dieser Punkt wurde auch in der Anhörung angesprochen. Dabei sagt die Datenschutz-Grundverordnung, dass der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Aufgaben und bei der Ausübung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde weder einer direkten noch einer indirekten Beeinflussung unterliegen darf, und genau dies wird durch die vorliegenden Gesetzentwürfe erreicht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Datenschutzbeauftragte zwingend eine oberste Landesbehörde werden muss. Die Prüfung des Ausschusses und der Landesregierung ist in dieser Richtung bereits erfolgt. Insoweit wird meine Fraktion dem Entschließungsantrag nicht zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion möchte aber auch immer wieder darauf hinweisen, Digitalisierung soll unser Leben erleichtern. Datenschutz darf dort nicht als unbeweglicher Bremsklotz dienen. Insoweit sind die Handhabbarkeit und der praktische Nutzen immer Blick zu behalten. Ich denke, mit den vorliegenden Gesetzentwürfen haben wir deutlich gemacht, dass Datenschutz ein bestimmender Teil unseres digitalen Lebens ist. In der Anhörung ist es schon angeklungen und meine Fraktion wird es auch zukünftig im Blick behalten: Wichtig ist, dass der Datenschutz leicht umgesetzt werden kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und um Zustimmung zu den den Datenschutz betreffenden Gesetzentwürfen der anderen Ressorts sowie um breite Zustimmung zur Änderung unserer Landesverfassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob der heutige Tag für den Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag ist, das bleibt offen und abzuwarten. Für den Gesetzgebungsprozess in unserem Land wird es wohl eher ein schwarzer Tag sein. Ich komme im weiteren Verlauf meiner Rede darauf zurück.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung, zu dem sich meine Fraktion der Stimme enthalten wird, versucht die Landesregierung einen 23-jährigen europarechtswidrigen Zustand zu heilen, 23 Jahre, denn bereits die EU-Richtlinie von 1945 schreibt die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollstelle vor. Das können wir alles nachlesen in unserem Verfassungskommentar, der mit dem heutigen Beschluss in dieser Frage Makulatur sein dürfte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzt gefundene Lösung, insbesondere die weitere Anbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an die Landtagspräsidentin, war und bleibt juristisch umstritten. Wir haben lang und breit in den Ausschüssen darüber diskutiert. Für die Bundesregierung jedenfalls entspricht dieses Konstrukt nicht dem Gebot der Unabhängigkeit, siehe Seite 279, Fußnote 20, Kommentar Landesverfassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund des enormen Zeitdrucks, auch hierauf werde ich noch im Einzelnen eingehen, hat der Innen- und Europaausschuss diese Frage nicht vertieft debattieren können. Völlig unverständlich ist mir allerdings, warum der
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der völligen Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde ist aber leider keine abstrakte Problematik für spätere Gerichtsentscheidungen. Bei Personalfragen wird sie schnell irdisch und praktisch. Der entsprechende Entschließungsantrag der Koalition im Finanzausschuss von Ende 2017 spricht zu diesem Thema Bände. Da wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz aufgefordert, ich wiederhole, aufgefordert, dem Finanzausschuss über sämtliche Einspar- und Effizienzpotenziale in seiner Behörde bis zum 1. Juli 2018 – bis zum 1. Juli dieses Jahres! – zu berichten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die EUDatenschutz-Grundverordnung, wonach die Behörde ihre Aufgaben ohne äußere Einflussnahme wahrzunehmen hat, tritt aber am 25. Mai in Kraft und die Koalition fordert den Landesdatenschutzbeauftragten auf, zum 1. Juli eine Organisationsüberprüfung der Datenschutzbehörde vorzulegen. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Damit gefährden Sie vorsätzlich den Datenschutz in unserem Land, Sie gefährden die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und vor allem stellt Ihre Personalpolitik eine Gefahr für die Unternehmen, Vereine und Verbände in unserem Land dar, die in puncto Datenschutz keine Schonfrist haben. Die Datenschutzbehörde hat nicht allein eine Kontrollaufgabe. Gerade in dieser Zeit hat die Aufsichtsbehörde Informationen, Handreichungen und Orientierungshilfe zu leisten und die Koalition schiebt gemeinsam mit dem Landesrechnungshof den Schwarzen Peter dem Landesdatenschutzbeauftragten zu. Wie soll denn die Unabhängigkeit künftig gewährleistet werden?
Frau Ministerpräsidentin, ich bitte Sie, diesem Trauerspiel unverzüglich ein Ende zu bereiten. Verfahren Sie gegenüber Vereinen, Verbänden und Betrieben nicht länger nach dem Motto „Rette sich, wer kann!“. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Unterschied zu der Verfassungsänderung muss man aber auch bei der Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes ganz einfach, aber deutlich festhalten: Links wirkt!
