und eine wichtige Aussage betont: Kinder brauchen Rechte. Sie bedürfen nicht nur besonderer Aufmerksamkeit in der Gesellschaft, sondern auch eines besonderen Schutzes. Wir stimmen mit den Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion darin überein, dass sowohl Rechte als auch das Schutzbedürfnis von Kindern in explizit wahrnehmbarer Weise artikuliert und festgeschrieben werden sollten. Dies ins Grundgesetz aufzunehmen zeigt, welch hohen Stellenwert unsere Gesellschaft Kindern und Jugendlichen bemisst. Das Grundgesetz bezieht sich in seinem Paragrafen natürlich auf alle Menschen in unserer Gesellschaft, Kinder und Jugendliche gehören selbstverständlich dazu.
Die Bundesrepublik Deutschland hat frühzeitig das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Gab es zunächst noch einige Vorbehalte, so wurden diese in der Folgezeit ausgeräumt. Seit
dem gelten die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit Kinderrechten befasst und sie als Träger subjektiver Rechte sowie Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit eingestuft.
Die Berücksichtigung des Wohls und der Interessen von Kindern im Verfassungstext führt zu einer Hervorhebung, die wir durchaus unterstützen. Dennoch, verehrte Landtagskolleginnen und -kollegen, Papier ist zuweilen geduldig.
Jeder Gesetzestext kann nur so gut sein wie seine Umsetzung. Deshalb erscheint es mir wichtig, wenigstens auf ein paar der vielen Aktivitäten zu verweisen, welche in Mecklenburg-Vorpommern die angestrebte Änderung des Grundgesetzes längst mit Leben erfüllen. Es gehört beispielsweise zum Alltag in gut geführten Kindertagesstätten und Horten, dass Kinderräte und Kinderparlamente nicht nur Teilhabe befördern, sondern aktive Mitbestimmung möglich machen. Dabei geht es nicht nur um die Entscheidung, was am Nachmittag gespielt werden kann. Positive Beispiele belegen die Einbeziehung der Mädchen und Jungen und somit die Achtung und Respektierung ihrer Wünsche bei der Planung neuer Kindereinrichtungen oder bei der Gestaltung der Aktivitäten. Partizipation hat längst Einzug in die konzeptionelle Arbeitsgrundlage von Kindertageseinrichtungen gehalten. Eine enge Zusammenarbeit mit Eltern schafft nicht nur einen vertrauensvollen Rahmen, sondern trägt dazu bei, notwendige Hilfebedarfe aufzuzeigen und eine Änderung herbeizuführen.
Das Wohlergehen von Kindern wird von fürsorglichen Mitarbeitenden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege begleitet. Die Gesellschaft fördert mit dem Paket Bildung und Teilhabe die Einbeziehung von der Klassenfahrt bis zur Mitgliedschaft im Sportverein. Kinderschutzbund und Tafel für Kinder machen sich stark, wo Kinder nicht die vollumfängliche, von Liebe und Wertschätzung geprägte Begleitung im Elternhaus erfahren. In den Bildungseinrichtungen wird die gesetzlich verankerte Schulpflicht, die das Recht auf Bildung eindrucksvoll unterstreicht und durch kostenfreie Angebote zum Lernen auch jedem Kind Bildung ermöglicht, oftmals in sehr angenehmer Atmosphäre gestaltet. Die Bemühungen der Landesregierung, motivierte und engagierte Lehrkräfte an die Schulen zu holen, trägt das Ihre dazu bei.
Und, meine Damen und Herren, die Landesregierung war auch auf Bundesebene nicht untätig. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass bereits im Jahr 2011 das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Ländern Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, NordrheinWestfalen einen Bundesratsantrag zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht hat. Dieser Antrag wurde vom Bundesrat beschlossen. Im Anschluss daran hat sich die damalige Sozialministerin Schwesig an die damalige Bundesregierung mit der Bitte gewandt, den Beschluss des Bundesrats zügig umzusetzen. Das scheiterte jedoch im Wesentlichen an den Bedenken seitens der Union.
