Protokoll der Sitzung vom 15.12.2017

Sie haben zu guter Letzt angesprochen – völlig andere Baustelle, im Antrag auch nicht erwähnt – den Führerschein, das begleitete Fahren mit 16 im Kraftfahrzeug. Wir haben Europäisches Recht. Darüber können wir uns aufregen oder nicht, aber es ist der Versuch, wenn ich mit einem Führerschein aus der Bundesrepublik Deutschland ins Nachbarland Polen fahre, dass über die entsprechenden EU-Richtlinien ein gewisses Mindestszenario für alle feststeht und ich darüber weiß, mit welchen Fahrerlaubnisklassen ich in welchen Ländern fahren darf, weil wir gewisse Angleichungen haben. Diese Angleichung hat aber auch die Folge, dass Altersgrenzen definiert sind. Die Altersgrenze für das Kraftfahrzeug, wie wir es vor Augen haben, ist 17 Jahre in dieser EUVerordnung, und zwar schon als Ausnahme. Die hat Deutschland genutzt. Wir haben das begleitete Fahren mit 17 ausgeschöpft. Solange die EU-Verordnung nicht geändert ist, kommen wir da leider nicht ran.

Beim Moped ist es allerdings anders, da dürfen wir auf die 15 gehen. Das tut der Bund bereits in drei Bundesländern, seit September in fünf, und wir hätten es gern zwei weitere Jahre. Ich freue mich, wenn wir ein kraftvolles, hoffentlich sehr breit getragenes Signal senden, und bin auch ganz guter Dinge, dass das hilft, mit dem Bund weiter zu diskutieren. Ich wünsche uns eine erfolgreiche Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Minister.

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Vor allem auch liebe Jugendliche! Seit wir das letzte Mal über das Thema „Moped-Führerschein mit 15“ hier im Plenum gesprochen haben, hat sich offensichtlich an den Positionen der Fraktionen zum Thema nicht viel geändert. Auf die grundsätzliche Argumentation, warum der Modellversuch wichtig

und sinnvoll ist, kann ich an dieser Stelle also getrost verzichten.

Die AfD-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass die Entscheidung zur Teilnahme am Modellversuch seitens der Landesregierung zwar spät kam, aber der Sache nach gut und unterstützenswert ist. Gerade im ländlichen Raum ist die Nachfrage nach der Fahrerlaubnis mit 15 besonders groß.

Nachdem unser Bundesland dem Modellversuch beigetreten ist, können Jugendliche nun seit Mitte Oktober den Moped-Führerschein AM 15 erwerben. Der Test des Bundesverkehrsministeriums in den ostdeutschen Flächenländern endet allerdings planmäßig mit dem 30. April 2018. Der Fahrlehrerverband teilt mit, dass erste Jugendliche bereits an Theoriekursen teilnehmen, schwierig ist es aber vor allem, die praktische Ausbildung im Winter durchzuführen. Herr Eifler hat darauf hingewiesen. Es besteht die Gefahr, dass nur wenige Jugendliche tatsächlich von dem Modellversuch profitieren können, wenn er, wie geplant, nächsten April endet. Wir begrüßen eine Verlängerung des Modellversuchs zum Erwerb des Moped-Führerscheins mit 15 Jahren. Wir dürfen die Jugendlichen, die bereits angefangen haben, im Rahmen des Modellversuchs den Führerschein zu erlangen, jetzt nicht im Regen stehen lassen.

Die Landesregierung muss sich darüber hinaus gemeinsam mit den anderen Bundesländern dafür starkmachen, dass die Mobilität der Jugendlichen langfristig verbessert wird. Gerade in einem Flächenland wie MecklenburgVorpommern müssen die Bedürfnisse der Heranwachsenden ernst genommen werden. Insbesondere dort, wo der öffentliche Verkehr nicht uneingeschränkt und auch nicht immer unbedingt jugendgerecht angeboten werden kann, sind die Grundlagen für eine individuelle Fortbewegung durch die Politik zu schaffen. Noch besser wäre es für unsere Heranwachsenden, wenn diese Regelung bundesweit einheitlich und dauerhaft gelten würde. Wenn nun plötzlich ab dem 1. Mai 2018 wieder nur das Fahren mit 16 erlaubt sein sollte, dann ist es selbstverständlich schwer vermittelbar.

