Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

22 Stimmen dafür. Wer ist dagegen? –

(Andreas Butzki, SPD: Deutlich mehr! Deutlich mehr!)

29 Stimmen dagegen. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung mit den Stimmen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen von LINKEN, BMV und AfD abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten auf Drucksache 7/1206.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1206 bei diesem Stimmverhalten abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/1889 ein Antrag zum Thema „Erhebung ungerechter Straßenausbaubeiträge stoppen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Dringlichkeit sieht meine Fraktion in folgenden drei Punkten begründet:

Erstens datieren die Medienberichte,

(Torsten Renz, CDU: Von gestern?)

also Presse und Rundfunk, bezüglich des Startens einer Volksinitiative gegen die bisherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vom 7. März, also eine Woche nach Antragsschluss.

(Torsten Renz, CDU: Das ist aber dünn.)

Ein normales Antragsverfahren war somit trotz der landespolitischen Brisanz nicht gegeben.

Zweitens berichtete die Presse auch erst am 7. März, also eine Woche nach Antragsschluss, über ein angebliches Nachdenken über diese Problematik in den Reihen der Koalition. Das ist aufschlussreich und lässt tief blicken. Für ein geordnetes Antragsverfahren kommt dieses Nachdenken allerdings zu spät. Die Erwartungen an die Landespolitik spitzen sich dennoch immer weiter zu.

Drittens schließlich war nach den Beschlüssen zahlreicher kommunaler Vertretungen in Richtung Landesregierung zu dieser Problematik zu erwarten,

(Torsten Renz, CDU: Wann waren die? Wann waren die Beschlüsse?)

dass die Landesregierung hier selbst initiativ wird.

(Torsten Renz, CDU: Weit vor Antragsschluss!)

Die Tagesordnung hat den Landtag dann aber eines Besseren belehrt.

Meine Damen und Herren, ich will mich nicht zum Thema der Aktuellen Stunde äußern, aber wenn hier Aktualität für unser Land gegeben ist, dann ist unser Antrag dringlich und akut zugleich. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete.

Wird der Wunsch zur Gegenrede geäußert? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist relevant und wichtig für die Bürger des Landes. CDU, SPD und auch die Regierung, das ist der Medienberichterstattung zu entnehmen, befassen sich mit dem Thema, haben den Handlungsbedarf erkannt. Dieses Thema ist aber nicht, wenn wir heute den 14.03. haben, am 13.03. abends vom Himmel gefallen, sodass wir heute hier diesen Dringlichkeitsantrag vorgelegt bekommen, zumal Ihnen auch aufgrund Ihrer Ausführungen bekannt sein dürfte, dass Stadtvertretungen wie Bad Doberan schon vor Wochen die Beschlüsse gefasst haben, also weit vor Antragsschluss.

Der aktuelle Gesetzestext geht auf das Jahr 2005 zurück. Damals unter Rot-Rot wurde diese Sollregelung beschlossen. Einige werden sich erinnern, dass es damals einen Antrag der CDU gab zum Thema Anschlussbeiträge, im Jahre 2005 eine Kannregelung einzuführen.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Das wurde unter anderem unter Regierungsbeteiligung der PDS abgelehnt. Nur, weil Sie jetzt in der Opposition sind, ist das kein Freifahrtschein für populistische Politik. Der Zeitraum von der 2005 bestehenden Gesetzeslage bis 2013,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das sind aber inhaltliche Ausführungen.)

also nach 13 Jahren …

Herr Abgeordneter, einen kleinen Moment bitte! Einen kleinen Moment bitte, Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, zur Ablehnung der Dringlichkeit zu sprechen und nicht zum Inhalt des Antrages.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass diese Dinge von den Saalmikrofonen aus gestellt werden.

Sehr gerne, Frau Vizepräsidentin.

Also: Der Zeitraum von der 2005 bestehenden …

Herr Abgeordneter, ein weiterer Hinweis: Wenn ich hier vorne sitze, bin ich, auch wenn ich per Amt Vizepräsidentin bin, die Präsidentin des Landtages, und ich bitte Sie, mich auch so anzureden.

(Sebastian Ehlers, CDU: Jawohl! Da legen wir Wert drauf.)

Entschuldigung, das war ein Lapsus meinerseits.

Der Zeitraum von der 2005 bestehenden Gesetzeslage bis 2013, also 13 Jahre, Dienstagabend erkannt, ist ein Witz und keine Dringlichkeit. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam in den nächsten Wochen und Monaten für eine Lösung für die Bürger in diesem Lande streiten und ringen. Wir lehnen die Dringlichkeit ab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich lasse jetzt darüber abstimmen, ob wir die Tagesordnung um diesen Punkt erweitern wollen. Wer möchte dem zustimmen? – …

Ach so, Entschuldigung! Ich habe ganz vergessen, Herr Professor Weber für die Fraktion der AfD möchte auch etwas zur Dringlichkeit sagen. Ich bitte Sie, das vom Saalmikrofon aus zu machen.

(Torsten Renz, CDU: Das steht aber nicht in der Geschäftsordnung, Frau Präsidentin.)

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Wir haben aus der Zeitung entnehmen können, dass ein Bürgerbegehren zu dieser Frage unterwegs ist, da fehlen noch knapp 1.000 Unterschriften, um uns im Parlament zur Aussprache darüber zu bringen. Das würde ich gerne abwarten. Es besteht die Gefahr, bei aller inhaltlichen Zustimmung zu Ihrem Antrag, dass wir sonst abgespeist werden, die Initiatoren des Bürgerbegehrens damit vertröstet werden, dass es gerade im Landtag war. Deswegen lehnen auch wir die Dringlichkeit ab, um dem Bürgerbegehren und damit direkter Demokratie zum Sieg zu verhelfen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Gibt es weitere Wünsche, zum Tagesordnungspunkt oder zu der Frage, setzen wir das auf oder nicht, zu sprechen? – Das kann ich nicht erkennen.

Dann stelle ich diesen Antrag jetzt zur Abstimmung. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das kann ich nicht erkennen. Die Erweiterung der Tagesordnung ist bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Meine Damen und Herren von den Fraktionen der CDU und SPD liegt Ihnen auf Drucksache 7/1891 ein Antrag zum Thema „Begleitetes Fahren: das Erfolgsmodell in der Fahrausbildung junger Fahrerinnen und Fahrer ausbauen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst danke schön, dass ich den Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen hier begründen kann.

Das begleitete Fahren ab 17 ist seit Januar 2011 dauerhaft im Bundesrecht verankert und stellt seitdem eine geltende Rechtslage dar. Bundesweit konnte das Unfallrisiko junger Fahranfänger um circa 20 Prozent reduziert werden. Dies hat der 51. Verkehrsgerichtstag zum Anlass genommen,