Protokoll der Sitzung vom 16.03.2018

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aha!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist die Überweisung des Antrages der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1809 in den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag zum Antrag der BMV auf Drucksache 7/1809 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, Ablehnung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe und Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1809. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1809 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 29 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Krankenhausgroßgeräte in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/1826.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Krankenhausgroßgeräte in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/1826 –

Das Wort zur Begründung des Antrages hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt gleich mehrere Anlässe, warum wir dieses Thema aufgerufen haben für die Debatte in der heutigen Landtagssitzung,

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

zum einen eine Beratung des Wirtschaftsausschusses, in der es um die medizinische Versorgung in MecklenburgVorpommern ging. Dabei spielte auch eine Rolle, dass wir angehalten wurden durch die Gäste, die Expertinnen und Experten, darüber nachzudenken, wie es denn mit der Großgeräteversorgung sowohl im Krankenhausbereich als auch im ambulanten Bereich wäre. Von Wildwuchs war die Rede.

Als wir im Nachgang dieses Thema für uns noch mal bearbeitet haben in der Linksfraktion, spielten zwei Dinge eine Rolle, die auch in der jüngeren Vergangenheit la

gen. Anfang 2016 sind hier in Schwerin durch die Heliosklinik erste herzchirurgische Eingriffe in einer Kooperation mit der Uniklinik Rostock durchgeführt worden. Damals ist der Fakt von den Leistungserbringern hoch gelobt worden. Das hat ganz gewiss auch viel Gutes bewirkt. Gleichwohl hat es damals unter Expertinnen und Experten schon eine Rolle gespielt: Wie ist es denn eigentlich mit der Angebotsdichte in unserem Land, wenn wir in Rostock ein Herzzentrum haben, in Karlsburg und Leistungen auch in Lübeck erbracht werden und in Hamburg? Insofern bestand die Frage, ob medizinische Großgeräte eben auch ein Argument im Standortwettbewerb sind.

Im vergangenen Jahr – nun ein weiterer Anlass, uns des Themas anzunehmen –, im vergangenen Jahr wechselte ein komplettes Ärzteteam, allesamt Herzspezialisten, vom Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg in das nur wenige Kilometer entfernte Demminer Kreiskrankenhaus. Das Neubrandenburger Krankenhaus hatte die Technik und akquirierte ein neues Ärzteteam. Das Demminer Krankenhaus hatte ein neues Ärzteteam und beschaffte sich die neue Medizintechnik. Seitdem befinden sich in einem engen Radius gleich mehrere Linkskathetermessplätze.

Für uns seitens der Linksfraktion ergaben sich gleich mehrere Fragen: Welche medizintechnischen Entwicklungen vollziehen sich derzeit? Welche Angebote und Leistungen, die mithilfe von Krankenhausgroßgeräten erbracht werden, gibt es eigentlich im Land? Welchen Bedarf gibt es und wie wird er sich entwickeln? Was ist gerechtfertigt und was ist Ressourcenverschwendung? In welchem Maße folgt die Inanspruchnahme von Leistungen mithilfe medizinischer Großgeräte dem zunehmenden Angebot? Werden medizinische Großgeräte hierzulande Gelddruckmaschinen auf Kosten der Versicherten und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder sind sie unumgänglich notwendige Mittel zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und der Lebensqualität?

Wir meinen, es ist gibt gute Gründe, genau hinzuschauen und zwei Dinge zu bedenken:

Erstens. Wie steht es um die Versorgung mithilfe von Krankenhausgroßgeräten und was ist jetzt und in absehbarer Zukunft bedarfsgerecht?

Zweitens. Ist es mit Blick auf den Bedarf und die vorhandenen Ressourcen geboten, zu einer Großgeräteplanung zurückzukehren, wie es sie vor knapp 20 Jahren oder vor circa 20 Jahren bereits gab?

