(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich freue mich, dass Sie die Sitzung der Stadtvertretung so intensiv verfolgen. Wahrscheinlich gucken Sie den Livestream.)
Selbst die Städte und Gemeinden, die diese Löcher problemlos stopfen könnten, werden eine Kompensation verlangen. Das ist schon ganz sicher. Man kann nicht nur sagen, die, die es nicht können, kriegen Geld und die anderen kriegen nichts, weil sie mehr haben. Das wird bei jedem Gericht eingesammelt werden. Also wird eine Kompensation verlangt werden. Wie ich hörte, plant Bayern, die Diskussion mit einer Finanzspritze zu beenden. Der Finanzausgleich soll dort dauerhaft um 100 Millionen erhöht werden. Auf unser Land umgerechnet, wären das Pi mal Daumen irgendwas um 25 Millionen Euro, die auf das Land zukommen. Das wäre der Preis für das Ende der Straßenausbaubeiträge. So ehrlich müssen wir sein, wenn wir über diese Frage diskutieren.
Die zweite Möglichkeit wäre, das System zu ändern und den Kommunen die Wahl zu lassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Das ist das Modell in Schleswig-Holstein. Damit wäre zunächst die landespolitische Diskussion beendet und der Fokus läge allein bei der Entscheidung der Kommunen.
Da kann man sagen, das stärkt die kommunale Selbstverwaltung, man kann aber auch sagen, diese Regelung wird zu Ungerechtigkeiten im Land führen.
Rostock, Neustrelitz und Co werden auf Straßenausbaubeiträge vergleichsweise problemlos verzichten können. Andere werden das nicht können. Und was ist mit den Konsolidierungskommunen wie Schwerin? Können sich einnahmeschwache Städte und Gemeinden einen freiwilligen Verzicht auf Straßenausbaubeiträge ohne Kompensation aus Landesmitteln überhaupt leisten?
Ich habe jedenfalls meine Zweifel, ob wir den Anwohnern in der Rogahner Straße mit der Wahlfreiheit wirklich helfen würden.
Die dritte Option ist, das bestehende System weiterzuentwickeln. Ein wichtiges Argument für die Beitragspflicht
ist, dass sie ausgestaltet werden kann, ja, sogar ausgestaltet werden muss. Der Grundgedanke ist, das Kommunalabgabengesetz gibt den gesetzlichen Rahmen vor, für die genaue Ausgestaltung sind jedoch die jeweiligen Stadt- und Gemeindevertretungen zuständig. Schon heute können Beitragssatzungen so formuliert werden, dass die Beitragsbelastung für Anwohner von Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen minimiert werden kann. Bereits heute gilt, wie ich es erwähnte, ein Informationsgebot, wonach die Gemeinden die Beitragspflichtigen über die wesentlichen Regelungen der Beitragserhebung informieren müssten. Ich stelle das deswegen in den Konjunktiv, weil ich meine erheblichen Zweifel habe, ob es im Land überall so geschieht. In der Praxis sieht es eben häufig anders aus.
Stadt- und Gemeindevertretungen mögen problemlos Beschlüsse über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fassen. Wenn es jedoch darum geht, die Beitragssatzungen gerechter und fairer auszugestalten, fehlt häufig der politische Wille. Wenn vor Ort nicht gehandelt wird, muss gegebenenfalls der Landesgesetzgeber Abhilfe schaffen. Dann muss der Landtag eben über konkretere Vorgaben im Kommunalabgabengesetz diskutieren und beraten.
Auch bei der Informationspolitik vor Ort gibt es offenbar Verbesserungsbedarf. Wenn es tatsächlich so ist, dass Beitragspflichtige in vielen Gemeinden nur unzureichend über ihre Beitragspflicht und die zu erwartenden Kosten informiert werden, müssen wir auch hier konkretere Vorgaben einführen und festlegen. Das wird zwar Diskussionen geben über die kommunale Selbstverwaltung, aber für einen Weg wird man sich dann im Zweifelsfall entscheiden müssen.
