Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Ach so, vorher will ich Ihnen noch bekannt geben, dass wir einen zeitlichen Vorsprung erarbeitet haben. Wenn dieser Vorsprung beibehalten werden wird, dann werden wir, wie im Ältestenrat vereinbart, den Tagesordnungspunkt 41 schon auf den heutigen Abend vorziehen. Damit Sie sich darauf einstellen können, sage ich Ihnen das. Gibt es dazu Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 7/2242(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG M-V ÄndG) (Erste Lesung) – Drucksache 7/2242(neu) –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr glücklich,

(Tilo Gundlack, SPD: Wir auch.)

heute hier den Gesetzentwurf zur KiföG-Novellierung einbringen zu können. Wir zünden damit die zweite Stufe in dieser noch gar nicht so fortgeschrittenen Legislaturperiode zur Beitragsentlastung von Eltern für die Kindertagesförderung. Deshalb ist der heutige Tag ein sehr guter Tag für die Familien in unserem Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Beste ist, der heutige Tag ist nur ein Zwischenschritt für unser großes Ziel für die komplett elternbeitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern. Wir machen Nägel mit Köpfen, meine Damen und Herren. Wir sorgen dafür, dass Familien mit kleineren Kindern künftig finanziell größere Spielräume haben. Ich sage Ihnen, es gibt kaum eine Gruppe, der ich diese Entlastung so von Herzen gönne wie unseren jungen Eltern hier im Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Hinzu kommt, wir finanzieren das alles solide und gut durchgerechnet. Wir müssen keine neuen Schulden aufnehmen, da wir auf dieses große Ziel hingearbeitet haben. Diese seriöse und nachhaltige Finanzpolitik kommt unseren Kindern und Enkeln zugute.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Wir verteilen keine Wohltaten auf Pump oder auf Kosten nachfolgender Generationen,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

das ist mir als Familienministerin genauso wichtig wie der Ministerpräsidentin, dem Finanzminister und der kompletten Landesregierung.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, die Eltern mit einem 30-Millionen-Euro-Paket bei den Elternbeiträgen nachhaltig zu entlasten. In einem ersten Schritt haben die Koalitionspartner vereinbart, für alle Kinder die Elternbeiträge für die Krippe, in der Kindertagespflege und für den Kindergarten – mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres – um 50 Euro monatlich abzusenken. Das ist in der Krippe bereits eine Entlastung um 1.800 Euro jährlich pro Kind. Dieses im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel haben wir zum 01.01.2018 umgesetzt.

Das war uns aber nicht genug. In einem weiteren Schritt wollen wir diejenigen Eltern zusätzlich entlasten, die gleichzeitig für zwei oder mehr Kinder Kindertagesförderung in Anspruch nehmen und bezahlen. Ursprünglich war zwischen den Koalitionspartnern vorgesehen, für das zweite, also das zweitälteste Kind den Elternbeitrag für alle Formen der Kindertagesförderung zu halbieren. Ab dem dritten Kind sollten Krippe, Kindertagespflege, Kindergarten und Hort elternbeitragsfrei werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese Vereinbarung wollen wir nicht nur erfüllen, sondern mit dem heute behandelten Gesetzentwurf der Landesregierung, dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Kindertagesförderung, gehen wir weit darüber hinaus. Wir schlagen vor, dass bereits zum 01.01.2019 die Elternbeitragsfreiheit ab dem zweiten Kind in der Kindertagesförderung kommen soll.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich weiß nicht, warum die CDU nicht klatscht bei der Erklärung der Landesregierung.)

Es geht mit dem zu behandelnden Gesetzentwurf um die Freistellung von den Elternbeiträgen für alle Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir noch einen Schritt weiter, denn es heißt zukünftig, einmal beitragsfrei, immer beitragsfrei.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig!)

Ein Kind, für das die Eltern bereits einmal keine Beiträge mehr zahlen mussten, bleibt beitragsfrei. Auch das ist ein wegweisender Schritt, meine Damen und Herren. In Zahlen gesagt: Zugesagt war ein 30-MillionenEuro-Paket, bei Umsetzung der nun vorliegenden Geschwisterkindregelung sind wir zum 01.01.2019 bereits bei 54 Millionen Euro.

Wenn es in der von mir bereits erwähnten Koalitionsvereinbarung heißt, „Langfristig streben die Koalitionspartner die beitragsfreie Kindertagesförderung an“, sind wir inzwischen hier schon mittendrin im Prozess. „Langfristig“ heißt in Mecklenburg-Vorpommern drei Jahre. Das ist nicht schlecht, würde ich sagen, denn die vollständige Elternbeitragsfreiheit kommt zum 01.01.2020. Darauf hat sich die Koalition bereits verständigt.

(Thomas Krüger, SPD: Genau.)

