Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Sicherlich, das wurde ja auch gesagt, werden die Dinge, bei denen immer gerade bei der Onlineüberwachung natürlich alle politischen Alarmglocken läuten, übersehen und es wird gar nicht gesagt, dass zum Beispiel bei verdeckten Ermittlungen, Telefonüberwachung und Onlinedurchsuchung auf den Richtervorbehalt abzustellen ist und dass eine – das muss natürlich auch gesagt werden, im BKA-Urteil nachzulesen, dass das bei solchen Erkenntnissen über Telefonüberwachung mit präventivem Charakter festgestellt werden muss – unabhängige Stelle überhaupt prüfen muss, ob die Polizei diese weiterverwenden darf. Also Sie müssen nicht immer so tun, als wenn der Bürger irgendwelchen Maßnahmen ausgeliefert ist. Das ist er eben im Rechtstaat nicht, und deshalb ist Panikmache hier vollkommen fehl am Platze.

Ich glaube einfach, diese Wahnvorstellungen, dass wir durchleuchtet werden, sind nicht angebracht. Wenn es um diese Maßnahmen geht, die besagte Onlinedurchsuchung von Briefen oder auch Paketen, dann geht es doch darum, dass Menschen sich auf bestimmten Plattformen Drogen und Sprengmittel besorgen sowie andere Dinge. Das muss man vorher mal durchschauen können. Und wer sich damit nicht beschäftigt, mit Waffenbeschaffung und Drogen, ist auch hier nicht bedroht. Das muss man dem Bürger eindeutig sagen. Das ist eine präventive Maßnahme, die im BKA-Gesetz und vom Verfassungsrichter auch so dargestellt wurde.

Alles andere wurde hier schon mal diskutiert. Über Bodycams und Pre-Recording ist weiter zu diskutieren und da wird man sicherlich auch noch grundsatzkonforme Regelungen finden. Ich glaube einfach, dass wir gut beraten sind, ohne Hektik nüchtern über dieses Verfassungsurteil nachzudenken und unser SOG anzureichern.

Und dann will ich noch mal betonen, zumindest von der SPD aus: Das, was wir da reinschreiben wollen, hat keine Ewigkeitsklausel, auf keinen Fall. Einer Ewigkeitsklausel würden wir nie zustimmen. Das war in den vergangenen 50 Jahren so, dass Gesetze, Polizeigesetze geändert wurden, und das wird auch hier der Fall sein. Wenn die Terrorgefahr nachlässt oder verändert wird, werden diese Maßnahmen auch nicht mehr gelten. Wir haben die Verantwortung, das SOG so auszugestalten, dass die Balance zwischen Freiheit, Persönlichkeitsrechten und den Grundrechten der Bürger für ihre Sicherheit, das, was sie von uns auch erwarten, gewährleistet wird. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bayern hat am 15. Mai sein Polizeiaufgabengesetz geändert. Vorrangig stärkt das neue Gesetz die Befugnisse der bayerischen Polizei. Damit soll Gefahren besser vorgebeugt und die Sicherheit der Bürger gewährleistet werden.

Im März hatten auch wir unser Sicherheits- und Ordnungsgesetz angepasst. Auch dabei ging es vorrangig um Prävention, beispielsweise durch Bodycams und Fußfesseln für potenzielle Terroristen. Die Befugnisse der Polizei müssen mit der Zeit gehen. Der Herr Innenminister hatte das Beispiel mit der Telefonwählscheibe gebracht. Wir müssen auf die Gefahren unserer Zeit angemessen reagieren.