Sehr geehrte Damen und Herren, medizinische Großgeräte sind einzelne oder miteinander verbundene Instrumente, Apparate beziehungsweise Vorrichtungen einschließlich der dazugehörigen Software für diagnostische und therapeutische Zwecke zur Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Medizinische Großgeräte sind spätestens seit der Anwendung der Röntgentechnik zu Beginn des 20. Jahrhunderts gebräuchlich. Seit Anfang der 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts bilden sie eine eigene Kategorie in der angewandten Medizintechnik.

Zu den medizinisch-technischen Großgeräten gehören Dialysegeräte, Herz-Lungen-Maschinen, Linearbeschleuniger und anderes mehr. Ihre Verwendung hat in den letzten Jahren zugenommen, in welchem Maße, ist nicht

vollständig bekannt. Erfasst sind medizinisch-technische Großgeräte zumindest in Krankenhäusern, und dort auch nicht vollständig erfasst, aber weitestgehend. Aus der vorliegenden bundesweiten Statistik geht hervor, dass die Zahl der Computertomografen in den vergangenen 20 Jahren um 9,4 Prozent, der Kernspintomografen um 93,2 Prozent, der Stoßwellenlithotripter um 231 Prozent, der Positronen-Emissions-Computertomografen – die sogenannten PET-Geräte – um 480 Prozent gestiegen ist. Insgesamt hat sich zwischen 1997 und 2016 die Zahl medizinisch-technischer Großgeräte in den Krankenhäusern in Deutschland von 2.845 auf 12.150 erhöht und somit mehr als vervierfacht. Ungezählt sind die medizinisch-technischen Großgeräte im ambulanten Bereich.

Die Kenntnisse über die Entwicklungen auf dem Gebiet der Großgerätetechnik in Mecklenburg-Vorpommern sind rudimentär. Wir wissen um derzeit 22 Herzkathetermessplätze. Aus dem aktuell vorliegenden Herzbericht einer sektorenübergreifenden Versorgungsanalyse der Deutschen Herzstiftung wissen wir, dass verglichen mit anderen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, gemessen je Einwohnerin und Einwohner, die drittgrößte Dichte an Linksherzkathetermessplätzen hat. Auf 73.212 Einwohnerinnen und Einwohner kommt ein Messplatz. Nur Hamburg und Brandenburg haben eine höhere Dichte, dies aus zwei erklärbaren Gründen: Hamburg versorgt das Umland mit und Brandenburg bietet Leistungen im Gürtel der Metropole Berlin.

Es gibt verschiedene Gründe für die Zunahme von Großgeräten. Da ist die technologische Entwicklung. Wir wissen, was technisch-technologisch möglich ist, drängt zur Anwendung. Großgeräte ermöglichen neue Behandlungsmethoden. Diese haben wiederum die Eigenschaft, sich zu verselbstständigen. Großgeräte schaffen augenscheinlich einen zunehmenden Bedarf an medizinischen Leistungen, sollen sie sich doch amortisieren. Neue Großgeräte ersetzen selten alte, noch in Verwendung befindliche Geräte. Man spricht deshalb auch vom Additionseffekt.

Eine Zunahme von Großgeräten bewirkt nicht selten Doppelstrukturen, diese in zweifacher Hinsicht: Einmal entwickeln sich durch räumliche Dichte vorhandener Großgeräte an Krankenhäusern Doppelstrukturen, zum anderen gibt es Doppelstrukturen durch das Vorhandensein von medizintechnischen Großgeräten im ambulanten und stationären Bereich. Die Anbeter einer unregulierten Marktwirtschaft mögen sagen, so funktioniert er eben, der Markt, und sie verweisen auf die von Adam Smith vor circa 220 Jahren beschriebene „unsichtbare Hand des Marktes“ mit seiner Selbstregulierung.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Die Entwicklung damit abzutun, hieße aus unserer Sicht aber, fahrlässig zu handeln, denn nicht bedarfsgerecht eingesetzte Ressourcen führen zur Unter-, Über- oder Fehlversorgung. Diese wurde vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen bereits im Jahr 2000 beklagt. Von Überversorgung ist die Rede, wenn Leistungen erbracht werden, die über den individuellen Bedarf hinaus erbracht werden, ob aus Einkommensgründen oder Marketinginteressen oder aus Unwissenheit. Von Unterversorgung ist die Rede, wenn trotz anerkannten Bedarfs Gesundheitsleistungen vorenthalten werden. Von Fehlversorgung ist auszugehen, wenn bei der Versorgung mit Leistungen vermeidbarer