Im Anschluss daran gab es auf Bundesebene weitere Initiativen zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die bisher ergebnislos blieben.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Thema ist nicht neu, untätig war die Landesregierung auf diesem Gebiet bisher auch nicht. Insofern habe ich großes Verständnis für den von der Linksfraktion vorgelegten Antrag, den wir als SPD-Fraktion in der Sache vollumfänglich unterstützen. Mit dem hier vorgelegten Antrag trägt die Linksfraktion sprichwörtlich Eulen nach Athen.
Allerdings, und das gehört auch zur Wahrheit, ist mit Blick auf die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und mit Blick auf die derzeit ungeklärte Regierungsbildung in Berlin der Zeitpunkt für eine solche Initiative im Bundesrat denkbar ungeeignet.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und was macht die Ministerpräsidentin heute eigentlich im Bundesrat, wo es doch nichts zu entscheiden gibt?)
Ich verbinde damit aber auch den Wunsch an Sie alle, sich bei künftigen Debatten bewusst zu sein, dass der hohe Anspruch, der mit der vorgesehenen Ergänzung des Grundgesetzes verbunden ist, immer auch Berücksichtigung in unserem Handeln haben sollte.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie sich das mal durchgelesen, was Sie aufgeschrieben haben? Sehr erbärmlich!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Förster hat mich veranlasst, noch mal nach vorne zu kommen.
Herr Förster, ich weiß ja nicht, wo Sie herkommen. Sie haben offenbar lange, sehr lange keine Kita besucht. Ich will Ihnen gerne berichten von meinen Erfahrungen, die ich gemacht habe. Sie schütteln mit dem Kopf, wir können gerne gemeinsam eine Kita besuchen.
Im ehemaligen Landkreis Demmin gibt es wunderbare Vorzeigekitas, und in diesen Kitas – übrigens, Träger ist die Arbeiterwohlfahrt – können Sie sich angucken,
dieses selbstständige Arbeiten dort funktioniert. Eine Schule ist angeschlossen, auch da funktioniert das.
Ich will Ihnen gerne erklären, wie Kinder alleine, selbstständig das für sich herausfinden können. Es gibt zwei Ebenen. Es gibt ein Wochenthema, da bestimmen die Kinder das Thema selbst. Als ich da war, als ich sie besucht habe, sowohl in der Schule als auch im Kindergarten, war das Thema Wale. Das heißt, die Kleinen haben Wale gemalt, die großen Kinder haben sich mit Volumenberechnungen beschäftigt, die im Grundschulbereich haben berechnet, wenn zwei Wale da sind und drei dazukommen, wie viele Wale haben wir dann. Das heißt, Sie haben das Thema selbst bestimmt. Das können Kinder nämlich auch. Das ist das,
Das Zweite ist die Wochenaufgabe. Die Wochenaufgabe, in der Tat, wird von den Erziehern vorgegeben, die wird von den Lehrern vorgegeben, und diese Aufgabe hat einen bestimmten Umfang. Natürlich bestimmen die Kinder, wann sie spielen und wann sie diese Aufgaben machen. Und sie lernen sehr schnell, dass sie, wenn sie nur spielen, dann Donnerstag und Freitag unwahrscheinlich viele Aufgaben erledigen müssen, um die Wochenaufgabe am Ende auch hinzukriegen. Wissen Sie, Ziel des Ganzen ist, dass die Kinder Mitbestimmung lernen. Ziel des Ganzen ist, dass die Kinder lernen, verantwortlich zu handeln. Das ist das, was wir erreichen wollen damit – Sie offenbar nicht.
Meine Damen und Herren, ich will darauf verweisen, was ein Journalist in einer Kita mal erlebt hat. Ich fand, das war sehr eindrücklich. Sie haben hier von einem Multikultiwahn in Kitas gesprochen. Der Journalist ist vorbeigekommen und hat dort vor Ort gefragt, wie die Kinder denn mit den Ausländern klarkämen. Das Kind hat ihm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich sehe, SPD- und CDU-Fraktion sind lernfähig, lernfähig, wenn man sieht, dass Sie noch 2007 Anträge