Es ist aber auch logisch, meine Damen und Herren, dass erst belastbare Zahlen vorhanden sein müssen, die aussagen können, ob der Modellversuch als Erfolg gewertet werden kann, bevor eine gesetzliche Grundlage für eine bundesweite Dauerlösung geschaffen werden kann. Laut Bundesamt gliedert sich die wissenschaftliche Begleitung in zwei Teilstudien: Die erste Teilstudie wurde vom Institut für empirische Soziologie an der FriedrichAlexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt und im Jahre 2015 abgeschlossen. Diese Studie steht der Fortführung des Modellversuchs offensichtlich nicht entgegen und es bleibt zu hoffen, dass auch die Ergebnisse der zweiten Studie dem nicht widersprechen, sondern ebenfalls die Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung unterstreichen.

Den Auftrag an die Landeregierung, auf die Verlängerung des Modellversuchs hinzuarbeiten, bis ausreichende Erkenntnisse auch für Mecklenburg-Vorpommern vorliegen, unterstützt die AfD-Fraktion in vollem Umfang, damit bundesweit zum Schluss eine dauerhafte einheitliche Lösung geschaffen werden kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema „Moped-Führerschein mit 15“ vor geraumer Zeit schon mal diskutiert, deswegen will ich mich hier kurzfassen.

Ich glaube, worauf man noch mal deutlich hinweisen muss, der Minister hat es auch getan, ist, dass natürlich die Frage der Mobilität gerade im ländlichen Raum – das spielt in allen neuen Bundesländern eine ähnliche Rolle – sicherlich wichtig ist, aber auf der anderen Seite ist es genauso wichtig, dass mit diesem Moped-Führerschein, also dem Führerschein Klasse AM, eine entsprechende qualifizierte theoretische und praktische Ausbildung für die jungen Leute verbunden ist, anders, als das mit der Prüfbescheinigung M für Mofas ist.

Nun kann ich anders als der Minister aus meiner eigenen Erfahrung als 16-Jähriger sprechen, als ich das erste Mal einen Führerschein hatte. Die Maschine war etwas schneller, die fuhr schon knapp 100, und ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht trotzdem den Verkehr damit gefährdet habe zu der Zeit –

(Tilo Gundlack, SPD: So wie heute! – Minister Harry Glawe: Wie heute! – Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Matthias Manthei, BMV)

wie heute auch manchmal – das ist richtig. Auch das will ich nicht ausschließen. Aber nichtsdestotrotz ist es natürlich wichtig, dass die jungen Leute in dem Alter …

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Das habe ich jetzt leider nicht verstanden, Herr Foerster, das müssen Sie noch mal wiederholen.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Aber gerne! Mit dem Moped auf der Überholspur, habe ich gesagt.)

Nein, das war kein Moped, das war ein sogenanntes Kleinkraftrad.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das gibt es heute nicht mehr, das ist durch Leichtkrafträder ersetzt worden.

(Minister Dr. Till Backhaus: Da waren wir früher schon viel weiter!)

Ja, aber meine war schneller, deswegen...

(Minister Dr. Till Backhaus: Meins war schneller! – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Ja, das können wir mal ausdiskutieren, lieber Till.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Es war ja nicht alles schlecht!)

Aber wie gesagt, was entscheidend ist, ist, dass die jungen Leute tatsächlich in diesem theoretischen und auch in dem praktischen Unterricht, der damit verbunden ist,

auf die entsprechenden Gefährdungen gerade im Zweiradbereich hingewiesen werden. Und auch da spreche ich aus eigener Erfahrung, damit kann man nicht früh genug anfangen. Deswegen ist es sinnvoll, dass dieses Modellprojekt fortgeführt wird, dass die positiven Erfahrungen, die sich jetzt bereits feststellen lassen, noch mal valide untersetzt werden und wir dann vielleicht am Ende dazu kommen, dass den jungen Leuten generell die Möglichkeit eingeräumt wird, bereits mit 15 einen qualifizierten Führerschein für den Straßenverkehr zu erwerben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Kröger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin noch nicht ganz wach. Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Thomas Krüger, SPD: Guten Morgen, liebe Kollegin!)

Wird gleich! Wird gleich!

In Vertretung meiner geschätzten Kollegin Frau Schwenke erinnere ich Sie gerne noch mal daran, dass wir bereits im April dieses Jahres einen entsprechenden Antrag zum Thema hatten. Es ging darum, dass auch Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern überhaupt noch am bereits laufenden Modellversuch teilnehmen konnten, denn es fehlte ja nur noch Mecklenburg-Vorpommern als ostdeutsches Flächenland. Wir sind sozusagen noch kurz vor ultimo aufgesprungen, denn der Modellversuch endet planmäßig im April 2018, das ist bereits gesagt worden. Er läuft schon länger in Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, dort seit 2013.

