Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Angriffe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erfassen und auswerten, Drucksache 7/1596.
Antrag der Fraktion der BMV Angriffe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erfassen und auswerten – Drucksache 7/1596 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angriffe auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind ein aktuelles Thema. Fortwährend wird in den Medien darüber berichtet. Wir wollen mit unserem Antrag den Blick auf die Opfer richten.
Ich zitiere: „Spucken, Pöbeln, Drohen, Alltag auf dem Amt“, Zitatende. So lautete eine Überschrift des NDR im vergangenen Jahr. Und es ließen sich beliebig weitere hinzufügen, wie, Zitat: „Eltern verhalten sich oft übergriffig“, Zitatende, ebenfalls vom NDR, und viele andere Überschriften. Es ist ein Dauerthema in den Medien, wenn darüber berichtet wird, dass immer öfter Beschäftigte im öffentlichen Dienst angegriffen und beleidigt werden.
Beispiel Jobcenter, 4. Dezember 2017: Ein Sachbearbeiter des Jobcenters in Hattingen wird mit einem Messer angegriffen. Dem Täter waren zuvor die Sozialleistungen gekürzt worden. Beispiel Sozialamt: Am selben Tag rastete ein Asylbewerber in Alsdorf im Sozialamt aus. Die Polizei musste Pfefferspray einsetzen. Die Polizeibeamten und der Behördenmitarbeiter trugen Augenreizungen davon. Beispiel Ordnungsamt: Am 15. September 2017 wurde ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Wismar mit einem Pkw angefahren, nachdem er zuvor ein Knöllchen
verteilt hatte. Und noch ein Beispiel eines Ordnungsamtes aus Mecklenburg-Vorpommern: Im März 2017 reagierte das Amt Crivitz auf verbale Angriffe nebst Bedrohung durch einen sogenannten Reichsbürger und installierte daraufhin Alarmknöpfe im Ordnungsamt.
Das sind natürlich nur einige Beispiele der letzten Zeit, bei denen die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes verbal oder tätlich angegriffen wurden. Und das sind auch nur öffentlich bekannt gewordene Fälle. Wer weiß, wie hoch die Dunkelziffer ist?! Man könnte diese Liste beliebig fortsetzen, aber ich gehe davon aus, dass niemand hier im Hause die bestehenden Probleme bestreiten wird. Auch die Landesregierung selbst bestreitet die Probleme nicht. Diese Arbeitnehmer sind im Staatsdienst Opfer von Gewalt und anderen Angriffen geworden.
Laut einer Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage kann staatliches Handeln dazu führen, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Opfer von Drohungen, Beleidigungen bis hin zu Gewaltanwendungen werden. Insbesondere Tätigkeiten mit direktem Bürgerkontakt seien laut unserer Landesregierung mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko verbunden. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auch aus, welche Behörden besonders gefährdet sind, zum Beispiel Ausländerbehörden, Sozialämter, Arbeitsagenturen, Jobcenter, das Landesamt für innere Verwaltung, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Aufsichtsführende im Bereich Landwirtschaft und Umwelt und das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Unser Antrag begehrt, Angriffe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu erfassen und natürlich im Ergebnis auszuwerten, denn Ziel des Antrages wird es dann sein, natürlich zu prüfen, wie wir die Mitarbeiter des Landes noch mehr schützen können.
Derzeit ist die Situation so, dass die Landesregierung Angriffe gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht systematisch und umfassend erfasst. Es werden nur einzelne Personengruppen erfasst, wie etwa die Polizeivollzugsbeamten, Rettungskräfte, Vollzugsbeamte des Zolls, der Justizvollzugsanstalten und sonstige Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen. Diese Erfassung erfolgt auch nicht umfassend, so, wie wir das im Antrag fordern, sondern nur anhand der Kriterien der polizeilichen Kriminalstatistik. Daten etwa zu Tatverdächtigen seien nicht automatisiert abrufbar, antwortete die Landesregierung ebenfalls auf meine Kleine Anfrage.
Es ist Aufgabe des Staates, wie jedes Arbeitgebers, seine Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen.
