Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BMV hat auf ihrer Facebook-Seite ein Themenfeuerwerk für diese Landtagssitzungswoche angekündigt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Andreas Butzki, SPD: Das habe ich auch gelesen.)

Ich habe mich gefragt, warum ich einer der Adressaten der BMV-Werbung bin. Wahrscheinlich ist man schon auf der Suche nach neuen Fraktionsmitgliedern, wenn man sich hier künftig umbenennen möchte. Aber ich kann Ihnen sagen, Herr Kollege Wildt, ich fühle mich in meiner Fraktion sehr wohl, egal, unter welchem Label Sie hier jetzt oder künftig laufen. Aber ich kann natürlich verstehen, dass man, wenn man sich schon als „CSU des Nordens“ generieren will, versucht, das ein bisschen abzukupfern bei den Kollegen in Bayern. Der Kollege Söder hat den entsprechenden Vorschlag gemacht. Man kann auch nur staunen, dass die Oppositionsfraktionen, die das jahrelang ebenfalls gefordert haben – in Bayern sind es, glaube ich, SPD, GRÜNE und Freie Wähler –, das jetzt ablehnen. Also in der Tat ist es auch immer die Frage der Perspektive.

Sie haben jetzt den ganz, ganz großen Bogen gespannt von Trump zu Erdogan, China war dabei. Da muss man sich fragen: Worüber reden wir hier? Wir reden über eine Amtszeitbegrenzung der Ministerpräsidentin für Mecklenburg-Vorpommern. Sie zitieren Interviews, wo der Kanzlerin fehlende Bürgernähe vorgeworfen wird. Ich sage mal ganz vorsichtig, wenn man achtmal seinen Wahlkreis direkt gewinnt, und auch sehr überzeugend direkt gewinnt, wenn man da nicht bürgernah und nicht auch regelmäßig bei den Menschen ist, ich glaube, dann hätte man solche Ergebnisse nicht erzielt. Das sollte man vielleicht hier im Land zur Kenntnis nehmen.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Die Demokratie lebt vom Wandel, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Ich habe es in der Ersten Lesung gesagt, ich wiederhole es heute gern noch mal, denn es ist mittlerweile noch ein weiteres Bundesland dazugekommen. In den letzten Monaten gab es in den 16 Bundesländern sieben neue Ministerpräsidenten, Hamburg

ist dazugekommen, neuer Regierender Bürgermeister. Also es findet auch schon ohne Amtszeitbegrenzung ein Wandel statt. Mecklenburg-Vorpommern, Sie haben es gesagt, hat das Phänomen, was Sie hier beschreiben, bisher noch nicht erlebt, dass ein Ministerpräsident länger als zehn Jahre im Amt geblieben ist. Von daher zeigen diese Fakten, dass an der Stelle gar kein Handlungsbedarf besteht. Bundesweit in der langen Geschichte der alten Bundesrepublik und jetzt seit 1990 gab es insgesamt 47 Ministerpräsidenten, die länger als zwei Wahlperioden im Amt waren. Von daher zeichnen Sie hier ein Bild, das aus meiner Sicht der Lage nicht gerecht wird.

Am Ende ist es, glaube ich, die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Natürlich nehmen die Einfluss, denn in unserem parlamentarischen System wählen sie Parteien, die haben Spitzenkandidaten, und der Anspruch, zumindest der größeren Parteien, ist, dass derjenige Ministerpräsident bleibt oder wird. Damit haben Sie als Wähler dort einen direkten Einfluss. Ich glaube, es ist den Wählern nicht zu vermitteln, wenn beliebte Ministerpräsidenten, egal, in welchem Land, egal, welcher Partei sie angehören, auf einmal ihre Arbeit aufgeben müssen, weil sie nicht wieder antreten dürfen. Von daher halte ich das an der Stelle für ziemlich inkonsequent, denn – und das mussten Sie sich beim ersten Mal schon anhören, das kann ich Ihnen auch heute nicht ersparen – Sie beschränken sich auf den Ministerpräsidenten, wohl wissend, dass es wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht passieren wird, dass Ihre Partei dort zum Zuge kommen wird in Mecklenburg-Vorpommern. Die Minister sparen Sie aus. Sie müssten mal erklären, warum ein Minister hier 20 Jahre im Amt sein kann oder 30 oder 40.

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Na weil er eine gute Arbeit leistet, ganz einfach!)

Das müssen Sie mal erklären. Sie müssen auch erklären, warum Landtagsabgeordnete länger als zwei Wahlperioden tätig sein dürfen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, kann ich nur sagen. Am eigenen Stuhl sägt man ungern.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

An irgendwelche Positionen, die weit, weit weg sind, kann man natürlich die Axt ansetzen. Ich glaube – und das zeigt auch die Zusammensetzung dieses Landtages –, hier ist Bewegung im System. Von daher brauchen wir an der Stelle keine Neuregelungen.

Kollege Förster, Sie haben wieder mal das Machtmonopol und die Machtkämpfe in den etablierten Parteien angesprochen.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Natürlich!)

