Mindestens folgende drei Punkte sprechen dafür, dass meine Fraktion diesen Antrag ohne Wenn und Aber ablehnt: erstens die Faktenlage, also die falsche Problembeschreibung, zweitens der antiquierte Lösungsansatz und drittens, um es ganz präzise zu formulieren, die ideologische Nähe zu Positionen, wie sie in diesem Landtag bisher nur von der NPD vertreten wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war nicht die AfDFraktion, sondern es war meine Fraktion, die sich als erste Fraktion in diesem Landtag mit dem Antrag gegen die Gewaltexzesse beim G20-Gipfel in Hamburg positioniert hat. Diejenigen, die Straftaten nachweisbar begangen haben, sind für uns keine Linken, sondern Straftäter. Es war auch nicht die AfD, sondern es war der Innenminister in diesem Lande,
es war auch nicht die AfD, Herr Professor Weber, sondern es war der Innenminister dieses Landes, der erklären durfte, dass von Mecklenburg-Vorpommern aus keine wesentlichen Vorbereitungshandlungen für die Gewalt in Hamburg ausgegangen sind. Das ist die Faktenlage. Das alles müssen wir zur Kenntnis nehmen, gerade, weil es nicht so richtig zum vorliegenden Antrag der AfDFraktion passt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fakten sprechen auch darüber hinaus eine ganz andere Sprache als die AfD. Demokratieförderung auf Bundes- und Landesebene gleichermaßen umfasst Angebote, Strukturen und Verfahren, die demokratisches Denken und Handeln stärken. Übergreifendes Ziel ist der Schutz und die Achtung der Menschenwürde und der gesellschaftliche Zusammenhalt, alles nachzulesen in den entsprechenden Programmen. Und das ist Ihnen wahrscheinlich ein Dorn im Auge, Achtung der Menschenwürde und gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Menschenwürde und gesellschaftlicher Zusammenhalt? In Mecklenburg-Vorpommern fiel der Rückgang der Übergriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber deutlich geringer aus als im Bundesmaßstab. Die Statistik des LKA weist für 2016 aus, dass nahezu alle fremdenfeindlichen Straftaten auf das Konto rechtsgerichteter Täter gehen.
2017 hatten in Mecklenburg-Vorpommern drei Viertel aller politisch motivierten Straftaten einen rechten Hintergrund. Das rechtsterroristische Netzwerk Nordkreuz, das geplant hat, Politikerinnen und Politiker zu internieren und zu töten, ist hierbei nur die Spitze des Eisberges. Und Sie faseln hier etwas von Linksextremismus!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag nicht einfach nur politische Dummheit oder rechtlicher Blödsinn, nein, dieser Antrag reiht sich nahtlos ein in den Schulterschluss der hiesigen AfD mit Pegida, mit Identitären oder anderen rechtsextremistischen Strukturen in diesem Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben der falschen Problembeschreibung ist zweitens der geforderte Lösungsansatz wenig originell. Er greift die alte Debatte um Einführung oder Abschaffung der sogenannten Extremismusklausel auf. Das Für und Wider hat dieser Landtag bereits im April 2011 und im Januar 2014, jeweils auf Antrag meiner Fraktion, intensiv diskutiert. Vielleicht lesen Sie dort einmal nach! Dabei...
denn dabei ist deutlich geworden, dass man auch in unserem Landtag hierzu durchaus unterschiedliche Auffassungen haben kann. Diese politisch und juristisch höchst umstrittene Problematik hatte aber damals konkrete bundespolitische Entwicklungen im Bundesfamilienministerium und anschließend den personellen Wechsel im Amt der Bundesfamilienministerin zum Hintergrund. Einen entsprechenden Handlungsbedarf aktuell für Ihren Antrag kann ich gegenwärtig nicht erkennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der aktuelle Handlungsbedarf – und damit bin ich bei meinem dritten und letzten Ablehnungsgrund und eigentlich dem wichtigsten –, über den Handlungsbedarf hat sich dieser Landtag vor sechs Monaten verständigt, Stichwort: Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE „Landesprogramm ‚Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!‘“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch in der Januarsitzung hatte die AfD zwei ihrer Anträge mit dem Aufruf „Mut zur Wahrheit“ überschrieben.
Von einem Mut zur Wahrheit kann ich bei dem heute vorliegenden Antrag nicht mehr sprechen. Mutig wäre es nämlich gewesen, Herr Professor Weber, zumindest in der Antragsbegründung auf geistige Analogien bis hin zu begrifflichen Verwandtschaften zu verweisen. Ich darf zitieren, Antrag der Fraktion der NPD: „Verschwendung steuerlicher Mittel beenden – für Meinungsfreiheit eintreten – sämtliche Anti-Rechts-Programme unverzüglich einstellen“. Welche Parallelen sich hier doch ergeben!
für die NPD in diesem Landtag waren Programme für Demokratie und Toleranz – beziehungsweise in der NPD-Sprache für „Tollerie und Demokranz“ – Steuerverschwendung, für die man besser die freiwillige Feuerwehr hätte unterstützen können. Für die AfD in diesem Landtag sind die Programme eine Belastung für Steuerzahler und unsinnige Projekte für – jetzt wirklich der Kollege Lerche zum Beispiel aus der AfD-Fraktion – „Demokratie, Tollerei und anderweitiges Gedöns“, das Geld sei besser für „Freiwillige Jugendfeuerwehren“ ausgegeben. Ich weiß ja,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die NPD in diesem Landtag waren die Präventionsaktivitäten der Regionalzentren gegen Rechtsextremismus Projekte...
Da bin ich mir nicht so sicher, Herr Kollege, ob die NPD mit ihren geistigen Wurzeln nicht mehr im Landtag vertreten wäre!
Für die NDP in diesem Landtag waren die Präventionsaktivitäten der Regionalzentren gegen Rechtsextremismus Projekte „staatsfinanzierter Vollbeschäftigung“. Die AfD, lieber Kollege,
die AfD, lieber Kollege, in diesem Landtag diskreditiert diese Projekte als „ABM-Maßnahmen für gescheiterte linkspolitische Existenzen“. Also vergleichen Sie das, was Sie dem Landtag als inhaltliche Angebote darbieten, mit dem, was wir hier im Landtag in den zurückliegenden Legislaturperioden erleben durften!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende AfD-Antrag ist nicht nur politisch falsch, er ist in höchstem Maße heuchlerisch und verlogen. Deshalb wird meine Fraktion diesen Antrag aus vollster Überzeugung ablehnen. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Ralph Weber, AfD: Wenn Sie uns noch mal mit der NPD zusammen vergleichen, dann werde ich künftig nur noch von der SED sprechen. Genauso hirnrissig ist dieser Vergleich.)
das, was die NPD hier vorgetragen hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit Extremismusklausel und so weiter, mit Ihrer Wortwahl zu vergleichen, da werden Sie sehen, welch geistige Nähe zwischen Ihnen und der NPD hier in diesem Zusammenhang besteht! – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte AfD-Fraktion! Mit Ihrer nicht ganz eigenen Antragsidee drehen wir uns hier im Kreis, weil Sie unterschwellig immer wieder dieselben Argumente vortragen.