Darüber hinaus besteht der Wunsch, dass die Anwohner über die Erneuerung von reinen Anliegerstraßen oder Stichstraßen mitbestimmen möchten oder dürfen. Natürlich müssen auch Anliegerstraßen verkehrssicher sein. Aber über die Frage, ob Schlaglöcher gefüllt, die Fahrbahndecke neu asphaltiert oder die Straße gleich grundhaft erneuert werden soll, muss ja nicht zwangsläufig nur die Gemeinde entscheiden. Auch hier wären neue landesgesetzliche Vorgaben denkbar.
Es gibt noch viele weitere Ideen – etliche sind hier schon aufgeführt worden –, wie das bestehende System verbessert werden kann, wie zum Beispiel die Einführung von Obergrenzen oder die Streckung der Ausbaubeiträge auf mehrere Jahre. Doch ich denke, es ist an dieser Stelle noch zu früh, um vertieft über die Einzelheiten zu diskutieren. Das Thema Straßenausbaubeiträge ist ungemein komplex, finanzpolitisch bedeutend und rechtlich alles andere als trivial. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, das Thema zwar anzupacken, aber eben auch so anzugehen, dass wir uns mit den Inhalten und den Möglichkeiten sehr intensiv befassen.
Die vielen offenen Fragen und die zahlreichen Lösungsansätze werden wir in einer interministeriellen Arbeitsgruppe beraten. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe wird im Mai stattfinden. Sobald der interne Meinungsbildungsprozess der Landesregierung abgeschlossen ist, werde ich das Parlament beziehungsweise den Ausschuss – darüber werden wir uns verständigen – selbstverständlich über die Ergebnisse informieren. Dem Land
tag bleibt es natürlich unbenommen, sich mit dem Thema parallel auch in den Ausschüssen zu befassen. Ich bin gespannt, was am Ende des gesamten Prozesses herauskommt, und möglicherweise kann man aus beidem, aus den Befassungen im Landtag und aus den Befassungen in der Landesregierung, die möglichen Änderungen zusammenführen.
Meine Damen und Herren, in der Diskussion um die Zukunft der Straßenausbaubeiträge fehlt uns bisher noch eine wichtige Kennzahl: das landesweite Beitragsaufkommen, denn alle gehen nur von einem „Ungefähr“ aus. Das Innenministerium ist zwar für die Straßenausbaupflicht zuständig, dennoch handelt es sich hier um einen Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, in dem auch die Rechtsaufsicht nicht einfach auf Knopfdruck die Zahlen ausspucken kann. Im Interesse aller Beteiligten, auch im Interesse der Abgeordneten im Parlament habe ich die Kommunalabteilung im Innenministerium angewiesen, das Aufkommen der Straßenausbaubeiträge aller Städte und Gemeinden im Land abzufragen und aufzubereiten.
Je nachdem, wie schnell die kommunalen Verwaltungen jetzt antworten, werden wir Ihnen das Material zur Verfügung stellen, auch für Ihre Beratungen. Ich hoffe, dass es möglicherweise bis Ende Mai geschieht, versprechen kann ich das an der Stelle nicht, weil wir in dem Fall Auftragnehmer sind.
Ich denke, dass die Übersicht auch zur Versachlichung der Debatte beitragen wird, denn häufig wird von Beitragsbescheiden gesprochen, die utopisch sind. Allerdings habe ich von diesen Beitragsbescheiden noch keinen einzigen zu mir ins Haus bekommen. Auch das gehört zur Debatte dazu. Darüber müssen wir reden, um zu sehen, bei welcher Kommune sind solche aufgetreten und was bildet die Satzung dieser Kommune ab, um überhaupt solche Bescheide herauszuschicken. Ich glaube, so viel gehört zur Ehrlichkeit, dass man, egal in welcher Kommune, sich vorher überlegen sollte, ob das, wenn man einen Bescheid an einen Bürger über 50.000, 60.000, 70.000, 80.000 Euro rausgeschickt hat, nicht bürgerunfreundlich ist, sondern dass man die Möglichkeiten, die ein Gesetz bietet, das damals extra schlank gehalten worden ist, auch auslotet.