Schaden entsteht. Dieser kann mit Über- oder Unterversorgung einhergehen.

Mit unserem Antrag wollen wir Antwort darauf, wie es um den Bedarf an medizinischen Großgeräten steht, und wir wollen einen neuen Impuls setzen, darüber nachzudenken, ob wir nicht doch eine Steuerung beim Einsatz von Großgeräten einführen sollten, denn jede Form von Ressourcenverschwendung ist genau betrachtet ein schweres Vergehen. Verschwendete Ressourcen auf der einen Seite sind vorenthaltene Hilfeleistungen auf der anderen Seite. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! „Krankenhausgroßgeräte in Mecklenburg-Vorpommern“ – es geht ja darum, wegzukommen von der Idee der Selbstverwaltungspartner, die am 01.07.1997 aufgefordert wurden, sich einzusetzen, dass die Selbstverwaltungsorgane jetzt dafür sorgen, dass Großgeräte nicht mehr geplant werden müssen, weil der medizinischtechnische Fortschritt deutlich mehr Druck ausgeübt hat, neue Medizintechnik einzuführen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und natürlich auch dem Drang der Ärzte nachzukommen, neue medizinische Geräte einsetzen zu können, und nicht auf jahrelange Planungen warten zu müssen. Von daher wurde im Jahre 1997 diese Geschichte, Großgeräteplanung und Großgeräteausschuss, ersatzlos gestrichen.

Es ist natürlich immer wieder mal ein Thema, Planwirtschaft wieder einzuführen, und ich weiß, dass die Krankenkassen, und die eine oder andere sitzt hier heute auch oben, dafür sorgen wollen, dass man wieder Großgeräte plant. Das Entscheidende ist aber, kriegt man damit den medizinisch-technischen Fortschritt befriedigt oder muss man den Ereignissen immer hinterherlaufen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass man eigentlich dafür sorgen muss, dass in der Vergütung der jeweiligen Geräte auch die Abschreibungen mit bezahlt werden.

Ich kann verstehen, dass die Krankenkassen versuchen – und das ist ja auch der Lauf der Dinge –, dass die Leistungserbringer mit ihren Angeboten dafür sorgen, dass eine gute medizinische Versorgung sichergestellt wird, dass Medizintechnik immer mehr eingesetzt wird auf der einen Seite. Auf der anderen Seite wird aber auch der Vorwurf erhoben, dass die eine oder andere medizinische Untersuchung teilweise doppelt geleistet wird im ambulanten Bereich oder im stationären Bereich. Das sind Themen, die über Jahre laufen. Wir wissen alle, dass insgesamt im Bereich der Gesundheit und des Gesundheitsfonds mindestens 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen, und wenn wir die Privatkassen noch dazurechnen, sind es 350 Millionen, nein, Milliarden Euro, nicht Millionen, Milliarden Euro. Das ist mehr als der Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland. Von daher sind die Selbstverwaltungspartner gefordert,

die Interessen miteinander abzuwägen. Dazu gehören die medizinische Versorgung im ambulanten Bereich, die medizinische Versorgung im stationären Bereich und damit auch der Einsatz von Großgeräten.

