Protokoll der Sitzung vom 29.06.2018

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Es ist sinnvoll, die nach Zustandsklassen erfassten Straßen nach einer Prioritätenliste zu sanieren. Davon sprach ich bereits. Schaut man auf die kommende Haushaltsplanung, ist dieses Verfahren im nächsten Schritt eine gute Vorbereitung für die Bereitstellung der zukünftigen Fördergelder in diesem Bereich. Selbstverständlich werden wir dabei, wie mein Kollege Stefan Reu

ken schon ausführte, die kommunale Selbstverwaltung beachten.

Wir wollen mit der Umsetzung unseres Antrags die Landesregierung ersuchen, den Kommunen unterstützend zur Seite zu stehen. Dies, meine Damen und Herren, bedeutet, finanzpolitisch verantwortlich im Sinne des Landes zu handeln. Wir sehen, dass es hier Koordinierungsbedarf gibt. Als Land können wir den Kommunen unterstützend bei der Erfüllung der Aufgabe behilflich sein, nämlich die Straßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Und die Landesregierung hat es ja erkannt, sie würde diesen Zustand gerne ändern und hält eine einheitliche Erfassung dieses Zustandes mit Messfahrzeugen und eine einheitliche Bewertung nach gleichen Kriterien als fachlich wünschenswert.

Natürlich müssen wir mit den Landkreisen gemeinsam klären, inwieweit es möglich ist, diesen Schritt gemeinsam zu gehen. Es ist ein notwendiger Schritt, um eine Vergleichbarkeit des Zustandes der Kreisstraßen in allen Kommunen des Landes M-V zu ermitteln und die zur Verfügung stehenden Landesmittel zielgerichtet einzusetzen. Was spricht dagegen, sich mit den Entscheidern der Landkreise an einen Tisch zu setzen und diese Fragen zu erörtern? Es ist doch auch in deren Interesse, ihre Straßen zielgerichtet zu sanieren. Wir überlassen den Kommunen selbstverständlich weiterhin die Zuständigkeit für die Instandhaltung der Kreisstraßen. Die Landesregierung soll bei der Aufgabenerfüllung unterstützen. Dass hierfür ein landeseinheitliches Bewertungssystem eingeführt werden soll, greift nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein.

(Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie darum, im Sinne des Landes, der Kommunen und seiner Bürger nun zu handeln. Die Investition in unsere Straßen ist immer auch eine Investition in die Zukunft unseres Landes.

(Nikolaus Kramer, AfD: Ganz genau.)

Im Hinblick auf die angestrebte Stärkung der ländlichen Räume muss das Land bei der Instandhaltung der am stärksten betroffenen Kreisstraßen unterstützend eingreifen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag beziehungsweise der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zu! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2239 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Finanz- und Innenausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen von AfD und BMV und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2239. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2239 bei Zustimmung der Fraktionen von AfD und BMV und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ehe ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich neue Besucherinnen und Besucher willkommen heißen. Das sind Bürgerinnen und Bürger aus Greifswald und Umgebung. Herzlich willkommen!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Verdachtsunabhängige Kontrollen gemäß Paragraf 27a Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Grenzraum intensivieren, auf Drucksache 7/2244.

Antrag der Fraktion der BMV Verdachtsunabhängige Kontrollen gemäß § 27a Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Grenzraum intensivieren – Drucksache 7/2244 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jedes Land muss tun, was in seiner Macht steht, um unerlaubten Aufenthalt zu unterbinden und grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen. Gemäß Paragraf 27a unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist die Polizei befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Viele dieser Kontrollen tun genau das, nämlich Straftaten von erheblicher Bedeutung, grenzüberschreitender Kriminalität und unerlaubtem Aufenthalt vorzubeugen.

Der Wegfall der Grenzkontrollen hat ganz sicher viele Vorteile, aber eben auch die Nachteile der illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Der Kontrollverlust kann durch verdachtsunabhängige Kontrollen im grenznahen Raum bis zu einem gewissen Umfang kompensiert werden. Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 21.12.2007, als die Kontrollen zu Polen wegfielen, selbst unmittelbar betroffen.

Am 4. März 2017 hatte der damalige Bundesinnenminister an die Bundesländer appelliert, ihre entsprechenden Befugnisse zur sogenannten Schleierfahndung verstärkt zu nutzen. Die Europäische Kommission forderte die Mitgliedsstaaten am 02.05.2017 auf, zunehmend auf verhältnismäßige Polizeikontrollen in Grenzgebieten und entlang der Hauptverkehrsrouten zurückzugreifen. Bayern hat die Schleierfahndung in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut. Ab dem 1. Juli 2015 wurden dort 500 zusätzliche Beamte für diese Arbeit eingesetzt. Am 5. Juni 2018 hat der Bayerische Ministerrat ein Konzept zur Errichtung einer Bayerischen Grenzpolizei beschlossen. Das Konzept zielt insbesondere darauf ab, die Schleierfahndung zu intensivieren. Die Personalstärke soll dafür bis 2023 auf 1.000 Beamte erhöht werden. Die bayerischen Schleierfahnder verstärkten die Bundespolizei an der Grenze zu Österreich.

2017 haben die Bayern rund 14.600 illegale Einwanderer aufgegriffen. Nimmt man die Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung hinzu, verzeichnet Bayern jährlich 20.000 Aufgriffe. In Sachsen wurden mithilfe der verdachtsunabhängigen Kontrollen im Jahr 2016 über 500 Fahndungserfolge bei Personen erzielt und rund 2.000 Straftaten aufgedeckt.

Die Polizeipräsenz im Grenzraum und die stichprobenartigen Kontrollen entfalten abschreckende Wirkung. Grenzpolizeiliche Maßnahmen wirken sich unmittelbar auf die Routen der Schleuser aus. Wenn einige Bundesländer an ihren Grenzen kontrollieren, werden sich die illegalen Einwanderer andere Wege suchen. Dem möglichen Ausweichen auf die deutsch-polnische Grenze muss vorgebeugt werden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat sich doch gestern erledigt.)

Mit verstärkten verdachtsunabhängigen Kontrollen an der östlichen Grenze Mecklenburg-Vorpommerns kann auch hier eine abschreckende Wirkung erzielt werden.

Mecklenburg-Vorpommern ist vom unerlaubten Einreisen und grenzüberschreitender Kriminalität betroffen. Die grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Streifen der Bundespolizei der gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle Pomellen zählen zu ihren Hauptaufgaben die Verhütung der illegalen Migration und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie nehmen regelmäßig gesuchte Straftäter oder illegale Migranten fest. Im Jahr 2017 hat die Bundespolizei 134 illegale Einreiseversuche an der Grenze Mecklenburg-Vorpommerns zu Polen registriert. In Brandenburg waren es 641 Fälle und in Sachsen 1.256.

Laut Bundeskriminalamt zur Schleusungskriminalität für das Jahr 2016 wurden an der deutsch-österreichischen Grenze die meisten Schleuser beziehungsweise Geschleusten festgestellt. Doch bereits an zweiter Stelle rangierte die deutsch-polnische Grenze. 16 Prozent der bundesweit festgestellten tatverdächtigen Schleuser und 10 Prozent der Geschleusten wurden 2016 an der deutsch-polnischen Grenze registriert. So wurde etwa im September 2017 in Brandenburg ein Lastwagen überführt, der 51 Menschen eingeschleust hatte. Die Bundespolizei gab zu dem Zeitpunkt an, zu prüfen, ob es Parallelen zu anderen Vorfällen im Grenzgebiet zu Polen gebe, da zuletzt eine Häufung festgestellt worden sei.

Schleuser gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2015 wurden hier 35 Schleuser festgenommen, 2016 waren es 12. Im März 2018 ging die Bundespolizei gegen 2 Schleuser in Stralsund vor, im April 2018 wurden 2 mutmaßliche Schleuser auf Rügen festgenommen, die mindestens 32 ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland arbeiten ließen.

