Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Herrn Heydorn sehr dankbar, die Herangehensweise an diesen Antrag so vollzogen zu haben und sich nicht im Klein-Klein zu ergehen,
sondern am Ende steht hier die Frage: Worum geht es Ihnen? Welches Menschenbild haben Sie? Wie stehen Sie zur Solidargemeinschaft?
Als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, war ich so entgeistert und habe gedacht, gehen jetzt auf der AfDTorte die letzten hellen Lichter aus. Ich habe das dann verworfen und habe gesagt, nein, geh da nicht so lax rüber, das hat einen tieferen Sinn. Aber diese Frage stellte sich mir schon, weil Sie im November 2017 in Sachsen-Anhalt diesen Antrag in anderer Form – der war noch zusätzlich aufgeladen mit Fragen der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern – gestellt haben, und Sie haben im Januar in Schleswig-Holstein diesen Antrag gestellt. Jedes Mal ist Ihnen von allen anderen Abgeordneten der jeweiligen Parlamente ins Stammbuch geschrieben worden, dass es an sozialem und ökonomischem Sachverstand mangeln würde, dass dieser Antrag Grundsätze der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland konterkariert und vieles andere mehr. Sie kommen dann trotzdem mit dem Antrag.
Sie haben ja auch gesagt, dass früher schon mal versucht wurde, diesen Weg zu gehen. Sie haben aber auch etwas verschwiegen.
Sie haben zum Beispiel verschwiegen, dass im Bundestagswahlkampf 2009 die NPD in ihr Wahlprogramm geschrieben hat „Deutsches Geld für deutsche Aufgaben“.
(Stephan J. Reuken, AfD: Dann hat die NPD bei der CDU abgeschrieben?! – Zuruf von Bert Obereiner, AfD)
Dieses internationale Recht mit Blick auf die Sozialpolitik, gesundheitliche Versorgung, Versorgung im Alter ist …
Nein, das ist nicht unglaublich. Ja, vielleicht ist es unglaublich für Sie, die UN-Menschenrechtskonvention von 1948 zur Kenntnis zu nehmen
und daraus abgeleitet die Sozialcharta der Vereinten Nationen, Artikel 12, das Recht auf gesundheitliche Versorgung und die Versicherung, die damit zusammenhängt. Das sind Grundlagen dieses Vertrages.
Nun haben sich einzelne, Herr Professor Dr. Weber, einzelne gesellschaftliche Veränderungen rasant verändert. Allein, dass Sie das Beispiel bringen.
… und Sie vergleichen das Thema mit der Halbwertszeit eines Kühlschranks. Das ist doch bezeichnend. Das wirft ein Licht auf Ihr Menschenbild. Und das mal herauszuarbeiten, fände ich sehr interessant.
Herr Förster zum Beispiel – Sie werden ja sicherlich noch reden –, Sie haben gestern darauf hingewiesen, dass man Europa nicht in politischen Grenzen, sondern geografisch denken muss. Die Türkei gehört aber dazu.
Und wenn Sie konsistent wären in Ihren Auffassungen, dann stellt sich die Frage: Dieses Sozialversicherungsabkommen greifen Sie an – warum nicht das gegen Marokko, nicht das gegen einzelne Staaten Ex-Jugoslawiens?