oder die Aufnahme von Kinderrechten als Staatsziel oder als Grundrecht ablehnten, lernfähig aber auch gegenüber Kollegen aus anderen Landtagen.
dass wir mit einem gemeinsamen Inhalt, mit einem gemeinsamen Zeichen für Kinder nach außen gehen können, und das finde ich gut.
(Jochen Schulte, SPD: Hoffentlich ist das im Protokoll festgehalten. Kollege Ritter beklatscht die Koalitionsfraktionen.)
warum konnten wir den Änderungsantrag oder einen Antrag hierzu nicht gemeinsam hinbekommen. Sie sagten mir oder warfen mir vor, dass ich oder wir dann immer mit dem Kopf gegen die Wand, durch die Wand müssten,
Wenn wir es gemeinsam hinbekämen, könnte ich mir auch hitzige Debatten ersparen, so wie gestern bei dem Versuch, den Kindertag als Feiertag einzuführen.
Insofern erlauben Sie mir, Frau Drese, es war schon ein witziges Wortspiel, wenn man von meinem „Erregungspegel“ gestern spricht, weil ja gerade Herr Pegel vorwarf, dass ich dann doch nur rumkeife.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Er war auch sehr erregt, das stimmt. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Ja, der Erregungspegel war da. Das gebe ich zu. Aber wie gesagt, wenn wir gemeinsam agieren könnten,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese: Christian wird schon ganz rot. – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Nicht provozieren!)
gemeinsam agieren könnten, glaube ich, kriege ich auch das Emotionale sachlicher hin und wir kommen dann zu einem gemeinsamen Ergebnis.
Was ich ebenfalls nicht verstehe, ist, warum wir uns bei dem Änderungsantrag nicht der aktuellen Bundesratsdebatte anschließen können. Sowohl Frau Drese als auch Herr Krüger und Herr Brade hatten es angesprochen, es liege an den schwierigen Mehrheitsverhältnissen zurzeit im Bundesrat. Da frage ich mich, warum heute Frau Schwesig dort ist
dass die aktuelle Bundesratsinitiative aus Ländern kommt, wo DIE LINKE in Regierungsverantwortung ist
und man deshalb eine neue Bundesratsinitiative auf den Weg bringen will. Ich finde das ein bisschen eingeschränkt. Es ist, wie gesagt, ein bisschen auch kritisch, weil uns doch wieder Zeit vergeht.
Aber es kommt Bewegung in das Thema, deshalb wird es auch von uns Zustimmung zum Änderungsantrag geben.
Ich möchte nur noch zwei Sachen mit auf den Weg geben, weil in der Debatte jetzt nicht ausgeführt wurde, wie die Bundesratsinitiative, die neue Bundesratsinitiative 2018, ausgestaltet werden soll. Da gab es leider keine konkreten Hinweise. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass genau hier die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt wird und dass solche Rechte wie Rechte auf Schutz, auf Fürsorge, Nichtdiskriminierung, Kindeswohlvorrang und Beteiligung bei der Bundesratsinitiative eine Rolle spielen und genau dort auch festgeschrieben werden. Un als solche wollen wir sie dann auch benannt haben. Deshalb ist es unverständlich, warum Sie in Punkt 1 im Änderungsantrag Schutzrechte herausnehmen. Auch das wurde nicht so richtig begründet, aber wie gesagt, das gemeinsame Thema eint uns.
Auch würde ich gerne noch mal eingehen auf die Beteiligungsrechte. Da ist es uns insbesondere wichtig, dass sie bei der Bundesratsinitiative eine Rolle spielen. Kinder haben das Recht, in Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt zu werden. Ihre Meinung soll entsprechend ihrem Alter und ihrer Entwicklung in angemessener Weise berücksichtigt werden. Sie lernen so durch die Demokratieerziehung in unseren Kitas hinterfragen. Ich finde, gerade mit Blick auf die AfD ist das dringend erforderlich,
dass Kinder von früher Kindheit an lernen, Demokratie zu erfahren und zu hinterfragen und zu fragen,
wofür steht eine Partei und wofür steht eine Partei eben nicht, lügen sie uns an oder lügen sie uns eben nicht an. Und genau deshalb finde ich Beteiligungsrechte so wichtig.
Neben den Beteiligungsrechten müssen natürlich auch die Schutzrechte eine Rolle spielen. Wir würden darum bitten, dass, bevor Sie die Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, uns noch mal im Sozialausschuss zu informieren, wie sie konkret aussehen wird. Ich glaube, das wäre ein gemeinsames weiteres Vorgehen in der Sache und wäre der Angelegenheit angemessen.