Ja, Burkhard, wir kommen jetzt in die Zeit der kurzen Reden: „Förderung von mehrjährigen Blühstreifen und -flächen“ – das Anliegen des kurzen und knackigen Antrages der BMV ist löblich. Mehr Blühstreifen, längere, breitere, vor allem auch vernetzte zu fördern, greift schließlich auch die Debatte von vorhin mit Insektensterben, Bienenproblematik und so weiter auf, aber, Herr Borschke, Sie wollen offensichtlich auf einen fahrenden Zug aufspringen, der schon längst weg ist.
Der Minister hat die aktuelle Entwicklung beschrieben. Die Vergrößerung der zu fördernden Areale auf bis zu 20 Hektar pro Betrieb ist natürlich eine Sache, die im Moment derzeit das Optimale ist. Die einzige Frage wäre höchstens, was passiert mit den Betrieben, die nicht mal 20 Hektar haben. Da ist sicherlich in der Zukunft noch zu justieren und eine Gesamtprozentfläche vielleicht ins Auge zu fassen. Es ist müßig, bei gleichwertigen Maßnahmen aber zu streiten, welches als erster Schritt der richtigere ist, wenn irgendwann beide kommen.
Wenn die Zeit reif ist, dann wird auch das Geld dafür da sein, denke ich, und es ist eine noch höhere Förderung mehrjähriger Blühstreifen zu besprechen. Als aktuell wichtig sehe ich allerdings eine Vergrößerung der Flächen an, insbesondere aus der Perspektive, dass es einen Beitrag gegen den Flächenfraß ist, ob wir nun im Moment noch bei 60 oder bei 70 Hektar pro Tag liegen, die in Deutschland versiegelt werden. Ich habe selbst einige Jahre im REFINA-Projekt gearbeitet. Die Blühstreifenerweiterung auf die 20 Hektar ist sicherlich ein guter Schritt, auch ohne diesen Antrag. Wir sind der Ansicht, dass wir da auf dem guten Wege sind.
Zur Selbstbefassung im Agrarausschuss, das könnte ich mir vorstellen, ansonsten schließe ich mich den anderen Darstellungen hier an und wir können dem so nicht zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben eindringlich gehört, dass das, was ursprünglich mit dem Antrag gedacht war, Herr Borschke, vielleicht gar nicht mehr so aktuell ist, nachdem der Minister die Ankündigung, oder sicherlich nicht mehr so aktuell ist, nachdem der Minister die Ankündigung gemacht hat, die förderfähigen Flächen bei Blühstreifen von 5 auf 20 Hektar hochzuheben.
Ich glaube, das ist auch der richtige Schritt, weil am Ende geht es ja darum, dass wir möglichst viel von diesen Flächen haben. Wenn wir uns das Budget so umstapeln, dass wir weniger Hektare fördern können, dann ist es, glaube ich, nicht das, was wir tatsächlich wollen. Und wenn man davon ausgeht, dass die Landwirtinnen und Landwirte jetzt schon das ausgeschöpft haben, was an Mitteln da war, muss es doch auch so sein, dass es sich rechnet, dass der Aufwand, der im ersten Jahr besteht bei mehrjährigen Blühstreifen, beziehungsweise der Aufwand, der generell besteht, sich so rechnet, dass man Ende mit dieser Entschädigung von 680 Euro nicht in rote Zahlen rutscht. Wenn man bedenkt, dass viele Landwirte das eben auch als Pufferstreifen anlegen, diese Blühstreifen, dass das in Ecken, an Schlägen passiert, die sowieso logistisch schwer erreichbar sind, wo man viele Wendezeiten hat, wo der Boden von der Wertigkeit nicht so hoch ist, dann ist es doch was, was gut ist, etwas für die Insekten tut, generell was für die Umwelt tut und was vor allen Dingen am Ende wieder den Landwirt Kostenaufwand, Arbeitskraft sparen lässt.
Ich würde noch mal ganz gerne auf die Leguminosen zurückkommen. Es ist ja immer die Diskussion, ökologische Vorrangflächen, soll man da Pflanzenschutzmittel einsetzen dürfen oder nicht. Wenn man bedenkt, dass wir insgesamt nur fünf Prozent ökologische Vorrangflächen haben, kann ich verstehen, dass natürlich auch die Umweltschützer sagen, warum gönnen wir uns nicht diese fünf Prozent, warum soll man jetzt unbedingt dort Pflanzenschutzmittel einsetzen, nur, weil man Leguminosen anbaut.
Ich glaube, dass es sinnvoll ist, generell den Leguminosenanbau weiter in die Breite zu tragen. Dann kann man nämlich auch sagen, okay, man setzt andere Maßnahmen an bei den ökologischen Vorrangflächen. Das heißt, wir müssen insgesamt schauen, dass wir mehr Blüte auf die Fläche kriegen. Das können sein klein- und großkörnige Leguminosen, as kann eine wirklich wirkungsvolle Unterstützung bei der Raufutterproduktion sein, das heißt, wenn wir mit Klee-Gras-Mischungen zum Beispiel arbeiten. Das kann aber auch sein, dass wir neue Kulturen besser zulassen oder besser fördern, wenn es um die Erzeugung von Biogas geht. Da denke ich zum Beispiel an die durchwachsende Silphie.
