Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Ja, ist alles klar.

Herr Minister Pegel, Sie haben das bestätigt, was ich gesagt habe. Ich verstehe die Gründe nicht und das kann ich Ihnen jetzt auch gleich mal ganz kurz erklären. Wir haben ausdrücklich gesagt, es geht nicht um irgendeinen Handwerksbetrieb, es geht auch nicht darum, irgendein Gebäude zu errichten, was nicht der Nutzung in der Tierhaltung dient. Darum geht es überhaupt nicht.

Und zum Bürgerbeauftragten Crone möchte ich sagen, er hat ausdrücklich den Paragrafen 35 erwähnt. Sie selbst sagen, der Außenbereich soll Natur- und Landwirtschaft vorbehalten werden. Dann frage ich Sie: Was machen wir und wollen wir denn mit diesem Antrag? Was wollen wir mit diesem Antrag?

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wissen wir ja nicht.)

Es geht um die Nutztierhaltung, es geht nicht um einen Handwerksbetrieb und es geht auch nicht darum, dass der Erbe seine Scheune jetzt zum Eigenheim umbauen will. Darum geht es nicht, das ist auch gar nicht Gegenstand unseres Antrages. Wir müssen feststellen, dass immer weniger Menschen in unserem Land Tiere halten. Das ist ein Problem.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Und die Akzeptanz der Tierhaltung im Dorf muss auch gesteigert werden. Wenn wir das innerhalb des Dorfes können, aber an der angrenzenden Wiese meines Grundstückes ich nicht mal einen Unterstand bauen kann, gibt das Probleme. Dann haben die Probleme und die beruhen zum Beispiel darauf, dass Leute, die aus der Stadt kommen, keine Akzeptanz mehr für die Tierhaltung entwickeln können, weil es sie stört, wenn innerhalb des Dorfes Tiere gehalten werden, während es problemlos möglich ist, wenn ich eine Wiese habe, die an mein Grundstück angrenzt. Wo da die Probleme sind, weiß ich nicht, das erschließt sich mir nicht.

Also noch mal: Es geht nicht darum, dem Handwerksbetrieb zu erlauben, dort eine neue Niederlassung zu eröffnen oder das Eigenheim von Großmutter noch weiter in den Außenbereich zu ziehen. Natürlich soll es weiter Sache der Kommune sein, darüber zu entscheiden. Man kann dort Bedingungen festlegen, um diesen Unterstand für die Tierhaltung zu erlauben. Die Nutzung kann an Bedingungen geknüpft werden, das ist kein Problem meiner Meinung nach. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Dr. Matthias Manthei, BMV – Zuruf von Thomas Schwarz, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2149 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2149. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jörg Kröger, AfD: An der falschen Stelle gemeldet.)

Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2149 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beratungen der Tagesordnungspunkte 15, 16, 17 und 18 entfallen, da der Fragesteller die Aufsetzung der Antworten der Landesregierung auf die Tagesordnung zurückgezogen hat.

(Egbert Liskow, CDU: Sehr gut!)

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Produktionsschulen zukunftsfähig machen – dauerhafte Finanzierung sichern, Drucksache 7/2157.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Produktionsschulen zukunftsfähig machen – dauerhafte Finanzierung sichern – Drucksache 7/2157 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erinnert sich jemand von Ihnen eigentlich noch an den 13. April 2016?

(Tilo Gundlack, SPD: Ja.)

An diesem Tag befasste sich der Sozialausschuss des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag meiner Fraktion im Rahmen einer öffentlichen Expertenanhörung mit der Zukunft der Produktionsschulen. Wenige Monate vor der Landtagswahl wurde erwartungsgemäß fraktionsübergreifend betont, welch wichtige Rolle dieses spezielle Angebot im Übergangssystem von Schule und Beruf spielt.

Wirklich etwas getan, um dies konzeptionell wie finanziell zu untersetzen, hat sich seitdem allerdings nicht, und so geht heute, mehr als zwei Jahre nach besagter Anhörung, erneut die Angst um. Bei meinen Besuchen an den einzelnen Produktionsschulstandorten begegnete mir mehr als einmal Resignation ob der nach wie vor ungewissen Zukunft. Diese Ungewissheit speist sich im Wesentlichen aus den gleichen ungeklärten Fragen wie schon im April 2016.

Erstens ist das die problematische Projektfinanzierung der Produktionsschulen mit ihren vielen verschiedenen Finanzgebern, die nicht geeignet ist, das Angebot auf eine dauerhafte, sichere Zukunft hin auszurichten.

Zweitens sind da die zum Teil sehr unterschiedlichen Auflagen und Rahmenbedingungen der Finanzgeber, die nicht aufeinander abgestimmt sind und eine kontinuierli

che Arbeit mit den hilfebedürftigen Jugendlichen zumindest einmal erschweren.

