kenhausplan verankert werden. Darüber hinaus wollen wir Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen als Instrument zur Verbesserung der Versorgung einführen. Gegenstand dieser Verträge würden Anreize für die Einhaltung besonderer Qualitätsmaßstäbe sein. Diese würden mit Boni honoriert.
Wir erwarten, dass die Bedarfslagen in den regionalen Versorgungsbereichen realistisch abgebildet werden. Nach unserer Kenntnis ist das Institut für Community Medicine Greifswald mit der Erhebung des Versorgungsbedarfs beauftragt. Dass es hierbei deutliche Veränderungen gibt, zeigt sich an der Entwicklung der Notfallversorgung. Die Notaufnahmen an den Krankenhäusern arbeiten seit geraumer Zeit an den Grenzen ihrer Kapazität. Notärzte beklagen zunehmend, dass Patientinnen und Patienten mit leichteren Beschwerden vorstellig werden und die Kapazitäten der Notaufnahmen binden. Dieses Problem kann der Krankenhausplan nicht lösen, muss das Phänomen aber berücksichtigen.
Im Gegensatz zur Krankenhausgesellschaft halten wir Aussagen zu Mindeststandards der Personalbemessung im neuen Krankenhausplan für erforderlich. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine entscheidende Strukturvoraussetzung zur Sicherung von Patientensicherheit eine Personalausstattung ist, die dem jeweiligen Arbeitsaufwand gerecht wird.
Es wird unter anderem aufgezeigt, dass mit jedem zusätzlichen Patienten pro Pflegekraft das Sterberisiko um sieben Prozent steigt. Hierzu gibt es interessante Studien von Clarke und Sloane.
Der neue Krankenhausplan soll Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ aufnehmen, insbesondere die zur Bildung von Standorten der Hochleistungsmedizin, der regionalen Krankenhäuser und der lokalen Gesundheitszentren.
Unser Antrag zielt auf eine radikale, also an die Wurzel gehende Neufassung eines Krankenhausplans. In ihm wird es um eine Bedarfsplanung, um Qualität in der Medizin, um Förderung, um Notfallmedizin, um verbindliche Personalstandards, um die Anwendung moderner Technologien wie der Telemedizin, vor allem aber, und das ist das Allerwichtigste, um die Patientinnen und Patienten gehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Glawe, Sie haben das Wort.
„Landeskrankenhausplan neu aufstellen“ – Herr Koplin, es gibt einen gültigen Landeskrankenhausplan, den Sie selbst erwähnt haben, vom August 2017. Wir sind dabei, die Dinge zu ordnen. Alles, was Sie vorgetragen haben, macht die Landesregierung. Es wird natürlich auf die Empfehlungen der Enquetekommission geachtet. Da wird geguckt, was kann man übernehmen bei der Fortschreibung des Landeskrankenhausplanes.
Es geht darum, eine sektorenübergreifende Versorgung zu entwickeln. Das machen wir schon, ist schon beauftragt. Die Notfallversorgung ist eines der entscheidenden Themen. Sektorenübergreifend ist die Frage der Notfallversorgung insgesamt in den Krankenhäusern und mit den niedergelassenen Ärzten in der Diskussion. „Telemedizin und Digitalisierung“ ist eines der entscheidenden Themen für die Zukunft. Da sind wir uns doch alle einig.
Ich weiß nicht, warum dieser Antrag heute von Ihnen kommt. Das verstehe ich echt nicht, denn im August 2017 sind alle Krankenhäuser, die im Landeskrankenhausplan stehen, aufgeführt. Die Aufgaben der Grundversorger, Regelversorger und Maximalversorger sind geregelt. Ich habe vor einiger Zeit erklärt, dass kein Krankenhausstandort gefährdet ist und dass wir darauf warten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss weitere Qualitätskriterien definiert. Bevor die nicht definiert sind, können wir auch nicht darüber diskutieren, wie wir qualifizierte Operationen oder Fachkräfte, also Dinge auf den Weg bringen, gerade der ärztlichen Versorgung, der Notfallversorgung. Dazu gibt es genug Standardfestlegungen, die durch die Ärztekammer aufgestellt sind und an die sich jedes Krankenhaus halten muss.
Von daher will ich nur sagen, alles, was Sie hier einfordern, ist tägliche Arbeit in den jeweiligen zuständigen Gremien, ob das nun die Ärztekammer ist, ob das die Frage der Krankenhausplanung ist. Die Krankenhausbeteiligten treffen sich regelmäßig. Da wird darüber informiert und gesprochen, welche Investitionen in welchen Krankenhäusern stattfinden sollen. Das habe ich hier, ich glaube, vorgestern oder gestern noch mal erklärt.
Demnächst wird das Krankenhaus in Anklam neu gebaut. Da sind Zielplanungen in und Raumplanungen in Auftrag gegeben.
Die Klinik in Wolgast wird nicht geschlossen. Zumindest werden die Notfallversorgung und die Fragen der Erweiterung der geriatrischen Versorgung, der Umbau dieser Stationen und natürlich auch dort die sektorenübergreifende Versorgung für Kinder und Jugendliche weiter vorangetrieben. Das Krankenhaus Demmin kommt in die Investitionsförderung.
Zu der Frage der pauschalen Krankenhausfördermittel habe ich ebenfalls vorgestern vorgetragen, dass wir jetzt in die Diskussion eintreten müssen mit dem Städte- und Gemeindetag, mit dem Landkreistag, weil im Landes
krankenhausfinanzierungsgesetz steht, dass 40 Prozent aller Investitionen durch die Kommunen, also durch Landkreise und kreisfreie Städte, mitzutragen sind. Das sind alles Dinge, mit denen wir schon lange im Prozess stehen.