Für die organisierte Kriminalität stellt die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage hin fest, „dass die Anzahl der Straftaten … durch international organisierte Tätergruppierungen zunimmt“. Sie schätzt die organisierte Kriminalität als im höchsten Maße gesellschaftsschädigend ein. Eine hervorgehobene Stellung in diesem Phänomenbereich hat die organisierte Eigentumskriminalität. Schwere landwirtschaftliche Geräte, Baumaschinen oder ganze Lastwagen samt hochwertiger Ladung werden gestohlen. Zum Teil werden letzte Ortungssignale entsprechender Fahrzeuge oder Maschinen an der Grenze zu Polen ausgemacht.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landkreises Vorpommern-Greifswald für das Jahr 2017 verzeichnet erneut in der Gemeinde Heringsdorf, welche an der Grenze zu Polen liegt, die höchsten sogenannten Häufigkeitszahlen von Kriminalität. Gleichzeitig ist in dieser Gemeinde die Aufklärungsquote im Kreisvergleich am niedrigsten. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald waren 37 Prozent der nicht deutschen Tatverdächtigen polnisch.

In Mecklenburg-Vorpommern wird bereits verdachtsunabhängig kontrolliert. Wie meine Kleine Anfrage allerdings ergab, führt die Landesregierung hierüber im Allgemeinen keine Statistik. Demnach liegt für die Öffentlichkeit auch keine Auswertung über die Regelmäßigkeit und über die Erfolge derartiger Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern vor.

(Nikolaus Kramer, AfD: Täglich.)

Im September 2017 teilte die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage hin mit, dass verdachtsunabhängige Kontrollen abhängig von der Entwicklung der Lage durchgeführt werden. Sie sah keine Auswertung vor. Doch schon einen Monat später fand erstmals entlang der deutsch-polnischen Grenze eine europaweit abgestimmte Schleierfahndung statt, an der auch Landespolizisten mitwirkten. Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg erzielten die Beamten 21 Fahndungserfolge. Sie stellten ebenfalls zahlreiche Diebstahls- und Betrugsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz fest.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und das Ausländergesetz? Verstößt gegen das Ausländergesetz einer?)

In Anbetracht der anhaltenden illegalen Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität bestehen also doch sachgerechte Anlässe für verstärkte verdachtsunabhängige Kontrollen.

Und auf Ihren Einwand, Herr Ritter, ich hatte ihn erst nicht verstanden, Sie sagten, fürs Protokoll: „Verstößt gegen das Ausländergesetz einer?“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja.)

Da verstehen Sie die verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht ganz.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Antwort der Landesregierung.)

Ich hatte anfänglich darauf hingewiesen, es geht auch um die Bekämpfung der Kriminalität im Allgemeinen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Antwort der Landesregierung.)

Es geht nicht nur um die illegale Einreise. Einfach mal zuhören! Es ist einfach so, es sind Fakten, das sind einfach Fakten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist nicht so. Hier sind die Fakten, Antwort der Landesregierung.)

Die bereits erzielten Erfolge rechtfertigen eine Auswertung der sogenannten Schleierfahndung. Neben der abschreckenden Wirkung für Kriminelle kann die ver

stärkte Polizeipräsenz auch dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind laut einer Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes 52 Prozent der Bürger unzufrieden mit der Polizeipräsenz.

Die knappen personellen Ressourcen der Landespolizei dürfen kein Grund sein, die verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht zu verstärken. Vielmehr ist die Notwendigkeit verstärkter verdachtsunabhängiger Kontrollen ein weiterer Grund, die Landespolizei zügig personell aufzustocken. Gerade im Hinblick auf illegale Einreise und grenzüberschreitende Kriminalität muss die Schleierfahndung als Präventionsmaßnahme verstanden werden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu kritisieren, dass noch immer Bundespolizisten aus Mecklenburg-Vorpom- mern an die deutsch-österreichische Grenze abgeordnet sind. Sie werden hier benötigt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Konkret wollen wir, dass mindestens drei Kontrolleinsätze entlang der gesamten Grenze Mecklenburg-Vorpom- merns zu Polen bis zum 30. September 2018 durchgeführt werden. Diese Einsätze sind detailliert zu dokumentieren und zu analysieren.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir wollen wissen, welches die Kontrollpunkte waren, wie viel Personal eingesetzt wurde, wie viele Fahrzeuge und Personen kontrolliert und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da kann man die Hände überm Kopf zusammenschlagen!)