Dafür werden weitere 68 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem 30-Millionen-Paket wird zum 01.01.2020 also sogar ein 120-Millionen-Paket für junge Eltern, für junge Familien.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Die Kommunikationsprozesse mit den verantwortlichen Akteuren, insbesondere mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten, mit den kommunalen Landesverbänden, mit den Verbänden der Träger von Einrichtungen, den Stadt- und Kreiselternräten, zum Thema „Komplette Elternbeitragsfreiheit“ sind bereits gestartet, denn mit der Elternbeitragsfreiheit wünsche ich mir eine Umstellung des Finanzierungssystems des KiföG Mecklenburg-Vorpommern. Dies entwickeln wir, mein geschätzter Kollege Finanzminister und ich, gemeinsam mit den von mir genannten Akteuren. Uns geht es um weniger Bürokratie und einfachere Finanzströme, damit mehr Geld für unsere inzwischen knapp 110.000 Kinder und bei den rund 12.000 Fachkräften in den Einrichtungen und Tagespflegepersonen im Land ankommt. Wir sind auch bei der Umstellung des Finanzierungssystems in guten Gesprächen, um eine zukunftsfeste Lösung zu entwickeln. Mein Dank gilt deshalb an dieser Stelle ebenso den Landkreisen, Städten und Gemeinden und den Einrichtungsträgern.

Sehr geehrte Damen und Herren, ausdrücklich möchte ich in diesem Zusammenhang die Bundesregierung hervorheben. Lob tut der Bundesregierung in diesen schwierigen Zeiten auch mal ganz gut. Lob hat die Bundesregierung für den Bereich Kindertagesförderung ausdrücklich verdient. Dafür hat nicht zuletzt die damalige Bundesfamilienministerin und heutige Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gesorgt

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oh, ist das peinlich! – Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt loben sich die Minister auch noch gegenseitig!)

und mit Franziska Giffey gibt es eine sehr engagierte aktuelle Bundesfamilienministerin, die das gute Kitagesetz auf den Weg gebracht hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Der Bund stellt damit den Ländern in den kommenden Jahren 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Davon fällt dank steigender Geburtenzahlen in M-V auch ein ganzer Batzen für uns ab. Dieses Geld können wir gut gebrauchen, denn ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes wäre es trotz oder gerade wegen der soliden Haushaltspolitik des Landes nicht möglich, so viel auf einmal auf den Weg zu bringen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Elternbeitragsfreiheit und der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf zur Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Kindertagesförderung liegen mir sehr am Herzen, denn immer wieder wurde ich angesprochen von Eltern, die mir von den Belastungen berichteten, die mit der Höhe der Elternbeiträge für sie verbunden sind. Viele haben mich angeschrieben oder angesprochen, als die 50-EuroEntlastung von gestiegenen Kosten in der Kindertagesförderung nahezu aufgesogen wurde. Mit der Geschwisterkindentlastung und der vollständigen Elternbeitragsfreiheit gibt es klare Regelungen für alle Beteiligten. Es wird nichts aufgesogen, beitragsfrei ist beitragsfrei.

Aber lassen Sie mich auch sagen, Kostensteigerungen in der Kindertagesförderung sind normal, sie sind notwendig, denn sie bedeuten eine Weiterentwicklung, eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung, den Ausbau der frühkindlichen Bildung in einem System, auf das über 95 Prozent der Eltern in unserem Bundesland, die ihre Kinder im Kindergarten fördern lassen, vertrauen. Die Kostensteigerungen, insbesondere des vergangenen Jahres, sind zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass die Personalkosten in den Einrichtungen angepasst worden sind. Das war teilweise überfällig, denn die Fachkräfte in den Krippen, in den Kindergärten und im Hort sowie die Tagespflegepersonen haben täglich viel zu leisten. Deshalb sollten sie auch gute Löhne für ihre wichtige Arbeit erhalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig!)

Von daher setze ich ebenso auf die Gewerkschaften, denn sie sind es im Wesentlichen, die in ihren Tarifverhandlungen gute Löhne durchsetzen. Meine Unterstützung haben sie. Ich setze aber auch auf die Träger der Kitas, die aus eigenem Interesse ihre Beschäftigten gut bezahlen sollten und sich an Tarifergebnissen mindestens orientieren müssen. Da besteht manchmal durchaus Nachholbedarf.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch auf die Kosten der Eltern für die Kindertagesförderung zurückkommen. Die finanzielle Belastung bezogen

auf den Anteil von Haushaltsnettoeinkommen der Eltern ist in Mecklenburg-Vorpommern überdurchschnittlich hoch. Das hat jüngst die Studie „ElternZOOM“ gezeigt. Bis zu einem Viertel ihres Einkommens müssen demnach Eltern in Mecklenburg-Vorpommern für Kitabeiträge und Zusatzgebühren aufbringen. Hauptgrund dafür sind die im Bundesvergleich niedrigen Löhne und Gehälter. Deshalb wollen wir handeln.

