Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich der Linksfraktion ausdrücklich zustimmen. Die Produktionsschulen des Landes leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration von Jugendlichen und

jungen Erwachsenen mit verschiedensten Problemen bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Und auch das Lob, geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, nehmen wir gerne zur Kenntnis. Auch die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Produktionsschulen sich als Einrichtung der Jugendberufshilfe bewährt haben.

Sie haben sich bewährt – und damit beginnt dann vielleicht die Unterscheidung –, sie haben sich bewährt, weil sie flexibel und spezifisch auf Entwicklungen im Bereich der Berufsausbildung reagiert haben und auch zukünftig reagieren werden, denn im Bereich der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt ist dieses Thema einem permanenten Wandel unterzogen. Es gibt in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten durchaus unterschiedliche Bedarfe. Das gilt ausdrücklich auch für die Produktionsschulen. Deshalb würde aus meiner Sicht dem Antrag der Linksfraktion etwas mehr Differenzierung guttun. Lassen Sie mich das etwas näher erläutern.

Wir haben auf dem Arbeitsmarkt und bei der aktuellen Berufsausbildungssituation eine im Vergleich zu vergangenen Jahrzehnten völlig andere Lage. Im Jahr 1997/1998 meldeten die Arbeitsagenturen 30.333 Bewerber auf Ausbildungsplätze, 2003/2004 waren es noch 25.834 Bewerber und 2007/2008 waren es 16.213 Bewerber.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die wenigsten davon sind an der Produktionsschule.)

Dieser Entwicklungstrend hat sich in den letzten zehn Jahren so weiter fortgesetzt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist eine ganz andere Klientel, die dort beschult wird.)

So kamen im Jahr 2016/2017 auf 11.446 Berufsausbildungsstellen nur noch 9.078 Bewerber. Betrachtet man allein die Entwicklung im Ausbildungsgeschehen, ist seit 2005 bis 2017 ein Rückgang der Teilnehmenden im Übergangsbereich von 57,9 Prozent zu verzeichnen. Mit dieser Entwicklung liegt Mecklenburg-Vorpommern mit Thüringen vor allen anderen Bundesländern.

Lassen Sie mich noch eine Zahl anführen. Im Jahr 2016/2017 hatten wir in unserem Land 513 unversorgte Bewerber und 1.339 unbesetzte Berufsausbildungsstellen. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, was wir als Politik, was die Berufsschulen, die Ausbildungsbetriebe und die Wirtschaft allgemein inzwischen alle an den verschiedensten Stellen merken. Auf der einen Seite verzeichnen wir eine zunehmende Fachkräftesuche,

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

auf der anderen Seite waren die Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt noch nie so gut wie jetzt. Der aktuelle Ausbildungsmarkt hat sich mittlerweile zu einem Bewerbermarkt entwickelt. Trotzdem gelingt der Übergang von der Schule in den Beruf oft noch nicht so, wie wir alle uns das wünschen. Deshalb reicht es nicht, mathematisch die unterversorgten Bewerberinnen und Bewerber mit den offenen Ausbildungsstellen zu verrechnen. Vielmehr, und das möchte ich hier ausdrücklich feststellen, bedarf es nach wie vor zusätzlicher gezielter Unterstützungsmaßnahmen, damit der Übergang in die Ausbildung und damit in eine selbstbestimmte berufliche Zukunft auch gelingen kann.

Und hier geschieht auch eine ganze Menge. Zu diesen Maßnahmen gehören die Einstiegsqualifikation, das Berufsvorbereitungsjahr oder die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und dazu gehören als wichtiges Auffangnetz auch die Produktionsschulen. All diese Maßnahmen richten sich an junge Menschen mit eingeschränkter oder fehlender Vermittlungsperspektive, die der Berufsschulpflicht unterliegen und grundsätzlich eine Ausbildung anstreben. Es geht um die enorm wichtige Aufgabe der Qualifizierung von sogenannten benachteiligten Jugendlichen.