Und glauben Sie mir, Herr Ritter, mir wären weniger Gefahren und damit weniger Polizei an sich auch lieber.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Den Titel der Aussprache finde ich allerdings verfehlt. Bayern wird ja ein Überwachungswahn unterstellt. Wahn ist ein Krankheitssymptom, ein Symptom psychischer Störungen. Und wenn hier der Vorwurf der Wahnvorstellung, der Sinnestäuschung in den Raum gestellt wird, dann will ich wissen, wo Sie den sehen. Es steht uns nicht zu, die Kollegen in Bayern zu verunglimpfen. Wenn in Bayern ein Terrorist festgesetzt wird, schützt das auch uns. Wenn in Bayern die Landespolizei an der Grenze eingesetzt wird und neuerdings die gleichen Rückweisungsbefugnisse wie die Bundespolizei hat, ist auch uns geholfen, denn Bayern unternimmt alles, um der illegalen Einwanderung zu begegnen. Wir dürfen nicht vergessen, dass Bayern noch immer die Hauptlast an der Grenze trägt. Bayern kann mit gutem Grenzmanagement Vorbild für die anderen Bundesländer sein.

Statt also Bayern pauschal zu verurteilen, sollten wir genau hinschauen, was dort passiert. Wir sollten die Erfahrungen, die die Bayern mit ihrem neuen Gesetz machen, aufnehmen, auswerten und schauen, inwiefern die Änderungen auch bei uns erforderlich sein könnten. Insgesamt ist nämlich ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung notwendig.

Was denkt der Bürger, wenn er „Überwachungswahn“ hört? Ihm wird mit einer solchen Aussage suggeriert, dass künftig jedermann auf Schritt und Tritt überwacht wird. Es wird suggeriert, dass wir auf dem Weg in den Polizeistaat sind. Mit solchen Aussagen von Überwachungswahn wird Hysterie verbreitet und das halte ich für gefährlich, denn wir haben einen Rechtsstaat und darauf muss der Bürger sich verlassen können, er muss darauf bauen können, dass Recht und Gesetz herrschen und dass auch der Staat selbst sein Handeln danach ausrichtet.

Was zum Beispiel denkt der Bürger, wenn er das Wort „Wiedereinreisesperre“ hört? Er denkt natürlich, dass Personen, die mit einer solchen Sperre belegt sind, auch daran gehindert werden, wieder einzureisen. Genau darüber muss der Staat wachen. Da geht Bayern mit gutem Beispiel voran und von Überwachungswahn kann überhaupt keine Rede sein. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt habe ich ein leichtes Déjà-vu, denn genau das Gleiche habe ich zum Beginn der Rede zuvor auch schon gesagt. Für mich stellt sich die Frage: Worüber reden wir hier eigentlich und warum?

(Jochen Schulte, SPD: Das frage ich mich hier schon lange nicht mehr.)

Da gebe ich Ihnen auch recht, Herr Schulte. Das Déjà-vu ist da.

Zu den Fakten: In Bayern wurde also ein Polizeigesetz verabschiedet und es gab durch die Einführung der Kategorie der drohenden Gefahr eine breite Protestwelle vor Ort – das hat Herr Ritter gerade deutlich erklärt –, mit 15.000 Personen, glaube ich, so sagten Sie, Herr Ritter.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

So weit also, so klar.

Aber warum beschäftigt sich nun der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern damit? Sind wir für das bayerische Polizeigesetz zuständig? Nein. Gefahrenabwehrrecht ist Länderzuständigkeit. Wir haben also mit dem bayerischen Gesetz grundsätzlich erst mal nichts zu tun.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Grundsätzlich erst mal?)

Ich könnte die Diskussion ja sogar noch verstehen, wenn die Maßnahmen, die in das neue Polizeigesetz geflossen sind, vielleicht im Rahmen unserer Debatte für ein neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz – beziehungsweise eine Novelle, nicht für ein neues – in die Beratung mit einfließen würden. Dafür hätte ich noch Verständnis, aber auch das findet derzeit nicht statt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber sympathisch finden Sie sie schon?!)

Ich komme darauf noch, Herr Ritter. Ich komme noch darauf.

