wie gerade gesagt wurde. Auch das ist ein, wenn auch sicherlich selten angewandtes, aber normales Verfahren, weil man fragt sich schon, was soll man in der Zweiten Lesung eigentlich debattieren, wenn gar keine neuen Tatsachen, gar keine neuen Informationen vorliegen. Dann steht man da und denkt: Soll ich jetzt meine erste Rede noch mal vorlesen
Es ist schon wichtig, weil das Thema ist ja noch nicht beendet, die Gelegenheit zu nutzen, zumindest die Punk
te, die einem besonders wichtig sind, noch mal zu äußern. Vielleicht hört jetzt gerade auch der zuständige Referent im Wirtschaftsministerium zu und nimmt die eine oder andere Anregung mit.
Wir bedauern, dass damals der Gesetzentwurf nicht in die Ausschüsse überwiesen wurde. Bei uns ist es so, wenn die Ausschussüberweisung nicht kommt, dann sehen wir uns auch nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zustimmen, weil es einfach zu viel Beratungsbedarf gibt. Insbesondere müssen hier Praktiker angehört werden.
Ich hatte bereits in meiner Rede am 15. November darauf hingewiesen, dass es Probleme in der Anwendungspraxis des PsychKG gibt. Das ist einmal, Herr Koplin hatte darauf hingewiesen, die Frage der Zuständigkeit. Diese Erfahrung habe ich selbst als Betreuungsrichter gemacht. Es ist die Frage, welche Behörde sich um die Unterbringung kümmert und die Anträge bei Gericht stellt. Hier geht es darum, dass es nicht die Behörde am Wohnsitz des Betroffenen ist, sondern man sollte darüber debattieren, ob die Behörde zuständig ist, in deren Amtsbereich der Bedarf anfällt. So ist die Situation, die wir hier in Mecklenburg-Vorpommern häufig haben, weil viele Urlauber gerade im Sommer hier sind und es dann Handlungsbedarf gibt. Deshalb sollte praktischerweise die Behörde, die am schnellsten reagieren kann, die den Patienten in Augenschein nehmen kann, tätig werden.
Über die redaktionellen Änderungen bezüglich der Zuordnung der Zuständigkeit in dem Ministerium müssen wir nicht reden. Ich denke, das wird sowieso kommen.
Aber einen wichtigen Punkt möchte ich noch mal hervorheben, den hatte ich auch schon in meiner ersten Rede erwähnt, das ist ein einschneidender Punkt. Wir müssen bei den Unterbringungen immer beachten, dass es hier juristisch um Freiheitsberaubung – wenn man es mal rein juristisch sieht – geht. Hier hat der Entwurf eine Verlängerung der Unterbringung vorgesehen, die erleichtert werden soll. Da möchte ich jetzt schon dafür plädieren, dass wir darauf achten müssen, auch eine Verlängerung der Unterbringung ist eine Unterbringung. Das ist genauso eine Unterbringung wie die erstmalige Unterbringung. Da sehe ich keinen Grund, weshalb man diese vereinfachen sollte, auch wenn es sich in der Praxis vielleicht der eine oder andere aus der Verwaltung wünscht. Aber da müssen wir immer auch die Rechte des Betroffenen im Auge behalten.
Zusammenfassend bleibt es dabei: Wir sehen uns aufgrund der fehlenden Beratungen in den Ausschüssen nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, würden aber einer Ausschussüberweisung jetzt zustimmen. Im Übrigen wird uns das Thema mit dem neuen Gesetzentwurf der Regierung erneut beschäftigen, wobei es auch schon wieder vier Monate her ist, dass der Gesetzentwurf angekündigt wurde. Ich hätte gerne heute gehört, wann er kommt oder wie da der Stand ist. Wir haben leider keine Information und werden auf jeden Fall dieses Thema weiter im Auge behalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich werde hier nicht noch einmal auf die inhaltlichen Argumente, die bereits ausgetauscht wurden, eingehen. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass 2016 das PsychKG von 2000 aufgrund von Bundesrechtsprechung das erste Mal novelliert wurde. In der Umsetzung zeigte sich ziemlich schnell, dass einige Punkte der weiteren Novellierung bedürfen. Das hat nicht nur die Fraktion DIE LINKE gemerkt, das haben wir natürlich auch gemerkt. Letztendlich hat die Aussprache im Wirtschaftsausschuss ebenfalls dazu beigetragen, noch mal ein paar Punkte aufzuzeigen.
Herr Koplin, wenn Sie jetzt sagen, ja, es liegt vonseiten der Landesregierung erst ein Rohentwurf vor und darin sind nicht alle Punkte, auf die Sie die Finger gelegt haben, enthalten, erwähnen aber einige, die drin sind, und möchten heute in der Hauptsache in Zweiter Lesung erreichen, dass Ihr Gesetzentwurf zur Grundlage der weiteren Diskussion wird –
ja, so kam das eben hier aber rüber –, so ich muss ich Ihnen sagen, wir bleiben beim üblichen Verfahren.
Ich glaube, gerade bei so einem sehr sensiblen Gesetz gilt doch: Genauigkeit vor Schnelligkeit. Ich glaube sehr wohl, dass der Wirtschaftsminister die sensiblen Punkte mit bedenken wird. Ich möchte aber erst abwarten, bis uns das konkret vorliegt, und würde vorschlagen, in der üblichen Weise zu verfahren. Stellen Sie dann Ihre wegweisenden Anträge dazu. Wir lehnen die Überweisung in die Ausschüsse auch heute ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns ausgetauscht. Ich bedaure sehr, dass Sie zu dem Schluss kommen, diesen Paragrafen 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung nicht zur Anwendung zu bringen. Vor allen Dingen bin ich jetzt noch mal ans Rednerpult gegangen, um deutlich zu machen, es handelt sich nicht – das ist hier auch schon gesagt worden – um Geschäftsordnungstricks.
Frau Tegtmeier, ich schätze Sie sehr, aber das war auch ein bisschen verräterisch, jetzt zu sagen, das übliche
Verfahren. Was ist das übliche Verfahren? Das übliche Verfahren ist nach der Lesart, die Sie jetzt hier präsentiert haben, die Landesregierung oder die Koalitionäre präsentieren Gesetzentwürfe und die anderen haben sich mal schön zurückzuhalten.
Das übliche Verfahren wäre also, die Opposition wird weggewischt und dann warten wir mal ab. Das mit dem Abwarten ist so eine Sache. Ich hatte vorhin schon gesagt, Herr Heydorn hatte vollmundig festgestellt, die Landesregierung ist „in vollem Galopp“.
Herr Ehlers, Sie hatten damals in der Debatte im November gesagt, „in wenigen Wochen“ – Sie hatten dann in einem Halbsatz,
in einem Halbsatz hatten Sie Weihnachten bereits im Blick – würde die Landesregierung was vorlegen. An einem soliden Gesetzentwurf ist uns allen gelegen. Dass Sie den unseren ein Stückchen weit mehr verächtlich machen, das kann ich alles noch nachsehen, aber dann bringen Sie doch mal Ihre Landesregierung in dieser Hinsicht in die Spur.
Wir halten unseren Gesetzentwurf aufrecht. Wir werden ihn jetzt hier abstimmen und werden aber das Thema im Auge behalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1206 die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Ich gehe davon aus, dass die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss erfolgen soll. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1206 zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss und der Durchführung einer Dritten