Das begleitete Fahren ab 17 ist seit Januar 2011 dauerhaft im Bundesrecht verankert und stellt seitdem eine geltende Rechtslage dar. Bundesweit konnte das Unfallrisiko junger Fahranfänger um circa 20 Prozent reduziert werden. Dies hat der 51. Verkehrsgerichtstag zum Anlass genommen,
Danach könnte der positive Effekt des begleiteten Fahrens ab 17 durch eine Ausdehnung der Altersgrenze und damit einer einhergehenden Verlängerung der Begleitphase noch vergrößert werden. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein haben sich für eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre und die beabsichtigte Durchführung eines entsprechenden Modellversuches ausgesprochen. Dies ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage allerdings nicht mit den Bestimmungen des europäischen Führerscheinrechts vereinbar, sodass eine europäische Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden muss.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in der Vergangenheit gegenüber der Europäischen Kommission eine entsprechende Ergänzung der Führerscheinrichtlinie vorgeschlagen. Auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz, die vom 19. bis 20. April, also vor der nächsten Sitzung des Landtages im April stattfinden soll,
soll nun eine Initiative entwickelt werden, um die neue Bundesregierung aufzufordern, entsprechende Initiativen auf EU-Ebene zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beschlussfassung zur Unterstützung der Landesregierung bereits in dieser Landtagssitzung erforderlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eher eine Fürrede für diesen Antrag, weil aus Sicht meiner Fraktion ist es ein wichtiges Thema. Ich stelle mir nur die Frage, ob den antragstellenden Fraktionen erst gestern Abend eingefallen ist, dass am 19. und 20. April die Verkehrsministerkonferenz stattfindet, die diesen Rückenwind aus dem hiesigen Parlament braucht.
haben Sie noch mal deutlich gemacht, wie albern Ihr Verhalten im Umgang mit Anträgen der Opposition ist und wie Sie selbst hier herrlich über Tagesordnungen entscheiden und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes weismachen wollen, dass Sie sich für die wichtigen Dinge des Lebens einsetzen. Ihre Argumentation geht völlig daneben, was die Dringlichkeit angeht,
(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Ist das zulässig? Ist das zulässig?)
völlig daneben, was die Dringlichkeit angeht. Im Inhalt stimmen wir mit Ihnen überein. Ein ordentliches Antragsverfahren hätte es vor 14 Tagen auch geben können. – Herzlichen Dank.
Die Fraktion der CDU hat eine Sitzungsunterbrechung beantragt und den Ältestenrat einzuberufen gewünscht. Ich unterbreche die Sitzung zunächst für 15 Minuten.
Es tut mir leid für die Schüler, die da oben sitzen. Das sind Schüler vom Schulcampus Rostock-Evershagen, wenn ich das richtig sage. Stimmt das? Aber so sind die Spielregeln, damit müsst ihr jetzt leben.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und wir kommen zur Abstimmung über das Begehren, die Tagesordnung um die vorgelegte...
Also: Es geht um die Erweiterung der Tagesordnung um die Vorlage. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU, bei Stimmenthaltungen der Fraktion der BMV und einer Stimmenthaltung bei der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Fei- ertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern), auf Drucksache 7/1322.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1322 –
In der 26. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2017 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit der Ersten Lesung unseres Gesetzentwurfes ist beim Thema „Zusätzlicher Feiertag für die norddeutschen Länder“ einiges passiert. Hamburg und Schleswig-Holstein haben inzwischen den Weg für
einen zusätzlichen Feiertag frei gemacht. Auch Bremen hat in Erster Lesung in der Bürgerschaft erkennen lassen, dass man mehrheitlich für einen zusätzlichen Feiertag ist, und in Niedersachsen befindet sich ein Gesetzentwurf momentan in der Verbandsanhörung.
