Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

nen sollen. Dahinter hängen vielfach politische Interessen, die das nicht berücksichtigen.

Und das macht es nicht besser, Herr Minister, wenn wir nach Brandenburg die zweithöchsten Strompreise bezahlen.

(Beifall Christoph Grimm, AfD)

Es gibt arme Leute und Leute, denen das abgedreht wird, weil es eben nicht beispielsweise über den Hartz-IV-Satz abgedeckt wird. Das hat in Deutschland erheblich zugenommen und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Reiche-Leute-Land sind wir meines Wissens nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und da ich anderen Leuten aus meiner Fraktion das noch übriglassen will, mache ich an der Stelle Schluss. Es ging nur darum, dass ich darüber nachgedacht haben wollte, dass man auch mal über solche Konzepte nachdenkt, das in die Diskussion einführt und nicht einfach unredlich sagt „Atomkraft ist alles Mist“. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie der Herr Minister auf die Idee kommt, dass meine Frage, die ich stellen wollte, von irgendeiner Störoption unterlegt sei.

Mir ist Folgendes aufgefallen: Bisher kannte ich nur die Glaubensfrage nach menschengemachtem Klimawandel oder nicht menschengemachtem Klimawandel. Und ich habe in Ihrer Rede interessiert vernommen, dass Sie ständig oder jedenfalls an entscheidenden Stellen von dem Anteil menschengemachten Klimawandels sprachen, andererseits vom feststehenden Ergebnis. Meine Frage war eigentlich nur, wie hoch Sie diesen Anteil schätzen, oder, da ich hier selbst keine Ahnung habe, ob es da aus Ihrer Sicht eine gesicherte Feststellung durch Wissenschaftler gibt, denn von einem Anteil zu sprechen, das ist ja schon was ganz Neues, das ist im Grunde eine Kompromissform. – Vielen Dank.

Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

(Torsten Renz, CDU: Zum Schluss kommt der Professor.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste und liebe Landsleute! Wissen Sie, was mir hier überhaupt nicht gefällt an dieser Diskussion, das ist, dass sie so emotionsgeladen ist, während wir eigentlich ganz sachlich begonnen haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und ich frage mich wirklich: Liegt es daran, dass Sie beziehungsweise wir eigentlich von der Materie keine Ahnung haben und deshalb unruhig werden, oder woran liegt das?

(Thomas Krüger, SPD: Wo sind die Emotionen?)

De facto muss ich sagen, es ist definitiv so, wenn wir über die Ursachen für den Klimawandel sprechen, dann müssen wir noch ganz andere Dinge ansprechen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Sie sind der Einzige, der Ahnung hat. Das wissen wir ja schon.)

Ich glaube, ich bin hier der einzige Naturwissenschaftler im Kreis, deshalb will ich das mal ansprechen. Ich weiß nicht, ob Sie schon jemals was von Thermodynamik und den drei Hauptsätzen der Thermodynamik gehört haben. Dann sollten Sie sich nämlich mal überlegen, inwiefern überhaupt die Anwesenheit des Menschen, und zwar mit zunehmender Zahl auf der Erde,

(Beifall Dirk Lerche, AfD)

unter Umständen auch einen Einfluss auf das Klima haben könnte. Und da sage ich Ihnen ganz offen, diese Diskussion können Sie mit Professoren führen, die im Klimawandel tätig sind, und die werden Ihnen sagen, genau das ist der Hauptfaktor. Das ist das, was ich zuerst sagen wollte. Also beschäftigen Sie sich bitte mal mit der Thermodynamik und dann können Sie so ein bisschen einen größeren Blick auf die Problematik bekommen als bisher!

Zum Zweiten, die CO2-Bilanz: Also es geht im Grunde, Herr Pegel, nicht um die CO2-Bilanz, sondern es geht um die Kohlenstoffbilanz. Wenn Sie sich mal die Kohlenstoffbilanz auf der Erde anschauen, dann ist die der Erde von Anfang an bis heute gleich, der Kohlenstoff liegt nur in unterschiedlichen Gegenden. Und zwar, was wir jetzt in der Erde haben und was wir rausholen und wieder in die Atmosphäre bringen zum Teil, das war alles schon mal auf der Erde. Damals gab es eine hohe Vegetation, das heißt, das Leben hat geboomt. Deshalb ist also diese ganze Hysterie, die hier gemacht wird, finde ich, ziemlich abartig.

(Torsten Renz, CDU: Wer macht denn die Hysterie? – Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Und jetzt kommen wir mal zu diesem CO2-Anstieg, den wir angeblich haben seit der Industrialisierung. Da gibt es eine Messung in Hawaii, und zwar ist die einmal gemacht worden und dann nie wieder, weil es ganz schwierig ist, CO2 in der Atmosphäre zu messen, weil es natürlich nicht gleichmäßig verteilt ist.

Ich habe leider die rote Lampe, deshalb kann ich das nicht weiter ausführen, aber ich denke, wir werden später noch einmal Gelegenheit dazu haben.

(Andreas Butzki, SPD: Morgen, morgen!)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die Aussprache schließe, möchte ich mich ganz ausdrücklich bei Minister Pegel bedanken, der jetzt sicherlich gern auf all das, was hier aufgelaufen ist, geantwortet hätte. Aber wir sind so weit im Zeitverzug und draußen warten die Gebärdendolmetscher und haben zwischenzeitlich fünfmal bei mir anfra

gen lassen, wann sie denn hier zum Einsatz kommen. Von daher habe ich den Minister gebeten – und er war einverstanden –, alles das, was er gern heute gesagt hätte, morgen zur Debatte beizutragen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Von daher schließe ich die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25. Dazu ergeben sich jetzt einige Vorbereitungen und dann können wir sofort in die Debatte einsteigen.

(Zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen nehmen ihre Plätze ein.)

Also, meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen, Drucksache 7/1993.

Antrag der Fraktion DIE LINKE UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen – Drucksache 7/1993 –

Zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, diesen Tagesordnungspunkt durch Gebärdendolmetscher begleiten zu lassen. Wir haben auch in der Vergangenheit schon eine solche Debatte geführt im Landtag und hatten uns an dieser Stelle vorgenommen, an der Barrierefreiheit des Landtages zu arbeiten. Wir nehmen jetzt quasi im neuen Plenarsaal einen neuen Anlauf und verbinden damit hoffentlich fraktionsübergreifend auch den Wunsch, dass wir an der Barrierefreiheit arbeiten und gegebenenfalls die eine oder andere Debatte und langfristig betrachtet auch jede Debatte barrierefrei durchzuführen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV)

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Präsidentin, ich möchte mich ausdrücklich auch im Namen unserer Fraktion für Ihre einführenden Worte bedanken, weil sie, denke ich mal, auch ein neues Kapitel des Umgangs mit der Thematik hier im Landtag aufzeigen. Vielen Dank dafür!

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt in Deutschland einige Gesetze für Menschen mit Behinderungen. Auf Bundesebene gehören dazu das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2002 und das Bundesteilhabegesetz aus dem Jahr 2016.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Auf Landesebene gibt es das Landesbehindertengleichstellungsgesetz von 2006, das 2012 geändert wurde, und es gibt die dazugehörige Kommunikationshilfeverordnung. Entsprechend Letzterer wird dieser Tagesordnungspunkt heute auch in Gebärdensprache übertragen.

Damit bin ich beim Gegenstand. Dass dieser Tagesordnungspunkt heute in Gebärdensprache übertragen wird, mussten wir zunächst beantragen. Das ist nachvollziehbar, denn es gibt nicht so viele Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher in unserem Land. Es stellt sich die Frage – die ist zum Teil von der Präsidentin beantwortet worden –: Warum lässt der Landtag nicht alle Reden in Gebärdensprache übersetzen? Menschen mit einer Hörbehinderung interessieren sich sicher für die Behindertenpolitik – wie andere Menschen auch –, die wir hier im Landtag machen. Höchstwahrscheinlich geht ihr Interesse aber weit darüber hinaus. Es sind Menschen wie Sie und ich, nur mit dem kleinen Unterschied, dass sie schlecht hören. Es wäre schön, wenn die Rednerinnen und Redner der anderen Fraktionen auch auf diesen Vorschlag eingehen können, die Landtagsreden durch Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher transkribieren zu lassen. Die Überlegung ist hier vorgetragen worden, und ich denke, das wird noch mal eine Rolle spielen, wie wir zukünftig generell Barrierefreiheit herstellen können.

Manches wäre einfacher, wenn Nichtbehinderte sich öfter in die Situation von Behinderten einfühlen würden. Dann wären wir bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention höchstwahrscheinlich weiter, denn auch eine Kontrolle der Vereinten Nationen im Jahr 2015 ergab, dass die für die Inklusion notwendigen Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland entweder noch gar nicht oder nur teilweise existieren. An dieser Zustandsbeschreibung hat sich bis heute zu wenig geändert.

Ein Beispiel: Damit Menschen mit Behinderungen die notwendigen und passgenauen Hilfen erhalten, sollen ihre Bedarfe erfasst werden. Das sieht das Bundesteilhabegesetz so vor. Hierfür gibt es ein einheitliches Verfahren, den sogenannten Integrierten Teilhabeplan. Diesen sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern anwenden. Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Anwendung des Integrierten Teilhabeplans zwar als erstes Bundesland in diesem Jahr begonnen, sie ist aber nicht verbindlich. Wer die Hilfebedarfe von behinderten Menschen erfasst, kann nach diesem Verfahren arbeiten, er oder sie muss es aber nicht.

Das Sozialministerium hat sich gegen eine Rechtsverordnung entschieden. Begründet wurde das mit mehr Freiraum für die Landkreise und kreisfreien Städte. Damit erfassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern unterschiedlich. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Leistungsgewährung. Bei gleichem Hilfebedarf werden je nach Art und Weise der Erfassung und deren Tiefe unterschiedliche Teilhabeleistungen bewilligt. Das ist nur ein Beispiel.

Wir fordern, dass die Landesregierung bis zum 31. Juli 2018 alle entsprechenden Landesgesetze, Richtlinien und Verordnungen überprüft, ob und inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention bereits umgesetzt wird, dass sie Schwachstellen beseitigt oder beseitigen lässt und dass hierbei, also bei der Überprüfung und der Verbesserung, die behinderten Menschen über ihre Organisationen und Verbände einbezogen werden.

Ein solches Vorgehen wäre folgerichtig. Es würde den Empfehlungen der UN aus dem Jahre 2015 entsprechen. Diese gab der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Auswertung des Berichts Deutschlands aus dem Jahr 2011. Da spätestens bis März

nächsten Jahres, also 2019, der Folgebericht zur Umsetzung der UN-Konvention in Genf eingereicht werden muss, ist für uns Eile geboten.