Man muss die Dinge einfach voneinander trennen, ganz sauber trennen. Wir haben eine Frage dazu gestellt, möchten das gerne mal genauer wissen, und das ist eine legitime Frage. Die ist nicht dreist, und die werde ich mir natürlich auch nicht verbieten lassen. Wir werden diese Frage, wenn es sein muss, dann eben noch mal stellen.
Hilfreich waren die Ausführungen von Frau Oldenburg, muss ich ganz klar sagen. Diese Anregungen, die sie da gegeben hat, werden wir natürlich gerne aufnehmen, das war alles absolut in Ordnung. Warum die Regierungskoalition da so dünnhäutig reagiert an dieser Stelle,
mich misszuinterpretieren oder fehlverstehen zu wollen. Jetzt ist sie nicht hier, das ist bedauerlich.
die von ihr angesprochene und von Herrn Butzki auch noch mal erwähnte Evaluation dient ja nur dazu, das bestehende Schulsystem in sich zu evaluieren. Was hier beantragt wurde, ist eine grundsätzliche systematische Evaluation, ob dieses Schulsystem, so, wie wir es jetzt haben, das beste für unser Land ist. Ich denke, so einem Antrag sollte man sich nicht unbedingt verschließen, auch wenn er vielleicht noch mal hier oder da nachgefeilt werden müsste.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Sie sind ein freier Abgeordneter. Sie können ja da zustimmen.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2243. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2243 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen der BMV und AfD abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 41 auf: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Vorbildfunktion Rechnung tragen – Restriktive Regelungen für den Abschluss von Zeitverträgen in Landesministerien und Landesbehörden durchsetzen“.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Vorbildfunktion Rechnung tragen – Restriktive Regelungen für den Abschluss von Zeitverträgen in Landesministerien und Landesbehörden durchsetzen
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Befristungen sind wirksamer als die Pille“ – mit diesem Vergleich machte die heutige Ministerpräsidentin und frühere Sozialministerin Manuela Schwesig einst sehr anschaulich deutlich, welche Probleme mit dem Instrument der befristeten Beschäftigung einhergehen. Und sie hat recht, denn während die Arbeitgeber die Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge als Instrument flexibler Personalpolitik preisen, zahlen die Beschäftigten dafür die Zeche. Sie müssen mit der Unsicherheit leben, ob und wie es nach dem Auslaufen ihrer Befristung im gleichen Unternehmen weitergeht. Dies erzeugt nicht nur im beruflichen Kontext Stress, denn auch andere Fragen wie die Anmietung einer Wohnung, die Finanzierung eines neuen Autos oder die Entscheidung für oder gegen den eigenen Nachwuchs werden von der Frage, wie sicher der eigene Job ist, beeinflusst.
Die SPD hat im Bundestagswahlkampf gefordert, insbesondere die sachgrundlose Befristung abzuschaffen, und dieses Ansinnen teilen wir.
Wer von Ihnen schon länger dabei ist, wird sich daran erinnern, dass wir diese Probleme im Zusammenhang mit Befristungen schon in der letzten Wahlperiode hier auf Antrag meiner Fraktion vielfach diskutiert haben.
Uns ist natürlich nicht entgangen, dass die Große Koalition auf Bundesebene Maßnahmen vereinbart hat, die vor allem die sachgrundlosen Befristungen eindämmen sollen. Auch dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig, wenn
gleich die vorgesehenen Regelungen im Detail gerade an vielen der zuletzt 92.800 befristet Beschäftigten in unserem Bundesland vorbeigehen werden. Warum? Sie greifen erst für Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten und deren Anteil beträgt hierzulande gerade einmal 2,5 Prozent.
Aus der Perspektive von Mecklenburg-Vorpommern wird diese neue gesetzliche Regelung also leider nicht zum großen Wurf. Im Mittelpunkt der heutigen Aussprache sollen aber nicht die bundesrechtlichen Fragen zum Thema Befristung stehen. Stattdessen geht es uns darum, einmal die Situation im unmittelbaren Einflussbereich von Frau Ministerpräsidentin Schwesig genauer unter die Lupe zu nehmen, denn angesichts ihrer seit Jahren erfreulich klaren Positionierung in dieser Frage sollte man ja davon ausgehen können, dass Befristungen im Allgemeinen und sachgrundlose Befristungen im Speziellen in unseren Landesministerien und Landesbehörden ein Auslaufmodell sind. Schaut man sich die Situation jedoch an – und wir haben das ja mittels Kleiner Anfrage getan –, dann stellt man fest, dass es in nahezu jedem Ministerium nach wie vor sachgrundlose Befristungen gibt. Deren Zahl ist mit 27 jetzt nicht riesig groß, aber dennoch stellt sich die Frage, ob der Griff zu diesem Instrument tatsächlich erforderlich ist.
Von Medienvertretern seinerzeit darauf angesprochen, räumte die Ministerpräsidentin diesen Makel ein und erklärte, im Kabinett auf eine Überprüfung drängen zu wollen. Sie können sich denken, dass uns das Ergebnis dieser Überprüfung und vor allem die Frage, was sich künftig an der Einstellungspraxis ändern wird, natürlich brennend interessiert. Vielleicht kann der Finanzminister, der heute zu diesem Thema für die Landesregierung sprechen wird, dazu etwas sagen, denn bislang muss man konstatieren, dass sich die Landesregierung dem Negativtrend in den Unternehmen, wo die Zahl nach einigen Jahren mit rückläufigen Tendenzen zuletzt wieder angestiegen ist, beugt und neue Jobs in den neuen Ressorts immer häufiger nur noch befristet vergibt.
Dazu zwei Zahlen: Hatten 2001 nur 2,9 Prozent der Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag, waren es 2017 dagegen 6,1 Prozent. Inzwischen erfolgen 70 Prozent der Neueinstellungen nur noch befristet, 2001 waren es noch 57 Prozent. Und es gibt extreme Beispiele, wie etwa eine Kollegin im Landwirtschaftsministerium, die nach den uns bekannten Unterlagen seit 14 Jahren befristet beschäftigt wird.
Interessant ist, dass die Zunahme befristeter Stellen neben dem Wirtschaftsministerium vor allem die SPDgeführten Häuser für Bildung, für Soziales und für Landwirtschaft betrifft.
Nun kann man sich natürlich hinstellen und mit Blick auf die Gesamtbeschäftigtenzahlen von 2.100 sagen, das Problem ist mit circa 130 Betroffenen in den Ministerien vergleichsweise gering. Vermutlich werden das die Red
nerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen auch tun. Ich halte aber dagegen und sage Ihnen, es geht zum einen ums Prinzip
und zum anderen auch aktuell um eine Trendumkehr. Und wenn wir den Kreis über die Ministerien hinaus dann auch noch auf die Landesbehörden erweitern,