Und drittens ist bis heute nicht geklärt, wo die Produktionsschulen zu verorten sind. Zum einen haben sie einen Bildungsauftrag, wenn es um das Nachholen von Schulabschlüssen geht. Bis dieses Vorhaben jedoch Erfolg versprechend in Angriff genommen werden kann, müssen die Schülerinnen und Schüler zum anderen oft erst einmal die sozialen Alltagskompetenzen wiedererlangen und sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst werden. Das sind klassische Aufgaben der Jugendhilfe.

Somit nimmt die Produktionsschulpädagogik eine Sonderstellung zwischen der in Landeszuständigkeit organisierten Schule und der in kommunaler Zuständigkeit organisierten Jugendhilfe ein, und dabei kann sie trotz der schon geschilderten schwierigen Rahmenbedingungen immer noch auf beachtliche Erfolge verweisen. Seit 2012 werden an den fünf Schulen konstant 350 Plätze für nicht ausbildungsreife Jugendliche vorgehalten. Im Herbst vergangenen Jahres waren an den Produktionsschulen 65 Kolleginnen und Kollegen damit beschäftigt, gemeinsam mit den Jugendlichen an einer Perspektive für deren weiteres Leben zu arbeiten. Im Zeitraum 2011 bis 2017 konnten circa 560 junge Leute nach dem Besuch der Produktionsschule in Ausbildung oder in Arbeit vermittelt werden. Allein in den Jahren 2014 bis 2017 haben mehr als 170 Jugendliche nach dem Besuch der Produktionsschule ihre Berufsreife erworben.

Ich denke, diese Leistung verdient unsere Anerkennung, und ich möchte daher die Chance nutzen, mich für die aufopferungsvolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen hier einmal ausdrücklich zu bedanken.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Doch zurück zu den Problemen: Die Produktionsschulen werden derzeit aus ESF-Mitteln, aus kommunalen Mitteln und Mitteln der Bundesagentur beziehungsweise der Jobcenter finanziert. Dazu kommen die Einnahmen aus dem Verkauf der Produkte, die von den Jugendlichen unter Anleitung von Werkstattpädagogen selbst hergestellt werden. Die Vielfalt dieser Werkstätten ist groß. Sie reicht von Holz- und Metallbearbeitung über Land- und Teichwirtschaft bis zum Fischfang. Die Jobcenter beteiligen sich an der Finanzierung der Produktionsschulen durch jährliche Platzeinkäufe, die letztlich als Maßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dienen. Die Bundesagentur für Arbeit kauft bisher ebenfalls Plätze ein, die als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz genutzt werden.

Diese Maßnahmen sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vom 4. September 2017 jedoch bis zum 31. August 2018 befristet. Schon im Oktober letzten Jahres bejahte die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage, dass die Bundesagentur für Arbeit ab diesem Sommer die Platzzahl „bedarfsgerecht“ reduzieren werde. Vorkehrungen für diesen absehbaren Finanzierungsausfall hat sie offenbar dennoch nicht getroffen und so meldet jetzt die erste Produktionsschule „Land unter“. Ausgerechnet in Waren an der Müritz, wo Sie, wenn Sie reinkommen, an einer Wandtafel sehen können, welcher Bundestags- und Landtagsabgeordnete, welcher Minister wann und wie oft vor Ort war und wo Ministerpräsident a. D. Erwin Sellering die Produktions

schulen einst als Mecklenburg-Vorpommerns Exportschlager pries, drohen nun die Lichter auszugehen.

Kurz nach einem Besuch vor Ort erreichte mich die Meldung, dass die Situation sich dramatisch zugespitzt habe. Durch den schon angesprochenen Ausstieg der Bundesagentur für Arbeit aus dem Platzeinkauf würden für dieses Jahr bereits 23.000 und für das kommende Jahr 120.000 Euro fehlen. Während man den Ausfall für 2018 vielleicht gerade noch abfangen könne, müsse man für den Fall, dass die Finanzierungslücke in 2019 tatsächlich so groß bleibe, wie momentan anzunehmen, nach 18 Jahren aufopferungsvoller Arbeit für Jugendliche, die eben nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, dichtmachen.

Mein Kollege Peter Ritter, der die Arbeit seit vielen Jahren aus nächster Nähe begleitet, hat bei der Kreisverwaltung mal nachgefragt, ob dieser Fall dort bekannt sei. In seiner Antwort verwies der zuständige Beigeordnete Löffler darauf, dass seitens des CJD Nord, welches die Schule als Träger betreibt, bereits im März 2018 auf die nicht mehr auskömmliche Finanzierung hingewiesen worden sei, und er teilte ferner mit, dass sich der Kreis nicht über die 148.000 Euro, die im Kreishaushalt 2018 für die Schule eingeplant sind, hinaus engagieren könne.

