… Personen also, die wir in andere Mitgliedsstaaten überstellen können. In den ersten vier Monaten 2018 – das habe ich heute früh schon mal kurz erwähnt – standen den 882 neuen Asylbewerberzugängen 332 Übernahmeersuche gegenüber, für die es bereits 271 Zustimmungen zur Überstellung an die zuständigen Mitgliedsstaaten gibt. In Deutschland insgesamt gab es bisher in diesem Jahr knapp 19.500 Übernahmeersuchen. Dem gegenüber bestehen bereits 13.500 Zustimmungen zur Überstellung an den Mitgliedsstaat, in den der Betroffene zunächst eingereist ist.
Wenn Sie trotz dieser Zahl die Dublin-Verordnung ernsthaft gänzlich in den Wind schießen wollen und lieber an der Grenze – jetzt formuliere ich es mal vorsichtig – Schutzsuchende vergrämen wollen, dann kann irgendwas nicht stimmen, und ich habe auch schon eine vage Vermutung, was das ist. Der Antrag selbst dient nämlich gar nicht der Verbesserung einer längst gemanagten Schutzsituation und Situation an unserer Grenze, zumal das Land Mecklenburg-Vorpommern – das war ja Ihr letzter Satz – für den Grenzschutz gar nicht zuständig ist, dieser Antrag dient einzig und allein dazu, der eigenen Anhängerschaft nach wie vor vorzugaukeln, in Deutschland erfolge irgendein dauerhafter Rechtsbruch, der das Ende des Rechtsstaats, der Demokratie und des Abendlandes bedeutet.
Ohne dieses Thema stünden Sie heute ziemlich nackig da und müssten sich eingestehen, dass Ihnen außer der Flüchtlingsthematik und insgesamt aus Prinzip sowieso erst mal überhaupt gegen alles zu sein, nicht wirklich viel einfällt. Die letzten zwei Tage haben das wieder gezeigt.
Mit diesem Antrag entpuppen Sie meiner Meinung nach das, was Sie wirklich sind: eine im Kern Ein-ThemaPartei, die ihre Existenz durch die Wiederholung der immer gleichen Halbwahrheiten begründet.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können gewiss sein, auch die postfaktische Episode wird eines Tages enden und damit auch die AfD. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich meine Rede mit einem Zitat beginne, das wie folgt lautet: „In einem Land ohne geschützte und bewachte Grenzen ist die Diskussion um eine Obergrenze für Flüchtlinge grober Unfug. Jeder Ausländer kann Deutschland nach Belieben betreten und in manchen Fällen auch beutelbeladen verlassen bis zum nächsten Einbruch.“ Zitatende. Was sich wie eine Argumentation der hiesigen AfDFraktion anhört, findet man auf der Seite des NPDLandesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Wo sie recht haben, haben sie recht, meint Herr Professor Weber – das nur noch mal für das Protokoll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Kramer hat mehrfach das Grundgesetz bemüht. Das möchte ich am Anfang meiner Rede auch, und zwar auf Artikel 1 des Grundgesetzes hinweisen:
Herr Schneider, Sie, wo Sie gerne mit NPD-Kameraden durch die Straßen marschieren, Sie sollten bei diesem Thema ganz leise sein. Ich kann Ihnen auch gerne noch mal das Bild zeigen, wo Sie zu sehen sind, Herr Schneider. Wenn Sie es immer noch nicht selber mitgekriegt haben, wo Sie sich aufhalten, die Bildbeweise trage ich immer bei mir.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. Dezember des letzten Jahres behandelte der Deutsche Bundestag den AfD-Antrag „Umfassende Grenzkontrollen sofort einführen – Zurückweisung bei unberechtigtem Grenzübertritt“. Analogien zum vorliegenden Antrag sind nicht zu übersehen,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es sich in der Lesart der AfD hierbei um ihr Kernthema handelt, dann hätte der vorliegende Antrag zumindest den Versuch einer schriftlichen Begründung verdient. Wenn aber schon den Antragstellern der Gegenstand nicht ganz so wichtig scheint, möchte ich auch hier nicht mehr allzu viel Zeit verschwenden. Bereits mit der Feststellung einer illegalen Masseneinwanderung in MecklenburgVorpommern würde der Innenminister unseres Landes im Rahmen der IMK bestenfalls ungläubiges Staunen auslösen und ich glaube, hier hat er seine Positionen sehr deutlich dargelegt, die auch meine Unterstützung finden. Der Forderungsstil wirft eher Fragen auf, als dass er Lösungen oder Antworten enthält. Wie viel mehr Polizisten sind denn nötig für den geforderten effektiven Grenzschutz, Herr Professor Weber?
