Ist es jetzt an? Sehr geehrter Herr Kollege Liskow, können Sie mich gut verstehen? Dann beginne ich erneut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zweiter Lesung beschäftigen wir uns heute mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD und auch mit dem Gesetzentwurf der AfD zum Landesverfassungsschutzgesetz. Inhaltlich geht es um die Festlegung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wir haben ja in der Ersten Lesung schon darüber gesprochen und dazu liegen diese beiden Gesetzentwürfe vor.
Worum geht es? Es geht um die Kontrolle des Landesverfassungsschutzes. Gesetzliche Grundintention ist es, auch die Opposition in die Kontrolle mit einzubinden, da nur so eine umfassende objektive Kontrolle sichergestellt werden kann. Grundsätzlich verkleinern wir das Kontrollgremium von sechs auf fünf Positionen. Ich will aber zugleich darauf aufmerksam machen, dass der Opposition nach wie vor zwei Plätze zustehen. Es kann natürlich bei Wahlen grundsätzlich so sein, dass die in Zukunft dann auch doppelt von der LINKEN oder doppelt von der AfD besetzt sein würden. Das liegt ganz an den Wahlen, die wir in den folgenden Landtagssitzungen vornehmen werden.
Der Ausschuss hat sich dazu entschlossen, den Gesetzentwurf von SPD und CDU zur Grundlage der Beratungen zu machen. Dies wurde dann im Ausschuss auch so getan. Der AfD ging es in ihrem Gesetzentwurf darum, dass jeder Fraktion mindestens eine Einsicht verpflichtend zugesichert wird. Wir waren der Meinung, auch aus der Erfahrung der letzten beiden Legislaturperioden,
dass das nicht besonders sinnvoll ist, und wir glauben auch, dass das Wahlprozedere und die freie Entscheidung eines jeden Abgeordneten im Hohen Hause unangetastet bleiben sollen. Deshalb finden wir es richtig, dass wir uns mit der Mehrheit der Koalition darauf verständigt haben, dass es fünf Abgeordnete sein werden, die im Übrigen natürlich nicht der Regierung angehören dürfen, sonst würde die sich ja selbst kontrollieren, und dass diese im Hohen Haus gewählt werden. Dann kann jeder, der von den einzelnen Fraktionen kandidieren möchte, um eine Mehrheit ringen.
Zum Änderungsantrag der LINKEN möchte ich noch kurz erwähnen, Sie werden sich bestimmt erinnern, im April haben wir das Gesetz umfassend reformiert und haben auch schon viele Intentionen, die Sie jetzt noch mal zur Diskussion bringen, besprochen.
Deshalb glauben wir, sehr geehrter Herr Kollege Ritter, sehr geehrte Frau Kollegin Rösler, dass wir es hier nicht erneut tun sollten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Bürger dieses Landes! Als ich vor fünf Wochen hier stand, brachte ich für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zum Landesverfassungsschutzgesetz ein, der zumindest unserem Anspruch an Demokratie entsprach.
Ich war positiv überrascht, dass sich alle Fraktionen der Diskussion über diesen Entwurf annehmen wollten und ihn in den Ausschuss überwiesen. Noch überraschter waren wir als AfD-Fraktion darüber, dass Vertreter der Regierungskoalition im vergangenen Plenum sogar – wenn auch nur wenige, aber immerhin – zustimmende Worte fanden. Das war für uns ein Zeichen dafür, dass der Versuch der außerparlamentarischen Ausgrenzung der AfD möglicherweise ein parlamentarisches Ende nimmt.
Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Wir werden uns wohl daran gewöhnen müssen, dass konstruktive Angebote dann abgelehnt werden, wenn sie von der falschen Partei kommen. Mit unserer Übernahme des Koalitionsvorschlags zur Reduzierung der Mitgliederzahl in der PKK auch in unseren Gesetzesänderungsentwurf sind wir einen Kompromiss eingegangen, denn Politik besteht nun mal aus Kompromissen, Sie wissen es wahrscheinlich am allerbesten. Bei der Beibehaltung von sechs Sitzen hätten meiner Fraktion nämlich zwei Sitze zugestanden. Dafür wollten wir aber einen gesetzlichen Sitzanspruch jeder Oppositionspartei, nicht nur für uns, sondern auch für die LINKEN eingeführt wissen.
Umso kompromissloser ist offensichtlich die Handhabung politischer Entscheidungen der Altparteien dieses Hauses,
denn eine nachvollziehbare Begründung, weshalb ein gesetzlicher Anspruch der Sitzaufteilung in der PKK nicht dem Parteienproporz entsprechen soll, hat niemand von Ihnen bisher geliefert.
Es ist auch schwierig, auf Demokratie basierende Argumente zu widerlegen. Sie haben es, wenn auch erfolglos, versucht. Die SPD will die Regierungsmehrheitsverhältnisse in der PKK gewährleistet wissen und wenn das zahlenmäßig nicht passt, dann wird das Gesetz eben passend gemacht. Die CDU will keinen oppositionellen gesetzlichen Anspruch auf einen PKK-Sitz, weil sie – wir haben es gerade gehört – situationsbedingt reagieren will. Sie will also eine Sitzverteilung von Regierungsgnaden und setzt sich damit über den Wählerwillen hinweg.
Und DIE LINKE meint gar, ein gesetzlicher Anspruch auf einen PKK-Sitz würde dem Umstand nicht gerecht werden, dass möglicherweise eine Partei gar keinen in die PKK entsenden wollte. Also diese Argumentation ist ja an Absurdität kaum noch zu überbieten.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, jeder, der demokratische Grundsätze verinnerlicht hat, dessen gesunder Menschenverstand nicht im politischen Prozess verbrannt wurde und der dennoch einen Funken politischen Anstand hat,
muss einsehen, dass jede Oppositionsfraktion, entsprechend ihrer Stärke im Parlament, auch einen gesetzlichen Anspruch darauf haben muss, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu überprüfen.
Auch dafür, liebe Kollegen, sind wir alle vom Volk gewählt worden – wir alle, nicht nur Sie. Sollten Sie diesem Entwurf der Regierungsparteien zustimmen, bescheinigen Sie sich selbst den Verlust von Demokratieverständnis, von Verständnis für die Denkweise der Menschen da draußen, jedenfalls aber den Verlust politischen Anstandes.
Und schließlich bin ich nach den vielen eingangs erwähnten Überraschungen auf die in Kürze folgende Wahl der PKK-Kandidaten gespannt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen jeder von meiner Fraktion gewählte Kandidat erneut nicht zusagt. Wie aus Ihrer höchst bedenklichen Sicht mit solchen unliebsamen AfDlern parlamentarisch umzugehen ist – Frau Präsidentin, ja, ich sage es noch mal –, haben wir bei der Wahl des Präsidiums gesehen.
Wohl in der Annahme, ich selbst würde für die PKK kandidieren, fand zumindest der geehrte LINKEN-Kollege Ritter meine Person ob einer von der Abgeordnetentätigkeit völlig unabhängigen anwaltlichen Mandatierung vorsorglich als ungeeignet.
Jetzt gräbt man in der Vergangenheit meines lieben Fraktionskollegen und gewählten PKK-Kandidaten Obereiner rum.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Der ist auch nicht viel besser als Sie. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
wenn Sie meinen, meine Damen und Herren Kollegen – und, Herr Ritter, das trifft auch für Sie zu –, dass ein solcher Umgang mit uns richtig ist, dann haben Sie aus der Landtagswahl schlichtweg nichts gelernt.