Da kann ich nur müde und ganz milde lächeln, denn, wenn ich mir die Schlagzeilen anschaue, die Sie als relativ junge Partei in den letzten Jahren hier produziert haben,

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

sei es im Land, sei es auf Bundesebene,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

da wird auch nicht gerade mit Wattehandschuhen gekämpft. Da geht es hart zur Sache, bis hin zu persönlichen Verletzungen, da landet man vor Gericht miteinander. Das führt dazu, dass Kollegen hier gar nicht mehr der Fraktion angehören.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Also tun Sie nicht so, als wenn Sie an der Stelle irgendwie was Besseres sind! Es geht bei Ihnen viel, viel schlimmer zu als in den meisten Parteien, und das würde ich an der Stelle gerne noch mal unterstreichen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, ich kann es an der Stelle kurzmachen. Wir haben den Gesetzentwurf heute bereits in Zweiter Lesung. Wir hätten uns gewünscht, dass wir einige Argumente, die wir heute austauschen, in den Ausschüssen austauschen, weil es einiges gibt, was dafürspricht, aber aus unserer Sicht mehr, was dagegenspricht. Leider sind damals die Koalitionsfraktionen dem nicht gefolgt.

Aber, Herr Wildt, Ihre Rede heute war wenig überzeugend, als Sie auch unsere Argumente noch mal aufgegriffen haben, dass Sie es nicht so sehen, dass man Abgeordnete und Regierungsoberhäupter, Ministerpräsidenten miteinander gleichstellen könnte, dass es was völlig anderes ist. Da möchte ich erstens an Ihre Begründung Ihres Gesetzentwurfes erinnern, der sagt: Es geht darum, „neuen Schwung“ in die „politischen Debatten“ zu bringen. Ich denke, da sind wir als Landtag zuallererst gefragt, Schwung in die politischen Debatten zu bringen, und da ist auch jede Person einzeln gefragt, egal, ob seine Amtszeit begrenzt ist oder nicht, sondern das ist einfach unsere Aufgabe.

Zum Zweiten sagen Sie, dass Macht immer zeitlich begrenzt werden soll. Das, finde ich, ist nicht der Fall. Wir als Landtag sind der oberste Souverän, als gesetzgebendes Organ noch über der Ministerpräsidentin, wenn man das so sieht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na ja, na ja, die einen sagen so, die anderen so.)

Insofern ist Ihre Argumentation inkonsequent. Man hätte schon die Abgeordneten hier mit einbeziehen sollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich wäre dafür.)

Insofern möchte ich auf meine erste Rede in der Ersten Lesung verweisen. Ich habe noch mal mit Ihren Argumenten aufgeräumt und nach wie vor sehen wir keinen Zustimmungsbedarf, sondern wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/1814.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1814 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen der BMV und AfD abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1814 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/1982.

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz – LHG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/1982 –

In der 35. Sitzung des Landtages am 26. April 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Es geht jetzt um die Zweite Lesung unseres Gesetzesänderungsantrages, der den Paragrafen 6 des Landeshochschulgesetzes betrifft mit dem Ziel, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen. Das alles ist in Erster Lesung schon ausführlich besprochen worden, auch ich werde mich deswegen relativ kurzfassen können.

Ich möchte zunächst sagen, dass unser Antrag sich dadurch auszeichnet, dass wir eine ganze Reihe von Ausnahmen in diese Regelung eingebaut haben. Zunächst sollen davon nicht betroffen werden alle die NichtEU-Ausländer, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung haben. Nicht betroffen werden diejenigen Nicht-EU-Ausländer, die Ehepartner oder Kinder von entsprechenden Personen sind. Nicht betroffen werden sollen die Studierenden, die an einer Partneruniversität von Hochschulen dieses Landes studieren, und nicht betroffen werden sollen all diejenigen Nicht-EUAusländer, in deren Ländern auch deutsche Studierende

keine entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen.

Zu dem Einwand, der vor allem von der Fraktion DIE LINKE gekommen ist, dass wir gewisse soziale Punkte nicht berücksichtigt haben, möchte ich auf die zusätzlich als Ausnahme statuierte Härteklausel hinweisen, sodass auch für solche Fälle im Einzelfall Rechnung getragen werden kann.

Zum Zweiten möchte ich sagen, es geht um eine sehr moderate Studiengebühr. 500 Euro pro Semester, 1.000 Euro pro Studienjahr sind jetzt wirklich kein Betrag, der einen ernsthaft Studienwilligen von der Aufnahme eines Studiums in unserem Land abhalten sollte. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, im Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg ist eine entsprechende Regelung vorgesehen. Da beträgt die Studiengebühr für Nicht-EU-Ausländer 1.500 Euro pro Semester, 3.000 Euro pro Jahr. Im Land Sachsen ist es den Hochschulen freigestellt, solche Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer zu erheben. Dort macht die Hochschule für Kunst und Musik in Leipzig davon Gebrauch und die verlangt 1.800 Euro pro Semester für die studierenden Nicht-EU-Ausländer.

Zum Dritten. Inhaltlicher Grund für diese moderate Studiengebühr ist nicht, wie Sie argwöhnen, das wir davon ausgehen und als Ziel haben, Nicht-EU-Ausländer vom Studium in unserem Land abzuhalten, …

(Thomas Krüger, SPD: Nein, überhaupt nicht.)

Nein, überhaupt nicht, haben wir nicht.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

… sondern die erheblichen Zusatzkosten, die dieser Kreis an Studenten für die Universitäten mit sich bringt. Die brauchen ein besonderes Sprachangebot, die haben ein eigenes „Studierendenmanagement“ – ich zitiere jetzt mal aus den Ordnungen der Universität in Greifswald – und sie haben auch sonst eine ganze Reihe von Zusatzpositionen, die die Universitäten eine ganze Menge an Geld kosten. Dafür reichen diese 500 Euro pro Semester bei Weitem nicht aus.