Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1300 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1300 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und BMV angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer II der Beschlussempfehlung. In Ziffer II der Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung auf Drucksache 7/898 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1300 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1300 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE und BMV angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer III der Beschlussempfehlung. Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1300 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1300 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der BMV angenommen.
Lassen Sie mich am Schluss noch allen am Haushaltsverfahren Beteiligten für ihren besonderen Einsatz danken. Ich denke mal, wir wechseln jetzt das
(Ministerin Stefanie Drese und Ministerin Birgit Hesse: Präsidium. – Heiterkeit auf der Regierungsbank)
Präsidium, und da noch Zeit ist, werden wir uns vereinbarungsgemäß über das Vorziehen von Anträgen verständigen.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das war großartig von der Präsidentin, wie sie das jetzt hier bewältigt hat.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV – Patrick Dahlemann, SPD: Großartige Frau!)
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 28 auf. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch. Es geht um die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Maritimes Erbe bewahren – Traditionsschiffe nicht an die Kette legen, Drucksache 7/1326. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/1521 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Maritimes Erbe bewahren – Traditionsschiffe nicht an die Kette legen – Drucksache 7/1326 –
(Torsten Renz, CDU: Herr Foerster, sprechen Sie mal die SPD-Fraktion an! – Heiterkeit auf der Regierungsbank)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Ralph Weber, AfD: Ist Livestream! Ist Livestream! Gleich abstimmen! Ohne Aussprache abstimmen!)
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1998 gibt es die Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe. Die hat man seinerzeit erlassen, um die Anforderungen
an die Schiffssicherheit von Traditionsschiffen zu spezifizieren. Man hat damals definiert, was Traditionsschiffe sind, nämlich historische Wasserfahrzeuge, die die Bundesflagge führen, die hauptsächlich mit Originalwertstoffen gebaut wurden und deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient. Außerdem dienen sie natürlich, das sagt auch der Titel unseres Antrages, der maritimen Traditionspflege.
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Museumshäfen und der Gemeinsamen Kommission für Historische Wasserfahrzeuge sank die Zahl der Traditionsschiffe von einst 150 Mitte der 2000er-Jahre auf 105 im Jahr 2013 und seitdem geht sie jedes Jahr um etwa zehn Prozent zurück. Wenn das Wirklichkeit würde, was ursprünglich die Idee des Bundesverkehrsministeriums war, dann würde sich diese Zahl weiter drastisch reduzieren.
Vor einem Jahr hat das Thema „Zukunft der Traditionsschiffe“ schon einmal den Landtag beschäftigt. Seinerzeit hat sich dieser auch für die Wahrung des maritimen Kulturgutes ausgesprochen und gefordert, dass die Überarbeitung der Sicherheitsbestimmungen für die Traditionsschiffe mit dem notwendigen Augenmaß vorgenommen wird. Alle Redner haben seinerzeit ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass überzogene Sicherheitsregelungen die Traditionsschiffe an die Kette legen könnten. Der damalige Antrag von SPD und CDU wurde einstimmig beschlossen. Das war vor einem Jahr wichtig und das ist es nach wie vor. Deswegen will ich gleich vorneweg sagen, dass es gut ist, dass wir jetzt einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Linksfraktion haben.
Meine Damen und Herren, einige der guten Wünsche, die sich Seefahrer mitgeben, kennen Sie vielleicht, zum Beispiel: „Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel“. Mit Blick auf das Agieren des Bundesverkehrsministeriums in dieser Frage müsste man wohl eher davon sprechen, dass Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt, oder: Auf hoher See und in Berlin sind wir in Gottes Hand.
Meine Damen und Herren, eine Zeit lang hat es so ausgesehen, als ob sich die Bemühungen der Vereine und Verbände, aber auch der norddeutschen Länder gelohnt hätten. Das Bundesverkehrsministerium schien bei den weiteren Überarbeitungen einer neuen Sicherheitsverordnung zumindest offen für Gespräche zu sein. Vereinbart war, dass die strittigen Punkte ausgeräumt werden sollten, bevor eine neue Verordnung in Kraft gesetzt wird. Ursprünglich sollte eine weitere Gesprächsrunde am 20. November 2017 stattfinden, doch der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt gab am 14. November bekannt, dass die Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe bereits am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte.
Das hat natürlich zu einem vielfachen Aufschrei aus den Reihen von Landes- und Bundespolitikern, aber insbesondere aus den Reihen von Vereinen und Verbänden geführt. Der eiligst darauf folgende Aufschub und die Ankündigung weiterer Gespräche waren mit Sicherheit eine Reaktion auf die steife Brise, die Berlin erreich
Herr Pegel, ich habe mich informiert, Sie hatten in der seinerzeitigen Debatte hier im Hause erklärt, dass Sie dem damaligen Minister Dobrindt klargemacht hätten, dass die Traditionsschiffe den Norddeutschen so am Herzen liegen wie den Süddeutschen die Lederhosen. Also, Herr Minister, entweder hat Ihr Kollege nur so getan, als ob er Sie verstanden hat, oder er hat vergessen, den Sachverhalt an seinen geschäftsführenden Nachfolger durchzustellen.