Die größte Herausforderung, die wir sicherlich mit den Leguminosen zu meistern haben, ist, dass wir sie am Ende bei der Düngeverordnung, bei den Neuregelungen der Düngeverordnung etwas anders betrachten müssten als jetzt, und dass das natürlich dann die Landwirte vor Herausforderungen stellt.
Bleibt zum Abschluss zu sagen, gut gedacht, ja, leider nicht so, dass wir es unbedingt brauchen, und deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1807 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag für den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1807 bei Zustimmung der Fraktionen von BMV und AfD und Gegenstimmen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
(Nikolaus Kramer, AfD: Wir haben der Überweisung in den Ausschuss zugestimmt, aber den Antrag insgesamt haben wir abgelehnt.)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1807. Wer dem zuzustimmen wünscht, dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1807 bei Zustimmung der Fraktion der BMV ansonsten Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 41 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Schutzzeit von Vogelbrutstätten, auf Drucksache 7/1813.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrtes Präsidium! Liebe Kollegen! Und Gäste haben wir nicht mehr? Doch! Der Schutz unserer Natur und Umwelt ist eines der wichtigen Anliegen und gleichzeitig Verpflichtung für uns. Die Achtung vor der Schöpfung verpflichtet uns, Tendenzen, die den Profit oder Ideologien über dieses hohe Gut stellen, entschieden entgegenzutreten.
Das sind wir auch den Kulleraugen unserer Kinder schuldig. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass es anscheinend Mitbürger gibt, die hier wohl anderes im
Gemäß der Kleinen Anfrage 7/365 vom 11.04.2017 sind der Landesregierung seit 2010 bislang 46 Fälle bekannt geworden, bei denen Hinweise oder Verdachtsmomente für gezielte Zerstörungen von Greifvogelhorsten vorliegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zerstörung weitergeht, möglicherweise auch, um die tierökologischen Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu umgehen. Es zeugt meiner Meinung nach schon von einer gehörigen Portion Realitäts- und Wahrnehmungsverweigerung, in oder in der Nähe von Natur- oder Vogelschutzgebieten den Bau von Windkraftanlagen überhaupt in Erwägung zu ziehen.
Dem Bau von Windkraftanlagen steht, wie Sie sicherlich wissen, die Fraktion Bürger für Mecklenburg-Vorpommern kritisch gegenüber, aber auch Naturschützer. Es kommt vermehrt zu Beschwerden, wenn bekannt wird, dass ein Windpark gebaut wird, weil oft Vogelbrutstätten oder Fledermausvorkommen gefährdet sind. Deshalb sehen Naturschützer den Bau von Windkraftanlagen kritisch und fordern bessere Bedingungen und Maßnahmen für den Vogelschutz. Sie fordern unter anderem, installierte Anlagen an ungünstigen Orten, zum Beispiel an Seen und in Wäldern, zu entfernen, und sie fordern eine längere Schutzzeit für die Vogelbrutstätten.
Die Fälle der Horstzerstörungen liegen überwiegend in der Nähe von potenziellen Gebieten für Windkraftanlagen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Zerstörungen weitergehen, möglicherweise auch, um die tierökologischen Abstandsregelungen für die Windenergieanlagen zu umgehen. Die Schutzzeit der Fortpflanzungsstätten muss demnach erhöht werden, damit die Motivation für eine Straftat, die diesem Kalkül unterliegt, gesenkt wird.
Hier möchten wir auch an Paragraf 44 im Bundesnaturschutzgesetz erinnern. Ich zitiere: „Es ist verboten, … wild lebenden Tieren der besonders geschützten Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören …“ Ich zitiere weiter: „Es ist verboten, … wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert …“ Zitatende.
Besonders schutzwürdig ist bei uns der Rotmilan, und ausgerechnet dieser Greifvogel wird zunehmend zum Opfer von Horstzerstörung, gerade der Vogel, der ohnehin die größten Schwierigkeiten mit Windkraftanlagen hat, da er kein Meideverhalten gegenüber diesen Anlagen entwickelt und demnach oft in die Rotorblätter fliegt. Man muss sich mal überlegen, dass die untere Naturschutzbehörde die Karten, in denen die genauen Standpunkte der Horste verzeichnet sind, geheim hält, unter anderem deswegen, damit sie nicht zu einem Hilfsmittel für gezielte Zerstörungen werden.
