Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!)

Ich gebe meinem Kollegen Peter Ritter absolut recht. Sie nennen hier Beispiele für Ihren Antrag, mal ehrlich, da wühlen Sie im Sumpf rum! Da wühlen Sie in der Vergan

genheit rum! Das können doch nicht Ihre Beispiele sein, um eine Demokratieerklärung zu fordern!

(Dr. Ralph Weber, AfD: Doch!)

Absolut nicht! Zeigen Sie mir mal den Zusammenhang! Den haben Sie doch überhaupt nicht belegt!

Und dann die letzten zwei Punkte: Sie sprechen in Ihrer Begründung von diesem Antrag von einem „massiven Anstieg“ von Straftaten politisch motivierter Kriminalität. Sie beleuchten aber überhaupt nicht, warum und wieso dieser Anstieg erfolgt ist, dass es ein Wahlkampfjahr war und dass die meisten dieser Taten damit zu tun hatten, dass Wahlplakate zerstört worden sind. Das können Sie doch nicht damit zusammenbringen, dass wir jetzt den Linksextremismus deutlicher bekämpfen müssen! Das ist doch etwas, was überhaupt nicht zusammenpasst!

Weiter behaupten oder zeichnen Sie den Zusammenhang zu den in der Tat zu verurteilenden Ausschreitungen des G20-Gipfels und leiten daraus eine Demokratieerklärung ab. Das müssen Sie doch mal bringen, wo da der Zusammenhang ist! Insofern,

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

insofern, mal ganz ehrlich, ist dieser Antrag nichts weiter, als dass Sie etwas umgeschrieben haben, was andere schon längst debattiert haben.

Ich möchte trotzdem jetzt noch mal ganz kurz darauf eingehen, warum 2014 die sogenannte Extremismusklausel abgeschafft worden ist und warum es sie nicht mehr gibt. Das ist nämlich, finde ich, für diese Debatte sehr wichtig, denn eine solche Klausel, eine solche Demokratieerklärung, stellte diejenigen unter Generalverdacht, die sich täglich gegen genau das engagieren, von dem Sie sich ja nun offiziell auch distanzieren wollen. Mit der Abschaffung der Extremismusklausel sollte der Fokus wieder klar auf den Kern des Problems gerichtet werden: extremistische Auswürfe jedweder Couleur.

Insofern, muss ich Ihnen einfach sagen, finde ich die Haltung, die Sie hier zeigen, absolut nicht richtig. Sie unterstellen uns ja, wir würden quasi in einem Laissezfaire-Verfahren das nicht berücksichtigen,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, wir haben einen Antrag gestellt. Wir haben einen Antrag gestellt!)

denn mal neben diesem, was ich gerade ausgeführt habe, haben wir doch selbstverständlich in MecklenburgVorpommern in unseren entsprechenden Förderrichtlinien die Passagen, die genau das klarstellen, und ich möchte Ihnen diese Textauszüge nicht vorenthalten. Zum Beispiel steht in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur politischen Bildung Folgendes, ich zitiere: „Der Träger der Maßnahme muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.“ Punkt! Zitatende.

In der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in MecklenburgVorpommern heißt es, ich zitiere: „Die Projekte dienen der Unterstützung der Ziele des Landesprogramms ‚De

mokratie und Toleranz gemeinsam stärken!‘ oder der Strategie zur Umsetzung des Landesprogramms ‚Demokratie … stärken!‘ in der jeweils gültigen Fassung und der Ziele der Initiative ‚WIR. Erfolg braucht Vielfalt‘.“ Und jetzt kommt es: „Die Antrag Stellenden müssen für die Projektdurchführung fachlich und organisatorisch geeignet sein.“ Hier noch eine,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das steht in der Richtlinie, aber nicht in den Zuwendungs- bescheiden, und das ist das Entscheidende.)

hier noch eine Demokratieerklärung zu verlangen, hätte keinerlei Mehrwert, zumal eine solche Erklärung nur Bekenntnischarakter besäße.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!)

In einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einem Antragsteller brächte uns das rein gar nichts.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Im Zuwendungsbescheid schon, wenn das unterschrieben wird.)

Sehr geehrte Herren der AfD-Fraktion – weil, wie unsere Ministerpräsidentin treffend neulich mal festgestellt hat, Damen haben Sie ja leider nicht –, ich möchte Ihnen einfach noch mal ganz deutlich sagen, dass das, was Sie hier vorgetragen haben, für mich einfach nur billige Hascherei ist.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig!)

Wir haben sehr verbindliche Regelungen, wir stehen zu einem nicht einseitigen Kampf gegen Rechtsextremismus, sondern wir stehen für einen Kampf gegen Extremismus,

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

und das sollten Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen und uns mit solchen Anträgen verschonen!

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Richtig! Sehr gut!)

Danke, Frau Ministerin.

