„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jochen Schulte, SPD: Jetzt beschreiben Sie doch mal, was für Vorschläge Sie haben! Gibt es außer irgendwelchen dummen Sprüchen auch konkrete andere Vorschläge von Ihnen?)
Die AfD verlangt die sofortige Offenlegung der Zahlungen und unterstützt nachdrücklich die Forderung des Landesrechnungshofes mit einem expliziten Prüfrecht. Jetzt wissen Sie es.
(Jochen Schulte, SPD: Ich bin jetzt so beeindruckt, das können Sie sich gar nicht vorstellen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Viele Politiker der Altparteien haben wenig Interesse an der Aufklärung, da sie selbst in den Gremien von Sozialdiensten sitzen, nicht wahr?!
dass das Geld von Steuerzahlern und Spendern wieder den Bedürftigen zugutekommt statt in den Taschen von raffgierigen Funktionären zu versickern. Wir werden alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese bizarren und skandalösen Zustände, wie zum Beispiel bei der AWO in Mecklenburg-Vorpommern, restlos aufzuklären. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Wann wollen Sie damit anfangen? – Ralf Borschke, AfD: Vielleicht kann der Herr Heydorn was zum Umgang mit Steuergeldern sagen?! – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss es der AfD noch mal sagen: Sie haben schlecht recherchiert, sonst hätten Sie gewusst, dass ich auch im AWO-Vorstand des Kreisverbandes Wismar bin,
Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft ist auf eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur angewiesen. Anders als in traditionellen Gesellschaften fallen die bekannte Großfamilie, die Horde oder die Sippe, wie man so schön sagt, für die Versorgung und Betreuung von Alten, Kindern, Kranken und Behinderten aus. Unterstützend hat sich hier aber ein Netzwerk aus sozialen Dienstleistern etabliert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Sozialstaates, und die Politik in Mecklenburg-Vorpommern steht fest an der Seite der freien Wohlfahrtsverbände.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden aber auch über das Geld, über sehr, sehr viele Steuergelder. Ich möchte ein paar Beispiele nennen: Im Haushaltsplan 2016 sind für die Arbeit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege 1,03 Millionen Euro mit Personal- und Sachausgaben in nicht marktfähigen und nicht refinanzierbaren Bereichen zur Steigerung der Professionalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranschlagt. Darüber hinaus sind noch einmal gut 1,3 Millionen Euro für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände für Menschen mit Behinderungen im Haushalt vorgesehen. Weiterhin geht knapp 1 Million Euro an die Wohlfahrtsverbände für Hilfen in prekären sozialen Situationen und Zuschüsse von 886.000 Euro sind für die ehrenamtliche Mitarbeit. Das sind allein 4,2 Millionen Euro jährlich, die die LIGA selbstständig auf ihre Mitgliederverbände aufteilen darf.
Es sind viele Millionen an Steuergeldern, die Jahr für Jahr quasi an die LIGA durchgereicht werden, und die LIGA verteilt es nach eigenen, selbst festgelegten Kriterien. Diese Kriterien sind irgendwann Anfang der 90erJahre festgelegt worden und nicht öffentlich. Das ist, wie gesagt, intransparent. Darüber hinaus werden Projekte und Investitionen bei einzelnen Einrichtungen gefördert, zum Beispiel Gemeinschaftseinrichtungen der Altenpflege oder Einrichtungen für behinderte Menschen, die ich hier nicht im Einzelnen beziffern kann.
Meine Damen und Herren, die gute Arbeit der LIGA und ihrer Mitglieder darf aber nicht durch eine hausgemachte Intransparenz abqualifiziert und unter einen Generalverdacht gestellt werden. Hier ist Handlungsbedarf angezeigt und dieser Bedarf hat seinen Platz im neuen Koalitionsvertrag unter Punkt 13 gefunden, ich darf noch einmal zitieren: „Die Koalitionspartner werden die Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so erweitern, dass alle Empfänger öffentlicher Gelder geprüft werden können.“ Zitatende.