Aber egal wie, die Fassung, die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte, hat keinen einzigen der Kritikpunkte, die vor einem Jahr hier diskutiert wurden, ausgeräumt. Das sollten wir als Landtag deshalb auch nicht so einfach hinnehmen, sondern heute noch mal deutlich machen, wo die Säge klemmt und welche Erwartungen wir an die morgen um 11.00 Uhr beginnenden Gespräche haben.
Das Grundübel ist, dass Regelungen für die Berufsschifffahrt eins zu eins übernommen werden sollen oder nur minimal abgewandelt werden und dann auf die Traditionsschiffe angewandt werden sollen. Dabei wird vollkommen missachtet, dass beinahe alle Traditionsschiffe von ehrenamtlichen Strukturen betrieben werden. Da geht es um solche Themen wie Weiterbildung und Lehrgänge. Dagegen kann man im Grunde nichts haben. Weiterbildung und Qualifizierung sind natürlich ein wichtiges Thema. Doch wenn die medizinischen Lehrgänge dieselben sind, die auch von Berufsseefahrern besucht werden müssen, dann stellen sich mindestens drei Fragen:
Drittens. Finde ich überhaupt genug ehrenamtlich Aktive, die regelmäßig ihren Jahresurlaub nutzen, um sich in diesen Spezialkursen weiterzubilden?
Es geht aber auch um bauliche Veränderungen, wie die Höhe der Reling, um Brandschutzvorgaben für das Schiffsinnere oder um technische Vorschriften wie die Länge von Ankerketten. Dazu ist mir die Aussage eines Traditionsschifffahrtskapitäns erinnerlich, der meinte, dass sich sein Boot aufgrund des zusätzlichen Gewichts der Ankerkette dann in ein U-Boot verwandeln würde. Solche Vorschriften gehen zu weit und am Leben der Traditionsschifffahrt vorbei, denn man muss sich fragen, ob für ein Traditionsschiff, welches auf der Warnow schippert, dieselben Anforderungen gelten sollen, wie für ein Schiff, das den Atlantik überquert. Offenkundig halten es die Herren in Berlin mit dem alten Seefahrerspruch: „Wer dem Flusse folgt, kommt einmal an die See.“
Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich hat Sicherheit für die Besatzung und auch für die Passagiere an Bord eine hohe Priorität, egal, wo und welches Schiff fährt. Es ging nie darum, Sicherheitsstandards generell herabzusetzen, sondern es ging immer darum, dass es klare Regeln gibt, die handhabbar bleiben und die relativ unbürokratisch umgesetzt werden können – um nicht
mehr und nicht weniger. Deshalb ist es wichtig, wie schon damals in der Debatte herausgestellt wurde, mit Augenmaß vorzugehen und nicht eine Verordnung durchzusetzen, die einen Großteil der Traditionsschiffe an die Kette legt, denn das wäre auch für maritime Großveranstaltungen wie unsere Hanse Sail in Rostock ein wirklicher Schlag ins Kontor. Schließlich wissen Sie, dass die Ausfahrten mit den Traditionsschiffen das Highlight der Hanse Sail sind und Jahr für Jahr restlos ausgebucht sind. Würde es diese Ausfahrten nicht mehr geben, wäre es in etwa genauso, als ob auf dem Oktoberfest der Bierausschank verboten würde. Vielleicht versteht Minister Schmidt diesen Vergleich besser als den mit den Lederhosen vom vergangenen Jahr.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass die Verhandlungen über die Sicherheitsverordnungen nun wieder neu angelaufen sind. Der Dachverband der Traditionsschiffe hat sich nach der letzten Verhandlungsrunde am 29.11., ich zitiere das, „verhalten optimistisch“ gezeigt. Die nächste Verhandlungsrunde ist morgen und die Kuh ist lange noch nicht vom Eis. Genau deshalb haben wir den Antrag für diese Landtagssitzung aufsetzen lassen und, wenn ich das sagen darf, niemals passte das geflügelte Wort vom Rückenwind besser als bei diesem Thema.
Das wird hoffentlich auch Minister Pegel so sehen, denn wer nicht segeln kann, muss rudern, und dann könnte unser Kollege Minister unter Umständen zu spät kommen. Laut NDR hatte er seinerzeit angekündigt, dass sich sowohl er und seine Ressortkollegen in den Ländern in Berlin um Gespräche kümmern würden als auch, dass die Landtage selbst sich bei diesem Thema natürlich weiter engagiert zeigen. Das tun wir nun, denn die Mehrheiten für den Antrag sind mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKE in jedem Fall gegeben. Zeigen wir uns als Landtag engagiert und machen wir erneut deutlich, dass es darum geht, die Balance zwischen Sicherheit und weiterer Existenz der Traditionsschiffe in der Verordnung zu erreichen!
Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister hat sich bislang hier nicht mit Ruhm bekleckert, aber die Segler unter Ihnen kennen vielleicht den Spruch: „Wenn das Schiff auf falschem Kurs ist, genügt es nicht, den Kapitän auszuwechseln, man muss den Kurs ändern“, denn: „Kein Wind ist demjenigen günstig, der nicht weiß, wohin er segeln will.“ – Ahoi und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.