Wenn wir jetzt wieder zu einer Planung zurückkommen wollen, dann müssen wir insgesamt in Deutschland einen kompletten Diskurs anstoßen, ob dieser Weg richtig oder ob dieser Weg falsch ist. Zum jetzigen Zeitpunkt glaube ich nicht, dass wir dieses Thema hier im Land Mecklenburg-Vorpommern allein lösen können. Das sind bundespolitische Themen, die man natürlich insgesamt betrachten muss.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das macht der Antrag auch.)

Und die Frage, die Herr Koplin gerade aufgeworfen hat, Linksherzkathetermessplatz, da gab es ja verschiedene Geschichten. Ich will darauf hinweisen, das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert keine Linksherzkathetermessplätze, sondern das entscheiden die jeweiligen Kliniken, ob sie das Angebot machen oder nicht. Entscheidend ist, dass sie Behandlungsteams haben, die die Qualifikation nachweisen, die Zulassung haben und die dafür sorgen, dass einerseits sichere Diagnostik gewährleistet wird und natürlich auch die Gefahr für den Patienten weitestgehend zurückgefahren wird. Das müssen also hochspezialisierte Ärzte sein.

Diese Dinge haben wir aber im Land in den letzten Jahren erlebt, dass immer mehr Krankenhäuser sich für Linksherzkathetermessplätze entschieden haben. Wir selbst können es zurzeit nicht regulieren. Wir haben auch gesehen, dass Neubrandenburg ein ganzes Team verloren hat, das jetzt in Demmin arbeitet. Mittlerweile ist aber der Verlust in Neubrandenburg weitestgehend aufgefangen.

Es gibt auch andere Regionen, wo es Probleme gibt: Ludwigslust, Hagenow oder jetzt Parchim. Das sind aber Dinge, die muss man im normalen Leben, im Verwaltungsleben und mit den Aufgaben der Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, denn am Ende hat ja jeder Patient das Wahlrecht, wo er zum Arzt geht, im ambulanten Bereich oder auch im stationären Bereich. Er kann sich sein eigenes Krankenhaus, seinen Operateur et cetera aussuchen. Genauso ist es bei niedergelassenen Ärzten oder in MVZ tätigen Ärzten im ambulanten Bereich.

Was will ich damit sagen? Ich glaube nicht, dass wir jetzt schon so weit sind, dass wir eine sozialistische Großgeräteplanung wieder in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen können. Dieser Weg ist noch ein weiter. Vor uns stehen andere Aufgaben. Vor uns steht die Frage, wie kriegen wir die Vernetzung zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen auf den Weg, um die Notfallversorgung der Bevölkerung am Wochenende sicherzustellen, und wie kriegen wir am Ende den medizinisch-technischen Fortschritt dahin gebracht, dass man die modernsten Untersuchungsmethoden für die Ärzte und deren Weiterbildung zum Nutzen der Gesundheit, Diagnosesicherung et cetera für den jeweiligen Betroffenen sicherstellt, um am Ende Therapien zu entwickeln, die auch tragen.

Ich will noch mal eins sagen, wir sind im Land Mecklenburg-Vorpommern mit den 37 Krankenhäusern – der eine

oder andere sagt ja auch 39 Krankenhäusern – aus meiner Sicht gut aufgestellt. Insgesamt muss man die Diskussion sicherlich auch mal führen zu Großgeräten. Andererseits läuft es aber so, dass viele Krankenhäuser eher Medizintechnik leasen, um relativ schnell neue Technik, die auf den Markt kommt, in den jeweiligen Kliniken vorzuhalten, und auch bei niedergelassenen Ärzten ist das so, wenn man sich in besonderer Weise die Radiologie ansieht. Also radiologische Untersuchungen machen in der Regel ja niedergelassene Ärzte, die teilweise auch Standorte in Krankenhäusern haben, aber eigentlich in Niederlassung sind und die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung organisieren.