Diese akute Situation war für meine Fraktion der Anlass, Ihnen heute diesen Antrag vorzulegen, denn im Rückblick auf die schon angesprochene Expertenanhörung im April 2016 muss man konstatieren, dass eine der Hauptforderungen von damals nicht erfüllt wurde. So wies Professor Dr. Jörg Meier, einer der profiliertesten Kenner der Produktionsschulmaterie in der Bundesrepublik Deutschland, schon damals darauf hin, dass das Finanzierungssystem der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpom- mern nicht auf Dauer funktionieren werde, und er forderte, die Finanzen zu konsolidieren. Diese Forderung richtete sich schon damals vor allem an das Land, da weder die klammen Kreise noch die Produktionsschulen selbst den Wegfall von Drittmitteln größeren Ausmaßes kompensieren können.

Nun scheint das Kind also das erste Mal richtig in den Brunnen gefallen zu sein. Nach Einschätzung meiner Fraktion ist die Landesregierung daran nicht ganz unschuldig.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Na, na!)

Sie hat das Problem trotz klarer Analysen der Fachexperten bislang ausgesessen und darüber hinaus den besten Kenner der Produktionsschulen im Sozialministerium, wie es so schön heißt, „mit anderen Aufgaben betraut“. Mir würde auch was anderes einfallen als Beschreibung dafür. Stattdessen wurde frei nach dem Motto „Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann bilde ich einen Arbeitskreis“ eine Arbeitsgruppe im Ministerium ins Leben gerufen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion erwartet heute einen Bericht der Ministerin, in dem sie den Landtag über die Zusammensetzung, das Ziel und mit Blick auf die geschilderten akuten Probleme natürlich vor allem über die bisher erzielten Ergebnisse informiert. Wir möchten darüber hinaus wissen, ob es neben Waren auch anderswo bereits akute Finanzierungslücken gibt, und wenn das der Fall ist, muss das Land einspringen, jedenfalls so lange, bis die Finanzierungslücke anderweitig geschlossen werden kann. Letztlich erwarten wir, dass die Landesregierung mehr als zwei Jahre nach der Expertenan

hörung zum Thema Produktionsschulen im Sozialausschuss des Landtages nun endlich einmal Butter bei die Fische packt und ein mit drei verbliebenen Trägern der Produktionsschulen abgestimmtes Konzept auf den Tisch legt, denn angesichts des Ausstiegs von Dritten aus der Finanzierung und in Erwartung der deutlich reduzierten ESF-Mittel nach Ablauf der aktuellen Förderperiode brauchen die Schulen endlich Gewissheit, ob überhaupt und, wenn ja, wie es mit ihnen weitergeht.

Was dabei keine Alternative ist, hat die Landesregierung bereits Ende 2015 in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Zukunft der Produktionsschulen deutlich gemacht. Dort schrieb sie bezüglich der Idee, die Produktionsschulen als anerkannte Ersatzschulen zu genehmigen, dass dies an der voraussichtlichen „Unwirtschaftlichkeit des Schulbetriebes“ scheitern werde. Vor allem die dreijährige Wartefrist, bevor die Produktionsschulen Anspruch auf Finanzhilfe in Höhe von 50 Prozent des Schülerkostensatzes hätten, stellt eine schier unüberwindbare Hürde dar. Aber selbst, wenn das gelänge, hätten schon damals die Kosten von circa 8.000 Euro – reduziert um die 50 Prozent, 4.000 Euro – Kosten pro Platz bedeutet, die mittels Schulgeld hätten finanziert werden müssen. Mit Blick auf die Klientel der Produktionsschulen, über die wir hier reden, ist das vollkommen unrealistisch.

Daher gibt es aus unserer Sicht drei Möglichkeiten, die man noch einmal genauer diskutieren sollte:

Erstens ein Produktionsschulgesetz – das wäre eine höchst innovative, in Deutschland allerdings bisher nirgends existierende Lösung.

Darüber hinaus hatte der DGB seinerzeit vorgeschlagen, die Produktionsschulen ähnlich wie die Schulwerkstätten im Schulgesetz zu verankern und auszufinanzieren.

Und drittens könnte auch der Landtag per Grundsatzbeschluss festlegen, wie die Produktionsschullandschaft ausgestaltet und finanziert werden soll, so, wie es die Hamburger Bürgerschaft vor einigen Jahren getan hat.

Wir sind gern bereit, insbesondere über die Punkte 2 und 3 unseres Antrages auch noch mal im Sozialausschuss des Landtages zu diskutieren. Deswegen will ich hier schon mal die Überweisung in den Sozialausschuss beantragen. Ansonsten hoffe ich jetzt im Rahmen der Debatte im Sinne der Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler an den Produktionsschulen auf belastbare Antworten aus dem Hause von Ministerin Drese. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.