Von daher will ich nur sagen, Herr Koplin, wir denken weiter miteinander darüber nach, wie wir die Großgeräteplanung aufstellen und wie wir vor allen Dingen die Versorgung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bei Großgeräten sicherstellen.
Das muss doch die entscheidende Aufgabe sein, und die Frage der Finanzierung müssen wir klären. Aber wenn Sie zur Monistik gehen wollen, dann heißt das, die Krankenkassen müssen die Beiträge erhöhen, um die Monistik zu finanzieren. Das würde bei dem Ziel, das die Bundesrepublik Deutschland zumindest in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD festgeschrieben hat, dass die Beiträge bei 20 Prozent stabilisiert werden sollen, und bei der Tatsache, dass wir schon bei 15 Prozent sind, die allein für die Krankenversorgung aufzubringen sind, massiv dazu führen, dass wir in eine Schieflage kommen.
Wir haben die Diskussion zur Monistik vor einigen Jahren geführt, sie wurde am Ende verworfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir jetzt unter diesem Deckel, der da steht, Beitragsstabilität, massive MonistikFinanzen auf den Weg bringen müssen, die die Krankenkassen aus den jetzigen etwa 29 Milliarden Rücklagen tragen müssten. Die wären weg, und dann wird noch einiges dazukommen. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das politisch durchsetzbar ist, und die Krankenkassen, glaube ich, haben auch nicht die Lust, jeden Tag massive Beitragserhöhungen durchzuführen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also ich ducke mich ja nicht weg, wenn es um diese Frage geht. Die gedankliche Unterstellung der Frage von Herrn Heydorn war dieses dirigistische Modell: Wir sagen jetzt politisch an, wer was macht. Das ist ein untaugliches Mittel. Ein taugliches Mittel wäre, in die Versorgungsregion ein Budget zu geben. Man hat vorher den Bedarf ermittelt.
Das ist ein sehr komplizierter Prozess, das geht nicht von heute auf morgen. Deswegen muss ein Diskurs vorgeschaltet werden. Man hat eine Versorgungsregion und nicht mehr die Finanzierung für den stationären Bereich und für den ambulanten Bereich und so weiter getrennt, sondern ein Budget für diese Region, und muss anhand der Bedarfe schauen, was notwendig ist. Das bedarf dann des Aushandlungsprozesses der Selbstverwaltungspartner und der Akteure vor Ort. Das ist hoch kompliziert, das ist hochsensibel, aber darunter ist es nicht zu machen, wenn wir nicht Ressourcen verschwenden wollen. Das war unser Petitum. – Vielen Dank.
Im Rahmen der Debatte wurde beantragt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1826 in den Punkten 1 bis 3 im Block und den Punkt 4 einzeln abstimmen zu lassen.
Ich rufe jetzt auf die Punkte 1 bis 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1826. Wer den
Punkten zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Punkte 1 bis 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1826 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BMV abgelehnt.
Ich lasse nun über den Punkt 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1826 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1826 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Toilettenpflicht für Gaststätten, Drucksache 7/1811.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Hier stehe ich nun und kann nicht anders. Ich sehe mich gezwungen, aufgrund der für jedermann menschlichen Bedürfnisse diesen Antrag zu stellen,
Ich möchte Sie bitten, im Namen aller Menschen, die eine Lokalität aufsuchen, sich hinsetzen und mal so richtig schön etwas essen möchten, eine Tasse Kaffee trinken, ein Stück Kuchen essen.
Nachdem sie satt sind, den Kaffee getrunken haben, fehlt ihnen nur noch eine Toilette zum Wohlbefinden.
Dumm gelaufen, die gibt es nicht! Sie haben für Umsatz gesorgt und nun sehen Sie mal zu, wo Sie bleiben!
Das darf es nicht geben, dass an den Gästen verdient wird, aber das normale Bedürfnis verweigert wird, weil es keine zwingende Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern gibt, ein WC vorzuhalten, solange keine alkoholischen Getränke ausgegeben werden – eine eklatante Gesetzeslücke, die weidlich ausgenutzt wird. Es ist Ländersache und es liegt an uns, an Mecklenburg-Vorpommern, diese Gaststättenverordnung dahin gehend zu ändern, dass ein ausgezeichnetes Touristenland wie wir nicht hinter Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen oder Hamburg zurücksteht. Heute Morgen lautete das Zitat von Herrn Dahlemann „Qualität statt Quantität“.
So viel Stolz und Selbstbewusstsein sollten wir schon haben für eine Gesetzesänderung zum Wohlbefinden eines jeden Menschen, der sich außerhalb seiner vier Wände aufhält und die Wirtschaft ankurbelt, dass er auch die Möglichkeit hat und in einem Lokal, in dem man sich hinsetzt, ein WC vorfindet. Auch hier können Sie, meine Damen und Herren, Ihre Bereitschaft zeigen, für die älteren und kranken Herrschaften, die ihre Wassertabletten einnehmen, ein Herz zu haben und dem Antrag zuzustimmen. Auch hier gilt, die Parteizugehörigkeit spielt dabei gar keine Rolle.
Toiletten dem Wettbewerb auszuliefern, nach dem Motto, mehr Kunden, wenn ein WC vorgehalten wird, dann regelt sich das Problem von selbst, ist zynisch.
die sich diese simplen Selbstverständlichkeiten, mal unter Menschen gehen zu wollen, verkneifen müssen. Selbst auf die öffentliche Hand kann man nicht setzen. Da werden WCs abgerissen und nicht ersetzt. Zu teuer! Da, wo Touristen erwartet werden, zum Beispiel in Warnemünde, ist das was anderes. Keine WCs kann man den Touristen nicht zumuten, aber der ansässigen Bevölkerung!
Politikverdrossenheit fängt hier an. Das ist für mich Missachtung der Menschenwürde und absolute Ignoranz für ein lebenswertes Leben, das nicht an den einfachsten Selbstverständlichkeiten für jedermann scheitern darf. Bitte denken Sie bei Ihrer Abstimmung daran, der Nächste, der verzweifelt eine Toilette sucht, könnten Sie sein, und Sie werden dabei immer an mich denken. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Die Landesregierung wird mit dem vorliegenden Antrag aufgefordert, „sicherzustellen, dass jede Gaststätte entsprechend ihrer Größe Toilettenanlagen für Gäste zur Verfügung stellen muss“. Um es gleich vorwegzunehmen, wir lehnen Ihren Antrag ab.
Ich habe jetzt auch kein Beispiel gehört, wo Sie in Gaststätten keine Toilette vorgefunden haben. Sie haben von öffentlichen Einrichtungen gesprochen, wo eine öffentliche Toilette abgerissen wird. Das gehört nicht zu einer Gaststätte. Heute ist es doch eigentlich so, wenn eine Gaststätte keine Toiletten vorhält, wird der Bürger mit den Füßen abstimmen und diese Gaststätte nicht wieder betreten.