(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
(Andreas Butzki, SPD: Sie können auch eine halbe Stunde schweigen. Sie haben doch genug Redezeit oder Schweigezeit.)
Dass dieser Themenkomplex, den ich eben nannte, keine besondere Erwähnung im Untersuchungsgegenstand gefunden hat, halten wir für bedauerlich, aber wie eben kurz durch Frau von Allwörden gesagt, lässt sich das noch ändern. So ist dieser Untersuchungsgegenstand doch Auslöser dafür, dass Mecklenburg-Vorpommern in mehreren PUA-Abschlussberichten überhaupt genannt wird. Das taucht dort nämlich immer wieder auf.
Zeitgleich lässt dies den Schluss zu, dass sich andere Länderparlamente mithilfe eines PUAs mit der Rolle
Mecklenburg-Vorpommerns im NSU-Komplex bereits beschäftigt haben. Hätten Sie uns den Antrag zum Mitzeichnen ebenfalls vorgelegt,
Nun möchte ich aber zu den dringenden und aufbauenden Erkenntnissen der Bundestags- und Landtags-PUAs kommen.
Da gibt es nämlich relativ wenig – in Bezug auf Mecklenburg-Vorpommern, wohlgemerkt. Ich will jetzt hier natürlich nicht alle Beweisbeschlüsse vorlesen, die sind Ihnen ja durchaus bekannt. Man könnte ansonsten auch noch sehr viele Textpassagen aus anderen LandtagsPUAs und aus dem Bundestag einbeziehen, aber so viel Zeit sollten wir jetzt an der Stelle, denke ich, dafür nicht verwenden.
Schon in der vorletzten öffentlichen Anhörung zu den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages im Januar 2016 gab Frau Petra Pau bereits die Themenkomplexe des NSU zu Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die den Bundestag brennend interessierten. Diese finden sich auch im heutigen Untersuchungsgegenstand wieder, plus den einen von mir genannten Punkt. In der letzten Anhörung am 30.11.2017 hörte man dann im Bundestags-PUA davon allerdings nicht mehr so viel.
Da haben wir natürlich eine ganze Reihe von Beweisbeschlüssen im Bundestags-PUA, die sich auf Mecklenburg-Vorpommern beziehen, an der Zahl sind es 15. Ich verzichte auf die Vorstellung der Abgeordneten, die im Unterausschuss anwesend waren. Das ist sicherlich alles bekannt. Es ergibt sich dort natürlich der Eindruck, dass der Bundestags-PUA sich mit der Rolle des NSU in Mecklenburg-Vorpommern breit auseinandergesetzt hat. Bevor ich aber nun auf die wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf Mecklenburg-Vorpommern noch mal kurz zu sprechen komme, möchte ich erwähnen, dass natürlich der Mord an Mehmet Turgut Verhandlungsgegenstand im OLG-Verfahren wurde in München beim Richter Götzl. Am 23. Oktober 2013, also am 49. Verhandlungstag, stand dieser Mord auf der Tagesordnung, und selbstverständlich auch mit den Ermittlern der ersten Stunde. Zeugen waren dort diverse Kriminalbeamte, der Inhaber des Imbisses und ein Zeuge.
Nun möchte ich aber nicht weiter auf den NSU-Prozess eingehen und schlussendlich zu den Ergebnissen aus den Beweisbeschlüssen kommen. Ich möchte mich da auf drei Punkte beziehen, einmal den Mord an Mehmet Turgut in Rostock-Toitenwinkel, die beiden dem NSU zur Last gelegten Überfälle auf die Sparkasse in Stralsund und auf den Themenkomplex „Der Weisse Wolf“. Das sollte an dieser Stelle eigentlich genügen, weil diese Themenkomplexe durch den Bundestags-PUA natürlich breit abgehandelt wurden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Tragen Sie mal was Eigenes vor! Lesen Sie nicht nur aus dem Antrag vor! Sagen Sie mal was Eigenes!)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie reden nur über den Einsetzungsbeschluss. Wir wollen Ihre eigenen Ideen hören.)
Man könnte jetzt natürlich auf die Banküberfälle und auf andere Dinge noch weiter eingehen. Schauen wir auf den Themenkomplex „Weisser Wolf“, sicherlich interessant, wurde ja auch bereits behandelt. Ich habe dazu auch einen Antrag gestellt, der wurde im Unterausschuss bis heute nicht behandelt, aber ist egal.
Ich fasse noch mal zusammen: Neue dringliche Erkenntnisse sind uns nicht bekannt, die die Einsetzung dieses PUAs rechtfertigen. Das OLG-Verfahren in München läuft noch.
Die Legislaturperiode hat noch etwas über zweieinhalb Jahre. Die Aussicht auf Erfolg ist natürlich nicht null, daher kann man diesen Schritt durchaus gehen, allerdings halten wir es nicht für besonders aussichtsreich.