hinzu, dass wir ein sehr dünn besiedeltes Land sind.

Deswegen hat die Landesregierung schon vor Jahren Maßnahmen ergriffen, um die kommunale Ebene, also die Kreise und kreisfreien Städte, bei der Erarbeitung von Pflegesozialplanungen zu unterstützen. Das heißt, wir haben Geld in die Hand genommen und haben gesagt, okay, wir unterstützen euch bei der Erarbeitung von Pflegesozialplänen. Das ist eigentlich eure originäre Zuständigkeit, aber wir sind der Meinung, dass im Rahmen einer vernünftigen Daseinsvorsorge sich um diese Dinge gekümmert werden muss, und ihr macht das bitte, damit wir erkennen können, wie ihr im Rahmen eurer Zuständigkeit dem Thema „Pflege und Versorgung“ Rechnung tragen wollt, mit welchen Inhalten und an welcher Stelle und so weiter und so fort. Das, finde ich, ist gut und richtig.

Jetzt muss man gucken, wie kommt man an der Stelle weiter. Pflegesozialplanungen sind von ihrem Inhalt her eher auf das Thema „Unterstützung und Versorgung“ ausgerichtet, also was für Angebote gibt es im Falle von Pflegebedürftigkeit, was für Angebote gibt es im speziellen Wohnungssegment und so weiter und so fort. Nun muss man aber wissen, dass das Gros unserer älteren Menschen mitnichten auf Pflege und Unterstützung angewiesen ist, sondern die leben selbstständig in ihren Dörfern und Städten und brauchen ein bestimmtes Umfeld.

Deswegen gehen wir den nächsten Schritt – und bitten heute um Ihre Zustimmung –, wir gehen den nächsten Schritt und sagen, Pflegesozialplanungen müssen fortentwickelt werden, denn bei solchen Plänen geht es nicht nur um die Frage, was zu tun ist im Falle von Pflegebedürftigkeit, sondern die Lebensinhalte von den meisten alten Menschen bestehen ja aus anderen Dingen: Was für Mobilitätsangebote habe ich, wo kann ich noch einkaufen gehen, wo finde ich geeignete Wohnungen, wo gibt es Dienstleistungen, die, was weiß ich, in Richtung hauswirtschaftliche Versorgung gehen, und so weiter und so fort?

Das ist Gegenstand von sogenannten seniorenpolitischen Gesamtkonzepten. Diese seniorenpolitischen Gesamtkonzepte haben einfach einen deutlich größeren Fokus, gucken nicht mehr nur auf das Thema Hilfsbedürftigkeit, sondern gehen der Frage nach, was für ein Lebensumfeld ältere Menschen ganz generell brauchen. Denn eins ist klar, je älter man wird, die Ansprüche, die man im Leben hat, sind andere. Wenn man beispielsweise bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in einigen Städten unterwegs ist, da gibt es Kopfsteinpflaster, da bricht man sich als Gesunder fast die Gräten, für einen älteren Menschen ist das schwierig. Also muss man sagen, solche Wohnumfelder – Wismar ist so ein Beispiel, wenn man da vom Hafen Richtung Innenstadt geht, wird es ein bisschen schwierig auf diesem Kopfsteinpflaster –, solche Dinge muss man in den Fokus nehmen. Wie gesagt, auf das Thema Mobilität bin ich schon eingegangen. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wenn man selber noch Auto fahren kann oder jemanden hat, der einen fährt, dann ist das relativ unproblematisch, aber wenn man auf den ÖPNV oder vielleicht mit Einschränkungen auf andere Fahrangebote angewiesen ist, dann muss man das machen.

Wir als SPD-Fraktion sagen, okay, wir könnten uns hier hinstellen und sagen, für die Erarbeitung solcher seniorenpolitischen Gesamtkonzepte sind eigentlich die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, wir gucken jetzt in de

ren Richtung und erwarten, dass uns so etwas vorgelegt wird. Das machen wir nicht, sondern wir sagen, wir als Land übernehmen Verantwortung. Wir werden auch da wieder mit Geld die Erarbeitung solcher Konzepte unterstützen und wollen uns jetzt dementsprechend auf den Weg machen.

