Protokoll der Sitzung vom 16.03.2018

Speisegaststätten, wenn sie 40 oder mehr Plätze haben. 40 Plätze bedeutet im Regelfall zehn Tische. Das ist nicht allzu viel, das ist ein relativ kleines Lokal,

(Bernhard Wildt, BMV: Das stimmt aber leider nicht.)

sodass ab dieser Größenordnung Sie auf jeden Fall mit einer öffentlichen Toilette rechnen können.

(Bernhard Wildt, BMV: Nein, leider nicht!)

Auch bei kleineren Lokalitäten ist es durchaus möglich – wie gesagt, im Rahmen von Beauflagungen durch die kommunalen Aufsichtsbehörden – festzulegen,

(Bernhard Wildt, BMV: Auch Sie schätzen die Realität falsch ein, Herr Schulte.)

dass da entsprechende, wenn nicht vorhanden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen genutzt werden können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Drang manchmal groß ist, den Drang zu diesem Antrag hätte man sich doch noch verkneifen können. – Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Foerster.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Oha, das sind aber eine Menge Zettel!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rede zu diesem Tagesordnungspunkt hätte normalerweise meine Kollegin Eva Kröger gehalten. Die kann aus verständlichen Gründen heute nicht hier sein.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV: Ja, die kennt sich damit aus.)

Deswegen von hier aus zu Beginn meiner Rede alles Gute und viel Kraft, das möchte ich ausdrücklich sagen.

Es ist sicher nicht alltäglich, dass sich ein Landtag mit der Nutzung von Toiletten befasst, aber ich habe mal nachgeschaut, in der letzten Wahlperiode hat es das stille Örtchen im Zusammenhang mit seinem zu befürchtenden Fehlen am momentan noch im Umbau befindlichen Bahnhof Bad Kleinen ins Parlament geschafft und nun also im Zusammenhang mit dem Antrag der BMV zur Toilettennutzung in jeder Gaststätte.

Übrigens, beim Recherchieren zu diesem Thema bin ich darauf gestoßen, dass es seit 2001 sogar einen Welttoilettentag gibt, eingeführt von der Welttoilettenorganisation,

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

mit dem Ziel, gegen unzureichende hygienische Sanitäranlagen und dadurch verschmutztes Wasser zu kämpfen. Der nächste Toilettentag ist am 19.11.2018.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Den begießen wir!)

Dem von Ihrer Fraktion, Herr Wildt, thematisierten Sachverhalt kann man sich nun aus unterschiedlichen Positionen nähern.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Aus der Sicht des Nutzers und im Sinne des Verbraucherschutzes kann man der Intention des Antrages sicher viel Sympathie entgegenbringen. Ich nehme mal an, nahezu jeder kennt die Angst, wenn man mal muss und dann nicht weiß, wohin.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der BMV – Dr. Ralph Weber, AfD: Euer Antrag ist euch wohl egal.)

Einen Moment! Einen Moment, Kollege Foerster!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, Sie sind alle daran interessiert, dass wir möglichst bald zum Ende kommen, aber das Gemurmel hat einen solchen Schwellenwert erreicht, dass das nicht mehr zu ertragen ist.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der BMV und Minister Harry Glawe – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Ich bitte Sie, haben Sie die letzten, ich kann ja leider nicht sagen, Minuten noch Geduld, so viel Respekt auch für die Redner, die sich trotz allem wichtigen Themen stellen, dass wir das noch ordentlich über die Bühne kriegen hier.

Jetzt können Sie weiterreden, Herr Abgeordneter.

Ja, vielen Dank.

Öffentliche Toiletten sind leider oft nur allzu rar. Da wird bisweilen die nächste Gaststätte als Ersatz für deren Fehlen genutzt, manchmal als Alibi auch etwas konsumiert oder es werden die üblichen 50 Cent bezahlt. Dumm ist bloß, wenn dann keine Gästetoilette vorhanden ist. Allerdings trifft dieses Problem auch diejenigen Gäste, die sich diese Gaststätte ganz bewusst ausgesucht haben. Aber die wissen in der Regel, worauf sie sich einlassen. Aus Verbrauchersicht ist also klar, es wäre wünschenswert, überall ein Gäste-WC zu haben.