Zwischenzeitlich hat die Verkehrsministerkonferenz im November beschlossen, den Modellversuch zu verlängern. Das ist sicherlich sinnvoll. Der Bund wurde aufgefordert, die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung bis Ende April 2020 zu verlängern. Insofern fragen wir uns, warum wir heute im Landtag etwas beschließen sollen, was längst auf den Weg gebracht wurde. Noch dazu ist der Antrag unkonkret formuliert und will lediglich eine Verlängerung über April 2018 hinaus erwirken. Warum wurde nicht gleich der Beschlusstext der Verkehrsministerkonferenz eins zu eins übernommen?

Selbstverständlich ist auch die Linksfraktion dafür, den Modellversuch zu verlängern, damit er im Land überhaupt Wirkung zeigen kann und auswertbar ist, denn acht Monate Modellzeitraum, und ich glaube, da sind wir uns einig, reichen natürlich nicht aus. Mit unserem Änderungsantrag nehmen wir deshalb den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz auf, eine Verlängerung bis Ende April 2020 zu erwirken. Das ist der perfekte Anknüpfungspunkt zum Feststellungsteil dieses Antrages. Die Formulierung entspricht exakt dem Punkt, den wir bereits in der Aprilsitzung kritisiert haben. Ein vorgezogener Moped-Führerschein kann öffentlichen Personenverkehr lediglich ergänzen, aber keinesfalls ersetzen.

(Dietmar Eifler, CDU: Soll er auch nicht. Soll er auch nicht und kann er auch nicht.)

Unsere Fraktion bleibt dabei, ein Moped-Führerschein mit 15 wird weder die Jugendmobilität nachhaltig verbessern noch für gleichwertige Lebensverhältnisse im Land sorgen.

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Diese Auffassung spiegelt sich ebenfalls im Änderungsantrag zu Punkt 1 wider und lehnt sich an das ÖPNVGesetz Mecklenburg-Vorpommerns an.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Danach soll der ÖPNV eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes, auch in den dünn besiedelten Räumen, gewährleisten, denn die Chance für ein verbessertes Angebot und einen bedarfsgerechten ÖPNV haben Sie, SPD und CDU, mit dem beschlossenen Landeshaushalt für die kommenden zwei Jahre wieder verpasst. Im Gegenteil, die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr werden weiter runtergefahren, der Verkehrsverbund Warnow erhält bis zu 500.000 Euro weniger und den Kommunen werden Bundesmittel für die Verbesserung des ÖPNV vorenthalten.

(Jochen Schulte, SPD: Hat sich erledigt, Frau Kollegin!)

Was meinen Sie also, wenn Sie von „bedarfsgerechter Sicherung der Mobilität“ sprechen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen? Sie sehen keinen Grund, das Geld des Bundes aus dem Entflechtungsgesetz zweckgebunden unter anderem zur Verbesserung des ÖPNV einzusetzen. Auch kümmert es Sie scheinbar nicht, dass die weitere Absenkung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr in 2018 und die ausstehende Entscheidung zur Finanzierung ab 2019 dazu führen, dass Verkehrsleistungen in den Landkreisen weiter reduziert werden und deren Qualität weiter abnimmt.

Die schriftlichen Stellungnahmen dazu werden ignoriert. Auch die Tatsache, dass die kommunalen Verkehrsbetriebe sämtliche Einsparpotenziale in den vergangenen Jahren bereits ausgereizt haben, spielt offensichtlich keine Rolle. Fusionen gingen mit Personalabbau einher, Lohnanpassungen wurden verschoben, Tarife unterlaufen und geteilte Schichten für Busfahrerinnen und Busfahrer sind Normalität. Verkehrsleistungen wurden gestrichen, Fahrpreise sind trotz schlechten Angebots höher als anderswo. Die Grenze der Belastbarkeit ist überschritten. Die kommunalen Aufgabenträger sind nicht in der Lage, die Differenz und die strukturellen Defizite so auszugleichen, dass ein bedarfsgerechtes, qualitätsvolles und bezahlbares Angebot des ÖPNV vorgehalten werden kann.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Wundern wir uns da, dass die Spirale immer weiter abwärtsführt? Nein, das tun wir nicht.