Lieber Kollege Ritter, Sie haben eben gesagt, im Rechtsausschuss sei das abgenickt worden. Ich möchte Sie fragen: Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass gerade Ihre Kollegin Frau Bernhardt dort sehr aktiv zu der Frage der organisatorischen Anhängung des Datenschutzbeauftragten Stellung genommen hat und dass wir sehr ausführlich darüber gesprochen haben? Dass es im Ergebnis nicht so ausgefallen ist, wie Sie es gern gesehen hätten, steht ja auf einem anderen Blatt.
Dann habe ich etwas undeutlich gesprochen. Ich habe nicht von „abgenickt“ gesprochen, sondern von „wegdelegiert“. Eine endgültige Entscheidung zu den Problemlagen haben wir aus Sicht meiner Fraktion dort nicht gefunden im Rechtsausschuss, obwohl er dafür zuständig wäre. Natürlich kenne ich die Aktivitäten meiner hochgeschätzten Kollegin Bernhardt.
Zurück zum Landesdatenschutzgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Noch einmal, weil es so schön ist: Links wirkt!
Bereits in der Ersten Lesung habe ich die Absicht der Landesregierung scharf kritisiert, es in ihr Ermessen zu stellen, sich zum jährlichen Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten zu äußern. Das ist keine Frage der Deregulierung, sondern ein zentraler Aspekt der parlamentarischen Kontrolle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich Presse und Kirche wurden die Hinweise aus den Anhörungen aufgegriffen, sodass meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Aufgrund zahlreicher Initiativen meiner Fraktion wird die Landesregierung heute nicht sagen können, dass alles habe sie nicht gewusst, das alles ist viel zu komplex und zeitlich nicht zu schaffen. Es bleibt für mich nach wie vor unbegreiflich, dass es zu diesem zentralen und seit Langem bekannten Projekt keinen Gesetzgebungsplan der Landesregierung gab und gibt. Das Ergebnis können und müssen wir heute besichtigen.
Ich zitiere aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Torsten Koplin, dort heißt es: „Die Landesregierung weist darauf hin, dass beim Bund ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an“ EU-Vorgaben „vorbereitet wird, das nach Kenntnis der Landesregierung 141 Bundesgesetze an … europäische Rechtsakte anpassen wird. Dieser Gesetzentwurf wird nicht mehr zum 25. Mai 2018 in Kraft treten. Damit werden landesrechtliche Regelungen, die auf diesen Bundesgesetzen aufbauen müssen, auch nicht mehr bis zum 25. Mai 2018 geändert werden können.“
Das sind alles keine neuen Probleme, meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf hat meine Fraktion mindestens zwei Jahre hier in diesem Parlament aufmerksam gemacht.
Mindestens zwei Jahre lang haben wir die Landesregierung aufgefordert, die entsprechenden Regularien vorzulegen. Das Ergebnis, was uns heute vorliegt, ist einfach beschämend, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Da muss ich die Landesregierung fragen: Was erzählen Sie sich eigentlich im Rahmen der Fachministerkonferenzen? Sind dort Überblick und Terminstellungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung völlig verloren gegangen? Während sich Unternehmen, Vereine und Verbände Sorgen machen – davon lesen wir täglich in der
Zeitung, dass Anwaltskanzleien eine fehlende Umsetzung der EU-Verordnung für kostenpflichtige Abmahnungen nutzen –, tut die Landesregierung „im Rahmen ihrer Möglichkeit alles, um den Anforderungen … gerecht zu werden“. Auch das ist ein Zitat aus einer Antwort der Landesregierung. Man könnte auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung war redlich bemüht.
Wer so etwas in einem Zeugnis stehen hat, der weiß, was das bedeutet. Ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren jedenfalls sieht nach Sicht meiner Fraktion anders aus. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird diesem Gesetzentwurf bezüglich der Verfassungsänderung zustimmen. Wie bereits mehrfach angesprochen, haben wir zu diesem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag eingereicht.
Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Insbesondere der Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten erfordert klare Regelungen. Umso bedauerlicher ist, weil wir bei diesem Gesetzentwurf grundsätzlich alle Gesetzentwürfe ansprechen wollen, dass hier auf einen Schlag acht Gesetzentwürfe vorgelegt wurden, obwohl seit langer Zeit bekannt ist, dass die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten wird. Das sind insgesamt 229 Seiten, falls das mal jemand gezählt hat, die wir hier auf einmal beraten müssen. Was noch kritischer ist – darauf komme ich aber bei einem späteren Redebeitrag noch zurück –, ist, dass hier auch Dinge geregelt werden, die mit Datenschutz gar nichts zu tun haben, aber das betrifft nicht dieses Gesetz.
Die Umsetzung des Datenschutzes muss kontrolliert werden. Unternehmen und Behörden bedürfen aber vermehrt der Beratung, denn das Risiko, ein drastisches Bußgeld verhängt zu bekommen, steigt mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung erheblich. Für die Kontrolle und die Beratung steigt die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten. Beides sollte unabhängig erfolgen.