Meine Damen und Herren, ein Drittel aller Kosten, die im Gesundheitsbereich anfallen, sind stationäre Kosten. Von daher kann ich Ihnen heute nicht empfehlen, eine Entscheidung zu treffen, dass wir zur Großgeräteplanung sofort zurückkehren. Das muss ein Prozess sein, den man auch begleitet. Und ich sage noch mal, medizinischer Fortschritt ist nicht aufzuhalten und wenn die Großgeräteplanung über mehrere Jahre verschleppt wird oder nicht alle Bedürfnisse befriedigt werden, kommt wieder der Ruf zur freien Marktwirtschaft, um dafür zu sorgen, dass man die beste medizinische Betreuung auch in Form von neu entwickelten Geräten dem Patienten und andererseits den behandelnden Ärzten zur Verfügung stellt, um schnellere Diagnosesicherung und Therapien einführen zu können. Und drittens ist die Erwartungshaltung der Patienten besonders hoch. In den Bereichen wird geguckt, welche Medizintechnik steht in den jeweiligen Arztpraxen oder auch in den Krankenhäusern zur Verfügung.

Deswegen noch mal mein Appell: Vernetzung zwischen ambulanten und stationären Aufgaben wird in den nächsten Jahren eine der entscheidenden Maßnahmen sein, um den Einsatz von Großgeräten zum Nutzen der Patienten so effektiv zu gestalten, dass wir dort einen effizienten Einsatz haben und natürlich dafür sorgen können, dass auch Vernetzungen stattfinden und Abstimmungen stattfinden.

Ich gebe den LINKEN recht, man muss in der Frage der Doppeluntersuchungen ganz klar zu neuen Erkenntnissen kommen. Das muss eben so sein, dass die jeweilige Diagnostik, ob es nun ein MRT war, CT oder andere Dinge, Strahlentherapie – ich will nur zwei/drei Dinge hier nennen –, dass das dann auch dem jeweiligen neu behandelnden Arzt oder dem, bei dem eine Zweitmeinung angefragt wird, zur Verfügung steht, um Doppel- und Dreifachuntersuchungen weitestgehend auszuschließen.

Im Krankheitsverlauf muss man natürlich immer wieder gucken, hat es Fortschritte bei der Therapie gegeben oder nicht, sind neue Diagnosen festzustellen und sind neuere Therapieregime an den Markt zu bringen unter Beachtung der Leitlinien, die in besonderer Weise durch die Ärztekammer aufgelegt werden und in den jeweiligen Spezialgebieten umzusetzen sind. Im Einzelfall gibt es natürlich auch für den einzelnen Patienten noch besondere Festlegungen von Therapieansätzen. Das ist alles ärztliche Kunst. Da will ich mich gar nicht einmischen. Aber vom Grunde her bitte ich die Krankenkassen, und die wissen das auch, dass man nicht heute alles übers Knie brechen kann, zumal wir jetzt am Anfang einer neuen Legislaturperiode auf der Bundesebene sind, und Sie wissen, dass in besonderer Weise Bundesgesetzgebungen das alles beinhalten.

Wir als Land, darauf können Sie sich verlassen, werden uns natürlich in die Diskussion einbringen und sie auch über die Frage von Vernetzung, PROP-Untersuchungen, Medizintechnik et cetera führen. Von daher will ich jetzt einfach meine Rede beenden. Ich habe meine Rede jetzt frei gehalten, ich habe alles andere beiseitegelassen, sonst hätte ich Ihnen noch eine halbe Stunde einen Vortrag gehalten, und ich glaube, das hätte Sie dann auch ermüdet.

Also, Herr Koplin, der Ansatz ist richtig, aber er kommt jetzt noch zu früh, die Entscheidungsgrundlagen sind noch nicht da.

Und ich sage es gerne der BARMER-Krankenkasse: Meine Herren, meine Damen, bringen Sie es sozusagen in Ihre Gremien, wir sind diskussionsbereit, aber am Ende müssen wir auch mit dem Kollegen Spahn sprechen, der ja gesagt hat, er ist sehr kritisch und möchte sich auch gerne streiten. Von daher können wir den Dingen mit Freude entgegensehen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD)