Protokoll der Sitzung vom 31.05.2018

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Ritter, ich glaube, diesem Antrag der Fraktion der AfD fehlte gar nichts, der war ganz zielgerichtet so gefasst. Er war nämlich extra so vage gehalten, um hier einmal wieder und einmal mehr – das ist ja nicht das erste Mal – eine Generalabrechnung mit allen flüchtenden Menschen vom Stapel zu lassen,

(Christoph Grimm, AfD: Migranten heißt das.)

auch indem Sie immer wieder hervorgehoben haben, dass jeder, der seinen Fuß über die deutsche Grenze setzt, erst mal ein Straftäter ist,

(Nikolaus Kramer, AfD: Ohne Visum. – Dr. Ralph Weber, AfD: Ohne Pass oder Visum.)

wenn er jedenfalls als flüchtender Mensch, als schutzsuchender Mensch zu uns kommt.

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)

Das ist in der Regel der Fall, ohne natürlich vorher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt zu haben.

Ich glaube, deswegen haben Sie ganz bewusst das hier so vage gefasst. Man kann sich auch fragen, was ist denn für Sie Masseneinwanderung. Nach den Ausführungen von Herrn Kramer hatte ich schon fast den Eindruck, alles, was über Null ist, ist schon unter dieser Kategorie zu subsumieren. Vom Antragstext her kann man den Punkt 1 Ihres Antrags nur zurückweisen. Das geben die Zahlen ganz einfach nicht her, und hier punktuelle Probleme zu verallgemeinern, das ist ja auch Programm bei Ihnen.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Das ist Programm, das erleben wir immer wieder und das hat Herr Kramer an dieser Stelle auch getan.

Als Europäerin empfinde ich diesen Antrag in Punkt 2 als Affront gegenüber der EU. Sie sprechen andauernd vom Moloch EU. Das passt da ganz gut hin, denn immer, wenn Sie die nationalen Grenzen und die Abschottungsfantasien in Anträge kleiden, richtet sich das auch gegen das Gemeinschaftsgefühl der EU.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Was ist denn mit dem Schutz der EU-Außengrenzen?)

Wir haben die Schengen-Abkommen innerhalb der EU

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

und wir haben Ausnahmeregelungen, das wissen Sie auch. Die Bundesregierung hat zuletzt im Ergebnis der Bewertung der gesamten Lage die vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, die eigentlich nur befristet möglich sind nach den Übereinkommen, an der deutsch-österreichischen Landesgrenze, die regulär im Mai abgelaufen ist, noch mal verlängert.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Vollkommen zufällig, ohne Grund.)

Die Sicherung der Außengrenzen innerhalb der EU, weil wir eine Gemeinschaft darstellen, hat auch in dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene ihren Niederschlag ganz klar gefunden. Er betont auch noch mal in seinem Wortlaut, dass nicht wir die Nationalstaaten allein entgegen unseren Vereinbarungen mit Grenzsicherung beauftragen wollen oder das gar tolerieren wollen, insoweit aus der Gemeinschaft auch auszubrechen, sondern hier ist ganz klar formuliert, dass zur Sicherheit und Freizügigkeit innerhalb Europas ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen gehört.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, wären Binnenkontrollen vertretbar, und das ist mit dieser Ausnahmeregelung, mit der Verlängerung gemacht worden. Und wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, sind seitens der EUKommission bereits Vorschläge gemacht worden. Das Personal praktisch mehr als zu verfünffachen, ist zurzeit im Gespräch und in der Planung und das wird auf EUEbene diskutiert. Das ist der einzige und richtige Weg, innerhalb der EU gemeinsam mit den anderen EUMitgliedsstaaten für die Sicherung unserer Außengrenzen zu sorgen, nämlich alles innerhalb der Grenzübertritte vermeintlicher Drittstaaten, sicherer Herkunftsländer, von den österreichischen Nachbarn oder anderen.

Das ist unser gemeinschaftliches europäisches Problem. Und als das sollten wir es endlich verstehen und nicht immer versuchen, uns vor unseren Nachbarn abzuschotten und Schuldzuweisungen zu machen, sondern wir sollten uns darauf besinnen, unsere Gemeinsamkeiten hervorzuheben. Das ist ein ganz originärer gemeinsamer Auftrag, den wir haben, und das machen wir auch nur gemeinsam und nicht, indem wir einer Abschottungspolitik für Deutschland das Wort reden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion ist der Auffassung, dass die illegale Einwanderung gestoppt werden muss.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Derzeit sind Grenzkontrollen unumgänglich, das geltende Recht muss eingehalten werden.

Ich beginne zunächst mit nationalem Recht, Paragraf 18 Asylgesetz: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat … einreist.“ Zitatende. Wir haben vollständig sichere Drittstaaten um unser herum, das heißt, jeder ausländische Staatsbürger, der an der Staatsgrenze sagt, ich möchte Asyl haben, ist zurückzuweisen. Es gibt Ausnahmen, Herr Innenminister hatte darauf hingewiesen. Spekuliert wird in der Öffentlichkeit über einen Erlass des Bundesinnenministeriums, der mündlich ergangen sein soll nach Paragraf 18 Absatz 4. Dazu können wir nichts sagen, wir alle kennen den Erlass nicht. Ich will mal sehen, wie die Entwicklung auf Bundesebene sein wird.

Es ist auch nicht so, dass Dublin III in einem Widerspruch steht zum nationalen Recht, sondern es korreliert. Es ist sozusagen ein abgestimmtes System, denn natürlich muss der asylsuchende Ausländer zurückgewiesen werden, eben genau deshalb, weil es Dublin III gibt, weil Dublin III sagt, dass der Ersteinreisestaat zuständig ist für das Asylverfahren – ein völlig logisches System. Ich glaube, wir sollten die Gesetzgeber, die sich das damals überlegt hatten, nicht für dumm halten. Die haben sich das schon ein bisschen gesamtstimmig überlegt.

