Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Unser Mecklenburg-Vorpommern ist das Land von Strand und Seenplatte, von Inseln und Nationalparks, von Ostsee und Müritz und die beliebteste Sommerurlaubsregion in Deutschland. Der Tourismus gehört zu den wichtigsten Wirtschafts- und Wachstumsbranchen in Mecklenburg-Vorpommern, mit über 5 Milliarden Euro Umsatz und 30 Millionen Übernachtungen schlägt er im Jahr zu Buche.
Ein bedeutender Teil unseres maritimen und kulturellen Erbes sind die Traditionsschiffe. Sie sind lebendige Zeitzeugen der Schifffahrt und des Schiffbaus in unserer Heimat. Aber unsere Traditionsschiffe sind ebenso Stätten ehrenamtlichen Engagements, von Bildung, Freizeit und Tourismus. Die Frage ist aber: Wie lange noch? Die Betreuung und Instandhaltung der Motor- und Segelschiffe liegt in den fleißigen Händen ehrenamtlich engagierter Bürger, die ihre Freizeit und einen großen Teil ihres Urlaubs einsetzen, um mit ihrem Interesse für maritime Geschichte und Kultur Einheimische und Touristen anzustecken.
Ziel der neuen Richtlinie ist einerseits die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung als historisches Traditionsschiff und andererseits die Formulierung eines zeitgenössischen Sicherheitsniveaus. Selbstverständlich ist die Sicherheit der Passagiere und Besatzungen wichtig und liegt deshalb auch im natürlichen Interesse der Betreibervereine. Allerdings stellt die Verordnung in der aktuellen Fassung neben sinnvollen Vorgaben insgesamt eine unverhältnismäßige Verschärfung dar, die das Ziel, die Traditionsschifffahrt zu erhalten, gefährdet. Die geplante Übertragung der Regeln von der Berufsschifffahrt auf ehrenamtlich betriebene Traditionsschiffe mit wöchentlich wechselnder Besatzung ist nicht vertretbar. Die Pflicht zur Tauglichkeitsprüfung für den Seedienst stellt für die ehrenamtlichen Besatzungen organisatorisch und finanziell eine unzumutbare Hürde dar. Die vorgeschriebene Teilnahme an regelmäßigen Lehrgängen in ihrer knappen Freizeit ist für die ehrenamtlichen Besatzungen nicht möglich.
Die baulichen Anforderungen der Richtlinie betreffen unter anderem die Dimensionen von Ankern und Ankerketten sowie die Pflicht zum Einbau von Stahlkonstruktionen unter Holztreppen. Der Prüfbericht zur Mittelverwendung der Vereine erfordert nach der Neuregelung den Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers. Dadurch entstehen alle fünf Jahre Kosten von 12.000 Euro pro Fall. Die Anforderungen sind für die vielen Schiffe und ihre Betreiber technisch und finanziell nicht umsetzbar. Insgesamt steht zu befürchten, dass sich die traditionellen Schiffe durch den vorliegenden Entwurf in ihrem Aussehen so nachhaltig verändern werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren. Aufgrund der verschärften Anforderungen an die Besatzungen wird der Betrieb nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr möglich sein. Wird der Entwurf so umgesetzt, werden an den maritimen Veranstaltungen immer weniger Schiffe teilnehmen, werden Jugendreisen nicht mehr angeboten, wird das maritime Erbe unseres Landes zukünftig nur noch im Museum zu besichtigen sein.
Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben hier wieder einmal, wie ein Vorhaben der Bundesregierung komplett in die Hose geht. Wieder einmal erfolgt keine Einbeziehung der Betroffenen, obwohl es im Wahlkampf immer anders versprochen wird. Wieder einmal muss im Nachhinein versucht werden, den angerichteten Murks zu korrigieren. Und wieder einmal stellt sich hier die Frage nach dem Warum. Warum passiert das? Bestenfalls ist es einfach nur nachlässiges Regierungshandeln oder es ist schlampige Arbeit. Schlimmstenfalls aber ist es der Versuch, weitere Traditionen unserer Heimat zu schleifen, weil sie etwas mit nationaler Tradition zu tun haben
Und es zeigt sich wieder einmal, wie kurzlebig die Versprechen der Regierung sind, wenn es um die Einbeziehung der Betroffenen geht – vor der Wahl versprochen, nach der Wahl gebrochen. Unsere Forderung ist deshalb: Keine Schönheitsreparaturen, sondern komplette Neufassung in Zusammenarbeit mit den Betroffenen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Sollte diese Regelung so in Kraft treten, ist die Zukunft der Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge gefährdet. Und mit ihrem langsamen Verschwinden wäre das maritime Kulturerbe unseres Landes MecklenburgVorpommern um einen touristisch und gesellschaftlich relevanten Faktor ärmer. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam alles tun, damit die Sicherheitsbestimmungen für Traditionsschiffe wirklich mit Augenmaß und zusammen mit den Betreibern überarbeitet beziehungsweise neu gefasst werden. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich erlaube mir den Hinweis, doch hier im Parlament darauf zu achten, dass die Anreden untereinander den parlamentarischen Gepflogenheiten zu entsprechen haben.
