Deswegen freue ich mich, dass wir, glaube ich, hier ein gemeinsames Ziel haben. Die Sozialministerin hat ja erwähnt, warum wir jetzt den Antrag stellen, weil die Regierung ohnehin schon dran arbeitet. Da hätte man auch sagen können, die Regierung arbeitet daran, wir lehnen den Antrag ab. Aber das wollten wir Ihnen dann auch nicht gönnen, dass Sie jetzt noch mal kurz vor Weihnachten uns hier am Nasenring durch die Manege führen, deswegen die gemeinsame Initiative, zusammen mit unserem Koalitionspartner erarbeitet. Und Sie sehen, wir arbeiten jetzt wieder in der 7. Wahlperiode hart an dem Thema. Mag sein, dass Sie mit dem Kollegen Brade und mir da jetzt zwei neue Sprecher haben für das Thema Familienpolitik, aber es mag auch andere Gründe haben.
Frau Kollegin Bernhardt, ich habe aus gut informierten Kreisen gehört, die Abgeordneten von Ihnen, die hier im Plenum Anträge durchbekommen, müssen einen Sekt ausgeben für die anderen Kollegen.
Prost, sage ich, trinken Sie nicht zu viel, wenn Sie heute Abend noch nach Hause fahren müssen! Wie gesagt, beim Thema Kinderrechte haben Sie uns ganz eng an Ihrer Seite, da werden wir gemeinsam kämpfen, und ich glaube, das hat die Diskussion heute von uns und auch von der Sozialministerin deutlich gemacht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Andreas Butzki, SPD: Wollen Sie ein Glas Sekt abhaben, oder was?)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird den Antrag ablehnen. Die Antragsteller wollen, dass sogenannte Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. Ein bisschen kam ich mir in der Debatte heute vor wie in einer Märchenstunde bei dem Märchen „Des Kaisers neue Kleider“. Alle sagen, wie hübsch der Kaiser gekleidet ist, in Wahrheit ist er nackt. Und so ist es hier auch.
Das möchte ich eigentlich voranstellen. Ich komme dann noch mal darauf zurück, werde das noch ausführen.
Vorredner haben Kinder hier als bloße Objekte des Grundgesetzes dargestellt. Das ist schlichtweg falsch. Das ist rechtlich falsch, tatsächlich falsch, es ist eigentlich komplett falsch.
Es ist unbegreiflich, dass das hier bisher unwidersprochen im Raum stehen bleiben konnte. Ich werde das gleich noch mal näher begründen, auch mit Bundesverfassungsgericht, um auch die Juristenkollegen davon zu überzeugen.
Der Antrag ist also suggestiv. Er suggeriert, es gäbe keine Rechte für Kinder im Grundgesetz. Kinder sind aber genauso Träger der Grundrechte wie Erwachsene,
egal, ob es zum Beispiel um die Würde eines Menschen geht, um Leben und Gesundheit oder um das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Auch Kinder tragen all diese Rechte.
Angesprochen wurde der Artikel 6 des Grundgesetzes. Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, das Elternrecht, wird immer gebracht. Hiernach sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern, aber auch ihre Pflicht. Und dass dabei auch die Rechte der Kinder zu beachten sind, ist längst ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht, eine Entscheidung vom 5. Dezember 2008, Zitat:
„Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes“ – und jetzt kommt die entscheidende Stelle – „und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt …“ Kinder sind also nicht, wie ja auch Frau Ministerin das sagte, nur Objekte, sie sind auch Grundrechtsträger.
Wenn also Kinderrechte schon längst im Grundgesetz verankert sind, fragt man sich nach dem wahren Sinn des Antrages. Sie wollen Sonderrechte für Kinder. Man könnte auch überlegen, Sonderrechte für Senioren zu verankern. Oder was ist mit der mittleren Altersgruppe,
die ja sozusagen die Kinder erzieht und die Rente der Senioren erwirtschaftet? Auch für die könnte ich mir gut vorstellen, diese Gruppe besonders hervorzuheben.
Oder es geht – und Herr Ehlers hat es in seiner Rede gerade angedeutet, was so ein bisschen auch seine Befürchtung ist, obwohl die CDU lieber dem Antrag zustimmt – um Symbolpolitik. Und das ist für mich eine der größten Gefahren, dass es hier um reine Symbolpolitik geht, denn da muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dafür ist mir das Grundgesetz zu schade.
(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV und Christoph Grimm, AfD – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Wenn Sie das Grundgesetz zu reiner Prosa machen, das heißt, Sie schreiben lauter wohlfeile Dinge rein, wunderschöne Dinge,
wir leben jetzt hier, der Himmel ist auf Erden und was man alles so beachten muss, dann passiert eins in Wahrheit: Sie schwächen das Grundgesetz, Sie schwächen gesetzliche Regelungen, denn es ist gerade eine der großen Stärken unseres Grundgesetzes. Damals, als das Grundgesetz verabschiedet wurde, war es wesentlich für die Väter, vielleicht auch Mütter des Grundgesetzes, dass eben im Grundgesetz nicht nur wohlfeile Staatszielbestimmungen drinstehen, sondern knallharte Rechte, die einklagbar sind, die der Staat beachten muss, auf die der Bürger sich berufen kann. Und wenn wir jetzt hier das Blaue vom Himmel versprechen, dann verwässern wir das Grundgesetz. Dann sagen sich alle, na ja, es steht alles Mögliche im Grundgesetz drin, aber ich kann mir eh nichts dafür kaufen, ich kann das eh nicht einklagen.
Frau Ministerin sagte, ein Ziel sei zum Beispiel, das Kindeswohl solle etwa bei allen staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Das kenne ich, das Kindeswohl gibt es ja jetzt schon, das ist so das zentrale Stichwort bei familiengerichtlichen Entscheidungen. Es geht immer um das Kindeswohl, aber was das Kindeswohl ist, ist natürlich letztlich auch schwierig zu entscheiden. Sie können also dann reinschreiben, bei dem Gesetzentwurf XY zu irgendeinem Thema wurde auch das Kindeswohl berücksichtigt, Punkt. Das kann man schwer verifizieren oder falsifizieren.
Nach geltendem Recht ist die Erziehung das natürliche Recht der Eltern. Der Staat hat eine sogenannte Wächterfunktion. Herr Ehlers hat es auch angesprochen, dass es natürlich heute viele Situationen im Leben gibt, wo Kindern geholfen werden muss. Aber dafür, Herr Ehlers, ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht notwendig, dafür reicht schon die derzeitige gesetzliche Regelung.
Die Eltern nehmen die Rechte der Kinder wahr, das heißt, und das möchte ich abschließend sagen, ich sehe so ein bisschen die Gefahr – denn man fragt sich ja, wer soll die Kinderrechte ausüben, wer soll die Kinder vertreten, gegen wen –, die Gefahr, die ich sehe, ist, dass hier
ein Keil in die Familien geschoben werden soll, und von daher meine ich, die Erziehung sollte, wie es heutige geltende Regelung ist, in erster Linie in der Familie...
(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV und Jürgen Strohschein, AfD – Andreas Butzki, SPD: Die juristische Lehrstunde.)
(Der Abgeordnete Christian Brade stellt das Rednerpult ein. – Andreas Butzki, SPD: Muss er ganz hochfahren.)
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! „Kinder an die Macht“ –