Deshalb, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, freue ich mich ausdrücklich über Ihren Antrag. Wir möchten mit den Beteiligten darüber reden und prüfen, welche Prüfungsrechte insgesamt dem Landesrechnungshof übertragen werden können. Wir können es wie in Schleswig-Holstein machen und dem Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht im Kommunalprüfungsgesetz parallel zu den kommunalen Prüfungsbehörden einrichten. Wir können auch in anderen Fachgesetzen weitergehende Prüfungsrechte normieren. Die angedachten Prüfungsrechte durch den Landesrechnungshof sind für uns alles andere als Misstrauen. Ich empfinde zusätzliche Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes als Stärkung und Unterstützung unter anderem der Wohlfahrtspflege. Es geht nicht darum zu sparen, Leistungen zu kürzen oder abzubauen. Vielmehr muss erklärtes Ziel sein, dass das Steuergeld dort ankommt, wo es notwendig ist, nämlich bei Menschen, die einen Anspruch darauf haben.
Meine Damen und Herren, wir reden über die Wohlfahrtsverbände von deutschlandweit sehr großen Arbeitgeberverbünden mit Hunderttausenden Beschäftigten und einer Milliarde Umsatz. Hinzu kommen gleichermaßen die Ehrenamtlichen, denen natürlich unser besonderer Dank gilt. Wir wollen Ihren Antrag in die Ausschüsse verweisen, um dort ein breites Verfahren durchzuführen – vielleicht macht die AfD ja auch mit –, unterschiedliche Ansätze und Blickwinkel zu betrachten und zu berücksichtigen, denn am Ende muss ein Ergebnis stehen, das dem Ansinnen Rechnung trägt, Akzeptanz findet und die Transparenz fördert. Dies ist auch deshalb notwendig, weil damit zu rechnen ist, dass die Kosten allein wegen demografischer Faktoren weiter steigen werden. Daher beantragen wir, den Antrag federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss, in den Innen- und Europaausschuss und in den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich denke, dass dieses Verfahren inklusive einer gemeinsamen Anhörung im Finanz- und Sozialausschuss dem Ziel des Antrages der LINKEN und dem Punkt 13 im Koalitionsvertrag näherkommt.
Die SPD-Fraktion arbeitet bereits intensiv und unabhängig von diesem Antrag an einem Gesetzentwurf. Ich lade die Opposition heute und hier dazu ein, sich daran zu beteiligen. Unser ehrgeiziges Ziel ist es, einen Gesetzestext bis März vorzubereiten. Schließlich hat der Landtag der 6. Wahlperiode mehr Transparenz bei der Mittelvergabe an die LIGA im Zusammenhang mit den Landesrechnungshofberichten eingefordert. Dies wurde hier auch schon mehrfach betont. Durch zusätzliche Prüfungsrechte soll künftig mehr Transparenz hergestellt werden.
Wir wissen aber auch, dass unser gemeinsames Ziel, die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes in Mecklenburg-Vorpommern auszuweiten, nicht ohne Widerstand hingenommen werden wird. Dies zeigen Erfahrungen aus den anderen Bundesländern. Wir wollen ganz klar sagen, dass mehr Transparenz in der Mittelverwendung gerade auch im Interesse der Wohlfahrtsverbände liegt. An den Beispielen des Immobilienskandals der Volkssolidarität oder der Geschäftsführergehälter bei der AWO in Waren wird deutlich, wie rufschädigend solche Vorgänge für die Wohlfahrtsverbände selbst und auch für die Ehrenamtlichen sein können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schauen wir doch einfach mal in unser näheres Umfeld, sei es in der eigenen Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis!
Früher oder später sind wir alle mit einer Situation konfrontiert und sind auf einen Baustein aus dem Haus der freien Wohlfahrtsverbände oder der sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Wir wollen gemeinsam den Weg zu mehr Transparenz im Wohlfahrtswesen ebnen. Stimmen Sie der Überweisung des vorliegenden Antrages in die Fachausschüsse zu und beteiligen Sie sich dann auch intensiv an dem Gesetzgebungsverfahren!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich den Text verlese, den ich vorhabe, hier vorzutragen, möchte ich ganz gerne noch auf zwei Redebeiträge eingehen. Der Redner von der AfD hat hier ja, wie zu vernehmen war, starke Sprüche geklopft, und was mich in diesem Zusammenhang ärgert, ist, dass das alles voller Verurteilungen, voller Anschuldigungen und Verunglimpfungen war. Das ist mitnichten unsere Intention. Unsere Intention ist es, besser zu prüfen und selbstverständlich auch zu unterstützen. Eine Prüfung, die seriös gemacht ist, unterstützt auch immer. Das ist sozusagen eine ganz andere Denkrichtung,
denn diejenigen, die, wie es auch mehrfach betont wurde, tagein, tagaus in den Vereinen, Verbänden, ob das kleine oder große sind, also in der Wohlfahrt ihre Arbeit leisten, sind natürlich auch hoch verunsichert. Mit Behandlung dieses Antrages im Ausschuss – vielen Dank dafür, dass wir das dann auch gemeinschaftlich bewerkstelligen können, die Freude ist ganz unsererseits, Herr Gundlack – geht es auch darum, denjenigen wieder die Gewissheit zu geben, das ist eine Wertschätzung ohne dieses Geschmäckle, da könnte noch was sein, und ohne diese Unterstellung.
