Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst mal möchte ich mich den Worten meines Fraktionskollegen Christoph Grimm vollumfänglich anschließen.
Es stellt sich hier tatsächlich die Frage, ob nach sieben Jahren, in denen man sich auf verschiedensten Ebenen mit den Tätigkeiten des NSU-Trios befasst hat, wir hier in Mecklenburg-Vorpommern jetzt noch die vollumfängliche Wahrheit finden werden.
(Ralf Mucha, SPD: Sie haben doch die Glaskugel! – Thomas Krüger, SPD: Wir kriegen ja keine Antworten von Ihnen!)
der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit den in Ziffer 2 genannten Straftaten des ‚NSU‘“,
hinsichtlich Ausstattung und Struktur der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden“ in Mecklenburg-Vorpommern.
Zum ersten Punkt muss ich sagen, die eventuellen Unterstützer des NSU wird es auch nach Abschluss der Untersuchungen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch geben, auch dann werden sie eventuelle Unterstützer oder reale Unterstützer bleiben. Sofern Sie es für möglich halten, besser zu ermitteln als die Polizei, so zeigen vorherige Untersuchungsausschüsse aus anderen Bundesländern ein gegenteiliges Bild. Die vier hier angeführten Punkte sind alle recht vage. Sie schließen alles Mögliche ein und dadurch natürlich auch nichts aus.
Die Konkretisierung auf Seite 3 Ihres Antrags ist schon deutlich besser, wenngleich ein wichtiger Themenkomplex völlig fehlt.
Deshalb noch mal eine kurze Zusammenfassung Ihres Antragstextes: Dem Untersuchungsausschuss geht es – da hatte Herr Ritter schon die Punkte genannt, Frau Wippermann, glaube ich, auch – einmal um den Kameradschaftsbund Anklam, dann die Sache mit der NSU-CD in Krakow am See, dann die Verbindung des NSU zu neonazistischen Strukturen wie etwa Blood and Honour oder der Hammerskin-Nation in Mecklenburg-Vorpommern,
die Verbindung des NSU zu Jugendklubs, Jugendfreizeiteinrichtungen und so weiter, zum neonationalistischen Fanzine „Der Weisse Wolf“.
Grundsätzlich sollte man, denke ich, darauf abzielen, dass man sich im Wesentlichen auf die Empfehlungen des ersten Untersuchungsausschusses im Bundestag konzentriert. Herr Binninger hat ja auch in der Anhörung im Innen- und Europaausschuss dazu gesprochen und gab die Empfehlung, rückwärtsgewandt, also antichronologisch, vorzugehen. Das ist hier nicht ersichtlich.
Und jetzt zu dem Punkt, der meines Erachtens fehlt, den hätte man da eventuell noch mit reinnehmen können, und zwar den Zeitraum 1998 bis 2000. In diesem Zeitraum kam es im Jahre 1999 zu einem Treffen von zwei der fünf Angeklagten des NSU-Prozesses in München. Ich zitiere kurz kursorisch aus dem Kapitel „Der Anruf“ aus dem Buch von Dirk Laabs und Stefan Aust. „An diesem Freitag“, also das ist jetzt ein Zitat, „an diesem Freitag, einem Tag vor Schultzes 19. Geburtstag, fahren Wohlleben und der junge Carsten in den Norden nach Mecklenburg-Vorpommern. Tino Brandt hat … in dem winzigen Ort Goldenbow einen Termin mit einem Anwalt … arrangiert. Es geht um das Angebot des Verfassungsschutzes, den drei Flüchtigen bei einer Rückkehr aus dem Untergrund zu helfen.“
Ich setze das Zitat fort: „Zwar hat die Familie Böhnhardt bereits einen Anwalt, der vom Verfassungsschutz bezahlt wird, dem aber scheint Wohlleben nicht zu trauen. So organisiert Brandt eine Alternative: Hans Günter Eisenecker, einer der wichtigsten Anwälte der NPD. Da Böhnhardt offiziell schon einen Anwalt hat, bietet Brandt ihm das Mandat von Zschäpe an. Der Anwalt zeigt sich interessiert. Kurz darauf weiß auch der Thüringer Verfassungsschutz, informiert von Brandt, über diese Entwicklung Bescheid.
So wird auch das Landesamt für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern in die Suche nach den drei verschwundenen Bombenbastlern hineingezogen. Den Anwalt Hans Günter Eisenecker kennen die zuständigen Abteilungen des Verfassungsschutzes mit Sitz Schwerin gut – er ist Vorsitzender“, das bezieht sich auf die Vergangenheit, „des Landesverbandes der NPD, umtriebiger Szeneanwalt, an vielen Gerichten im Land aktiv. In seiner Nähe hatte das Amt bis vor kurzem einen V-Mann platziert, ihn aber inzwischen abgezogen. … Der V-Mann war Michael Grube, Deckname ‚Martin‘.“ Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren, dass dieser Themenkomplex keine besondere Erwähnung im Untersuchungsgegenstand gefunden hat, ist aus unserer Sicht zumindest bedauerlich. Vielleicht nimmt man diesen Teil ja doch noch hinein.
weil Sie ja in Ihrem Antrag auch durchaus einige Punkte spezifiziert haben und dieser eben nun nicht dabei war.
(Ann Christin von Allwörden, CDU: Dann haben Sie ja noch was, was Sie noch einbringen können. – Zuruf von Susann Wippermann, SPD)
(Andreas Butzki, SPD: Also wir hören gespannt zu. – Susann Wippermann, SPD: Wir sollen mal noch keine voreiligen Schlüsse ziehen.)
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)