Unser Stufenplan der Elternbeitragsfreiheit ist genau deshalb richtig. Von der Geschwisterkindentlastung 2019 und der kompletten Beitragsfreiheit ab 2020 für die Kindertagesförderung profitieren Eltern mit geringem Einkommen überproportional und besonders. Das ist sozialpolitisch gewollt und für die frühkindliche Bildung und die Chancengerechtigkeit von Anfang an sinnvoll. Aber auch für Eltern mit mittlerem Einkommen bringt die Elternbeitragsfreiheit bereits ab dem zweiten Kind große Erleichterung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es gut verdienende Eltern gibt, die sagen, wir könnten auch gerne weiter die Elternbeiträge bezahlen, dann bitte ich diese Eltern, spenden Sie in Ihrer Kita vor Ort, gründen Sie einen Förderverein.

Sehr geehrte Damen und Herren, ausdrücklich warne ich davor, Beitragsfreiheit und Qualität gegeneinander auszuspielen. Wir müssen in beiden Bereichen vorankommen und wir kommen in beiden Bereichen voran. Mit den vorgesehenen Reformen stehen die Eltern im Vordergrund. Wir haben aber auch über mehrere Legislaturperioden das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Kindertagesförderung verbessert. Da ist noch Luft nach oben beziehungsweise in diesem Fall nach unten, das ist uns allen bewusst. Aber lassen wir uns nicht blenden von Studien, die Äpfel und Birnen vergleichen! Glaubt man Bertelsmann, haben wir im Westen die besten Kitas. Fragt man Eltern im Westen, gucken diese neidvoll auf die Kitas im Osten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Hier muss niemand um 15.00 Uhr sein Kind aus der Kita holen, hier ist die Bedarfslücke zwischen gewünschten und realen Plätzen am geringsten und hier ist die Fachkräftequote am höchsten. Wir haben in MecklenburgVorpommern mit 92 Prozent bundesweit den höchsten Anteil an Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen. Deshalb sind wir auch beim Fachkräftebarometer des Deutschen Jugendinstituts auf Platz eins. Darauf können wir stolz sein, denn nur so können wir solide und nachhaltige frühkindliche Bildung umsetzen und die Familien unterstützen. Zum Vergleich: In Hessen beträgt die Fachkräftequote 74 Prozent, in Baden-Württemberg 78 Prozent.

Damit das so bleibt, haben wir 2017 die Praxisorientierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige auf den Weg gebracht. Junge, aber auch lebenserfahrene Menschen, die dual orientiert bereits in der Berufsfachschule auf hohem Niveau ausgebildet werden und gleichzeitig in der Kita das Erlernte in der Praxis anwenden können – ein sehr erfolgreiches Modell, das sich zahlreiche andere Bundesländer genau angucken und das von manchen bereits kopiert wird. Das Interesse an unserer PiA-Ausbildung auf der letzten Familienministerkonferenz war riesengroß.

Ich habe mich auch sehr darüber gefreut, als ich kürzlich von einer gestandenen Erzieherin hörte, dass sie skep

tisch war, als wir die neue dreijährige vergütete Ausbildung angingen. Aber als sie angelaufen ist und sie in ihrer Einrichtung den ersten Auszubildenden aufgenommen haben, merkte sie, das ist es, so könnte es in Zukunft gehen. So können wir dem zukünftigen Fachkräftebedarf begegnen. Im vergangenen Jahr, in dem wir ein Jahr früher, als ursprünglich geplant war, losgelegt haben, sind knapp 100 Auszubildende zusätzlich gestartet. Und das sind wirklich zusätzliche Azubis, da die Zahlen bei der klassischen Erzieherausbildung für den Bereich 0- bis 27-Jährige nicht rückläufig sind.

Ich würde mich freuen, wenn auch die Linksfraktion umschwenkt und ihren Kampf gegen die Praxisorientierte Ausbildung aufgibt. Sie sind da auf dem Holzweg, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie das auch. Die argumentativen Drehungen und Wendungen sind beinahe abenteuerlich. Da wird angemahnt, doch endlich was gegen den Fachkräftemangel zu tun, und dann bekämpft man die Landesregierung, die ein Jahr eher als geplant etwas zur Deckung des Fachkräftebedarfs tut.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich lade Sie ein, konstruktiv an der Evaluierung der Ausbildung mitzuarbeiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Bereich der Kindertagespflege haben wir als Sozialministerium wichtige Qualitätsinitiativen gestartet. Das Land wird die Fortbildung der Tagespflegepersonen hier im Land nach dem Qualitätshandbuch der Kindertagespflege des Deutschen Jugendinstituts und des Bundesverbandes der Kindertagespflege in diesem und im kommenden Jahr finanzieren. Jede Tagespflegeperson soll die Möglichkeit erhalten, diese Fortbildung kostenfrei in Anspruch zu nehmen, wenn sie es wünscht, denn die Tagespflegepersonen sind eine wichtige Stütze der Kindertagesbetreuung hier im Land. Auch hier sind wir bundesweit vorbildlich, wie uns der Bundesverband Kindertagespflege attestiert hat.