Und diese Unterstellung weise ich auch für unsere Fraktion in persona in Bezug auf Rudolf Borchert zurück. Es ist nicht gerechtfertigt, bei all diesen Problemen hier vorverurteilend und verunglimpfend in seine Richtung zu schauen. Ich denke, Rudolf Borchert hat bewiesen, dass er an Transparenz und Aufklärung interessiert ist. Wer da was gemacht hat, dafür interessieren sich jetzt andere, und da sollten wir nicht vorverurteilend sein.
Das Zweite, was eine Rolle spielt, Herr Liskow hat natürlich geschaut, was man noch kritisch zu diesem Antrag sagen kann, und meinte – so ist es zumindest angekommen –, einen Widerspruch zu entdecken zu dem Votum im Zusammenhang mit dem Landesrechnungshofbericht und der Entschließung damals. Also manchmal muss man Worte auch schmecken.
In der Entschließung hieß es, wir werden – ich habe mir das aufgeschrieben, Sie haben das ja zitiert – auf Erhöhung der Transparenz hinwirken. Die Ereignisse, die nach dem Beschluss, der jetzt kurz zitiert wurde, eingetreten sind, zeigen aber, dass die Dimension eine andere ist.
Und dann haben Sie darauf reagiert im Koalitionsvertrag. Im Koalitionsvertrag heißt es, wenn ich zitieren darf: „Die Koalitionspartner werden die Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so erweitern, dass alle Empfänger öffentlicher Gelder geprüft werden können.“ Dann setzte folgendes Denken ein: Natürlich, jedes Regierungshandeln, jedes Verwaltungshandeln muss auf Recht und Gesetz fußen. Wenn Sie in der Koalitionsvereinbarung geschrieben haben zu dem Zeitpunkt „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“, war zu vermuten, dass Sie bei den derzeit bestehenden Rechtsgrundlagen bleiben wollen, und das wollen wir eben nicht.
Nun hat diese Diskussion heute schon gezeigt, dass auch Sie gewillt sind, die Rechtsgrundlagen zu ändern, was wir für notwendig halten.
Wir haben vor längerer Zeit schon mal ein Wohlfahrtsgesetz ins Gespräch gebracht. Ob es je dazu kommen wird, Herr Renz, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass Sie an die Rechtsgrundlagen ran wollen, ist eine neue Qualität. Das war aus dem Koalitionsvertrag so nicht zu entnehmen.
Also worum geht es? Ich komme jetzt noch mal zu dem Text. Es geht uns darum, dass die Fördermittel des Landes an die LIGA übergeben werden, ohne dass die Landesregierung deren Verteilungskriterien kennt beziehungsweise selbst solche Kriterien festgelegt hatte. Es geht aber auch darum, dass das Land seit mehr als 20 Jahren eine Personal- und Sachkostenförderung als Projektförderung ausreicht. Das ist eine Dauerförderung, die gegen das geltende Haushaltsrecht verstößt. Es ist eine Förderung, die unnötigen bürokratischen Aufwand verursacht und den Trägern keine Planungssicherheit bietet.
Wir kennen das auch aus den anderen Zusammenhängen. Schauen wir nur in die Förderung der Jugendarbeit des Landes, wir hatten ja gerade darüber diskutiert dieser Tage. Es geht aber auch darum, dass die Wohlfahrtsverbände gezwungen sind, eigentlich eine unzulässige Querfinanzierung vorzunehmen, um Leistungen für das Land und seine Einwohnerinnen und Einwohner erbringen zu können, Stichwort „Beratungsstellen“.