über die Sie hier immer reden, die nicht im öffentlichen Raum stattgefunden haben – ich halte mich eigentlich daran – …
(Torsten Renz, CDU: Ich habe auch keine Inhalte preisgegeben. Ich habe nur gefragt, ob Sie sich an diese Absprachen erinnern.)
Nein, nein, ich verweise nur darauf, dass die Absprache lautete, die Koalitionsfraktionen legen einen Gesetzentwurf vor
und wir legen keinen vor, weil wir zum Inhalt des Gesetzentwurfes eine andere Auffassung haben. Es war nicht abgesprochen, dass wir keine inhaltliche Debatte zu Ihrem Gesetzentwurf führen.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit zu den Geheimverhandlungen zwischen dem Kollegen Renz und mir. Auch das wird für das Parlament interessant sein, dass es so etwas gibt.
Aber das Entscheidende ist, dass beide Gesetzentwürfe, die heute hier zur Diskussion stehen, die notwendigen Änderungen im Verfassungsschutzgesetz beziehungsweise in der parlamentarischen Kontrolle nicht beinhalten. Deshalb lehnen wir beide Gesetzentwürfe ab. Es war für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir auch beide Gesetz
entwürfe in den Ausschuss zur Beratung überweisen, denn aus leidvoller Erfahrung wissen wir, dass das kein guter parlamentarischer Brauch ist, Gesetzentwürfe, die Fraktionen erarbeiten, nicht mal in einer Ersten und Zweiten Lesung zu behandeln. Das wird es also mit uns nicht geben. Aber das schließt nicht ein, dass wir dann sozusagen bedingungslos vorgeschlagenen Gesetzentwürfen folgen.
Wir lehnen beide Gesetzentwürfe ab. Sie entsprechen unserer Auffassung nach nicht ansatzweise dem bestehenden Reformbedarf. Gleichzeitig bietet aber unser Entschließungsantrag dem Landtag die Möglichkeit, hier wieder Herr des Verfahrens zu werden, und das ist unsere Absicht.
Lieber Kollege Renz, Sie haben ja einen anderen Umgang mit unseren Anträgen versprochen, dass Sie nun doch zustimmen.
(Torsten Renz, CDU: Ich denke noch darüber nach, wenn das so weitergeht. Wenn das so weitergeht, denke ich ernsthaft darüber nach.)
Es gibt Gesetze, Herr Renz, es gibt Gesetze, die ihren Zweck, ihren Sinn, ihre Motive offen zu erkennen geben. Der vorliegende Gesetzentwurf gehört nicht dazu.
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes, so die Begründung in beiden Gesetzen, soll effektiver werden. Beim Koalitionsentwurf hat sich die federführende CDU-Fraktion auch auf das Urteil des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. Februar dieses Jahres berufen. So weit, so gut. Hier entsteht dann allerdings ein dickes Fragezeichen: Warum wurde diese angeblich effektivere Kontrolle des Verfassungsschutzes erst nach den Landtagswahlen zu einem Gebot der Stunde und war dann im Gesetzesantrag zu lesen? Warum war dies nicht schon bei den letzten Änderungen des Landesverfassungsschutzgesetzes im April ganz offensichtlich überhaupt kein Problem? War vor wenigen Monaten eine andere Situation? Ich glaube nicht. Sachfremde Erwägungen bei diesem Änderungsgesetz lassen sich jedenfalls beim besten Willen nicht ausschließen, das will ich deutlich sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der gegenwärtigen Gesetzeslage obliegt es der Landesregierung, die PKK über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu unterrichten. Die Kontrolleure, also die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, sind somit zur Ausübung ihrer Aufgabe auf Informationen derjenigen angewiesen, die sie zu überwachen haben. Das ist doch ein Stück weit grotesk. In diesem Trauerspiel ist es dann fast unerheblich, ob die PKK aus sechs oder fünf Mitgliedern besteht. Hier sind nach meiner Auffassung ernsthafte Reformschritte nötig, die sich auch nicht auf berechtigte Fragen der personellen Ausstattung der PKK reduzieren lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ihr übertragenen Kontrollrechte, insbesondere Paragraf 29, nimmt
