Deswegen finde ich es, Herr Kollege Foerster, ich will jetzt keine Schärfe reinbringen, aber es ist vielleicht überdenkenswert an Ihrer Stelle, wenn Sie die Kritik, die Sie hier allgemein geäußert haben, doch etwas zurückfahren und wir die ganze Geschichte dann im Hintergrund auch noch mal diskutieren, wenn es um den ganzen Komplex Tariflohnsituation, Vergabelohn, GRW-Förderung vielleicht im März nächsten Jahres geht, weil auch da möchte ich Ihnen noch einen Hinweis geben, wir werden – das können Sie noch nicht wissen, deswegen bitte ich, das auch nicht als Vorwurf aufzunehmen –, wir werden Ihnen den Entwurf des Vergabegesetzes zeitnah jetzt zur Verfügung stellen, das habe ich Ihrem Kollegen Ritter zugesagt, aber wir werden auch unter anderem dann im Vergabegesetz regeln, dass gerade diese Punkte, die Sie angesprochen haben, Ausbildungssituation, also die Frage, wie gehe ich mit Erstausbildung in Unternehmen um, wie gehe ich mit Langzeitarbeitslosen um, wie gehe ich mit der Frage Aus- und Fortbildung in Unternehmen um, dass das tatsächlich, soweit es denn im Zusammenhang mit den entsprechenden Ausführungsbedingungen der Vergabe steht, als Kriterien in die Vergabe aufgenommen werden kann. Deswegen lassen Sie uns die Diskussion führen, wenn es um die konkreten Gesetze, wenn es um die konkreten Maßnahmen geht, aber bitte nicht immer nur allgemein hier an dieser Stelle. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt mehrfach versucht worden – sowohl von Herrn Waldmüller als auch von Ihnen, Herr Wildt –, der LINKEN anzuklingeln, wir würden kein Herz für die mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer haben. Das ist mitnichten so.
Nein, nein. Vergabegesetz, Herr Schulte, und Mittelstandsförderungsgesetz sind im Bereich der Wirtschaft zwei Seiten einer Medaille.
Es ist ein Widerspruch aus unserer Sicht. Wenn Sie einerseits in der Aktuellen Stunde gerade gesagt haben, Sie werden zu den Unternehmerinnen und Unternehmern gehen und werben für einen entsprechenden Vergabemindestlohn und für entsprechende Rahmenbedingungen, dann fällt das doch auch in diesen Bereich. Worum es uns ging – das möchte ich noch mal bekräftigen, was Herr Foerster gesagt hat –,
ist, wir wollen ein Signal setzen, in welche Richtung es geht. Wir wollen ein Signal setzen, und das gehört dann schon da rein.
Und jetzt gibt es noch etwas, was ich Ihnen gerne sagen will. In zweifacher Hinsicht wollen wir mit unserem Antrag eine Schutzfunktion ausüben. Wissen Sie, ich erzähle mal was aus dem Nähkästchen. Herr Förster kann das bestätigen, wir sind ja in Alt Rehse Nachbarn und wir haben so ziemlich zur gleichen Zeit das Haus hochgezogen vor einiger Zeit. Mich überraschte damals der Bauunternehmer aus Bredenfelde, zwischen Neustrelitz und Woldegk gelegen, mit der Frage, wann wir denn endlich mal was tun würden gegen Dumpinglöhne, Schweinelöhne, gegen schlechte Bedingungen. Das würde ja dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die das Haus hochgezogen haben, auch schlecht bezahlt werden. Ich hinterfragte das, und für mich war überraschend, dass der mittelständische Unternehmer darauf pochte, dass es Bedingungen gibt, und die sollten sowohl in dem einen als auch in dem anderen Gesetz stehen. Die Schlussfolgerung daraus war, dass es Bedingungen gibt, die Lohndumping und ruinöse Konkurrenz unterbinden. Das wäre insofern nicht allein ein Signal, es wäre auch eine Schutzfunktion für Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn wir da deutlich machen, a) wo wir hinwollen und b) wo die Grenzen sind.