Das ist schon komisch, denn im Februar 2018 gab es zum Thema „Wie halten wir es mit den Feiertagen?“ eine Verständigung der norddeutschen Bundesländer. Meines Wissens handelte es sich sogar um eine Sondersitzung. Gegenüber der Presse wurde dann erklärt, dass der Unterschied zwischen der Anzahl der Feiertage im Norden und im Süden nicht mehr zeitgemäß sei und man diese Lücke nun schließen wolle. Soweit ich richtig informiert bin, saß unsere Landesregierung bei diesen Gesprächen auch mit am Tisch. Ich hoffe mal nicht, dass deren Vertreter den Schleswig-Holsteinischen TourismusSlogan „Der echte Norden“ hier fehlinterpretiert und gemeint haben, die Debatte gehe sie als Vertreter des Nordostens nichts an, sodass man mal in Ruhe die Tasse Kaffee und die Schnittchen genießen kann.
Wenn meine Hoffnung also berechtigt ist, dann haben auch die Regierungsvertreter unseres Landes kräftig mitdiskutiert und das gemeinsame Abschlussstatement mitgetragen. Eigentlich müsste dies heute zu dem freudigen Ereignis führen, dass wir ebenfalls einen neuen Feiertag für Mecklenburg-Vorpommern beschließen. Alles andere wäre nicht logisch, denn unser Gesetzentwurf – das habe ich ja bereits in der Ersten Lesung verdeutlicht – zielt genau darauf ab, die Lücke bei der Zahl der Feiertage zwischen beispielsweise Bayern, BadenWürttemberg und Mecklenburg-Vorpommern zu verringern. Wenn Sie das auch wollen, ist das sehr gut, dann können wir das hehre Ziel heute mit einem Beschluss des Landtages in die Tat umsetzen.
Ich will noch dazusagen: Bis zum heutigen Tag ist von Ihnen ja auch kein anderer Tag als der Kindertag vorgeschlagen worden. Offensichtlich haben Sie mit der Idee dann doch Ihren Frieden gemacht.
Meine Damen und Herren, es gibt hier weder eine positive noch negative Reaktion, aber ich gehe mal davon aus, dass, obwohl ich die richtigen logischen Schlüsse gezogen habe, die Koalition nach wie vor anderer Auffassung ist und den Gesetzentwurf heute ablehnen wird. Das ist allerdings schon ein merkwürdiger Politikstil, den Sie da als GroKo unter umgekehrten Vorzeichen pflegen.
Nur, um das noch einmal zusammenzufassen: Sie fahren also zu einer Konferenz der norddeutschen Länder, stellen dort übereinstimmend fest, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, um nicht zu sagen, ungerecht ist, dass die Menschen im Norden weniger Feiertage haben als im Süden und dass es eine Angleichung zwischen beiden geben muss. Nach Ihrer Rückkehr nach MecklenburgVorpommern verkünden Sie den Menschen hierzulande,
dass es die Initiative der LINKEN, die darauf zielt, diese – ich nenne es mal so – „Gerechtigkeitslücke“ zu schließen, eigentlich gar nicht braucht. Hier im Land räumen Sie also die Initiative gleich mal wieder ab.
Sie haben in der Ersten Lesung dargelegt, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mit zehn Feiertagen immerhin nicht Schlusslicht, sondern an neunter Stelle gut dabei sind. Das ist also Ihr Anspruch nach dem Motto: „He, wir sind mal nicht Schlusslicht, also müssen wir auch nichts tun.“ Das heißt übersetzt, dass wir alle freudig in die Hände klatschen, wenn der gesamte Norden künftig nur noch zwei bis drei Feiertage weniger hat als einige süddeutsche Länder. Über unser Feiertagsgesetz reden wir dann mal wieder in 10 oder 15 Jahren.
Das ist alles sehr unambitioniert, erst recht mit Blick auf die von mir in der Ersten Lesung schon angesprochenen Themen, bei denen die Menschen in MecklenburgVorpommern auch schon gekniffen sind, ich meine die niedrigsten Löhne und die längsten Arbeitszeiten. Aber leider haben Sie offenbar null Gehirnschmalz investiert in dieses Thema, und das, obwohl wir Ihnen bei der Frage, welcher Feiertag es dann am Ende sein soll, durchaus die Hand ausgestreckt haben.