Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

keiten einräumt, inhaltlich auf die Hilfegewährung Einfluss zu nehmen, und auf der anderen Seite, dass wir nicht mehr betrachten, was sind Ausgaben der örtlichen Sozialhilfe und was sind Ausgaben der überörtlichen Sozialhilfe, sondern wir gucken uns an, was wird insgesamt an Sozialhilfelasten bei einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt bezahlt.

Jetzt gibt es bestimmte Quoten, die ausgeglichen werden. Die Quote beträgt für die kreisfreien Städte, ich glaube, so ungefähr 72 Prozent und für die Kreise etwas über 80 Prozent. Das ist ein Ausgleich von Konnexitätskosten. Das heißt also, als wir die Umstellung bei der Refinanzierung dieser Kosten gemacht haben, haben wir uns angeguckt, was gibt es für Kosten im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe bei Kreisen und kreisfreien Städten, und haben dann gesagt, alle müssen in irgendeiner Form über Wasser, denn ansonsten kriegen wir für die Regelung, die wir gesetzlich implementieren wollen, keine Zustimmung. Das haben wir gemacht.

Das heißt, es geht nach wie vor im Gesetz um den Konnexitätskostenausgleich, und es ist nach wie vor so, dass diese Konnexitätskosten auch ersetzt werden. Ich komme aus Schwerin und Sie können mir glauben, dass mir die Belange der Landeshauptstadt Schwerin durchaus am Herzen liegen. Aber im Rahmen dieser Ausgleichsgeschichte war die Stadt Schwerin zum Beispiel in einer Situation und musste in den letzten Jahren, ich glaube, 120.000 Euro zurückzahlen ans Land, weil also deutlich mehr Geld gekommen ist im Rahmen von Abschlägen, als letztendlich bei der Spitzabrechnung herauskam.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Bezogen auf die Quoten.)

Und jetzt kommen wir auf den Antrag der LINKEN. Der Antrag der LINKEN ist so gestaltet wie viele Anträge der LINKEN, nämlich, man will das Füllhorn noch mal ordentlich auskippen. Wir haben ja im Rahmen der Landtagsdebatte einige von diesen Anträgen, die immer im Ergebnis Folgendes haben, nämlich noch mal richtig raus mit dem Geld aus dem Landeshaushalt. Wo das herkommen soll, wird an der Stelle nicht beantwortet.

(Torsten Renz, CDU: Das ist das Ziel, Herr Heydorn.)

Dann sagen die LINKEN, na ja, tun wir denen mal was Gutes, jetzt gibt es Ausgleichszahlungen in gleicher Höhe. Also die Landkreise kriegen über 80 Prozent und die kreisfreien Städte kriegen auch über 80 Prozent. Die Summen, die da in Rede stehen, sind von der Kollegin Friemann-Jennert genannt worden. Für zwei Jahre sind das ungefähr 19 Millionen, round about 19 Millionen. Auf ein Milliönchen mehr oder weniger will ich mich hier nicht festlegen. Woher das Geld kommt, wird nicht beantwortet. Aber eins wird getan, es wird die Systematik verlassen. Es geht nicht mehr um den Ausgleich von Konnexitätskosten, sondern es findet Gleichmacherei statt. Das heißt, die Konnexitätskosten spielen bei dieser Betrachtungsweise überhaupt keine Rolle.

Ich finde, das kann man nicht tun. Es ist im Grunde klar, dass das, was an Konnexitätsfolgekosten entsteht, ausgeglichen werden muss. Und eins können Sie mir glauben – ich habe auch lange Jahre als Sozialamtsleiter gearbeitet –, ob sie also ambulante Hilfen in einem Kreis organisieren müssen oder in einer kreisfreien Stadt, es

ist einfach klar, in einer kreisfreien Stadt ist das deutlich einfacher als in einem Landkreis. Also das werden wir nicht machen. Das ist der eine Punkt.

Und der zweite Punkt: Herr Professor Weber ging auch noch mal in die Richtung und sprach, das ist eine Ungleichbehandlung. Also dieser Konnexitätsfolgenausgleich hat nichts mit Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung zu tun, sondern es geht darum, dass man jemandem, dem Kosten entstehen, die Kosten erstattet, nichts anderes. Und deswegen sagen wir, wir wollen in dieser Systematik bleiben und folgen dem Antrag in dieser Hinsicht nicht.

Jetzt komme ich noch mal zum Thema Landesblindengeld. Auch wenn man sich das Landesblindengeld anguckt, muss man erst mal vorabstellend sagen, das, was wir als Land Mecklenburg-Vorpommern beim Thema Landesblindengeld machen, sind Landesmittel. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, das ja nun nicht wirklich zu den wohlhabendsten Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gehört, nimmt in erheblichem Umfang Geld in die Hand, um den Benachteiligtenausgleich vorzunehmen für Leute, die blind sind und hochgradig sehbehindert. Das sind erhebliche Leistungen. Und wenn man da mal hergeht und Vergleiche anstellt zu anderen Bundesländern, wird man feststellen, dass MecklenburgVorpommern einen Vergleich nicht zu scheuen braucht.

Natürlich ist es so, dass bei dem, was wir jetzt machen, einige Geld verlieren beim Thema Landesblindengeld. Aber ich finde, dass man nicht so weit gehen muss, wie es Professor Weber macht, das darf man alles nicht miteinander betrachten. Denn wenn man sich ansieht, was beim Thema „Umstellung von Pflegestufen“ an Zugewinn bei den Leuten landet, ist das nicht ganz unerheblich. Also die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben durch das Pflegestärkungsgesetz II in erheblichem Umfang zugenommen, sind in erheblichem Umfang ausgeweitet worden. Wenn Sie sich beispielsweise die zitierte Pflegestufe 0 angucken – damit waren früher kaum Leistungen verbunden, da gab es deutlich weniger –, die Leute springen in Pflegestufe 2, was in erheblichem Umfang zum Anspruch auf Geld beziehungsweise auch Sachleistungen führt. Insofern halten wir das für gerechtfertigt, auch beim Landesblindengeld diese Angleichung und Anrechnung vorzunehmen, denn im Ergebnis haben Sie es vorweggenommen, es verliert keiner, es gewinnen im Saldo alle dabei. Es gewinnen alle dabei.

Und eins muss man ja auch sagen, also auch, wenn man sich das unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten anguckt: Diesen Benachteiligtenausgleich gibt es bei uns im Land – und auch anderswo ist mir nichts anderes bekannt – nur für Menschen, die blind sind oder hochgradig sehbehindert. Jemand, der gehörlos ist, hat sicherlich auch Benachteiligungen hinzunehmen, kann aber nicht auf einen derartigen Benachteiligtenausgleich zurückgreifen. Das hat lange Tradition in der Bundesrepublik (West) mit den Landesblindengeldern. Aber wenn man sich das ansieht zwischen Blinden auf der einen Seite und anders Sinnesbehinderten auf der anderen Seite, kann man nicht sagen, dass das jetzt wirklich eine Sache ist, die völlig gerecht und sachgerecht ist. Insofern finde ich, dass man das akzeptieren kann.

Deswegen bitte ich darum, dem Gesetzentwurf mit den Änderungen, die im Sozialausschuss beschlossen wor

den sind, an dieser Stelle zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter.

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern anknüpfen an die Redebeiträge von Frau Ministerin Drese und Frau Friemann-Jennert. Sie haben ja beide darauf hingewiesen – das sehen wir genauso –, dieser Gesetzentwurf, dieses Gesetz ist eines der sozialpolitisch bedeutsamsten, das wir im Land haben. Es ist eines der wirkmächtigsten, denn es entfaltet Wirkung auf Zehntausende Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes. Und es ist nicht zuletzt ein Gesetz, das, wenn man sich den Sozialetat des Landes von circa 1,1 Milliarden Euro anschaut, das größte finanzielle Budget ausmacht. Also wir reden über etwas ganz Bedeutsames aus sozialpolitischer Sicht.

In der Tat sind mit diesem Gesetzentwurf mit Blick auf vorhergehende Gesetze Fortschritte verbunden. Die haben wiederum zu tun mit den Rahmengesetzgebungen, mit dem Bundesteilhabegesetz und den Pflegestärkungsgesetzen, in diesem Fall also das dort mit enthaltene Pflegestärkungsgesetz. Wir haben nunmehr diesen Gesetzentwurf auch darunter zu betrachten, wenn wir ihn würdigen – und das haben wir im Sozialausschuss getan, das hatte ich vorhin gesagt –, wenn wir ihn würdigen, sichert er Teilhabe. Darum geht es. Dann sichert er Teilhabe und verstärkt die Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das tut er in vielen Fällen, und gleichwohl gibt es Dinge, wo wir sagen, das sind Ungerechtigkeiten, die es nicht geben muss. Die kann man heilen, wenn der politische Wille dazu da ist.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag verfasst, der ist hier bereits gewürdigt beziehungsweise in Kritik gestellt worden. Er enthält zwei Veränderungen, die wir anstreben hinsichtlich Gerechtigkeitsaspekten. Und weil Frau Friemann-Jennert sagte, wir wollen genau hinsehen, das sagen wir auch. In einem Änderungspunkt, nämlich I.2, sagen wir, genau hinzusehen heißt für uns, früher zu evaluieren, also früher zu schauen, welche Wirkung das Gesetz entfaltet. Wir wollen also das Gleiche, nur, dass Sie da zögerlich sind und sagen „Nö, mal sehen“, und wir sagen jetzt „Butter bei die Fische“.