Dazu muss erstens ermittelt werden, welche Gefährdung mit der Arbeit verbunden ist, und zweitens müssen entsprechend der Gefährdung Maßnahmen des Arbeitsschutzes eingeleitet werden.
Die Landesregierung hält nach eigener Auskunft zahlreiche Behörden für besonders gefährdet. Sie erklärt sogar, der Widerstand gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im weiteren Sinne nähme zu. Trotzdem – und das ist das eigentlich für mich Überraschende gewesen –
verfügt sie nicht über umfassende statistische Zahlen. Wir wollen das ändern. Wir wollen, dass ein Lagebild zu der Gefährdung aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erstellt wird. Dazu ist es notwendig, dass alle Angriffe gegen Mitarbeiter des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte, der Ämter sowie der amtsfreien Gemeinden erfasst und ausgewertet werden.
Zu diesem Zweck muss die Landesregierung ein für die betroffenen Mitarbeiter verpflichtendes Meldeverfahren entwickeln. Denkbar ist beispielsweise ein Verfahren mit standardisierten Berichtsbögen, ein Verfahren, das es schon gibt, das schon angewandt wird bei den Reichsbürgerfällen. Diese Bögen sollten Informationen zur Tat, zum Täter und zum Opfer enthalten sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen einer Strafanzeige. Aber auch die Behörde samt der vorhandenen und im Notfall gegebenenfalls genutzten Sicherheitsmaßnahmen sollten in diesem Zusammenhang ermittelt werden.
Das differenzierte Lagebild soll dazu beitragen, das Sicherheitsrisiko für bestimmte Personengruppen fundiert einzuschätzen. Die Auswertung zielt darauf ab, gegebenenfalls die Sicherheitsmaßnahmen für Behördenmitarbeiter zu erhöhen. Die Erfassung sollte aufgrund des behördlichen Mehraufwandes zunächst auf ein Jahr beschränkt und je nach hinreichenden Ergebnissen dann bei Bedarf verlängert werden.
Letztlich weise ich noch darauf hin, dass eine solche Maßnahme bereits vom Deutschen Beamtenbund gefordert wurde, auch hiernach ist eine zentrale Erfassung aller Angriffe notwendig.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Lieber Herr Dr. Manthei, sicherlich sind wir uns einig, dass Gewalt gegenüber Mitarbeitern in öffentlichen Verwaltungen, egal, auf welcher Ebene, unvertretbar ist. Leider hat es in Teilen der Gesellschaft in der Tat eine Verrohung gegeben oder findet eine Verrohung statt, die Einschränkungen des eigenen Handelns und Tuns als staatliche Gängelei betrachten oder als was auch immer. Eine fehlende Einsicht in die Notwendigkeit staatlichen Handelns findet statt. Das Ich steht im Mittelpunkt. Wir haben festzustellen, dass es eine gewisse Ellenbogenmentalität gibt. Es wird nicht eingesehen, warum von der Gemeinschaft für die Gemeinschaft gemachte Gesetze einzuhalten sind. Und wenn man es einfordert, kommt es im Zweifelsfall noch zu Tätlichkeiten, egal, auf welcher Ebene. Insoweit kann ich Ihrem Punkt 1 durchaus grundsätzlich gewisse Sympathien abgewinnen beziehungsweise mitgehen.
Natürlich stehe ich, stehen wir, die Landesregierung, auch Land und Kommunen als Arbeitgeber in der Pflicht, genau zu analysieren, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes – und darüber reden wir ja hier in der Frage – erforderlich sind. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind zu schützen. Dies dient nicht zuletzt der Aufrechterhaltung des staatlichen Handelns und der staatlichen Ordnung.
Wenn ich Ihren Antrag aber richtig verstehe, scheinen Sie bei Ihrer Forderung die Landesregierung bei der Gefährdungsbeurteilung in der Pflicht zu sehen, obwohl die Organisationshoheit und die Personalverantwortung in vielen Fällen nicht in der Hoheit der Landesregierung liegen. Dies gilt insbesondere für die kommunale Ebene. Hier handelt es sich um eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften und nicht um nachgeordnete Geschäftsbereiche. Organisationshoheit und die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen in der jeweiligen Ebene: Landräte, Bürgermeister, Ämterverwaltung.
