Bei Gaststätten mit weniger Plätzen sollte keine zwingende Auflage bestehen. Wir stimmen da eher der Einschätzung zu, dass es heutzutage im ureigensten Interesse der Betriebe sein müsste, Gästetoiletten vorzuhalten. Daher können wir dem Antrag in der vorliegenden Form auch nicht zustimmen.
Wirklichen Nachholbedarf sehen wir als Fraktion bei öffentlichen Toilettenanlagen, vor allem bei solchen mit Barrierefreiheit. Darüber müsste man nach unserem Befinden in dieser Wahlperiode tatsächlich noch mal reden. Hier könnten wir uns sogar vorstellen, über ein eigenes gesondertes Landesförderprogramm zu diskutieren.
Ich will zum Schluss sagen, ich habe überlegt, wie man die Rede zu so einem Thema beendet. Es gibt eine Menge Toilettensprüche. Die meisten sind wahrscheinlich unparlamentarisch, aber ich habe doch einen gefunden, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Der geht so: „Ein Niveau ging aufʼs Klo, las die Wand und verstand: Nirgendwo fehlʼ ich so eklatant! Und verschwand.“ – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Der toilettenpolitische Sprecher. Bist du der toilettenpolitische Sprecher? – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Na, er wird sich Mühe geben! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie sagten gerade, es ist ein wichtiges Thema.
Wer schon etwas länger dabei ist, der weiß, das sind immer ein paar Themen – es sind sehr wenige –, die sich so richtig einprägen am Ende der Legislaturperiode. Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Antrag im Jahre 2021 zu denen gehört, die uns im Gedächtnis haften geblieben sind –
insofern auch der Antrag der BMV: „Die Landesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass jede Gaststätte entsprechend ihrer Größe Toilettenanlagen für Gäste zur Verfügung stellen muss.“
Dabei sind unter anderem nachfolgende Hygieneanforderungen zu beachten: Fußböden müssen gleitsicher und leicht zu reinigen sein. Die Wände der Toilettenräume müssen bis zu einer Höhe von mindestens 1,50 Meter mit einem glatten und hygienischen Anstrich versehen sein.
Bei Verstoß gegen diese entsprechenden Auflagen drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Aufsichtsbehörde ist das Wirtschaftsministerium. Aufgrund des Mehraufwandes stellt der Landtag je Landkreis und je kreisfreier
Stadt eine zusätzliche Planstelle zur Verfügung. Das könnte der erweiterte Antrag zum Antrag der BMV sein.
die gibt es wirklich, die sind unter anderem in RheinlandPfalz ganz konkret so definiert. Das zeigt, dass man Regelungsbedarf immer weiter ausbauen kann. Möglicherweise steckt das in diesem Antrag auch drin. Wir halten diesen Regelungsbedarf, sehr geehrte Damen und Herren von der BMV, aber nicht für gegeben.
Ich selbst hatte schon des Öfteren gesagt, dass ich zehn Jahre unter anderem als Berufsschullehrer im Sanitärbereich tätig war.
auf einer entsprechenden Schulung – das hat sich bei mir richtig eingeprägt – hat der Referent immer gesagt, bevor er den Gastraum, die Gaststätte benutzt/besucht, war sein erster Gang immer auf die Toilette.
Er hat sich die hygienischen Bedingungen – solche Anforderungen waren wahrscheinlich auch definiert – immer als Erstes angeschaut. Der war so konsequent, der hat gesagt, wenn die hygienischen Bedingungen nicht seinen Ansprüchen entsprechen, dann lehnt er den Gaststättenbesuch ab. Das ist konsequent.
In diesem konkreten Fall bei Ihnen würde der diese Toilette nie finden. Demzufolge würde auch der Gaststättenbesuch in dem Fall nicht stattfinden.
Insofern gibt es im weiteren Sinne doch eine gesetzliche Regelung. Sie hätten Ihren Antrag spätestens zurückziehen können, nachdem Ihnen das Wirtschaftsministerium auf Ihre Frage 5 die Antwort gegeben hat. Da steht nämlich, „dass allein das Verhalten der Besucher, die Toiletten in Gaststätten erwarten, und das Verhalten der im Wettbewerb miteinander stehenden Gastwirte“
im weiteren Sinne eine gesetzliche Regelung, nur mit dem Unterschied, dass das nicht 71 Landtagsabgeordnete beschlossen haben, sondern es entscheiden 1,6 Millionen Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Füßen.
Insofern glauben wir nicht, dass hier zusätzlicher Regelungsbedarf vorhanden ist, und wir werden den Antrag ablehnen. – Danke schön.
(Heiterkeit bei Christel Weißig, BMV: Ja, ich kann nicht anders. Ich muss noch mal kurz. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich muss noch mal kurz!)
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich muss nur ein paar Zusätze sagen. Ich habe geredet von der Gesetzeslücke, dass man in einem Lokal, wenn kein Bier ausgeschenkt wird, keine Toiletten braucht. Das ist eine Gesetzeslücke. Diese Leute trinken Kaffee
und sie machen die Wirtschaft reich, sage ich mal, aber sie werden eben nicht all ihre Bedürfnisse los, und das ist nicht in Ordnung.
Das möchte ich hier sagen, das sollte geschlossen werden. Also wenn da 40 Plätze sind und 40 Leute Mittag essen, dann gehört dort eine Toilette hin. Ich bleibe dabei, auch wenn Sie sich kaputtlachen. Ich sehe die Rollatoren, die davorstehen. Die Leute können nicht so schnell nach Hause gehen,