Im Augenblick bleibt der Schutzstatus eines kartierten zerstörten Horstes zwar erhalten, aber der Schutzstatus
für den Rotmilan beträgt lediglich drei Jahre. Ebenso verhält es sich beim Baumfalken und Wespenbussard. Das ist zu wenig. Beim Schwarzmilan, Mäusebussard und Wanderfalken sind es sogar nur zwei Jahre. Diese Zeiten halten wir für nicht ausreichend. Daher halten wir ein Aufsatteln zu bereits vorhandenen Schutzzeiten um fünf Jahre je Vogelart für angemessen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie nun gehört haben, wäre es eigentlich Ihre Pflicht, den Antrag der BMV-Fraktion anzunehmen, damit wir uns dem geltenden Recht anpassen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das ist ein wichtiges Thema. Die Kleinen Anfragen sind ja schon zitiert worden. Ich will noch mal unterstreichen, nach gegenwärtigem Kenntnisstand haben wir in Mecklenburg-Vorpommern an 20 Standorten und insgesamt immerhin 55 Fortpflanzungsstätten tatsächlich Verdachtsmomente der mutwilligen Zerstörung. Und für mich, sage ich ganz klar, ist das eine Straftat. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann dies im Übrigen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Betroffen waren insbesondere Horste von Baumfalken, von Kolkraben, aber auch vom Mäusebussard. Der Rotmilan ist schon angesprochen worden, immerhin in 21 Fällen, der Schwarzmilan, der Schreiadler, unser Wappentier, aber auch der Wanderfalke waren von diesen Zerstörungen betroffen.
Herr Borschke hatte ja schon auf den Paragrafen 44 Absatz 1 Nummer 3 des Bundesnaturschutzgesetzes hingewiesen. Ich will das insofern nicht noch mal zitieren, aber für mich ist eins vollkommen klar: Bei diesen besonders geschützten Arten zeigt sich im Übrigen auch, dass Mecklenburg-Vorpommern eine ganz besondere Verantwortung für diese prioritären Lebensräume hat und damit einen ganz, ganz wertvollen Beitrag für den Schutz und den Erhalt besonders gefährdeter Arten leistet. Deswegen sind sie bundesweit streng geschützt und letzten Endes auch über FFH-, Vogelschutzrichtlinie oder das Bundesnaturschutzgesetz gesichert worden. Diese streng geschützten Arten, also die Greifvogelarten wie Baum- und Wanderfalke, Mäusebussard, Schreiadler, Schwarz- und Rotmilan, sind mithin also diejenigen Arten, die von den bekannt gewordenen gezielten Zerstörungen betroffen waren oder sind.
Ich sage hier noch mal sehr klar, die Straftaten sind alle zur Anzeige gekommen. Allerdings, das wird Sie wohl nicht überraschen, ist die Aufklärungsrate gegen null gehend, leider, betone ich, weil die Aufklärung solcher Fälle als sehr problematisch gilt, da zumeist eine gesicherte Identifizierung der für die Zerstörung verantwortlichen Personen oder Personengruppen sehr schwierig ist.
Auffällig ist, auch das ist hier angesprochen worden, dass der weitaus überwiegende Teil der bekannt gewordenen Fälle sich in räumlicher Nähe zu den Planungen und der Einrichtung von Windenergieanlagen oder in räumlicher Nähe zu potenziellen Windeignungsplanungen befand. Vor einer voreiligen – das will ich ausdrücklich betonen –, vor einer voreiligen Bewertung möchte ich aber warnen, denn einerseits kann die Zerstörung mit den Planungen von Windenergieanlagen zusammenhängen, andererseits könnte aber allein die erhöhte Dichte an Kartierungsbefunden das Aufdecken solcher Zerstörungen erleichtern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, für mich ist eins klar: Sie fordern hier auch Veränderungen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es zweifelsohne in besonderem Interesse der Landesregierung ist, derartigen hier beschriebenen Entwicklungen entgegenzuwirken, einerseits, weil gegen geltendes Recht verstoßen wird, und andererseits, weil derartige Handlungen aber auch die Akzeptanz für die Energiewende negativ beeinträchtigen. Ich bin der Auffassung, dass erstens der Schutz von Fortpflanzungsstätten zu gewährleisten ist, und zweitens der vorhandene rechtliche Rahmen nicht über das gebotene Maß hinaus zu strapazieren ist. So haben wir, glaube ich, einen fein austarierten, im Übrigen mit dem Energieministerium und den anderen Häusern austarierten Kompromiss gefunden, um damit diese Arten in der entsprechenden Form zu schützen, aber letzten Endes auch wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen. So liegt er zum Beispiel beim Schreiadler oder Schwarzstorch bei zehn Jahren, da auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Wiederbesiedlung dieser Horste – auch von bis zu zehn Jahre verlassenen Horstbäumen und deren Brutrevieren – existiert. Beim Seeadler besteht eine mindestens fünfjährige Zeitspanne und beim Rotmilan sind es immerhin drei Jahre.
Insofern, glaube ich, haben wir hier einen Kompromiss gefunden, der diese Arten schützt und auf der anderen Seite die Nutzung dieser Horststandorte, gegebenenfalls mit der Wiederansiedlung, ermöglicht. Insofern hoffe ich, dass wir mit der Vollzugspraxis dem Artenschutz dienen und auf der anderen Seite ausdrücklich auch wirtschaftliche Möglichkeiten in einem fein austarierten Prozess ermöglichen können. – Herzlichen Dank.