Herr Borschke, Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie dem Antrag zustimmen. Habe ich das richtig vernommen?
und Herr Pegel hat das ja ausführlich ausgeführt, dass das Wissen beigebracht wurde, und somit ist da auch die Akzeptanz, dass es hier Tradition ist.
Jetzt will ich aber kurz darauf eingehen. Es sind genannt worden die Wichtigkeit und Sicherheit. Es sind eben die sicherheitstechnischen Anforderungen der Berufsschifffahrt mit denen der Traditionsschifffahrt nicht gleichzusetzen und das haben alle Redner gesagt, dass damit die Traditionsschifffahrt hier bei uns im Land – wenn das denn so bliebe, wie es gesagt wurde vom Bund – mit der Richtlinie stark gefährdet ist. Wir sind ja schon von über 200 Traditionsschiffen in den letzten zehn Jahren auf jetzt circa 120 runtergegangen.
Es sind zahlreiche Initiativen gemacht worden – Herr Pegel hat das ausgeführt –, von Schleswig-Holstein, von unserer Seite, wir waren auch dabei. Wir selbst als CDUFraktion stehen seit Oktober in Kontakt mit der Gemeinsamen Sicherheitskommission für historische Wasserfahrzeuge. Das sind die, die es eigentlich betrifft. Eigentlich ist es so, dass wir auch so einen Antrag stellen wollten, aus diesem Grunde heraus, es gibt dazu einen allgemeinen Konsens, nur die Terminkette war ein bisschen arg zu knapp, weil ja bereits am 22. November, Sie wissen das vielleicht, Änderungen an der Richtlinie erfolgt sind. Und das ist auch gut so. Das heißt, die Bestrebungen, die es in Mecklenburg-Vorpommern mit der Konferenz, aber auch in den anderen Bundesländern gibt, haben schon dazu geführt, dass bereits Änderungen an dieser Richtlinie am 22. November eingetroffen sind.
Nichtsdestotrotz ist dieser Antrag notwendig und wichtig, denn wenn man sich mit den Betroffenen unterhält, dann sagen die natürlich: Ja, es wurden zwar merkliche Verbesserungen herbeigeführt, aber es ist noch nicht zu Ende. Wir brauchen noch weitere Änderungen. Und das haben Herr Schulte und Herr Pegel auch ganz klar deutlich gemacht, dass wir hier am Ball bleiben müssen.
Ich habe mich nur ein bisschen gewundert – das sei mir erlaubt, Herr Schulte –, dass am 22. die Änderung der Richtlinie war und am 23. hat die Bundestagsabgeordnete der SPD die neuen Richtlinien abgefeiert und hat gesagt, dass jetzt kein Veränderungsbedarf mehr besteht. Deswegen bin ich froh, dass wir hier gemeinsam weiteren Änderungsbedarf sehen. Schließlich kann das Bundesverkehrsministerium selbstständig, ohne Beteiligung des Bundestags und des Bundesrates, an der Richtlinie walten und schalten, und deshalb ist es wichtig, hier dranzubleiben, am Ball zu bleiben, die Position von Mecklenburg-Vorpommern aufrechtzuerhalten.
So ist es selbstverständlich, dass wir diesen Antrag unterstützen. Wir müssen mit dem Ohr dranbleiben, wir müssen das maritime Erbe und die seemännische Tradi
tion von Mecklenburg-Vorpommern aufrechterhalten. Deswegen ist es gut, dass dieser Antrag da ist, und dem stimmen wir selbstverständlich zu.
Herr Borschke, nicht überall, wo Nationalismus reingesteckt wird, muss man den Nationalismus betonen. Tradition ist gut, aber ich glaube, die maritime Tradition ist kein deutsches Alleingut, sondern es ist international, und deswegen, das, was wir hier tun, hat auch durchaus einen internationalen Aspekt,