Das führt automatisch zur nächsten Betrachtungsweise. Wenn dann bisweilen die nächste Mauer, der nächste Baum oder das nächste Gebüsch herhalten müssen, sind wir schnell bei Fragen der Wahrung von Ordnung und Sauberkeit.

(Bernhard Wildt, BMV: Richtig!)

Wenn in der Not kein stilles Örtchen erreichbar ist, muss anderweitig für Erleichterung gesorgt werden. Das gilt wiederum für alle Menschen, nicht nur für diejenigen, die in einer Gaststätte kein Gäste-WC vorfinden.

Letzte Vorbemerkung:

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Vorbemerkung!)

Natürlich kann man sich dem Thema auch mit Blick auf wirtschaftliche Erwägungen nähern, denn eine fehlende Toilette kann durchaus dazu führen, dass sich Gäste eine andere Lokalität suchen.

Meine Damen und Herren, mit dieser nicht allzu ernst gemeinten Einleitung will ich nur eines klarmachen: Es mangelt an öffentlichen Toilettenanlagen in vielen Orten unseres Landes. Wir sind alle unterwegs und Sie werden mir beipflichten, es ist vielfach schwer, eine öffentliche Toilette zu finden. Allerdings ist das eine kommunale Angelegenheit, nicht Aufgabe der Landesregierung.

Nun weiter zu Ihrem Antrag: Wenn man sich jetzt anschaut, wo gesetzliche Regelungen zu diesem von Ihnen aufgeworfenen Thema existieren, dann sind mir beim Recherchieren drei Quellen ins Auge gefallen. Als Erstes möchte ich das Gaststättengesetz des Bundes nennen. Dieses sieht eine Pflicht zur Vorhaltung von Gästetoiletten nicht vor. Allerdings können die für die Erlaubnisertei

lung zuständigen kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden einen Beurteilungsspielraum bei der Schaffung von Toilettenanlagen ausüben. Dabei ist wiederum die Existenz oder Nichtexistenz von öffentlichen Toiletten zu berücksichtigen.

Zweites Thema, da möchte ich auf die Arbeitsstättenverordnung hinweisen, die Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vorsieht. Sie greift automatisch in dem Moment, wo eine Gaststätte nicht ausschließlich durch die Inhaberin oder den Inhaber betrieben wird. Da gibt es einen ganzen Abschnitt, der sich mit Sanitärräumen befasst, und da ist auch klar geregelt, dass der Arbeitgeber Toilettenräume einzurichten hat und wie diese einzurichten sind. Sicher ist die Mitnutzung der Personaltoilette durch einen Gast in ganz dringenden Fällen auch gestattet.

Als Drittes möchte ich schließlich noch auf die Landesbauordnung hinweisen. Dieser folgend gelten Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden als Sonderbauten, und für diese kann die Baugenehmigungsbehörde bestimmte Anforderungen stellen. Dazu zählt auch die Benennung der vorzuhaltenden Besuchertoiletten. Damit ist bei Neueröffnungen von Gaststätten mit mehr als 40 Plätzen die Toilettenfrage also geregelt.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Insofern ist Ihre Feststellung, es gebe erst Regelungen für Gaststätten mit einer Kapazität von 200 Gästen, unter Bezug auf die Versammlungsstättenverordnung nicht zutreffend. Als Linksfraktion sehen wir die Landesregierung nicht in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass jede Gaststätte entsprechend ihrer Größe Toilettenanlagen für Gäste zur Verfügung stellen muss.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber schön wäre das.)

Wie gesagt, bei mehr als 40 Plätzen gibt es Möglichkeiten, diese in ausreichender Anzahl und Beschaffenheit –

(Bernhard Wildt, BMV: Aber nur bei Alkoholausschank.)

damit meine ich barrierefrei – zu fordern.

(Bernhard Wildt, BMV: Aber nur bei Alkoholausschank.)

Diese Kapazität ist im Übrigen beim Stellen von Tafeln für Feiern selbst in kleinen Räumlichkeiten schnell erreicht.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Bei Gaststätten mit weniger Plätzen sollte keine zwingende Auflage bestehen. Wir stimmen da eher der Einschätzung zu, dass es heutzutage im ureigensten Interesse der Betriebe sein müsste, Gästetoiletten vorzuhalten. Daher können wir dem Antrag in der vorliegenden Form auch nicht zustimmen.