Insofern, glaube ich, haben wir eine spannende Diskussion, sowohl auf der Abgeordnetenebene als auch im politischen Raum. Dafür wünsche ich uns alles Gute. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern – in der Tat, Frau Rösler hat es angesprochen, beschäftigt uns das seit langer Zeit. Spätestens seit dem Expertengespräch
im letzten Jahr hat die SPD-Fraktion für sich erkannt, dass wir uns auf den Weg machen müssen, einige Ungereimtheiten aus dem Weg zu räumen, und dass es erforderlich ist, Antworten auf Fragen zu finden, denn für mich hat das Expertengespräch erst mal mehr Fragezeichen aufgeworfen, als ich vorher überhaupt im Kopf hatte. Wir können Straßenausbaubeiträge nicht abgelöst von anderen Beiträgen betrachten, man muss immer das Gesamtbild im Auge haben.
Als ich Herrn Lerche vorhin zugehört habe, der das als ersten Schritt in eine Richtung zur Bürgerentlastung beschrieben hat, kann man sich ganz leicht vorstellen, was dann noch hinterherkommen könnte. Da empfiehlt sich ein Blick ins Baugesetzbuch, was Erschließungsrecht oder Erschließungspflicht angeht. Seit über 25 Jahren haben wir in Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht, Straßenausbaubeiträge von bevorteilten Grundstücken oder Grundstückseigentümern zu erheben. Nicht alle Gemeinden haben seit dieser Zeit auch eine Straßenausbausatzung. Manche sind damit sehr, sehr spät aus dem Knick gekommen. Gleichwohl begann das Baugeschehen schon Anfang der 90er-Jahre. Es gab über die ganzen Jahre hinweg zahlreiche Fördertöpfe, die die Gemeinden unterstützt haben, ihre Straßenausbauprojekte in Angriff nehmen zu können.
Wenn ich mir meine eigene Wohnstraße, Ansiedlerstraße angucke, an der ich wohne, die ist Anfang der 90er-Jahre ausgebaut worden. Wenn ich das nach der jetzigen Satzung in meiner Gemeinde auf mich umrechne, werden bei Anliegerstraßen 50 Prozent der Beiträge auf die Anlieger umgelegt. Das ist eine Satzung, die günstiger für die Anlieger ist als bei anderen Gemeinden. Da kommen für mein Grundstück ungefähr 6.000 Euro Beitrag zustande. Wenn ich davon ausgehe, dass diese Straße, die in dem jetzigen Zustand mindestens 15 Jahre alt ist, mindestens noch 20 Jahre hält und ich es auf 30 Jahre hochrechne, dann habe ich einen Beitrag von ungefähr, grob geschätzt, 200 Euro im Jahr. Was das im Monat ausmacht – da liegen wir bei 16,66 Euro. Nur mal so als kleines Rechenbeispiel. Erheblich für Grundstückseigentümer oder Hauseigentümer sind natürlich die Beiträge für andere Anschlüsse gewesen, die man auch nicht aus dem Auge verlieren darf. Darüber haben wir in der Vergangenheit oft hier diskutiert.
Seit 25 Jahren, wie gesagt, werden solche Beiträge erhoben. In vielen Gemeinden läuft das auch gut. Es gibt Einwohnerversammlungen, wenn solche Projekte in Angriff genommen werden sollen. Man kann seine Bedenken anmelden oder Zustimmung äußern. Meiner Erfahrung nach sind Gemeindevertreter auch nicht so gestrickt, dass sie auf Teufel komm raus irgendwelche Maßnahmen durchsetzen und damit in Kauf nehmen, dass sie einzelne Grundstücks- oder Hauseigentümer weit über die Belastungsgrenze hinaus triezen wollen, sondern die meisten gehen sehr verantwortungsbewusst damit um.