Da ist nicht nur der Blick auf die vorgenannte veränderte Arbeitsmarktsituation. Da das oberste Ziel sein sollte, dass sich die Jugendlichen und Unternehmen direkt kennenlernen und die Tätigkeit unmittelbar in der Praxis erfolgt, kommen Übergangsmaßnahmen wie der Einstiegsqualifizierung eine vorrangige Rolle zu. Und sicherlich auch bedingt durch den von mir skizzierten zunehmenden Mangel an Azubis sind Unternehmen stärker bereit, Kompromisse einzugehen und junge Menschen gezielt zu fördern. Die Produktionsschulen sind in diesem Maßnahmenpaket von ihrer Funktion her ein Angebot, welches nur zum Einsatz kommen sollte, wenn aufgrund der in der Person der Jugendlichen liegenden Gründe die vorgenannten Maßnahmen nicht infrage kommen.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Deswegen müssen sie trotzdem ausfinanziert werden.)

Der Begleitung und Weiterentwicklung dieses Zusammenspiels der einzelnen Übergangsmaßnahmen stellt sich die Arbeitsgemeinschaft „Landeskonzept Übergang Schule – Beruf“ unter Federführung des Bildungsministeriums in einem kontinuierlich fortlaufenden Prozess. Die dort beschriebenen Maßnahmen sind also kommunizierende Röhren, die vom Gesamtbedarf und den jeweiligen spezifischen Bedingungen abhängen. Die Produktionsschulen sind in ihrer praktischen Ausgestaltung sowohl eine Maßnahme der Jugendberufshilfe als auch eine auf die Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtete Maßnahme. Damit stehen nicht nur berufsvorbereitende Aspekte und die berufliche Eingliederung unter arbeitsmarktpolitischen Blickwinkeln im Vordergrund, sondern auch der jugendhilfezentrierte Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.

Es sind zwei Seiten einer Medaille, die sich in der Arbeit der Produktionsschulen vereinen und letztlich die Ausbildungsfähigkeit ausmachen. Daher ist es unsere ständige Aufgabe, die Produktionsschulen bedarfsgerecht als Teil des Übergangssystems Schule/Beruf, als Angebot der Jugendberufshilfe und als Unterstützungsstruktur für das Erlangen des Schulabschlusses zu gestalten. Und genau dies tun wir, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir stehen als Land zum Angebot der Produktionsschulen. Genau aus diesem Grund hat sich die Landesregierung auch in ihrer Koalitionsvereinbarung unmissverständlich dazu bekannt, nicht nur die Produktionsschulen bis 2022 mit jährlich 2 Millionen Euro zu fördern, sondern auch die jahrelange Erfahrung der Produktionsschulen mit in ein Landesprogramm für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse einfließen zu lassen.

Mit der Planung der Produktionsschulförderung bis 2022 und mit einem Gesamtvolumen von 16 Millionen Euro geht das Land bereits deutlich über die ursprünglich im Operationellen Programm der im ESF geplanten Förderung bis 2019 und den Mitteleinsatz von 10 Millionen Euro

hinaus und ist damit der einzige Finanzierer der Produktionsschulen, der eine Finanzierung für die nächsten vier Jahre vorsieht. Allein daraus wird ersichtlich, dass das Land den Produktionsschulansatz nach wie vor für wichtig erachtet, um jungen Menschen den Weg in eine selbstbestimmte berufliche Zukunft zu ebnen.

Diese Haltung teilen auch die Landkreise, die das Produktionsschulangebot als wichtige Ergänzung der regionalen und zum Teil aus Bundesprogrammen geförderten Maßnahmen unterstützen. Neben der Produktionsschulförderung werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Maßnahmen der Jugendberufshilfe wie auch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter vorgehalten. Auch diese Maßnahmen unterliegen einem permanenten Wandel und werden vor Ort ständig angepasst. Die Produktionsschulen können und wollen sich diesem Prozess und den veränderten Bedarfen nicht verschließen.

Die veränderten Rahmenbedingungen und die geringeren Schülerinnen- und Schülerzahlen bringen natürlich Probleme mit sich und bergen auch Diskussionsbedarf. In regelmäßig stattfindenden Beratungen mit den Geschäftsführungen der Produktionsschulen sowie in Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Netzwerk der Bündnisse für Jugend und Beruf, mit der Vereinigung der Unternehmensverbände wie auch mit dem Bildungsministerium verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick, unter anderem über die Bedarfslage, die aktuelle Zielgruppe und die Wirkung der Produktionsschulmaßnahmen in Bezug auf eine Integration in Ausbildung und Arbeit.