Ich will Ihnen noch mal eins sagen: Entscheidend ist, was am Ende alle Planungsbeteiligten diskutieren. Dann wird der Minister einen letzten Entscheid treffen und dann werde ich das in den Ausschüssen vortragen. Das ist doch völlig klar. Von daher, Herr Koplin, ist das, was Sie hier alles wollen, schon längst in Arbeit und es wird laufend gehandelt. Die Dinge, die sich auf der Bundesebene ergeben, genauso wie die Dinge, die sich auf der Landesebene ergeben, werden mit den Krankenkassen diskutiert, mit dem Städte- und Gemeindetag, mit der Ärztekammer, mit der KV. Alle werden beteiligt. Von daher kann ich nur sagen, dieser Antrag wäre heute tatsächlich nicht nötig gewesen, denn die Fortschreibung des Landeskrankenhausplanes findet ständig statt.
Aufgrund der neuen Herausforderungen ist es geboten zu gucken, wie wir unsere Krankenhauslandschaft insgesamt zukunftssicher aufstellen. Dazu gehört Digitalisierung, dazu gehören wahrscheinlich die Ankündigungen des Bundes, dass gerade Digitalisierung gefördert wird durch den Bund, um die Krankenhäuser auf die Aufgaben der Zukunft vorzubereiten. Wichtig ist, glaube ich, dass ein guter Ruf bei den Patienten entsteht, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung im stationären und ambulanten Bereich sowie bei den tagesklinischen Angeboten und in der Pflege gesichert ist.
Noch ein Satz zur Festschreibung von Pflegestandards auf Wachstationen, auf ITS-Stationen, in den Nachtdiensten: Da sind die Krankenhäuser gefordert, Stellen auszuweisen und die Mindeststellenbesetzung gerade von Krankenschwestern darzustellen. Wenn das nicht passiert, wird der Gesetzgeber spätestens im Jahre 2019 anordnen, wie das zu geschehen hat. Grundvoraussetzung ist, wenn diese Stellen ausgewiesen werden, müssen zehn Prozent Eigenanteile der jeweiligen Träger eingestellt sein. Dann werden die Krankenkassen die Mittel, die der Bund bereitstellt, in Höhe von 880 Millionen Euro zusätzlich für die Sicherung von Personalstandards bereitstellen. Die Sicherstellung der Früh-, Nacht- und Spätdienste wird gerade in der Pflege eines der entscheidenden Themen für die Zukunft sein.
Da hat die Politik schon vorgelegt. Jetzt müssen die jeweiligen Träger reagieren. Machen sie es nicht, gibt es eine gesetzliche Festlegung, dann ist es umzusetzen. – Von daher vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Dem, der sich wundert, dass ich nun hier stehe und zum Thema Krankenhaus spreche, zur Erklärung: Herr
Dr. Jess ist zum Zeitpunkt verhindert und bat mich, diese seine Ausarbeitungen, die er hier aufgeschrieben hat, vorzutragen.
Aber ich habe gehört, der Herr Minister hat schon Stellung genommen. Ihn wird das, was Herr Dr. Jess ausgearbeitet hat, vermutlich bestätigen, wie „Glawe greift“, das ist, glaube ich, der neue Slogan, der sich hier vielleicht heute wieder bestätigt.
Wir beschäftigen uns heute mit dem Antrag der LINKEN mit dem Titel „Landeskrankenhausplan neu erstellen“. Dabei wird im Antrag bereits darauf hingewiesen, dass der Minister diesen neuen Landeskrankenhausplan für 2018 schon in Aussicht gestellt hat. Der Knackpunkt des Antrages sind die Aufforderungen an die Landesregierung, die folgenden vier Punkte in diesen neuen Landeskrankenhausplan aufzunehmen:
Ich vermute einmal, dass keiner hier im Saal diese Forderungen inhaltlich wirklich ablehnen wird. Doch schaut man genauer hin, stellt man überrascht fest, dass die Forderungen in den entsprechenden Passagen des Landeskrankenhausplans von 2012 bereits enthalten sind, wenn auch nicht herausgestrichen, nämlich die möglichst wohnortnahe Versorgung im Punkt 4.2, die hohe Versorgungsqualität und Notfallversorgung in den Punkten 4.2 und 4.5 und die Investitionsfinanzierung über Einzel- und Pauschalförderungen im Punkt 3.2 des Landeskrankenhausplanes. Lediglich bei der Personalbemessung beschränkt sich der Plan auf die Psychosomatik, weil gerade im Pflegebereich in allen anderen Fachgebieten die Mindestkennzahlen noch nicht festgelegt sind.
Sehr verehrte Kollegen der LINKEN, unter dem Eindruck des eben Dargelegten fragt man sich schon, ob dieser Antrag nicht einfach nur ein Schaufensterantrag ist, ohne wirkliche Relevanz.
Sie mögen erwidern, dass Sie den Antrag gestellt haben, weil diese Punkte, obwohl sie im Krankenhausplan aufgeführt sind, nicht befriedigend umgesetzt wurden, und da hätten Sie recht. Am Beispiel der Probleme in der Psychosomatik in Rostock 2016 wurde dies eindrücklich vor Augen geführt, und zwar trotz entsprechender Regelungen im Landeskrankenhausplan. Deshalb wird Ihr Antrag einem realen Bemühen um die Umsetzung der allgemein anerkannten, von Ihnen nochmals aufgeführten Zielstellungen leider nicht gerecht. Darum werden wir
aufgrund des Schaufenstercharakters des Antrages, ohne wirkliche praktische Relevanz, dem Antrag nicht zustimmen.