Genauso, wie ich gerade eine Hausnummer genannt habe, müssten Sie das dann auch tun. Sobald wir uns das leisten können, bin ich damit auch herzlich einverstanden.
Ich sagte ja schon zu Beginn, wenn wir uns mit Bayern vergleichen, dann wäre natürlich genau Ihr Änderungsantrag der richtige, nämlich Quereinsteiger einzustellen und keine Seiteneinsteiger, aber wir sind eben nicht Bayern.
Na wir können das Geld auch nur einmal ausgeben. Das ist dann schon richtig, dass wir da genau hinschauen, bevor wir so was entscheiden,
Ja, der Kollege Matthias Manthei – Matthias, darf ich dich jetzt mal zitieren, das hat mir so gut gefallen –, er sagte, ich müsste eigentlich einen Orden dafür kriegen, dass ich mich hier ständig mit den Lehrern auseinandersetze als einziger Nichtlehrer. Ich muss sagen, das macht mir sehr viel Spaß,
Die Juristen sind deutlich stärker. Aber das zeigt ja, dass man auch, egal, welche Ausbildung man hat, sich gut in Themen einarbeiten kann, sachlich und vernünftig miteinander diskutiert, und wenn man Glück hat, kommt sogar was Gutes dabei raus. – Danke schön.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2563 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2614 im Falle der Überweisung des Antrags auch an den Bildungsausschuss überweisen?
Ich sehe hier keinen Widerspruch, dann ist das so vereinbart. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist
der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und BMV abgelehnt.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2614 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2614 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2563 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2563 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen endgültig beenden, Drucksache 7/2578.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Vorfälligkeit von Sozialversicherungs- beiträgen endgültig beenden – Drucksache 7/2578 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind im Arbeitskreis Wirtschaft regelmäßig bei den Verbänden in der Wirtschaft unterwegs, bei den Handwerkskammern, bei der Industrie- und Handelskammer und sprechen natürlich über Sorgen und Nöte in der Wirtschaft. Es vergeht, glaube ich – und es wird Ihnen allen, die das genauso machen, nicht anders gehen –, es vergeht kein einziges Mal, ohne dass nicht auch über die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gesprochen wird, über den Bürokratieaufwand und Liquiditätsentzug.
Es ist dazu gekommen, weil 2005 in Deutschland – ich sage das mal in Anführungszeichen – der sogenannte „kranke Mann“ war. Die Arbeitslosigkeit war relativ hoch, die Sozialkassen waren dementsprechend leer. Dann hat man sich entschlossen, die Sozialversicherungsbeiträge vorzuziehen. Das war immer am 15. des Folgemonats, und man hat das vorgezogen auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Wie hat das gewirkt? Es hat insofern gewirkt, als dass gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wo wir eher kleine Strukturen haben, kleine und mittelständische Betriebe, Unternehmen, die Lohnempfänger haben, Akkordlohnempfänger, Stücklohnempfänger, also unterschiedliche Lohnsummen am Monatsende haben, dass überall dort, wo variable Kosten sind, es dazu gekommen ist, dass man vorzeitig die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat – wie gesagt, am drittletzten Banktag vorgezogen.
Man hat dadurch einen Liquiditätsentzug und man hat natürlich eine zusätzliche Bürokratie. Wenn man also bislang 12 Abrechnungen im Jahr hatte, hatte man mit dieser Vorfälligkeit 24 Abrechnungen. Es ist ja so, dass ein Handwerker keine Glaskugel hat und das genau auf
den Punkt schätzen kann, wie der Monat ausgeht. Insofern ist es zu dieser Belastung gekommen, was heute noch genauso ist, wie es eben in 2005 war.
Man kann es auch anders ausdrücken, man kann sagen – und ich will gar nicht sagen berechtigt oder unberechtigt, das will ich gar nicht sagen, wir brauchen sichere Sozialkassen, das ist überhaupt keine Frage, das will ich gar nicht angreifen, das will ich jetzt auch gar nicht werten –, man kann sagen, der Staat hat sich damals von der Wirtschaft einen zinslosen Kredit geholt. Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass wir einen hohen bürokratischen Aufwand haben. Wenn man sich das einmal veranschaulichen will, und wir haben mit den Handwerkskammern gesprochen, die haben uns das vorgerechnet, die haben gesagt, wenn im Schnitt jemand in einem Betrieb zehn Mitarbeiter hat, dann bedeutet das immerhin für diese 14 Tage einen Liquiditätsentzug von circa 5.000 Euro.
Die Situation hat sich aber jetzt geändert. Deutschland hat nicht mehr die Situation wie 2005. Wir haben eine gute Wirtschaftspolitik. Die Sozialkassen sind alle voll. Deswegen, denke ich mal, ist es an der Zeit, wenn eine erfolgreiche Politik da ist und die Sozialkassen voll sind, dass der Staat, so, wie sich das gehört, der Wirtschaft den zinslosen Kredit zurückbezahlt. Nichts anderes soll dieser Antrag aussagen. Der Antrag ist nicht neu. Wir haben ja eingangs, wenn Sie sich den Punkt 1 ansehen, ein bisschen die Historie zusammengestellt, auch, was da war. Sie spiegelt in etwa die Bundestagsdebatte aus dem April wieder.
Ergebnisse von Untersuchungen des Normenkontrollrates und des Statistischen Bundesamtes – aufgrund dessen wurde auch im Ergebnis am 1. Januar 2017 neben der Spitzabrechnung eine vereinfachte Abrechnung ermöglicht. Letztendlich bedeutet dies für Unternehmen, die mit Stundenlöhnen arbeiten, tatsächlich eine kleine Vereinfachung. In der Tat hat es eine kleine Vereinfachung gegeben. Es ist also gut, dass wir, dass die Politik, dass wir da immer wieder Druck aufbauen, damit hier auch was passiert.
Am Ziel sind wir dennoch nicht, denn die aktuelle Regelung bedeutet, dass die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge, beispielsweise aus dem August 2018, gleichzeitig die sind im September 2018. Aber wenn es dort wieder Unterschiede gibt, haben wir trotzdem möglicherweise Liquiditätsentzug und Bürokratieaufwand. Somit ist es auch so, dass trotz der Vereinfachung, die hier gemacht wurde, weiterhin ein Liquiditätsentzug da ist und weiterhin ein höherer Bürokratieaufwand da ist.
Zwei weitere Aspekte machen den heutigen Antrag erforderlich. Sie kennen die Debatte, die beispielsweise auch im Bund und in Sachsen-Anhalt geführt wird. Sie kennen möglicherweise auch den Antrag aus dem Landtag in Sachsen-Anhalt vom Herbst 2017, und die eben zitierte Bundestagsbefassung ergab eine Überweisung in den Bundestagsausschuss – immerhin. In Berlin findet am 24. September, also in knapp zwei Wochen, eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema statt. Wir werden selbstverständlich – sofern zugestimmt wird – vorab unsere Mitglieder im Bundestag, aber auch wirtschaftspolitische Sprecher über die Position unterrichten.
Es soll sich zusätzlich eine Arbeitsgruppe mit dieser Thematik befassen. Deswegen möchten wir von der
Landesregierung heute eine klare Position für Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Thema mit auf den Weg geben.