(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe nicht vom Stopp von Anreizen gesprochen, sondern von Bekämpfung von Fluchtursachen. Das habe ich gesagt, Herr Kollege! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das trifft im Übrigen alle, das trifft auch Sie! Sie müssen mal überlegen, was Sie erzählen!)
wird häufig das in Artikel 17 Absatz 1 Dublin-IIIVerordnung geregelte Selbsteintrittsrecht eines Staates angeführt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Mein Gott, Sie müssten mal laut reden. Ich verstehe Sie nicht. Und wenn Sie sich nicht trauen, dann seien Sie ruhig!)
Einen Moment! Einen Moment! Jetzt muss ich doch noch mal eingreifen. Also hier noch Leute aufzufordern, die Debatte zwischen den doch durchaus weit auseinanderstehenden Bänken lauter fortzusetzen, das entspricht nicht...
Das ist hier nicht unbedingt förderlich, auch wegen der Debattenkultur, weil es ja um Zwischenrufe eigentlich an den Redner gehen soll. Wenn es denn Debattenbedarf zwischen...
(Peter Ritter, DIE LINKE: Der quakt mich ja immer voll. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)
Jetzt muss ich auch noch mal erläutern, dass meine Kommentare nicht zu kommentieren sind. Ich weiß nicht, wie oft ich es mache, ich mache es gerne wieder. Ich bitte nur darum, jetzt hier in der Debatte nicht zwischen den Bänken zu lautstarken Dialogen zu kommen, die den Redner stören. Dann kann man das gerne irgendwo an anderer Stelle klären.
An dieser Stelle, da Sie sowieso unterbrochen sind, möchte ich den Bedenken von Herrn Professor Dr. We
ber vorbeugen. Wenn ich die Debatte unterbreche, dann gebe ich dem Redner diese Redezeit dazu, das habe ich heute Vormittag auch bei Ihnen gemacht. Von daher brauchen wir darüber hoffentlich am Ende dieser Rede nicht noch zu diskutieren.
Also der Innenminister hat es vorhin angesprochen, er sprach von Ausnahmeregelungen. Ich gehe davon aus, dass er das Selbsteintrittsrecht eines Staates meint. Danach könnte Deutschland die Prüfung eines an der Grenze gestellten Schutzbegehrens unabhängig von der Zuständigkeit eines anderen Staates übernehmen. Jedoch bezweifeln renommierte Asylrechtsexperten indes, dass mit einer solchen Argumentation der rechtsstaatlich fragwürdige Zustand einer massenhaften illegalen Migration begründet werden kann.
Sie betonen insbesondere, und ich zitiere ein letztes Mal: „Ein gleichsam flächendeckender Selbsteintritt ist der Bundesregierung gerade nicht erlaubt. Selbst wenn dies jedoch erlaubt wäre, wäre nicht von einem Anwendungsvorrang des EU-Rechts auszugehen, da die Befolgung der Artikel 16a Grundgesetz und der Schutz der deutschen Grenzen vor massenhafter illegaler Einreise als staatsfundamentale, die Grundfesten des Gemeinwesens berührende Angelegenheit der parlamentarischen Entscheidungen bedürften“, Zitatende.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren Abgeordnete dieses Hohen Hauses, fordere ich Sie auf: Werden Sie sich Ihrer parlamentarischen Entscheidungsgewalt bewusst! Denken Sie darüber nach, ob Sie der fortgesetzten Verdrängung einer geltenden Rechtslage weiter tatenlos zusehen wollen!
Liebe Bürger dieses Landes, ich nenne diesen Zustand die massenhafte Inkaufnahme einer Straftat namens illegaler Migration. Diese Straftaten beschädigen Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland.
Werte Abgeordnete, wir geben Ihnen heute die Möglichkeit, für oder gegen illegale Migration zu stimmen. Wir möchten hier und heute dokumentieren, dass Sie sich für oder gegen ein einzigartiges Gesellschaftsexperiment entschieden haben, deren negative Folgen insgesamt noch gar nicht abzusehen sind. – Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben zwischenzeitlich neue Besuchergruppen hier. Ich begrüße auf der Besuchertribüne einmal die Vertreter eines Vereins aus Rostock und Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung. Ich hoffe, das ist richtig. Ja, ich sehe Lächeln. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir müssen ganz einfach noch mal ins Grundsätzliche gehen. Es wurde deutlich, dass im Grunde zwei Weltbilder im Augenblick im Konflikt stehen. Herr Ritter, glaube ich, vertritt die Schiene, die auch die GRÜNEN teilweise vertreten, dass es eben
nicht auf Artikel 16 oder 16a ankommt, sondern darauf, dass hier Menschen herkommen. Das ist im Ansatz ja vielleicht auch ganz löblich.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach so?! Ich wollte gerade sagen, sind keine Menschen hergekommen, nee?! Was sind das, Zombies, oder was?)
Das heißt im Kern, dass also jeder, der herkommt – man hört das ja auch bei politischen Diskussionen, es seien doch Menschen –, dass jeder, der herkommt, und Sie leiten das ja wahrscheinlich aus Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ab, auch hierbleiben kann und letztlich, das meine ich jetzt nicht hämisch, irgendwie versorgt werden muss.