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Erste Vorbemerkung: Wenn die AfD-Fraktion von anderen eine Demokratieerklärung abfordert, wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn die AfD-Fraktion selbst eine Verpflichtung eingeht, hier immer die Wahrheit zu verkünden. Ich beziehe mich auf die Debatte heute zum SOG, wo der geschätzte Fraktionsvorsitzende meinte, es gebe kein Bundesland, in dem die Maßnahme Prerecording unzulässig sei, und hat indirekt ja gemeint, ich hätte

da nicht ganz die Wahrheit gesagt. An der Stelle noch mal: POG Rheinland-Pfalz, Paragraf 27a Absatz 3, dort heißt es ganz klar, Prerecording ist unzulässig. Also von anderen eine Demokratieerklärung abfordern und selbst mit der Wahrheit es nicht ganz ernst nehmen, das ist schon ein bisschen schwierig.

Zweite Vorbemerkung: Im Antrag fordert die AfD-Fraktion einmal ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dann ein Bekenntnis zu den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich glaube, dass sowohl die Landesverfassung als auch das Grundgesetz auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Warum Sie das so auseinanderklamüsern, das erschließt sich mir nicht. Das haben Sie in Ihrem Redebeitrag zur Einbringung dieses Antrages nicht dargestellt und auch aus der Begründung lässt sich das nicht ableiten. Das scheint mir also ein bisschen mit der heißen Nadel gestrickt zu sein, oder anders, bei der Uminterpretation dieses Antrages, den Sie von anderen AfDLandtagsfraktionen übernommen haben, ist Ihnen wahrscheinlich nichts Gescheiteres eingefallen, als uns das hier so anzubieten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren …

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das ist doch schön, wenn Ihnen immer was Gescheites einfällt.)

Jaja, jaja, das zeichnet mich ja aus, Herr Professor, im Gegensatz zu Ihnen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Jaja, das merken wir immer wieder!)

Auch wenn man dann andere Dinge hernimmt und den Antrag entstaubt, wird ganz klar, dass es den Antragstellern im Kern um zwei Dinge geht. Erstens soll die Präventionsarbeit im Phänomenbereich Linksextremismus nach Ihrer Lesart ihrer Bedeutung entsprechend intensiviert werden, und zweitens sei es unabdingbar, von den Empfängern staatlicher Förderung ein schriftliches Bekenntnis gegen Extremismus zu verlangen. Wenn man dann nachfragt – so, wie ich das mit den unbotmäßigen Zwischenrufen getan habe, nennen Sie doch mal ein paar Beispiele –, fällt Ihnen nichts weiter ein als „Feine Sahne“ oder Frau Barley. Mich hat ja gewundert, dass Sie die Ministerpräsidentin nicht wieder zitiert haben, die auch zu den Erstunterzeichnern dieses Bündnisses gehört,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Sie haben vielleicht gesehen, dass die rote Lampe geleuchtet hat zu der Zeit.)

wo ich der Ministerpräsidentin sehr dankbar bin,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Ich kann Ihnen gern noch weitere entsprechende Vereinigungen bringen.)

dass sie mit ihrem Namen unter diesem Aufruf steht, weil das ein ganz klares Signal gegen Rassismus in diesem Land ist, und das ist bitter nötig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Die Forderungen, die Sie in Ihrem Antrag erheben, sind weder neu, noch sind sie originell,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

und dieser Antrag hat auch nichts mit praktischen Entwicklungen oder Ereignissen zu tun, also auch nichts mit dem G20-Gipfel in Hamburg oder dem Verfassungsschutzbericht aus 2016 für Mecklenburg-Vorpommern. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist in der Tat das, was man allgemein ideologisch nennt. Er wird gestellt, auch wenn die Fakten dagegensprechen, er wird gestellt, weil die eigene Programmatik dazu auffordert.

So, und das wissen wir, bedürfe etwa die Landeszentrale für politische Bildung in ihrer Personal- und Themenstruktur nach Auffassung von Herrn Professor Dr. Weber einer gänzlichen Neuaufstellung, da sie sich einseitig und allein gegen den Rechtsextremismus wende – was, mit Verlaub, völliger Quatsch ist, wenn man sich die Programme der Landeszentrale einmal anschaut.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Alleine der Name! Alleine der Name des Programms!)

Wenn wir jetzt zum Beispiel auf den 17. Juni zusteuern, den Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR, und da mal hernehmen, was die Landeszentrale für politische Bildung allein zu diesem Thema als Bildungsangebote unterbreitet, frage ich mich, wo das eine einseitige Ausrichtung gegen den Rechtsextremismus ist. Sie wissen nicht, worüber Sie reden, oder Sie reden wider besseres Wissen, Herr Professor.

Mindestens folgende drei Punkte sprechen dafür, dass meine Fraktion diesen Antrag ohne Wenn und Aber ablehnt: erstens die Faktenlage, also die falsche Problembeschreibung, zweitens der antiquierte Lösungsansatz und drittens, um es ganz präzise zu formulieren, die ideologische Nähe zu Positionen, wie sie in diesem Landtag bisher nur von der NPD vertreten wurden.