… das könne nicht überwacht werden, natürlich ein sehr schwaches Argument, denn auch eine Satzung muss überwacht werden. Es wurde schon in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass auch zwischendurch Kontrollen möglich sind. Also ich denke, damit kann man es nicht vom Tisch wischen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass auf Spielplätzen normalerweise ohnehin niemand raucht, und in Problemvierteln, wo dies vorkommt, ist das wohl eher noch das geringste Problem. Es sollte also getrost den Kommunen überlassen bleiben, ob diese einen Anlass, Gründe und einen Bedarf für eine entsprechende Verbotssatzung sehen.
Wenn wir es ernst meinen mit dem Kampf gegen das Rauchen und dem Schutz unserer Kinder, müssen wir früher und konsequenter ansetzen. Ich erwähnte bereits in der Ersten Lesung die Problematik des Rauchens während der Schwangerschaft mit teils verheerenden Folgen, das Rauchen im Auto oder in geschlossenen Räumen in Gegenwart von Kindern. Ist das Vollqualmen eines Kindes nicht genauso schlimm wie eine körperliche Züchtigung, die nach Änderung des Paragrafen 1631 BGB im Jahr 2000 ausdrücklich verboten ist? Muss es Raucherecken in Schulen geben? Gibt es hier keinen Handlungsbedarf?
Aber es ist müßig, darüber zu reden, denn Deutschland schafft es ja bisher nicht einmal, die EU-Richtlinie zu einem Tabakwerbeverbot aus 2014 umzusetzen. Hier blockiert seit Jahren die CDU mit dem Argument, ein solches Verbot gefährde Arbeitsplätze. Das soll sich allerdings nach einem Kabinettsbeschluss ab 2020 ändern, ist aber auch nicht ganz unser Thema. Deshalb beende ich den Beitrag. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke.
(Vincent Kokert, CDU: Klatschen! – Beifall Christoph Grimm, AfD – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich mich ja auf meine Reden gründlich vorbereite, habe ich gestern nach der
Fraktionssitzung noch mal den Spielplatz meines Vertrauens besucht zusammen mit meinem Sohn und konnte zum Glück feststellen, dass dort in der Zeit, in der ich da war, niemand geraucht hat.
Ich habe es schon in der Ersten Lesung gesagt, ich glaube, wir haben auf den Spielplätzen – so ist zumindest meine Wahrnehmung – teils andere Probleme. Ich höre aus meinem Wahlbereich auch das Thema Vermüllung, in einigen Bereichen das Mitführen von Hunden, was dort teilweise untersagt ist. Das sind die Themen, die die Menschen, zumindest bei uns in Schwerin, mehr bewegen.
Ich habe es eingangs gesagt – da bin ich auch ein Stück weit beim Kollegen Heydorn –: Was nützen die besten Regelungen, wenn die nicht überprüft werden? Denn wir haben es in Schwerin beispielsweise so, da ist das komplett untersagt, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das ist auf kommunaler Ebene geregelt. Die ist sogar mit einer Strafe belegt, bis zu 5.000 Euro. Mir ist aber kein Fall bekannt, dass das bisher irgendwo mal angesetzt wurde, weil dafür schlicht noch die Kapazitäten fehlen. Allein in Schwerin haben wir 74 öffentliche Spielplätze. Da ist schon die Frage zu stellen, wer es am Ende überprüfen soll.
Deswegen, glaube ich, ist es besser, wirklich ein Stück weit mehr auf Zwischenmenschlichkeit zu setzen, als hier den Eindruck zu erwecken, dass wir jetzt ein Problem auf Landesebene lösen, und die Leute anzusprechen, wenn sie dort rauchen, wenn sie Hunde mitführen, wie auch immer. Auch das Thema Handys finde ich da ganz spannend. Ich finde es sehr gut, dass es am Wochenende erstmals eine Kinderdemo gab in Hamburg, wo es darum ging, dass Eltern auf Spielplätzen vielleicht auch mal das Handy beiseitepacken und sich mehr um das Kind kümmern. Das sind, finde ich, richtige Ansätze.
Ich finde es auch wichtig – und darauf haben sich meines Wissens die Obleute aus dem Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss verständigt –, dass wir uns dort mit dem Thema „Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes“ beschäftigen werden, auf Antrag der BMV. Ich glaube, es ist der richtige Weg, sich erst mal im Ausschuss die Dinge anzuschauen, was hat sich bewährt, was hat sich auch nicht bewährt. Ich glaube, viele große Sorgen, die es damals gab, sind nicht eingetreten. Kneipensterben nehme ich zumindest nicht wahr oder dass die Gastronomie besonders gelitten hat in dem Bereich. Ich glaube, es gibt auch viele positive Dinge.
Ich finde, das sollten wir uns jetzt mal anschauen, bevor wir hier irgendeinen zahnlosen Tiger verabschieden, der am Ende von keinem, egal, ob vom Land oder von den Kommunen, umgesetzt werden kann. Deswegen lehnen wir den Vorschlag der BMV auch heute in Zweiter Lesung ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Christian Brade, SPD: Na, das ist ihm wichtig. – Thomas Krüger, SPD: Ja, mit Kindern kennt er sich aus.)
weil diese Leute glauben, dass sich die AfD von der liberalen Grundausrichtung ihrer Anfangszeit entfernt hätte,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wann waren Sie das letzte Mal auf dem Spielplatz, um zu gucken, was da alles so passiert? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Ich denke, wir können da auch genug Vertrauen haben in die Vernunft der Eltern. Ich habe mich durchaus im Vorfeld zu diesem Thema mit einigen mir bekannten Eltern unterhalten, denen das Problem von Kippen oder Passivrauchen auf Spielplätzen nun nicht so unbedingt gegenwärtig ist, dass es einer derartigen Lösung hier im Landtag bedürfe.
Im Übrigen, wenn der Staat alles regelt, dann untergräbt er natürlich auch die von uns allen häufig bemängelte fehlende Diskussionskultur, denn ich denke, dass Eltern solche Probleme durchaus unter sich lösen können, wenn jemand auf dem Spielplatz raucht, dass er von anderen Eltern gebeten wird, das zu unterlassen. Ich denke, hier muss der Staat nicht alles von oben bis ins Kleinste regeln. Eine mögliche Alternative zu diesem Antrag wäre vielleicht auch das Aufstellen von entsprechenden Müllbehältern, Aschenbechern oder auch Warnschildern, die an die Vernunft der Raucher, der rauchenden Eltern appellieren. Aber das ist sicher nicht Aufgabe des Landtages, sondern das ist Aufgabe der Kommunen. Wir haben einige hier, die auch in Kommunalparlamenten unterwegs sind und sich dort entsprechend dafür einsetzen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir waren gerade Zeuginnen und Zeugen einer Belehrung der Einreicherin des Gesetzentwurfes.