Also will ich mich jetzt noch mal dazu äußern, was hier von Herrn Heydorn schon deutlich in Kritik gestellt worden ist. Das ist die Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass die Kreise und die kreisfreien Städte in der Erstattung von Sozialhilfekosten unterschiedlichen Quoten unterliegen. Die kreisfreien Städte bekommen für ihre Sozialhilfekosten nach diesem Gesetzentwurf 82,5 Prozent ihrer Ausgaben erstattet …

(Jörg Heydorn, SPD: Nee, die kreisfreien Städte weniger.)

Die Landkreise, danke.

… und die kreisfreien Städte 10,5 Prozent weniger, 72 Prozent. Wir haben, um das auch bemessen zu können,

was das heißt, wenn es weniger gibt, dazu Briefe vorliegen, einmal von Dr. Badenschier, dem Oberbürgermeister Schwerins,

(Peter Ritter, DIE LINKE: War das mit Herrn Heydorn abgesprochen?)

der vor ein paar Wochen darauf hingewiesen hat, dass allein mit Blick auf das vergangene Jahr die Stadt Schwerin auf 2,7 Millionen Euro „sitzen geblieben“ ist, in Anführungsstrichen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das überrascht jetzt.)

Und wir haben seit heute früh einen Brief vom Oberbürgermeister Methling aus Rostock vorliegen. Er hat in diesem Brief, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, keine Zahlen genannt. Gleichwohl haben in einer Anhörung zum jetzt noch geltenden Gesetz damals Zahlen eine Rolle gespielt. Im Jahr 2015 hat zum Beispiel die Stadt Rostock 14 Millionen Euro der Sozialhilfekosten aus eigenen Mitteln stemmen müssen.

Nun kann man sagen – und Herr Heydorn hat das wunderbar aufgefächert –, es gibt hier die Historie, die ist zu berücksichtigen, und zur Historie gehören eben die Leistungen, die schon vordem erbracht wurden, insofern ist jetzt nur noch die Konnexitätsrelevanz zu überprüfen. Das kann man so sehen. Sie geben vor, dass Sie das so sehen, verstricken sich aber aus unserer Sicht in logische Widersprüche. So ein Widerspruch ist zum Beispiel, dass Sie sagen, na ja, die kreisfreien Städte haben gar keine Mehrkosten, denn die Leistung war vorher da. Die Argumentation von Frau Friemann-Jennert zum Beispiel habe ich dazu jetzt gerade in Erinnerung. Also sie haben gar keine Mehrkosten. Und im gleichen Atemzug sagen Sie, wenn man dem Antrag der LINKEN folgen möchte und die Erstattungsquote für die Kreise und die kreisfreien Städte gleichermaßen zieht, dann kostet das mehr Geld.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau.)

Wenn das mehr Geld kostet, ist ja …

Doch, dann fallen eben auf kommunaler Ebene die Kosten an. Es ist die Frage, sehen wir das als gerechtfertigt an, dass wir die Kosten den Kommunen aufs Auge drücken und sagen, das ist dann euer Problem.

Ich rufe in Erinnerung, diese kreisfreien Städte, Rostock und Schwerin, haben im besonderen Maße nach dem Jahrhundertwechsel, Jahrtausendwechsel das gemacht, was wir wollten. Sie sind in Vorleistung gegangen, sie haben ambulantisiert, sie haben Leistungen erbracht, auch für das Umland. Das muss man alles mit in Betracht ziehen, wenn es darum geht zu sagen, wir schauen uns das genau an.

Dann liegt ein logischer Widerspruch aus meiner Sicht auch darin: Diese Ungleichheit aufrechtzuerhalten, würde dem Anspruch widersprechen, dass wir – das ist ja im Ursprungsgesetz drin und sollte so bleiben – gleiche Standards wollen und gleiche Versorgungsdichte. Wenn wir das wollen, müssen wir aber wissen, dass wir diese Standards, diese Qualität und die Rahmenbedingungen für die kreisfreien Städte dann auch sichern wollen, und die hat wiederum ihren Preis. Wir sagen, der Preis ist gerechtfertigt.