Immer wieder und auch heute in den Redebeiträgen ist von den Bußgeldern die Rede, die jetzt möglicherweise drohen. Auch im Bereich der Justiz wird bereits diskutiert, dass sich für Rechtsanwälte hier ein Markt auftut, wenn es darum geht, Bußgelder gegen irgendwen zu beantragen oder sich zu verteidigen. Aber das, finde ich, ist ein Aspekt, der sollte gar nicht im Vordergrund stehen. Für mich sollte im Vordergrund des Datenschutzbeauftragten seine Beratungsaufgabe stehen. Der Datenschutzbeauftragte ist offen für alle Unternehmen und Behörden, aber auch für die Bürger bei der Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht.
Wir meinen, diese gestiegene Bedeutung sollte auch in der Staatsorganisation zum Ausdruck kommen. Wir wollen die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauf
tragten stärken, das heißt – es sind schon verschiedene Bedenken geäußert worden –, wir wollen zunächst einen Prüfauftrag an die Landesregierung richten. Dazu muss man noch mal erklären, dass zurzeit der Landesdatenschutzbeauftragte eine Untergliederung ist in der Landtagsverwaltung. Das ist mir ein wichtiger Punkt, den ich hier anbringen möchte. Es geht hier nicht darum, der Landtagsverwaltung irgendwie zu unterstellen, dass versucht wurde, dort in die Unabhängigkeit einzugreifen. Das ist überhaupt nicht der Fall. Hier geht es um die rein abstrakte Diskussion, ob eine Eingliederung sinnvoll ist oder nicht.
Diejenigen, die das so für richtig halten, wie es derzeit ist, müssen auch die Frage beantworten, aus welchem sachlichen Grund ist der Landesdatenschutzbeauftragte bei der Landtagsverwaltung angegliedert. Dazu habe ich bisher nichts gefunden. Ich sehe zwischen der Landtagsverwaltung und dem Landesdatenschutzbeauftragten keinen Zusammenhang, inhaltlich gesehen, weil das hier so lapidar teilweise abgetan wurde, dass die jetzige Gliederung so richtig sei. Man kann es zumindest mal hinterfragen.
Wir wollen, dass die Landesregierung prüft, ob und inwieweit die Einrichtung eines Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als oberste Landesbehörde sinnvoll ist. Diese Eigenständigkeit würde mehr Unabhängigkeit bedeuten. Stichworte wären hier „Personal“ und „Haushalt“. Dann könnte der Landesdatenschutzbeauftragte selbstständig sein Personal einstellen – derzeit wird es von der Landtagsverwaltung eingestellt – und er könnte oder, man könnte auch formulieren, er müsste auch einen eigenen Haushalt aufstellen. Der entscheidende Passus der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist, dass nicht nur eine Unabhängigkeit gegeben sein muss, sondern eine, Zitat, „völlige“, Zitatende, Unabhängigkeit.
Soweit hier der Vergleich mit der Justiz von meinem Vorredner Herrn Förster zugezogen wurde, bitte ich zu bedenken, dass der Vergleich etwas hinkt – gut, Vergleiche hinken immer, das haben Vergleiche so an sich –, aber wir dürfen hierbei nicht vergessen, selbstverständlich haben Sie recht, es ist so, dass die Justiz unabhängig ist, und daran gibt es auch gar keinen Zweifel, obwohl es das Justizministerium gibt. Aber trotzdem gibt es in der Justiz Bemühungen der Selbstverwaltung, dass gerade die Frage der Beförderungen schon großes Thema ist. Ganz passt es nicht, weil es gerade auch in der Justiz Diskussionen gibt, ob man dort die Selbstverwaltung der Justiz stärkt und damit noch mehr die Unabhängigkeit.
Wir müssten ebenfalls Folgendes beachten: Der Datenschutzbeauftragte ist auch zuständig – eventuell, je nach Anlass – für eine Prüfung der Landtagsverwaltung selbst.
Solange er ein Bestandteil der Landtagsverwaltung bleibt, bedeutet das, eine Behörde würde sich hier nur selbst prüfen. Das macht zumindest nach außen hin keinen objektiven Eindruck.
ebene bereits gehandelt und hat den Bundesdatenschutzbeauftragten als eigenständige oberste Bundesbehörde eingerichtet. Entsprechend haben mehrere Bundesländer reagiert und haben oberste Landesbehörden oder ähnliche Behörden geschaffen.
Wir fordern ganz bewusst zunächst nur eine Prüfung, in der die Bedenken, die hier vorgetragen wurden, beachtet werden können. Es muss nicht unbedingt eine oberste Landesbehörde sein. Wie man das organisationsrechtlich ausgestaltet, kann man diskutieren. Wenn man sich die Landesdatenschutzgesetze ansieht, sieht man, dass es sehr unterschiedliche Gestaltungen gibt. Das ist letztlich eine Frage der Organisation, die man in einzelnen Punkten sicher unterschiedlich handhaben kann, aber wir meinen, es ist auf jeden Fall genug Anlass, durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung die Bedeutung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht nur durch Sonntagsreden hervorzuheben, sondern durch konkretes Handeln, und ihn auch organisationsrechtlich hier hervorzuheben. Ich bitte Sie um Zustimmung in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag. – Vielen Dank.