Eine Erfahrung haben wir noch gemacht. Bei den Pflegesozialplanungen sind wir nicht so hergegangen, dass wir Wert darauf gelegt haben, dass diese Planungen möglichst einheitlich, also nach einheitlichen Gesichtspunkten und Standards, erarbeitet worden sind, sondern das hat man vor Ort häufig so gemacht, wie man meinte, dass es quasi gut und richtig ist. Insofern müssen wir verzeichnen, dass wir da eine sehr divergente Qualität bei den Pflegesozialplanungen haben. Das wollen wir diesmal ein bisschen anders machen. Das heißt, wir bemühen uns jetzt darum, zu einheitlichen Planungsansätzen zu kommen, die letztendlich im Ergebnis dazu führen, dass wir Rahmenkonzepte haben, wie das Leben von älteren Menschen in ihren Quartieren – seien diese Quartiere dörflich, seien sie kleinstädtisch oder großstädtisch –, wie ein solches Leben da möglich ist. Dieses Ziel wird mit diesem Antrag verfolgt und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Auf der Besuchertribüne haben Platz genommen der Freundeskreis der Senioren Reinbek und Gäste der Universität Hannover, Fakultät für Architektur und Landschaft. Herzlich willkommen!

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen, die künftige Bevölkerungsentwicklung und die damit verbundenen Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung stellen gerade unser Land vor große Herausforderungen. Die Zahl der Erwerbstätigen geht zurück, die Zahl älterer Menschen und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt allen seriösen Prognosen zufolge in den nächsten Jahren deutlich weiter an. Prozentual haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit den höchsten Anteil an pflegebedürftigen Menschen. Die Landkreise und insbesondere die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 1,6 Millionen Menschen. Davon waren im Jahr 2015 371.098 über 65 Jahre. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 23 Prozent. Dieser Anteil wird sich nach vorliegenden Prognosen auf über 31 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöhen.

Gleichzeitig wird Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 einen Bevölkerungsrückgang von rund 10 Prozent verzeichnen. Der Bevölkerungsrückgang vollzieht sich regional dabei sehr unterschiedlich. Die Kreise Mecklenbur

gische Seenplatte mit voraussichtlich rund 20 Prozent und Vorpommern-Rügen mit rund 14 Prozent werden dabei überdurchschnittlich viele Menschen verlieren, gleichzeitig wird dort der Anteil der Altersgruppe 65 Jahre und älter auf 35 Prozent steigen. Aber auch in der Gruppe der großen kreisangehörigen und beiden kreisfreien Städte ist fast ein Viertel der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Dabei gibt es ein Ost-West-Gefälle, eine Ausnahme bildet lediglich die Universitätsstadt Greifswald.

Diese Zahlen verdeutlichen, die Aufgabe ist für kleine Gemeinden ebenso wie für große Kommunen eine große Aufgabe. Es geht darum, verlässliche Strukturen zu entwickeln, um den älteren Menschen bei uns ein attraktives Lebensumfeld und Rahmenbedingungen zu bieten, die ihnen Individualität, Selbstbestimmung und Lebensqualität, auch wenn sie hilfe- und pflegebedürftig werden, gewährleisten. Dieser Aufgabe stellen sich Städte und Gemeinden sowie die Landesregierung seit Jahren. Die Kommunen müssen gemeinsam mit allen Betroffenen vor Ort, und da beziehe ich auch die Wirtschaft ausdrücklich ein, die Infrastruktur so entwickeln, dass sie in sämtlichen Bereichen zukunftsfähig ist – eine nicht immer leichte Aufgabe.

Deshalb ist es auch so wichtig, dass dieser Prozess wirklich gemeinsam gestaltet und verantwortet wird. Unser Ziel ist, dass alle gemeinsam, also Wirtschaft, politische Entscheidungsträger, Landesregierung, Verwaltung, Vereine, Verbände, Ehrenamtler und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, bei diesem wichtigen Thema an einem Strang ziehen, und das tun sie in vielen Fällen bereits. Deshalb – und das ist die gute Nachricht – sind wir gut vorbereitet auf den demografischen Wandel und haben mit den integrierten Pflegesozialplanungen in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns ein gutes, auf die Pflegeinfrastruktur in unserem Land ausgerichtetes Konzept, so gut, meine Damen und Herren, dass sich das in der Pflegewelt herumspricht und Mecklenburg-Vorpommern auf renommierte Pflegekonferenzen eingeladen wird, um über seine Wege in der Seniorenpflege und Ehrenamtspolitik zu berichten, und so gut, meine Damen und Herren, dass wir bei unseren Wettbewerben wie dem Altenpflegepreis oder den Seniorenfreundlichen Kommunen sehr viele gute Bewerbungen erhalten.

