machen. Wir stimmen der Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE und des Gesetzentwurfes der AfD zu. Ich bin gespannt auf die Beratungen, die wir dann in den Ausschüssen führen. – Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Gäste! Zunächst ein aktuelles Beispiel, das das Problem verdeutlichen soll: In Wiendorf, Landkreis Rostock, hat die Gemeinde gegen eine zur Abstimmung stehende Straßenbaubeitragssatzung gestimmt, da sie ihre Bürger nicht belasten möchte. Auch Schwerin will die Beiträge abschaffen. Wir wissen – ob sie nun eine Satzung beschlossen hätten oder nicht –, das Geld für den Straßenbau wird so oder so vom Bürger eingetrieben. Es ist also leider nur ein symbolischer Akt, die Kommune bleibt weiterhin in der Pflicht. Man kann es nicht anders sagen, hier wird Eigentum bestraft,
und das in einem Bundesland, das sich ohnehin nicht sonderlich durch hohe Eigentumsquoten auszeichnet. Die hier gewünschte Kannregelung kann das Problem auch nicht grundlegend lösen, es ist eben nur eine Kannregelung.
Fakt ist, dass unsere Bevölkerung bereits einer hohen Besteuerung unterliegt. Diese Steuern sollten eigentlich den grundlegenden Aufgaben eines Staates dienen und nur diesen.
Dazu gehören unter anderem die Aufrechterhaltung und der Ausbau der Infrastruktur. Dabei muss man natürlich unterscheiden, in welchem Umfang eine Straße den reinen Belangen der Anlieger dient oder inwieweit hier die Allgemeinheit profitiert.
Man muss die Frage stellen, inwieweit die Erhebung von Straßenbaubeiträgen grundlegend ungerecht ist. Die Höhe hängt auch von der zufälligen Lage des Grundstücks ab. Lasten der Gemeinschaft können nicht zu großen Teilen auf den Einzelnen verteilt werden. Es stellt sich also die Frage, inwieweit dieser Antrag die Probleme löst. Wir meinen, er löst sie nicht, sondern verlagert sie nur. Eine Freiwilligkeit bedeutet nur eine Verschiebung der Lasten. Ihr Antrag stellt einen ersten Schritt zur Lösung des Problems dar, der aber nicht ausreichend ist.
Treffen wird es vor allen Dingen die finanzschwachen Kommunen. Dort wird man weiterhin Straßenbaubeiträge erheben müssen, da man sonst in einen Sanierungsstau kommt, zu gut Deutsch, die Bürger des Landes, die in den ärmeren Kommunen des Landes leben, bleiben weiterhin belastet. Da hilft auch nicht das Argument, bei der nächsten Wahl kann man die Gemeindevertreter durch Abwahl strafen. Die neue Gemeindevertretung
steht vor dem gleichen Problem. Bürger finanzstarker Kommunen werden dagegen vielleicht oder wahrscheinlich sogar profitieren, da sich ihre finanziell besser situierten Kommunen einen Verzicht eher leisten können. Kurz gesagt, die wohlhabenden Bürger können sich ihr Geld für Straßenbaubeiträge eventuell sparen.
Eine solche Gesetzesänderung ist also weder gerecht noch zielführend, da die kommunalen Straßen als öffentliche Infrastruktur flächendeckend gut ausgebaut sein sollten. Das heißt nicht, dass die Kommunen, die es sich leisten können, gute Straßen haben und die anderen nicht. Hier muss das Land tätig werden. Der Staat hat, wie schon gesagt, für die öffentliche Infrastruktur eine Daseinsvorsorge zu leisten.
Der Paragraf 8 lockert diese Pflicht des Staates, indem er ein Türchen öffnet, das die Bürger die Kosten tragen lässt. Bürger, die Steuern bezahlen, um genau solche öffentlichen Projekte zu finanzieren, werden mit dem Paragrafen 8 mit einer weiteren Zahlungspflicht belegt. Es ist bei einem bestehenden Haushalts- und Strukturfonds nicht ersichtlich, warum unten bei den Kommunen kein Geld ankommt.
Die öffentliche Infrastruktur hört nicht bei den Landstraßen auf und deswegen ist der Paragraf 8 obsolet. Wenn Kommunen Probleme mit dem Haushaltsausgleich haben, muss sich das Land am kommunalen Straßenbau beteiligen und nicht der betroffene Bürger. Die derzeit geltenden Zuwendungsvoraussetzungen sind viel zu eng gesteckt. Meine Damen und Herren, der Antrag ist nicht weitreichend genug.
Nun zum Antrag der Linkspartei. Warum plötzlich zwei Anträge zu diesem Thema? Der Druck im Kessel wird wohl zu groß geworden sein.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie wissen doch, wer die Expertenrunde beantragt hat hier vor einem Jahr.)
Das möchten Sie sogar in Ihrem Antrag unter Punkt I Absatz 2 vom Landtag feststellen lassen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren ist aber ein Vernebelungsantrag.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Antrag! Alles wird gut?! Ach, das ist Ihr Antrag, alles wird gut?! Ach, das ist das, alles wird gut?!)
Bayern hat es übrigens vorgemacht, wie ein Modell zur Lösung des Problems aussehen kann. Wir wollen in dieser Sache aber nicht warten wie die CSU in Bayern, die den Antrag erst kurz vor der Wahl stellt. Wir wollen eine sofortige Umsetzung und das leistet Ihr Antrag nicht.
um dann kurz vor der Wahl wie Kai aus der Kiste zu kommen. Jetzt schnell noch auf den fahrenden Zug aufspringen –
Im Übrigen wissen Sie in Ihrem Antrag anscheinend selber nicht, was Sie wollen. Was wollen Sie denn nun?