Es geht uns auch darum, den umfangreichen Erfahrungsschatz der Produktionsschulen zu nutzen, um das Angebotsprofil der Produktionsschulen zu schärfen und so ein wirkungsorientiertes und bedarfsgerechtes Angebot zu entwickeln. Wir werden als Landesregierung unserer Verantwortung gerecht und beteiligen uns mit höchstmöglichen prozentualen Anteilen an den Kosten für die Produktionsschulen. Unsere Planung der Produktionsschulförderung ist bis 2022 so lang wie bei keinem anderen Finanzierer angelegt. Es bedarf hier also keiner gesonderten Aufforderung.

Den bisherigen Gesprächen konnte ich entnehmen, dass auch die Produktionsschulen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte bereit sind, sich diesem Prozess zu stellen und ihn durch konstruktive Ideen und Ansätze zu begleiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ohne Zweifel erfüllen Produktionsschulen in unserem Land eine sehr wichtige Aufgabe im Bereich der Integration von sozial benachteiligten Schülern in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Insofern stimmen wir Ihrem Antrag schon mal zu. Auch, dass diese wichtige Aufgabe ausreichend finanziert werden muss, steht natürlich außer Frage.

Allerdings weist Ihr Antrag auch Schwächen auf. Sie begründen ihn zum einen damit, dass die Agentur für Arbeit eine bedarfsgerechte Kürzung ihres finanziellen Engagements prüft, und zum anderen damit, dass die aktuelle Förderperiode des ESF nur noch bis 2020 läuft. Darüber hinaus muss man allerdings zur Kenntnis nehmen, dass die Träger, die Finanzierenden und die Schulen selbst eine verbindliche Rechtssicherheit in Finanzierungs- und Verwaltungsfragen fordern. Es wäre an der Zeit, aus dem Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf aus dem Jahre 2014 eine gesetzliche Regelung zu gestalten. Dies könnte mittelfristig durch ein Kooperationsgesetz geschehen, welches die Zusammenarbeit des Bereiches Schule, angesiedelt im Ministerium für Bildung, mit dem Bereich der Jugendhilfe, angesiedelt im Sozialministerium, regelt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Hierbei sollten gesetzlich die Zielgruppe, der Auftrag der Schulen und die Verantwortlichkeiten festgelegt werden, was dann natürlich auch die Finanzierung beinhaltet.

(Birgit Hesse, SPD: Die Jugendhilfe ist bundesgesetzlich geregelt.)

Um den Produktionsschulen langfristig ihren berechtigten Stellenwert in der Schullandschaft zu verschaffen, müssen diese Eingang in das Schulgesetz in MecklenburgVorpommern finden, beispielsweise durch eine Erweiterung des Paragrafen 59a im Schulgesetz.

Die Zahl der Schüler an den Produktionsschulen hat, so kann man der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Foerster entnehmen, durchaus einen gleichbleibenden Mittelwert. Welche Veranlassung, frage ich mich, sollte also die Agentur für Arbeit sehen, Finanzmittel zurückzunehmen bei gleichbleibendem Bedarf? Die neue Prüfung durch die Agentur für Arbeit liegt lediglich an einem Vertrag, der im August dieses Jahres ausläuft. Und, das muss man auch sagen, auch der Zuzug nicht oder gering qualifizierter Menschen, wie er derzeit stattfindet, gibt keinen Anlass, an einen sinkenden Bedarf zu glauben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr gut!)

Des Weiteren ist das Konzept der derzeitigen Finanzlastenteilung durchaus verbesserungswürdig. Einige Produktionsschulen im Land werden von mehr als vier verschiedenen Stellen finanziert, die alle ihre eigenen Regeln, Verordnungen und Bestimmungen der Mittelvergabe haben. Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand ist immens und bindet Ressourcen, die anderswo sicher besser verwendet werden könnten.

Viel schwerer wiegt hingegen das vermeintliche Ende der Förderung durch den ESF, denn dieser stellt mithin fast die Hälfte der Finanzierung. Hier halten wir das geforderte Konzept für die Zeit nach 2020 durchaus für sinnvoll. Es bleibt aber abzuwarten, ob der Landeshaushalt 2020/2021 dahin gehend angepasst werden muss, um eventuell ausbleibende Förderung durch den ESF zu kompensieren. Sollte es dazu kommen, würde der Landeshaushalt mit rund 40 Millionen Euro innerhalb von sechs Jahren zusätzlich belastet und es bedürfte sicher einer Gesamtüberprüfung der Finanzierung der Produktionsschulen.