die PKK als Ganzes oder aber mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder wahr. Was bisher völlig fehlt, ist ein eigenes Informationsrecht der Abgeordneten, es fehlt eine umfassende Befugnis zur Selbstinformation der einzelnen PKK-Mitglieder. Das ist eine grundlegende Kritik an der Kontrollmöglichkeit des Verfassungsschutzes hier im Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den notwendigen Reformen der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes sollten wir darüber hinaus zwei grundsätzliche Fragen klären: Macht es Sinn, unser Verfassungsschutzgesetz in seinen Paragrafen 27 bis 29 grundlegend zu überarbeiten, oder ist es sinnvoller, die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde in einem eigenen Gesetz zu regeln? Wäre es zweitens hilfreich, unser bisheriges Kontrollgremium besonderer Art, also die PKK, in einen ständigen Kontrollausschuss des Landtages umzugestalten, wie dies etwa in Hamburg oder Berlin der Fall ist?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um diese und andere Fragen mit all ihren komplizierten Einzelaspekten überhaupt miteinander diskutieren zu können, bitte ich noch einmal ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, denn der beinhaltet genau dieses.
Die Annahme dieses Entschließungsantrages hätte uns die Gelegenheit gegeben, in dem weiteren Verfahren die Möglichkeiten notwendiger und formaler Korrekturen miteinander zu diskutieren. Sie sind offenbar dazu nicht willens. Der Organisationserlass des Ministerpräsidenten vom 24. November 2016 kennt jedenfalls kein Ministerium für Inneres und Sport, von dem das Verfassungsschutzgesetz berichtet. Allein hieraus ergibt sich demnächst Handlungsbedarf. Wir müssen also das Gesetz aufmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine letzte Anmerkung gilt dem Verhältnis von Parlamentarischer Kontrollkommission und AfD, denn dieses Verhältnis war Hintergrund beziehungsweise Gegenstand des eingangs erwähnten Urteils des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die AfD-Fraktion einstimmig und ohne Gegenkandidaten den Kollegen Obereiner als Kandidaten für die PKK nominiert. Und ja, Herr Komning, ich gebe zu, ich war überrascht ob dieser Personalentscheidung. Nach Ihrer flammenden Einbringungsrede hätte ich schon gedacht, dass Sie von Ihrer Fraktion nominiert werden, aber gut, es ist Ihre Entscheidung.
Dieser Kandidat, also der jetzt vorgeschlagene Kollege Obereiner, hat sich bereits wie folgt öffentlich profiliert, ich zitiere: „Beim Thema Linksextremismus hat die Landesregierung bisher zu viel Nachsicht walten lassen.“ Zitatende. Sehr geehrter Herr Kollege Obereiner, diese Aussage ist vielleicht aus Ihrer Sicht politisch zulässig und von Ihrem politischen Standpunkt aus möglicherweise zwangsläufig, aber da Sie eine PKK-Mitgliedschaft im Blick haben, muss ich Ihnen ganz dringend raten – ich
komme zum Schluss –, die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre zur Hand zu nehmen. Dort werden Sie erkennen, dass Ihre Einschätzung völlig falsch ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Redebeitrag wird zu diesem Thema leider sehr kurz sein,
denn während der vorangegangenen Redebeiträge der SPD, CDU und der Linkspartei habe ich auf Argumente gewartet, auf die ich nun hätte reagieren und eingehen können – vergeblich.
Ja, das habe ich mir schon aufgeschrieben. Während Ihrer Rede habe ich mir das schon aufgeschrieben.
Ja, das war tatsächlich seherisch. Ich hätte kaum damit gerechnet, dass Sie Argumente haben, denn es gibt keine sinnvollen Argumente gegen unseren eigenen Vorschlag.
Offensichtlich geht es Ihnen nur darum zu verhindern, dass die AfD einen Sitz in der PKK regelgebunden und verbindlich bekommt. Sie möchten gerne, dass das fallweise von der Gunst der Regierung abhängt.