Im gesamten Land gibt es tolle Initiativen, liebevolle Projekte und ein großes Engagement vieler im Bereich der Senioren und Pflege haupt- und ehrenamtlich engagierter Menschen. Das erfüllt mich mit Freude, dass es in vielen Regionen unseres Landes insbesondere die älteren Menschen sind, die gemeinsam mit den jüngeren ihr unmittelbares Lebensumfeld selbst gestalten und sich dabei aktiv einbringen. Wenn Sie sich beispielsweise das ganzheitliche Konzept in Bentwisch im Landkreis Rostock anschauen, das sich primär an den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren orientiert, dann kann man nur Stolz empfinden, wie weit manche Gemeinden schon sind. Hier ist ein altersgerechtes Wohnen entstanden, mit vielfältigen sozialen Kontaktmöglichkeiten, generationsübergreifendem Erholungs- und Begegnungsraum, umfassender medizinischer und gesundheitlicher Betreuung, alles in einem wunderschönen Gebäudekomplex mit Hochbeeten im Gartenbereich. Die Bewohnerinnen und Bewohner dort fühlen sich rundum wohl.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf diesem Weg wollen und sollen wir alle gemeinsam weitermachen. So setzen wir angesichts der Situation in unserem Land auf die

weitere Stärkung der häuslichen, ambulanten und teilstationären Pflege. Wir haben zudem ein ganzes Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung geschnürt, das von der Förderung im investiven Bereich über die Beratung sowie Unterstützung der Pflegebedürftigen und Entlastung der pflegenden Angehörigen, Aktivitäten zur Fachkräftesicherung bis hin zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege reicht. Im Mittelpunkt dabei stehen die pflegerische Versorgung älterer Menschen und der Wunsch der allermeisten Menschen, ihren Lebensabend so lange wie möglich zu Hause zu verbringen. Dafür benötigen wir einen intelligenten Mix aus professioneller, familiärer und ehrenamtlicher Pflege für Pflegebedürftige und Unterstützung für ihre Angehörigen. Und wir benötigen ein Konzept, das über die pflegerische Versorgung älterer Menschen und das, was wir bisher im Rahmen der integrierten Pflegesozialplanung in den Blick nehmen, hinausgeht.

Deshalb wollen wir diese Planungen und Netzwerke sinnvoll zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten weiterentwickeln. Mit den seniorenpolitischen Gesamtkonzepten wollen wir zum einen dem Anspruch einer immer älter werdenden Bevölkerung auf Individualität und Selbstbestimmung auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit gerecht werden und zum anderen alle Lebensbereiche, die die Selbstständigkeit und Individualität älterer Menschen fördern, einbeziehen. Dazu gehören unter anderem eine integrierte Orts- und Entwicklungsplanung, attraktive Wohnbedingungen, Mobilität, gute Infrastruktur, Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Sport, präventive Angebote, bürgerschaftliches Engagement wie politische und gesellschaftliche Teilhabe und Interessenvertretung, Kooperations- und Vernetzungsstrukturen und vieles andere mehr.

An dieser Stelle, meine Damen und Herren Abgeordneten, möchte ich den Mitgliedern der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ aus der vergangenen Legislaturperiode meinen Dank für ihre Weitsichtigkeit bei der Auswahl der Themen aussprechen, denn sie haben nahezu alle Lebensbereiche, die für die Verbesserung der Lebensqualität unserer älteren Menschen wichtig und von Bedeutung sind, einbezogen und gründlich analysiert. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ werden wir im Einzelnen, soweit es möglich ist, bei der Erarbeitung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte für die Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigen.

Mit dem nunmehr vorliegenden Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Pflegesozialplanungen zu seniorenpolitischen Gesamtkonzepten weiterentwickeln“ wird der bereits im Abschlussbericht im Punkt I.5.4 unter anderem gegebenen Handlungsempfehlung gefolgt. Darin heißt es, Zitat: „Die Pflegesozialplanung der Landkreise und kreisfreien Städte muss regelhaft zu einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept ausgeweitet werden, das neben der Pflege auch Aspekte der Teilhabe und Daseinsvorsorge älterer und ggf. gesundheitlich eingeschränkter Menschen umfasst. Planungen auf der Kreisebene müssen mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden abgestimmt sein, um auch die dortigen Ressourcen und Ideen einzubinden.“ Zitatende.

Genau dies wollen wir mit einem seniorenpolitischen Gesamtkonzept erreichen. Auf dieser Grundlage der Enquetekommission werden deshalb in meinem Haus

bereits erste Eckpunktepapiere für die Entwicklung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte für die Landkreise und die beiden kreisfreien Städte sowie ein Leitfaden zur Umsetzung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für die kreisangehörigen Städte entworfen. Dabei wurden sowohl die Potenziale, Ressourcen und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sowie die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe älterer Menschen berücksichtigt.

Sie sehen also, lieber Herr Kollege Koplin, wir haben uns auf der fundierten Grundlage bereits auf den Weg gemacht und auch im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich verankert, die Lebensbedingungen für ältere Menschen in unserem Land weiter zu verbessern und die Kommunen bei der Entwicklung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte zu unterstützen. Wir liefern bereits und sind bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Deswegen beschließen wir es halt noch mal.)