Aber das wird wohl der Hintergrund der Aussprache sein, so habe ich das jedenfalls Ihrer Ritte, Ihrer Rede entnommen, Herr Ritter.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE)

Die Koalitionsfraktionen und die Regierung haben immer deutlich gemacht, dass diese Novelle zum SOG nämlich noch mal zeitnah kommen soll. Ich habe erst kürzlich – und jetzt komme ich zu dem Punkt –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gut.)

auf eine Anfrage der Presse mitgeteilt, dass ich mir die Übernahme einiger Regelungen aus dem bayerischen

Polizeiaufgabengesetz durchaus auch für MecklenburgVorpommern vorstellen könnte.

(Tilo Gundlack, SPD: Ach nee!)

Da geht es für mich aber vordergründig darum, der Polizei mehr Handlungsspielraum im Bereich der Terrorabwehr zu geben. Es geht mir darum, die DNA-Analyse zu erweitern. Und es geht mir auch darum, den finalen Rettungsschuss endlich im Gesetz festzuschreiben, um der Polizei in diesem Punkt Handlungssicherheit und Rechtssicherheit zu geben.

(Beifall Wolfgang Waldmüller, CDU, und Horst Förster, AfD)

Ich habe in dem Zusammenhang ganz deutlich gesagt – und das unterstreiche ich hier noch mal –, dass die Erfahrungen aus Bayern erst einmal abgewartet und evaluiert werden müssen. Einen Überwachungswahn kann ich weder in meinen Aussagen noch in den Aussagen des Kollegen Dachner und schon gar nicht in den Aussagen des Innenministers erkennen.

Liebe Fraktion DIE LINKE, Sie waren doch mit in Großbritannien und Sie waren mit bei der Metropolitan Police in London. 17.000 – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen –, 17.000 Kameras überwachen die öffentlichen Plätze in London.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Hauptstadt der Anschläge in Europa.)

17.000 Stück, und das sind nur die öffentlichen, Private sind da nicht mitgezählt. Es stört dort niemanden und von Überwachungswahn ist dort auch nicht die Rede.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So richtig helfen tut das aber auch nicht.)

Von solchen Zahlen sind wir in Deutschland meilenweit entfernt, auch in Bayern übrigens. Und das will niemand in Deutschland auch nur ansatzweise einführen. Also von einem Überwachungswahn kann doch in ganz Deutschland überhaupt nicht die Rede sein!

Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Datenschutz – und mit der Begründung Datenschutz wird eine Verschärfung der Überwachungsnorm ja gern verhindert –, Datenschutz darf nicht die Täter schützen. Bevor uns überhaupt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, muss die Fraktion DIE LINKE vorsorglich lieber schon mal ein bisschen meckern. Wir reden hier also heute über ungelegte Eier.

Ich kann es nur noch mal deutlich wiederholen: Meine Fraktion wird die Entwicklung im Gefahrenabwehrrecht bundesweit und natürlich auch in Bayern ganz genau beobachten. Sofern wir mit Gesetzesänderungen den Polizisten ihre Arbeit vereinfachen und Täter schneller fassen oder, noch besser, sogar von ihren Taten abhalten können, wird meine Fraktion das unterstützen. Eine der wichtigsten Aufgaben des SOG ist es, die Gefahren abzuwehren. Und wenn ich mit einer Maßnahme verhindern könnte, dass ein Mensch Opfer einer Straftat wird, dann muss ich wenigstens darüber diskutieren können. Deswegen reden wir doch nicht gleich von einem Überwachungsstaat.

Meine Fraktion hat sich immer für die Einhaltung der Grundsätze des Rechtsstaates eingesetzt und an dieser

Maxime wird auch nicht gerüttelt. Da muss die Fraktion DIE LINKE nicht gleich reflexartig zubeißen, wo gar kein Problem ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Evaluierung der Regionalen Schule sowie der schulartunabhängigen Orientierungsstufe in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2243.

Antrag der Fraktion der BMV Evaluierung der Regionalen Schule sowie der schulartunabhängigen Orientierungsstufe in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/2243 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.