Und im Übrigen, Herr Heydorn, geben wir – wenn Sie den Antrag bis zu Ende gelesen hätten, und zwar nicht den, der im Sozialausschuss eine Rolle gespielt hat, da haben Sie zu Recht darauf verwiesen, was ist denn eigentlich mit der Deckungsquelle – im Antrag, der Ihnen heute vorliegt, die Deckungsquelle an. Über den Einzelplan 11, über die Haushaltsbewirtschaftung ist das abgesichert. Ich erinnere an den Vortrag von Frau Dr. Albrecht im Sozialausschuss, die sagte, das, was wir den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin mit unserem Änderungsantrag mehr geben wollen, geht nicht zulasten der Landkreise. Das ist uns auch wichtig, dass es da keinen Kannibalismus gibt, dass wir sagen, also dem einen geben wir es und dem anderen nehmen wir es weg. Das ist etwas, was ich sagen wollte zu diesem Antrag, gleiche Erstattungsquoten herzustellen.

Dann möchte ich zum Landesblindengeld etwas sagen: Das ist jetzt keine naturgemäße Konsequenz, dass es in drei Prozent der Fälle zu Ungerechtigkeit kommen muss. Wir haben, möchte ich in Erinnerung rufen, circa 4.200 Empfängerinnen und Empfänger von Landesblindengeld. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass es in einzelnen Fällen – und die sind beschrieben worden, das will ich jetzt nicht wiederholen – bei den sogenannten Doppelsprüngen, das wiederhole ich jetzt nicht, dazu kommen wird, dass diejenigen, die es betrifft, weniger Landesblindengeld bekommen. Die Tabelle im Gesetzentwurf oder der Beschlussempfehlung sagt das auch aus.

Wir sagen, das ist nicht gerechtfertigt, denn die Pflegeleistung auf der einen Seite und das Landesblindengeld auf der anderen Seite sind – Herr Professor Dr. Weber hat es gesagt – zwei sachlich ganz unterschiedliche Sachverhalte und Dinge. Und sie zu verrechnen – der Webfehler liegt übrigens im Landesblindengeldgesetz –, sie zu verrechnen, hat jetzt zur Folge, dass es für circa 150 Menschen in unserem Land zu einer Schlechterstellung bei der Auszahlung des Landesblindengeldes kommen wird, ausweislich auch der Abschätzung durch das Sozialministerium selber.

Nun ist die Frage, wenn wir wissen, dass das so ist, und wenn wir wissen, dass wir diesen Umstand heilen können und es 150 Menschen sind – selbst, wenn es nur eine Person wäre! –, müssen wir doch nicht sehenden Auges soziale Ungerechtigkeiten zulassen. DIE LINKE hat vorgeschlagen, die Quoten zu ändern, und damit heilen wir das.

Der Umstand, dass Sie sagen, am Ende kriegen alle doch mehr Geld, weil es ja Pflegegeld gibt, so kann man es sehen, muss man aber nicht, weil es eben unterschiedliche Dinge sind. Das Landesblindengeld ist ein Nachteilsausgleich. Das ist etwas anderes, als wenn es um Pflege geht.

Also das wollte ich Ihnen gern noch mal nahebringen. Wir haben gute Gründe, unseren Antrag zu stellen, gute Gründe, die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock nicht schlechterzustellen, und gute Gründe zu sagen, wenn es eine systemische Ungerechtigkeit mit diesem Gesetz geben wird, nämlich eine Schlechterstellung für circa 150 Empfängerinnen und Empfänger von Landesblindengeld, dann können wir sie heute noch abwenden, abwenden, indem Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Noch mal ums Wort gebeten hat der Abgeordnete Heydorn für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Koplin, Ihr Vortrag hat mit dem Sachverhalt wenig bis gar nichts zu tun.

Also vielleicht noch einen Satz zum Landesblindengeld. Sie sagen, das Landesblindengeld ist letztendlich ein Benachteiligtenausgleich. Was ist denn Pflege? Pflege kriegen doch auch nur Leute, die dauerhaft auf fremde Unterstützung angewiesen sind. Also da gibt es keinen großen Unterschied.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Es bleiben in der Sache trotzdem unterschiedliche Sachverhalte.)

Aber das ist nicht mein Hauptpunkt. Sie haben sich hier vorne hingestellt und haben gesagt, Aufgabe des SGB-XII-Ausführungsgesetzes ist das Thema Benachteiligtenausgleich. Zeigen Sie mir mal eine Bestimmung im SGB-XII-Ausführungsgesetz, wo es um das Thema Benachteiligtenausgleich geht! Das SGB-XII-Ausführungsgesetz behandelt bei uns das Thema Kostenfolgeerstattung, Kostenfolgen. Es geht um die Erstattung von Geldleistungen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber das machen Sie auch nicht.)