Ich hätte gern von Ihnen gewusst, ob Ihr Hinweis – Artikel 1, Grundgesetz – auf die Menschenwürde nahelegen soll, dass Sie Artikel 16a Grundgesetz als verfassungswidrig ansehen,
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sie beziehen sich immer auf Artikel 16, ohne Artikel 1 zu benennen.)
Sehr geehrter Herr Professor Weber, das ist ein unberechtigter Schluss von n auf n plus 1. Artikel 1 gilt genauso wie Artikel 16a, es ist aber kein Geheimnis, dass meine Partei zum damaligen Zeitpunkt die Änderung des Asylrechts und damit die Änderung dieses Grundgesetzartikels abgelehnt hat. Insofern dürfte Sie das nicht überraschen. Aber dieser Artikel gilt und ist umzusetzen, doch das, was Sie hier zelebrieren mit Ihrer Darstellung von Masseneinwanderung, als würden fünf Millionen Afrikaner auf dem Marienplatz stehen, hat mit der Realität und dem 16a leider nichts zu tun. Danke schön.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Forderungsstil Ihres Antrages wirft eher Fragen auf, als dass er Lösungen und Antworten enthält. Wie viele Polizisten mehr sind denn nötig für den geforderten effektiven Grenzschutz, der nicht nur Grenzübergänge, sondern die so
genannte Grüne Grenze auch in unserem Land umfassen müsste? Von Personalkosten oder Ausbildungskapazitäten findet sich in dem AfD-Antrag keine Silbe. Was sagt Ihr wirtschaftsliberaler Flügel zum Umfang des Schadens, welcher der nationalen Wirtschaft durch umfangreiche Grenzkontrollen entstehen würde? Fragen über Fragen, aber Antworten liefern Sie in Ihrem Antrag keine.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was beabsichtigt die AfD, mit Schutzsuchenden zu tun, die zwar aus sogenannten sicheren Drittstaaten kommen, wie es im Antrag heißt, und sich dennoch nicht zurückweisen lassen wollen? Der Innenminister hat die Fragen ebenso gestellt, ich brauche sie nicht zu wiederholen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss bei dem vorliegenden AfD-Antrag auch an den Europäischen Gerichtshof erinnert werden, der vor knapp einem Jahr bekräftigt hat, dass verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen gerade nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten dürfen. Das dürfte Ihnen als Rechtsgelehrter, Herr Professor Weber, nicht entgangen sein.
Die Personenfreizügigkeit ist ein zentrales Element, eine tragende Säule des europäischen Einigungsprozesses. Aber dass Sie nichts davon halten, das haben Sie gestern in der Aktuellen Stunde deutlich dargelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der AfD-Antrag erweckt den Eindruck, den fraglos vorhandenen Problemen mit einer Maßnahme begegnen zu können, nämlich vollständige Grenzkontrollen durch Bundes- und Landespolizei. Dass man mit einer geschlossenen Grenze die Probleme einer Gesellschaft nicht lösen kann, das haben wir DDR-Bürger doch wohl am eigenen Leib gespürt.
Ich sage das in dem Wissen, dass ich dafür Verantwortung getragen habe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihr Antrag wird der Komplexität also nicht ansatzweise gerecht, nicht ansatzweise. Stichpunkt „Bekämpfung der Fluchtursachen“, Stichpunkt „gesteuerte Zuwanderung nach Europa und Deutschland durch ein modernes Einwanderungsgesetz“, Stichpunkt „Integration“ – all diese Stichpunkte fehlen in Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gäbe es einen positiven Aspekt des AfD-Antrages, dann könnte man feststellen, wenn es künftig im Land Mecklenburg-Vorpommern oder im Landtag um Fragen der Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern geht, um Fragen der Polizeistärke, um Fragen der Polizeipräsenz auf unseren Straßen, dann hat sich die AfD mit diesem Antrag von anstehenden Diskussionen verabschiedet, denn sie hat die Landespolizei bereits zur Grenzsicherung abgeordnet. – Herzlichen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.