Meine Damen und Herren, lassen Sie uns hier doch einmal unkonventionelle Wege gehen und vielleicht auch mal Vorreiter sein!
Natürlich müssen viele Leute arbeiten, aber das ist ein Totschlagargument. Wenn Sie jetzt sagen, an Feiertagen gibt es Leute, die arbeiten müssen, dann können Sie auch gleich die Abschaffung aller Feiertage fordern.
Für den Fall, dass wir und ich Sie nicht überzeugen konnten, das Thema zumindest zu überweisen, wird meine Kollegin Frau Bernhardt nachher noch einen weiteren Versuch unternehmen.
Ich freue mich jetzt auf die Debatte und in einer Stunde dann vielleicht auf einen neuen Feiertag in MecklenburgVorpommern. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen.
Danach möchte ich Ihnen, liebe Fraktion DIE LINKE, zunächst sagen, dass ich Ihnen natürlich zustimmen kann, wenn Sie sagen, Kinder müssen in den gesellschaftlichen Mittelpunkt gestellt werden. Da sind wir ganz bei Ihnen. Zugleich möchten Sie den Arbeitnehmern des Landes etwas Gutes tun. Dazu allerdings wollen Sie den Internationalen Kindertag als weiteren gesetzlichen und arbeitsfreien Feiertag in das Sonn- und Feiertagsgesetz unseres Landes aufgenommen wissen.
Nun, meine Damen und Herren, grundsätzlich ist der Vorschlag, Aufmerksamkeit für kinderbezogene Themen zu schaffen, ein ehrenwertes Anliegen. Wer wollte das bestreiten? Ich würde es fast mit Goethe sagen: Zum Augenblicke möchte ich sagen, sollte dann vielleicht nicht jeder Tag zum Kindertag ausgerufen werden?
Warum dem hier vorliegenden Vorschlag aus meiner Sicht gleichwohl nicht zu folgen ist, will ich Ihnen sagen. Der Kindertag geht zurück auf die Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925. Seinerzeit kamen Vertreter verschiedener Staaten zusammen und verabschiedeten die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder. Im Anschluss an die Konferenz führten viele Regierungen einen Kindertag ein. Im Jahr 1954 empfahl das Weltkinderhilfswerk UNICEF jedem Staat, einen Tag im Jahr zum Weltkindertag zu erklären. Damit sollte zu Recht weltweit ein Zeichen für Kinderrechte gesetzt werden. Wie und wann der Kindertag begangen werden soll, sollte jeder Staat eigenständig entscheiden.
Als Deutschland noch geteilt war, wurde der Kindertag in der DDR am 1. Juni und in der alten Bundesrepublik am 20. September gefeiert. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands werden beide Tage begangen. Die Hauptfeierlichkeiten finden bundesweit am 20. September statt mit dem größten Fest, nämlich in Berlin auf dem Potsdamer Platz mit 100.000 Besuchern. Dieser Tag wird von
einer besonderen Schirmherrschaft, nämlich einer besonderen Persönlichkeit, geehrt. In den Jahren 2011 bis 2013 war das der Bundespräsident und seit 2014 die schon angesprochene Familienministerin.
Mit dem deutschen Kindertag wird auf die Kinderrechte und die Bedürfnisse der Kinder aufmerksam gemacht. Aber, meine Damen und Herren, egal, ob am 1. Juni oder an einem anderen Tag des Jahres, zu keinem Zeitpunkt war der Kindertag ein gesetzlicher und arbeitsfreier Feiertag. Ganz unabhängig von der Frage, warum der 1. Juni gegenüber dem 20. September als Kindertag vorzugwürdig erscheint, ist heute aus meiner Sicht nicht ersichtlich, warum es gerade angesichts der vielfältigen Aktivitäten anlässlich dieses Kindertages, die Aufmerksamkeit erzeugen, überhaupt eines gesetzlichen Feiertages im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes bedarf.