Der Innenminister hatte jetzt mehrfach betont, dass es ureigene kommunale Selbstverwaltung ist, sich im eigenen Wirkungskreis um die Gemeindestraßen zu kümmern und zu bestimmen, was wird in meiner Gemeinde mit unseren Straßen gemacht, wie werden die ausgebaut. Die prinzipielle Abschaffung kann man so sehen, kann man so sehen. Die AfD sagt, wir sollen eine Kannregelung machen. Damit ist erst mal nichts gewonnen, denn es besteht ja die Möglichkeit. Damit werden auch
keine Spitzen abgemildert oder Ähnliches. Sie pokern, glaube ich, eher damit, dass, wenn ein Widerstand in der Gemeinde aufgebaut wird, sich die Gemeindevertretungen vielleicht nicht mehr trauen, das zu tun, weil es nur noch eine Kannregelung ist. Aber das ist nur eine Vermutung meinerseits.
Die Fraktion DIE LINKE entmündigt aus meiner Sicht – ich denke, zumindest der Städte- und Gemeindetag wird das ähnlich sehen – mit diesem Antrag die Gemeindevertretung ein bisschen. So kommt mir das vor. Sie wollen durch die Landesregierung Leitfäden erstellen lassen, die die Gemeindevertretungen an die Hand bekommen und wonach sie sich richten können, was gemacht werden oder besser nicht gemacht werden kann. Aber wir bauen in diesem Land seit über 25 Jahren Straßen aus, da ist nicht nur Murks gemacht worden. Also ich denke mal, es gibt schon eine gute Praxis in vielen Gemeinden, die man auch anerkennen sollte, denn es gibt längst nicht überall solche Verwerfungen, über die wir in der letzten Zeit hier vermehrt sprechen.
Am kuriosesten finde ich, ehrlich gesagt, solche Anträge, die von vornherein sagen, dass diese Anliegerbeiträge für den Straßenausbau vom Land gezahlt werden sollen. Das muss man mal weiterdenken. Wenn das Land etwas bezahlen soll, dann wird das Land auch sagen, was da gemacht wird. Wer bestellt, der bezahlt. Hinter diesem Spruch können wir uns immer so gut versammeln, aber da muss ich Ihnen mal sagen, da kommen wir auch ein bisschen zu dem hin, was Frau Rösler gesagt hat: Grundsanierung, also Grundausbau – was zahlt das Land und was nicht.
Das würde vielleicht die Gemeindemitglieder in Tüzen freuen, wenn ihre Dorfstraße ausgebaut wird. Die wären aber, glaube ich, mit etwas anderem zufrieden, wie zum Beispiel die Schweriner beim Großen Moor. Es würde meines Erachtens in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden, dass einzelne Gemeinden vollkommen andere, eigene Vorstellungen und einen Anspruch als andere Gemeinden haben. Hier das richtige Mittel zu finden und diesen Spagat zu schaffen, das halte ich fast schon für unlösbar.
Mir geht es in erster Linie darum, dass wir uns auf den Weg machen – und das machen wir, der Minister hat es gesagt, das ist beschlossene Sache –, vor allen Dingen für Bürgerinnen und Bürger, die besonders betroffen sind, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Härten abmildern und andere Möglichkeiten schaffen. Heutzutage ist es so, dass es auch möglich ist, Härtefälle auf bestimmte Weise abzumildern, aber nach bestehender Rechtslage gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten über das Steuerrecht und die Billigkeitsmaßnahmen nach der Abgabenordnung, insbesondere Stundung und Erlass, aber abgesehen davon, dass diese Billigkeitsmaßnahmen an relativ hohe Voraussetzungen geknüpft sind, die in vielen Fällen von den Betroffenen gar nicht erfüllt werden, fallen da zum Beispiel auch grundsätzlich die Stundungszinsen ab. Das sind nach der Abgabenordnung 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent im Jahr. Das passt zu gar nichts mehr heutzutage. Bei der Zinspolitik, die allgemein zu Buche schlägt, ist das Mittel, denke ich mal, auch nicht mehr zeitgemäß.