Das Zweite, worauf wir abstellen: Es geht ja hier nicht allein um Tarife. Für diejenigen, die sich mit dem Gesetzentwurf nicht so sehr beschäftigen konnten: Darin, in dem Gesetz, in dem geltenden Gesetz, ist ein Gebot der Privatisierung kommunaler Unternehmen, und wir wollen das weghaben. Wir wollen, dass die Daseinsvorsorge – ich denke an Wasser und Abwasser, ich denke an den Gesundheitsbereich und viele andere Sachen, da sind ja auch viele Mittelständler unterwegs –, dass wir den Bereich der Daseinsvorsorge schützen vor Privatisierung. Das gehört hoheitlich in gemeinschaftliche Hand,
und so sollte es bleiben. Auch in der Hinsicht haben wir einen entsprechenden Vorstoß gemacht. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes auf Drucksache 7/1123. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1514 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht zu erkennen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1514 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 mit den Stimmen von SPD, CDU, BMV, der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1123 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, BMV und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, auf Drucksache 7/1051, hierzu die Beschlussempfehlung und der Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 7/1343.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1051 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Aßmann. Frau Aßmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal sagen, dass ich froh bin, dass wir heute diesen Entwurf der Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes haben, und auch da haben wir im Agrarausschuss weitgehend Einigkeit gehabt. Darüber war ich sehr froh. Die Einzigen, die da nicht mitgehen konnten, waren die Abgeordneten der Fraktion der AfD.
Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, dass wir überhaupt dieses Dauergrünlanderhaltungsgesetz haben, denn es schützt unser Grünland davor, in großen Mengen umgebrochen zu werden. Jeder, der bei uns in der Kulturlandschaft einhergeht, weiß, mit welcher Artenvielfalt doch das Grünland bestückt ist, wie viele verschiedene Pflanzen wir haben, wie viele Insekten, wie viele auch kleinere Lebewesen sich dort wohlfühlen. Von daher ist es, sagen wir, ein Kulturgut, das es zu schützen gilt, und das haben wir mit dem Dauergrünlanderhaltungsgesetz hier auf Landesebene klar geregelt. Insbesondere mit Blick auf das Omnibusverfahren, das im Moment auf der EU-Ebene passiert, wo nämlich Bestrebungen da sind, die 5-ProzentSchwelle zum Umbruch von Dauergrünland auf die Länderebene runterzugeben, ob das dann noch geregelt wird oder nicht, insbesondere deswegen finde ich es sehr wichtig, dass wir dieses Landesgesetz haben und unser Dauergrünland besonders schützen.
Nachdem wir in Mecklenburg-Vorpommern dieses Gesetz beschlossen haben, hat eine Prüfung des Europäischen Rechnungshofs ergeben, dass der Bezugszeitraum nicht ab 2010, sondern ab 2009 gilt. Deswegen müssen wir hier entsprechend nachsteuern, weil nämlich dann das Grünland, was schon ab 2009 länger als fünf Jahre als Grünland geführt wurde, bereits ein Jahr früher zu Dauergrünland geworden ist und damit ein massiver Wertverlust für die Landwirte einhergeht, und um einen zweiten Punkt auszumerzen, nämlich dass wir sagen, wenn jetzt im Zuge dieser rechtlichen Umwandlung oder Rückumwandlung Ackerland genutzt werden soll als ökologische Vorrangfläche, also dann weiter auch erhalten werden soll, zum Beispiel als Grünland, dann wollen wir natürlich nicht, dass es umgebrochen werden muss, sondern da gibt es nur einen theoretischen Umbruch, denn es wäre ja der Irrsinn schlechthin zu sagen, man bricht erst um, um dann wieder neu anzusäen. Von daher greifen wir dem vor.
Wichtig ist, auch für die Landwirtinnen und Landwirte, um das Grünland, was hiervon in diesem Zeitraum 2009/2010, diesen zwölf Monaten, betroffen ist, sie müssen es beantragen, um diesen Umbruch tatsächlich zu machen. Antragsfrist ist der 20.03. und der Umbruch muss erfolgen bis zum 15.05. Wenn wir das heute hier beschließen, dann tritt das morgen in Kraft, und von daher bitte ich um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes auf Drucksache 7/1051. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/1343 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 7/1343 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 7/1343 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, auf Drucksache 7/1042, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 7/1291(neu).
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1042 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/1291(neu) –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems …
Meine sehr geehrten Herren in der ersten Reihe der CDU-Fraktion, ich bitte Sie, dass wir jetzt in der Abstimmung von störenden Gesprächen Abstand nehmen. Herr Kollege Lenz, Renz, Entschuldigung!
(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Minister Dr. Till Backhaus: Harry! Harry!)