Wenn es Ihnen darum geht, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen weiteren arbeitsfreien Tag zukommen zu lassen, dann muss ich Ihnen sagen, das ist nicht Sinn und Zweck des Feiertagsgesetzes. Der Gesetzgeber des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat die gesetzlichen Feiertage nicht geschaffen, um pauschal den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zusätzlich zum Sonntag weitere freie Tage einzuräumen. Er hat die vom Grundgesetz in Artikel 140 in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung geforderte Unterschutzstellung tradierter kirchlicher Feiertage vorgenommen und bestimmte Tage mit herausragender gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ebenfalls dem Schutzbereich des Gesetzes unterstellt, um deren angemessene Begehung überhaupt zu gewährleisten.
Als Grundkonsens erfordert er bei der Neueinführung einen sachlichen Grund und damit mindestens einen Tag mit außergewöhnlicher kultureller und gegebenenfalls politisch prägender Bedeutung, der auf einen möglichst breiten Grundkonsens, der zuvor diskutiert und festgestellt wurde, zurückgeht. Ein aus dem Hut gezauberter Gesetzentwurf, der wohl auf den Landesparteitagsbeschluss der Fraktion DIE LINKE – jedenfalls soweit bekannt – in Thüringen zurückgeht, ist damit sicher nicht gemeint. Es ist sinnvollerweise auch nicht Aufgabe der Politik, zusätzliche arbeitsfreie Tage zu verschenken.
Ein weiterer arbeitsfreier Feiertag müsste zudem finanziert werden, und das ergibt sich nicht von selbst. Erinnern wir uns: 1995 wurde gerade ein Feiertag gestrichen, um den Arbeitnehmeranteil der Pflegeversicherung aufzubringen.
Sie alle wissen, dass wir, Mecklenburg-Vorpommern, noch ein Nehmerland im Länderfinanzausgleich sind. Da wirkt es auf mich jedenfalls befremdlich, einerseits Unterstützung von anderen Ländern zu erhalten und gleichzeitig die Produktivität, wie Sie gerade selbst ausgeführt haben, möglicherweise zu verringern. Ich finde auch nicht, dass die Angleichung der Anzahl der Feiertage in Deutschland überfällig ist, so, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren.
Auf die verfassungsrechtliche Bedeutung der kirchlichen Feiertage habe ich schon hingewiesen. In der Tat, süddeutsche Länder, beispielsweise Bayern und BadenWürttemberg, beides Geberländer im Länderfinanzausgleich, haben unter diesem Aspekt einige Feiertage mehr
als wir. Im Vergleich zu den norddeutschen Nachbarländern, nämlich wieder für die Zukunft und nicht nur ausschließlich bezogen auf dieses Jahr, haben wir es derzeit besser. Wir haben zehn Feiertage, während alle anderen Bundesländer, auch die, die Sie erst aufgezählt haben, generell nur neun Feiertage haben: Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen.
Alles in allem, meine Damen und Herren, heißt das: Zu einem Appell „Lassen Sie uns etwas für Kinder tun“ sage ich Ja, und zwar jederzeit, wenn es sinnvoll ist.
Wir werden darüber morgen noch diskutieren, das weiß ich, im Rahmen der Tagesordnung, nämlich zu der Frage „Kinderrechte ins Grundgesetz“.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: War das jetzt eine Zustimmung? Wir kommen morgen darauf zurück!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst eine kurze Bemerkung zur Debattenkultur. Ich bin neu hier in diesem Parlament und stelle fest, ich muss mich an diese Debattenkultur offensichtlich noch gewöhnen. Sie hat, wie sie so verläuft, vor allem, was die Zwischenrufe anbelangt, doch ein bedenkliches Niveau und manches, was an Anwürfen hier rumschwirrt, ist sogar befremdlich. Ich will jetzt nicht bestimmtes Vokabular nachzeichnen,