Darüber hinaus erhält das Kommunalabgabengesetz hinsichtlich der Einbeziehung und Beteiligung der von Straßenbaumaßnahmen betroffenen Grundstückseigen
tümern gegenwärtig überhaupt keine Vorgaben. Die sind in anderen Gesetzen geregelt, im Kommunalabgabenrecht aber nicht. Es ist lediglich vorgeschrieben, dass die Beitragspflichtigen vor der Heranziehung über die wesentlichen Regelungen der Beitragserhebung informiert werden sollen. Weitergehende Regelungen finden wir erst in der Kommunalverfassung. Wie die vor Ort umgesetzt wird, ist leider nicht immer gleich und nicht immer optimal. Mir ist sogar ein Fall zugetragen worden, in dem sind Straßenausbaumaßnahmen in einer nicht öffentlichen Sitzung beschlossen worden. Das ist zwar schon ein paar Jahre her, aber auch zu dem Zeitpunkt galt die Öffentlichkeit der Sitzung. Solche Dinge müssen selbstverständlich in öffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Wir haben uns dazu entschlossen, die beiden Anträge, also den Gesetzentwurf der AfD und den Antrag der Fraktion DIE LINKE, trotz meiner Bedenken, die ich eben mit meinen Worten schon gesagt habe, zu überweisen. Wenn ich mir heute Nachmittag Herrn Kramer angehört habe, hätte ich fast schon große Lust gehabt, das noch mal grundsätzlich zu überdenken. Aber das ist eine oft gemachte Forderung, die Straßenbeitragspflicht in eine Kannregelung umzuwandeln. Deswegen werden wir sowieso ausführlich darüber diskutieren müssen, das ist auch richtig so. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf in die Ausschüsse überweisen.
Was wir bei all den Betrachtungen natürlich noch im Auge haben müssen, ist die Frage, wie wir mit Fördermitteln aus der Vergangenheit umgehen und wie wir mit den Beiträgen umgehen, die in der Vergangenheit schon gezahlt worden sind. All diese Fragen werden wir klären müssen und kommen nicht drum herum. Ich will hier nicht dem Beispiel von Bayern folgen. Wenn ich die Übersetzung des Innenministers durchdenke, nach „bayerischem Vorbild“ – das sage ich mal in Anführungszeichen – eine gewisse Summe ins FAG mit hineinzubringen und damit ist das Ganze abgegolten, ja, da lache ich mich aber schlapp. Was kann man für 25 Millionen an Straßenausbaumaßnahmen wirklich umsetzen? Wissen Sie, wie teuer ein Meter Straße ist?
Ich glaube, auch darüber haben wir gründlich nachzudenken, ob wir so eine einfache Lösung unseren Gemeinden überhaupt anbieten können, denn die Verwerfungen, die der Innenminister eben aufgezeigt hat, werden zweifelsfrei kommen. Es gibt tatsächlich einige Gemeinden, die das aus ihrer eigenen Kasse zahlen könnten, aber viele andere sind immer noch auf Hilfe angewiesen. Die sind auch auf Hilfe angewiesen, wenn wir 25 Millionen Euro mehr über den Finanzausgleich dafür auskehren. Die andere Variante, nach der jetzigen Verpflichtung der Gemeinden ihre eigenen Einnahmequellen erst mal auszuschöpfen und natürlich auch berücksichtigen zu müssen, wäre, wie machen die Gemeinden das ansonsten, wenn sie keine Beiträge erheben, wo kriegen sie dafür Gelder rein. Da sind die lieben Gemeindesteuern natürlich wieder zu berücksichtigen.
Zu all diesen Punkten kommen ständig mehr Fragen dazu. Wir haben noch den Vorschlag auf dem Tisch liegen – das hatten wir schon im Expertengespräch angesprochen –, wie das mit wiederkehrenden Beiträgen ist. Auch das wäre eine Sache, die man mal durchdenken könnte. Wir haben in der Arbeitsgruppe und hinterher im Ausschuss einen ganzen Berg Arbeit vor uns, vor allen Dingen Hunderte Fragen zu klären, die gründlich durchdacht werden wollen. Wir werden uns auf den Weg
machen. Wir stimmen der Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE und des Gesetzentwurfes der AfD zu. Ich bin gespannt auf die Beratungen, die wir dann in den Ausschüssen führen. – Vielen Dank.