Selbstverständlich werden wir uns zum passenden Zeitpunkt nicht verschließen, konstruktiv über die finanzielle Sicherung der Produktionsschulen zu diskutieren, denn, ich sagte es bereits eingangs, auch wir sehen im Konzept der Produktionsschulen einen wichtigen Beitrag, jungen Erwachsenen und Jugendlichen zu helfen, die nach Ablauf ihrer Schulpflicht aus vielerlei Gründen keine Ausbildungsreife erlangen konnten, weil eine klassische Beschulung nicht erfolgreich war.

Wir halten Ihren Antrag nicht grundsätzlich für falsch, sehen in ihm zum jetzigen Zeitpunkt aber keinen großen Nutzen. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten, der Überweisung in den Sozialausschuss werden wir gerne zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der Linksfraktion! Produktionsschulen leisten im Land in der Tat einen wichtigen Beitrag für den Übergang von jenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Beschäftigungsmarkt, die in einer regulären Schul- oder Ausbildungsform keinen Abschluss erreichen konnten. Sie als pädagogischen, qualifizierenden und motivierenden Lernort für Jugendliche und junge Erwachsene zu sichern, ist eine Aufgabe von gesellschaftlicher Tragweite. In Zeiten des Fachkräftemangels sowie eines robusten Arbeitsmarktes ist es arbeits- und sozialpolitisch unverzichtbar, jedem Jugendlichen bei uns eine berufliche Perspektive zu bieten und jedes individuelle Potenzial auszuschöpfen. Dazu tragen in vielen Fällen auch die Produktionsschulen bei und deshalb ist es richtig, dass wir sie als regierungstragende Fraktionen finanziell weiterhin unterstützen. Darin sind wir uns, denke ich, einig und es ist im Koa-Vertrag auch verbrieft.

Ich selbst habe mir mehrfach ein Bild vor Ort verschafft und weiß, mit wie viel Herzblut engagierte Werkstattpädagogen und Mitarbeiter täglich mit den Jugendlichen arbeiten und ihnen Chancen für deren weiteres persönliches und berufliches Leben eröffnen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Einen Moment, Frau Friemann-Jennert!

Ich möchte den Kollegen der CDU doch bitte anraten, ein bisschen kollegialer der eigenen Fraktionskollegin zuzuhören und die Gespräche auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Es ist hier wirklich derartig deutlich zu hören, ich finde das nicht sehr schön und es ist auch kein schönes Zeichen, wenn man völlig uninteressiert ist, wenn eine Kollegin die Fraktion hier vorne vertritt.

Jetzt können Sie fortfahren.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Für dieses Wissen benötigen wir den Wink mit dem Zaunpfahl allerdings nicht.

An dieser Stelle möchte auch ich ein ganz herzliches Dankeschön richten an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Produktionsschulen arbeiten. Wir wissen Ihre Arbeit sehr zu schätzen.

Heute sind die Erwerbsbiografien junger Menschen überaus vielfältig und nehmen in vielen Fällen keinen linearen Verlauf. Für mich war dies kein neues, aber ein beeindruckendes Zwischenergebnis der im Sozialausschuss durchgeführten Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“ zum Übergang Schule/Beruf. Jugendlichen eine zweite Chance zu geben, ist in unserer auf lebenslange Bildung ausgerichteten Arbeitswelt eine notwendige und unerlässliche Aufgabe, zu der die Produktionsschulen beitragen.

Wenn wir darüber diskutieren, jungen Menschen eine dauerhafte Zukunftsperspektive in unserem Flächenbundesland zu geben, gehört die zielgerichtete Unterstützung von Jugendlichen in ihrer Ausbildung zwingend dazu. Ich begrüße es daher außerordentlich, dass wir in dieser Landtagswoche den Weg freimachen werden für die Ausweitung des Fahrkostenzuschusses für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, um sie bei den in Mecklenburg-Vorpommern üblichen langen Entfernungen