Als Landesregierung können wir hier lediglich Empfehlungen aussprechen. Das tun wir auch mit Broschüren, wie „Beschäftigte vor Übergriffen schützen – Eine Handreichung für Behördenleiter, Geschäftsführer sowie Personalverantwortliche“, „Gewalt am Arbeitsplatz – Wie Sie sich vor Übergriffen Ihrer Kunden schützen“. Dementsprechend sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten auch weitestgehend Dienstanweisungen erlassen worden. Beispielhaft für im Kommunalbereich ergriffene Maßnahmen seien hier genannt der Einsatz von Sicherheitsfirmen, die Installation von Sicherheitsschaltungen und von Alarmrufsystemen, der Einsatz von Videoüberwachung. Auch darüber muss man reden, inwiefern dieser erweitert wird. Das ist ja auch immer ein sehr umstrittenes Thema, aber im Rahmen der Sicherheit, glaube ich, sollte es dort keine Schranken geben, sondern die Möglichkeit, alles, was der Sicherheit dient, einzuführen.
In den der Landesregierung unterstehenden Behörden haben wir solche oder ähnliche Maßnahmen ergriffen, wie Sie bereits kurz erwähnt haben. Mit Ihrer Kleinen Anfrage haben wir Ihnen dazu geantwortet auf der Drucksache 7/679 vom 25. Juli des vergangenen Jahres. In derselben Antwort haben wir im Übrigen auch die unterschiedlichen Sicherheitsrisiken für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst analysiert und festgestellt, dass Gründe und Tatmotive sowie die jeweiligen Gegenmaßnahmen stark variieren. Deshalb ist es auch angebracht, eine Analyse und Gegensteuerung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu beschränken. Es gibt also ganz unterschiedliche Gefährdungssituationen und dementsprechend auch unterschiedliche Systeme als Rahmensicherheitskonzepte.
In Punkt 2 fordern Sie nun die systematische Erfassung der Angriffe gegen Mitarbeiter des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte und so weiter, Sie haben es hier ausgeführt. Ich mache es kurz: Das können wir nicht bewerkstelligen und werden wir auch nicht bewerkstelligen. Man stelle sich einmal vor, dass Krankenhäuser, Ärzte, Pflegepersonal, Feuerwehrleute, Mitarbeiter in Ausländerbehörden, Sozialämtern, Arbeitsagenturen, Jobcentern und so weiter und so fort Berichtspflichten nachkommen. Laut Ihrer Angabe wollen Sie in der Begrün
dung Angaben zur Tat, zum Täter, zum Opfer haben, zur Behörde, das polizeiliche Aktenzeichen einer Strafanzeige abfragen und so weiter. Dann frage ich mich, warum wir auf der einen Seite über Abschaffung von Bürokratie reden und auf der anderen Seite zusätzliche Maßnahmen einführen, denn jede Straftat, die vorkommt, muss sowieso zur Anzeige gebracht und dementsprechend erfasst werden. Bei der Aufgabenerfüllung der betroffenen Einheiten kann ich aber nicht sehen, wie das realisiert werden soll. Die betroffenen Mitarbeiter müssten zusätzlich zu ihren ohnehin schon umfangreichen Aufgaben und Berichtspflichten jetzt noch mehr Daten erheben, das Ganze müsste auch noch ausgewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse würden in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Aufwand stehen, denn die eigentlichen Übergriffe werden erfasst durch Strafanzeigen und dementsprechend behandelt.
Es ist nicht so, dass sich niemand dieses Problems bewusst ist. Dafür gibt es die polizeiliche und die öffentliche Berichterstattung. Gegenmaßnahmen werden, wie schon aufgezählt, bereits in allen Bereichen getroffen. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst die Daten und unsere Aufgabe ist es, gemeinsam Vorsorge dafür zu treffen, dass sich diese Übergriffe minimieren. Wir haben als Politik die Aufgabe, die gesellschaftliche Verrohung ein Stück zurückzudrängen und deswegen hier und dort möglicherweise restriktivere Maßnahmen einzuführen als eine Erfassung. Damit lösen wir die Problematik nicht.