Dazu wiederum passt auch das Schengen-Abkommen, dass es also keine Grenzkontrollen innerhalb der Teilnehmerstaaten dieses Abkommens gibt. Auch dieses Schengen-Abkommen – das hatte Frau Tegtmeier dankenswerterweise schon erwähnt – sieht Ausnahmen vor. Das ist genauso, wie sie es richtig gesagt hat, wenn der Schutz der EU-Außengrenzen nicht funktioniert, was derzeit der Fall ist. Kürzlich gab es einen Bericht in den Medien, dass wir derzeit monatlich mehr als 10.000 Asylsuchende haben, die nach Deutschland einreisen. Noch aktueller habe ich eine Zahl, was Griechenland angeht. Es wird immer gesagt, das nimmt alles ein bisschen ab, zurzeit nimmt es wieder zu, die illegalen Einwanderungen, wenn wir jetzt die EU nehmen. Wir haben seit dem 01.01.2018 etwa 18.000 illegale Einwanderungen nach Griechenland, das ist eine 50-prozentige Steigerung zum Vorjahreszeitraum. Das nimmt also auch wieder zu.

Das heißt, selbst wenn man der Meinung ist, wir müssen die EU-Außengrenzen schützen, muss man aber die Realität anerkennen und zumindest vorübergehend auch für einen Grenzschutz an der deutschen Grenze sein. Das heißt nicht Abschottung, das heißt nur Kontrolle, das heißt nicht dicht, sondern nur, dass man die rechtlichen Vorgaben einhält. Entscheidend ist einfach, dass es Kontrollen gibt und dass sie funktionieren.

Den vorliegenden Antrag müssen wir allerdings ablehnen. Wir meinen, dass wir den Bund nicht aus seiner Grenzsicherungspflicht entlassen sollten. Es ist eine deutsche Staatsgrenze, die einheitlich kontrolliert werden sollte. Wenn wir einen Grenzkontrollflickenteppich haben, ist es eigentlich sinnlos, weil dann die Flüchtlingsströme umgeleitet werden. Abschließend ist natürlich auch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns personell nicht in der Lage, Grenzkontrollen durchzuführen oder dort zu unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner und insbesondere der Innenminister haben eigentlich schon alles zu der Thematik gesagt, deswegen kann ich mich kurzfassen.

Ganz deutlich kann ich zu Ihrem Antrag sagen, dass sowohl meine Fraktion als auch ich nicht der Ansicht sind, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern beschädigt sei. Ich kann auch nach Ihren Ausführungen keine Tatsachen feststellen, die diese These untermauern würden. Meine Fraktion und ich sind der festen Überzeugung, dass die Polizeikräfte

von Bund und Ländern in Deutschland bereits jetzt effektiv eingesetzt werden und dass es vor allen Dingen nicht der AfD bedarf, um dieses Thema im Blick zu behalten.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Manchmal schon.)

Wie komme ich darauf?

Erstens. Die Innenministerkonferenz hat bereits in der 205. und in der 206. Sitzung dieses Thema besprochen und Beschlüsse gefasst.

Zweitens. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Aufstockung der Bundespolizisten um 7.500 Mann beschlossen. Dies muss natürlich jetzt umgesetzt werden.

Und drittens. Auch landesseitig hat sich gerade meine Fraktion für mehr Polizeistellen in M-V starkgemacht. Es wird mehr Stellen, eine bessere Beförderungssituation und mehr Zuschläge für die Polizeibeamten geben. Diesen Pakt für Sicherheit hat die Koalition erst kürzlich beschlossen.

Gucken wir uns doch mal an, von wo wir am Beginn unserer Legislaturperiode gestartet sind. Im Jahr 2016 hatten wir ein Polizeipersonalkonzept und 5.800 Polizeistellen. Und was ist jetzt in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart? Ein Aufwuchs des Stellenpotenzials auf 6.200 Stellen. Das sind 400 Polizeistellen mehr. Damit lässt sich feststellen, die Polizei ist bei der CDU-Fraktion in guten Händen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawohl! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider ist es immer noch ein Fakt, dass wir es in der Europäischen Union noch nicht schaffen, die EU-Außengrenzen umfassend vor illegaler Migration zu schützen. Deshalb – so sieht es auch die Innenministerkonferenz – können wir die Grenzkontrollen zu Österreich noch nicht einstellen. An dieser Problematik wird aber sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene gearbeitet. Die zusätzlichen Stellen für die Bundespolizei sind da eine große Hilfe.

Meine Damen und Herren, wie wichtig Ihnen der europäische Grenzschutz ist, konnte ich letzte Woche bei einem Termin im Innenministerium sehen, denn die Einsatzgruppe Frontex hat sich dort vorgestellt und Sie, liebe AfD, nahmen an diesem Termin nicht teil.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die mussten ja erst ihren Antrag ausarbeiten.)

Frontex ist zwar nur für die Erfassung von Flüchtlingen und für die Analyse der Migrationsströme zuständig und koordiniert die Einsätze der Grenzpolizeien der Mitgliedsstaaten,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

aber es gibt immer wieder Überlegungen, Frontex mehr Rechte einzuräumen. Und wenn Sie sich doch so für den nationalen Grenzschutz einsetzen, dann darf Ihnen der europäische Grenzschutz nicht egal sein. Nur, wenn wir die Außengrenzen der EU wirksam vor illegaler Migration

schützen können, können wir auch den nationalen Grenzschutz effektiv durchführen und garantieren.