Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird dem Antrag zustimmen. Demokratiefeinde darf unsere Demokratie nicht päppeln. Insofern dürfen keine staatlichen Zuwendungen gewährt werden, wenn Antragsteller oder Vorhaben gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung und die sie tragenden Prinzipien gerichtete Ziele verfolgen. Anders ausgedrückt, der Staat als Zuwendungsgeber handelt nach dem Grundsatz, keine Extremisten zu unterstützen.
Sicher gilt das unabhängig davon nach geltendem Recht, ob nun diese Erklärung abgegeben wird oder nicht. Dennoch – und alle Vorredner haben sich ja eigentlich grundsätzlich hier dafür ausgesprochen und erklärt, dass Extremisten, welcher Couleur auch immer, nicht gefördert werden sollen –, aber dennoch erscheint es legitim und zumindest deklaratorisch sinnvoll, wenn von den Zuwendungsempfängern ein Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung, zum Grundgesetz und zur Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingeholt wird, ein aktives Bekenntnis in Form einer Unterschrift. Die Demokratieerklärung zielt darauf ab, ausschließlich Projekte und Maßnahmen zu fördern, die auf demokratischem Boden stehen, anders formuliert zielt sie als sogenannte Extremismusklausel darauf ab, Extremisten von staatlicher Förderung auszuschließen.
Und hier möchte ich hervorheben, dass es um Extremismus jedweder Couleur geht. Insofern unterscheidet sich unsere Begründung für die Zustimmung von der einseitigen Begründung im schriftlichen Antrag, der ausschließlich oder fast ausschließlich auf den Linksextremismus aufbaut. Extremisten sind Extremisten, völlig egal, ob man sie links, rechts oder religiös nennt. Alle sind Feinde der Demokratie und müssen gleichermaßen im Blickfeld sein. Es geht um jegliche Form des Extremismus, unterschiedslos. Unterschiedslos muss es auch das Bekennt
nis zur Demokratie geben. Demokratieerklärung ist ein positives Bekenntnis. Sie sollte auch als solche aufgefasst werden. Insofern sehe ich keinen Generalverdacht oder Bekenntniszwang. Beamte und beispielsweise Bürgermeisterkandidaten müssen sich auch zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekennen.
In der Vergangenheit war die Extremismusklausel in der Kritik, weil Zuwendungsempfänger auch dafür verantwortlich sein sollten, dass ihre Partner, also zum Beispiel Referenten, die sie einladen, sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet sehen. Der hier vorliegende Antrag beinhaltet nichts dergleichen. In der 5. Legislaturperiode hatte die damalige Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Herrn Kollegen Ritter mitgeteilt, dass die Klausel insoweit auch ihrer Auffassung nach unbedenklich sei. Ein unumwundenes Bekenntnis zu unseren demokratischen Prinzipien halten wir daher für angemessen und wir werden wie gesagt dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Sie reiten auch heute in altbewährter Weise auf Ihrem linksextremistischen Einhorn durch den Landtag.
Einhorn ist das Fabelwesen. Wie schon im ähnlichen Antrag der AfD im Februar im Bundestag oder den bereits von der Ministerin erwähnten Anträgen aus den Landtagen beschwören Sie wiederholt gebetsmühlenartig die Gefahren des Linksextremismus. Wenn man dann aber Ihren Antrag genauer liest, erkennt man schnell, dass Sie sich eigentlich nur für die Begründung richtig Mühe gegeben haben. Da wird nämlich hin und her argumentiert, Minister zitiert und allerlei historisches Geschütz aufgefahren, um das Bild des wachsenden Monsters eines alles vernichtenden Linksextremismus zu zeichnen. Wo bleibt eigentlich der Rechtsextremismus in Ihrer Begründung? Meine Herren, ich bitte Sie, bleiben Sie mal bitte auf dem Teppich beziehungsweise auf dem Boden der Tatsachen!
Um nun diesem Phänomen, diesem drohenden Linksextremismus, die finanzielle Grundlage zu entziehen, holen Sie im eher schlichten Antragstext zum ganz großen Wurf aus und verlangen von allen Organisationen, die Gelder vom Land bekommen, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung plus Bekenntnis zu den Zielen des Grundgesetzes – ich betone, von allen Organisationen, die Gelder vom Land bekommen. Wissen Sie, das ist doch völlig überzogen! Denken Sie doch mal darüber nach! Kitas, Seniorenheime, Sportgruppen, die Hanse Sail, Museen, Musikfestspiele, Dorfvereine und so weiter, alle sollen diese Erklärung abge
ben. Und wenn ich mich an die Rede von Herrn Strohschein erinnere, der von den Landwirten beklagte, dass immer mehr Bürokratie auf sie zukommt, und jetzt fordern Sie eigentlich im Umkehrschluss
(Dr. Ralph Weber, AfD: Ein Satz im Zuwendungsbescheid, den sie ohnehin brauchen, und der muss auch unterschrieben werden.)
in diesen vielen kleinen Organisationen, die Sie mit dieser bürokratischen Strategie jetzt belasten wollen? Mit so einer Forderung stellen Sie doch ein ganzes Bundesland unter Generalverdacht!
Und, wissen Sie, meine Herren, es klingt schon fast wie ein Hohn, dass ausgerechnet die AfD Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
und einer den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern förderlichen Arbeit fordert –
Sie, die selbst ein zumindest teilweise ungeklärtes Verhältnis zu Teilen des rechtsextremistischen Spektrums haben! In meinen Augen ist das einfach nur lächerlich beziehungsweise gefährlich. Lassen Sie also die Augenwischerei und nehmen Sie mit uns sowie mit der Landeszentrale und der Bundeszentrale für politische Bildung den Kampf gegen alle Formen des Extremismus auf,
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Der Livestream ist gerade wieder ausgefallen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu später Stunde schlagen die Emotionen hoch.
Die Sache ist am Anfang eigentlich sehr einfach. Wir alle halten uns doch für lupenreine Demokraten, davon gehe ich mal aus.
Sie stellen das infrage. Aber für sich selbst, für sich selbst möchten Sie es doch in Anspruch nehmen. Das meine ich. Und wenn das so ist, unterstützen Sie natürlich auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, dann würden Sie sich jederzeit dafür einsetzen, dann hegen und pflegen Sie diese Grundordnung auch dann, wenn sie einmal in Gefahr gerät. Davon gehe ich aus. Das unterstelle ich Ihnen einfach freundlicherweise.