Auf der anderen Seite sind die, die sich der Situation, auch der historischen Situation im Klaren sind, dass wir als Land in der Mitte Europas immer schon Migration hatten, aber im Grunde geordnete, überschaubare Migration wie zum Beispiel in das Ruhrgebiet. Kowalski und wie sie alle heißen, und der italienische Pizzabäcker als klassisches Beispiel sind längst hier integriert. Was wir aber haben und worüber wir reden, ist diese massenhafte Migration, wo Sie uns vorwerfen, dass wir die immer wieder neu zum Thema machen. Da müssen wir uns gar nicht sonderlich bemühen, mit etwas Realitätssinn muss allen klar sein, dass dieses Thema uns nach dem derzeitigen Erkenntnisstand noch Jahre beschäftigen wird. Das ist doch nicht dahergesagt.
Wenn die Kanzlerin sagt, die Situation von 2015 darf sich nicht wiederholen – das ist ja Konsens, auch in den Regierungsparteien –, dann ist das doch nichts anderes als die Feststellung, dass das im Grunde nicht in Ordnung war, jedenfalls nicht wiederholbar ist und uns völlig überfordert, wenn es sich wiederholen würde.
Da stellt sich die grundsätzliche Frage – auch vor dem Hintergrund, dass täglich mehr reinkommen, als abgeschoben werden, das wurde ja auch schon konkret ausgeführt –, ob das Sammelsurium an Gesetzen nationalen und europäischen Rechts ausreicht, mit solchen Situationen fertigzuwerden. Dann machen wir uns doch alle was vor, wenn wir glauben, dass das Instrumentarium ausreicht, auch vor dem Hintergrund solcher Sätze des Herrn Innenministers, man kann die Grenze nicht schützen, was sollen wir denn machen, wenn so viele kommen. Das ist ja eine Offenbarung, die natürlich so nicht tragfähig ist.
(Martina Tegtmeier, SPD: Das hat hier noch niemand vorgetragen, was Sie gerade in den Raum stellen.)
Das ist die Aufgabe der Staatlichkeit, die sichere Grenze ist eine Grundvoraussetzung für den Staat. Und seien wir doch ehrlich: Dass die Situation für uns beherrschbar ist, das liegt doch daran, dass wir ein Türkeiabkommen haben mit diesem „tollen“ türkischen Ministerpräsidenten
… und dass Orbán, der die Grenze dichtgemacht hat, die Balkanroute dichtgemacht hat, dafür beschimpft wurde
und von Herrn Asselborn – das zum Thema „europäischer Umgang“ – als „Wertetumor Europas“ bezeichnet wurde. Wenn die das nicht gemacht hätten, wie stünden wir denn da? Es ist doch völlig klar, je nach Witterung oder was sich sonst zusammenballt – ich erinnere an eine Talkshow, wo Frau Göring-Eckardt kürzlich von 140 Millionen Klimaflüchtlingen sprach. Die Situation, dass sich nicht nur Tausende, sondern Hunderttausende, sogar letztlich Millionen auf den Weg machen nach Europa, ist doch keine finstere Drohung der AfD, das ist die reale Betrachtung der Weltlage. Damit muss man rechnen.
Sie sagen es ja selbst – und das sagen Sie nicht aus Boshaftigkeit –, dass auch von denen, die ausreisepflichtig sind, allenfalls ungefähr ein Viertel wirklich abgeschoben wird. Das sind die Realitäten, die nicht an der Unfähigkeit Ihrer Leute liegen, sondern an realen Gesetzen, die wir haben. Die sehen nämlich so aus, dass zum Beispiel in Hamburg die Piraten – nicht so wie im Bilderbuch mit einer Augenbinde, sondern richtige Straftäter –, die mit modernen Waffen ein Schiff geentert haben, ein Containerschiff, wo eine dänische Einheit die Leute, die Dänen oder die Besatzung befreite, dann nach Deutschland gekommen sind, Sie werden das wahrscheinlich wissen, wenn nicht, dann hören Sie es jetzt, sind hier verurteilt worden zu mehreren Jahren Haftstrafen, von drei bis sieben Jahren, glaube ich. Die ersten zwei oder drei sind jetzt nach Verbüßung entlassen und rennen frei rum in Bremen, weil Somalia als Herkunftsland sie nicht haben will.
Oder ein anderer rechtskräftig verurteilter Terrorist, ISTerrorist – in Deutschland rechtskräftig verurteilt – soll abgeschoben werden in die Türkei. Die Verwaltungsgerichte sagen Ja, Verfassungsbeschwerde, das Verfassungsgericht sagt Nein, und zwar Abschiebungshindernisse – die Probleme kennen wir alle, die Abschiebungshindernisse, vom Gefälligkeitsattest bis zu dem, wohin ich jetzt komme –, dass in der Heimat eben Folter droht, dann dürfen wir nicht abschieben. Das hat das Gericht natürlich auch geprüft. Dann sagt das Verfassungsgericht, ja, in der Türkei ist nicht generell Folter, das ist alles schon in den Gerichten beachtet worden, aber – und dann kommt die Kernbegründung – in diesem Fall ist es ein rechtskräftig verurteilter IS-Terrorist und da ist ja zu befürchten, dass die Türkei mit ihm etwas härter umgeht. Und dann läuft er jetzt rum und kriegt auch eine Duldung, weil er nicht abgeschoben werden kann. Das ist die reale Lage, die Sie dem Bürger nicht klarmachen können.