Ich bin klar dafür, wie es gerade heute auf dem Verkehrssicherheitstag diskutiert wird, dass natürlich das Fotografieren von Einsatzkräften und deren Veröffentlichung auf Facebook unter Strafe gestellt wird.
Wo kommen wir denn hin, wenn man bei schweren Verkehrsunfällen praktisch noch eine Liveberichterstattung macht?!
Das sind Dinge, worüber wir reden müssen und die dann tatsächlich auch die Mitarbeiter schützen, die im Einsatz sind, und zwar unabhängig davon, ob es der Feuerwehrmann, Sanitäter oder Polizist ist. Diese führen staatliches Handeln durch, sie wollen Menschen retten. Dort müssen wir handeln, da müssen wir uns auch als Politik durchsetzen sowie den Rahmen und die Gesetzgebung dafür schaffen und nicht nur den erhobenen Zeigefinger. Das scheint in vielen Fällen nicht immer zu helfen.
Deswegen sagen wir ganz klar, ja, wir müssen alles dafür tun, dass auf allen Ebenen diejenigen, die für andere da sind, auch geschützt werden in der Ausübung ihres Amtes. Aber eine zusätzliche flächendeckende Erfassung von solchen führt, glaube ich, nicht zur eigentlichen Begründung Ihres Antrages, die Sie im Punkt 1 durchaus berechtigt anführen. Wir haben als Politik die Verpflichtung, so viel Vorsorge zu treffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ruhe ihren Job ausüben können. Das wollen wir auch tun. Mit einer Erfassung würden wir das nicht unbedingt verbessern. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Liebe Landsleute! Es ist nicht zu leugnen, dass wir in Zeiten wachsender Entfremdung leben. Laut MV-Monitor 2017 gaben 62 Prozent der Bürger an, dass sich der Zusammenhalt in der Gesellschaft verschlechtert hat, ein in jüngster Zeit beispielloser Abfall von 17 Prozentpunkten.
Diese Erosion des Zusammengehörigkeitsgefühls bedroht das Vertrauen in Behörden und deren Mitarbeiter. Sie sind es, die die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates direkt am Menschen beweisen müssen. Wie einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zu entnehmen ist, nahm die Gewalt gegen die Repräsentanten des Staates in den letzten Jahren zu. Die erfassten Fälle von verbalen und tätlichen Angriffen gegenüber Polizisten und Rettungskräften als auch gegenüber Zoll-, JVA- und Vollstreckungsbeamten erreichten im Jahre 2016 Höchstwerte in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahlen habe ich entnommen der Landtagsdrucksache 7/431, Seite 2 folgende.
Meine Fraktion hat im vergangenen Jahr verschiedene Ausländerbehörden besucht. Wir haben mit eigenen Augen gesehen, wie im Zuge der Migrationskrise neue Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten, auch das Innenministerium hat dies bestätigt. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Im Landesamt für innere Verwaltung … wurden … verschiedene Schutzmaßnahmen ergriffen: Einsatz von Wachpersonal, Infoveranstaltung mit der Polizei für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahme über die Bürogestaltung, Umbau von Büros nach Empfehlungen der Polizei, Planung von Umbaumaßnahmen der Sprechzimmer.“ Zitatende.
Es stellt sich die Frage, inwieweit diese und andere Maßnahmen, die auch in weiteren Behörden umgesetzt wurden, effektiv den Schutz der Mitarbeiter verbessert haben. Der uns heute vorliegende Antrag will genau hierfür sensibilisieren. Das ist schon deshalb wichtig, weil die Landesregierung sich nicht in der Lage sah, entsprechende Daten umfassend zu erheben.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des knapp von mir zitierten Vertrauensverlustes in der Gesellschaft sind es häufig Mitarbeiter von staatlichen Behörden, die in prekäre Sicherheitslagen gebracht werden. Sie verdienen unsere Aufmerksamkeit. Ihr Schutz muss Priorität haben, damit der Staat als Hüter unseres Sozial- und Ordnungswesens funktionieren kann. Mut zur Wahrheit heißt also die Direktive dieses Antrages, der den Geist der AfD atmet. Meine Fraktion wird diesem Ansinnen selbstverständlich zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.