Protokoll der Sitzung vom 12.09.2018

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir waren gerade Zeuginnen und Zeugen einer Belehrung der Einreicherin des Gesetzentwurfes.

Wissen Sie, Herr Abgeordneter, bevor Sie die Einreicherinnen und Einreicher des Gesetzentwurfes belehren, schulden Sie diesem Hause ganz andere Erklärungen,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

zum Beispiel zu Gewaltfantasien, Springburg und so weiter.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bleiben seitens der Linksfraktion dabei, dass wir diesen Gesetzentwurf unterstützen. Das haben wir aus inhaltlichen Gründen bereits in der Ersten Lesung vorgetragen. Sie als Koalitionäre der SPD- und CDU-Fraktion haben in Ihren Redebeiträgen in der Ersten Lesung – ich erinnere noch an Herrn Schulte und Herrn Ehlers – auch darauf abgestellt, dass das Anliegen inhaltlich unterstützt wird, und argumentieren heute aber formal. Da geht es nur noch um Kontrollen.

Sie hatten damals empfohlen – ja, Herr Schulte, wenn Sie sich erinnern, nicht so recht, aber ich habe es

eben noch mal nachgelesen, es war auch ein Disput zwischen uns –, Sie hatten empfohlen, die Debatte in den Ausschüssen, also im zuständigen Ausschuss zu führen. Wir haben gerade erfahren, die Einzigen, die wirklich dranblieben und jetzt im Wirtschaftsausschuss in der Obleuterunde in der vergangenen Woche erwirkt haben, dass wir uns auch mit einer Evaluation des geltenden Gesetzes befassen, war die BMV selber. So weit zu der Ankündigung, man wolle sich dafür einsetzen, das Thema größer zu fassen. Ihren Worten seitens der SPD und CDU haben Sie also nicht so recht Taten folgen lassen.

(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU)

Wir bleiben aber dran.

Sie haben auch heute angekündigt, diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen zu wollen. Das ist sehr bedauerlich, denn es gibt viele Gründe, Kinder und Heranwachsende zu schützen, präventiv zu arbeiten und alle Möglichkeiten, Gesundheitsschädigungen zu erleiden, zurückzudrängen. Das ist, wenn auch sicherlich in diesem Gesetzentwurf vom Umfang dessen, was da eine Rolle spielen könnte, noch eher dürftig zu nennen, aber ein wichtiger Schritt. So sehen wir es zumindest.

Wenn man sich anschaut, wer sich zu diesem Thema geäußert hat – sowohl im Umfeld des Erscheinens dieses Gesetzentwurfes als auch im Nachgang –, ist deutlich geworden, dass es viele gibt. Sogar der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband unseres Bundeslandes, der sonst eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes ablehnt, bezeichnet das Rauchverbot auf Spielplätzen als logisch und konsequent, so zumindest nachlesbar in der „Ostsee-Zeitung“ vom 25. Mai dieses Jahres. Das Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund sind der gleichen Meinung und werden vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg in ihrer Positionierung unterstützt. Das sind also auch Akteure aus dem nicht parlamentarischen Raum, die hier Rückendeckung, Rückenwind geben.

Es ist vorgetragen worden, eine Dritte Lesung vorzunehmen. Das unterstützen wir. Eine Dritte Lesung ist nach Paragraf 52 unserer Geschäftsordnung möglich. Wenn die Frage steht, warum denn noch Dritte Lesung, müsste doch begründet sein, auch inhaltlich – es ist darauf verwiesen worden –, dass zum Beispiel das Bundesland Berlin heute bekanntgegeben hat, dass es einen solchen Schritt gehen werde. Auch die Berlinerinnen und Berliner – SPD-geführtes Ressort in diesem Falle – haben gute Gründe, diesen Weg zu gehen. Mit deren Argumentation und deren Gründen sollte sich dann auch im Verfahren auseinandergesetzt werden.

Dann will ich noch auf einen Punkt eingehen, der hier formal sehr strapaziert wurde: Kann man das kontrollieren oder kann man das nicht kontrollieren? Es wird sich genauso gut und so schlecht kontrollieren lassen wie in den Gaststätten. Das Bedeutsame an einem Gesetz – Gesetz sozusagen auch als Konsens in der Gesellschaft, eine Verhaltensnorm zu fixieren – ist, diejenigen, die auf die Einhaltung eines Gesetzes drängen, das sind nicht behördliche Vertreterinnen und Vertreter oder Polizei wegen meiner, sondern das sind auch die Bürgerinnen und Bürger in der Zivilgesellschaft selber, die dann aber autorisiert sind. Sie haben im Rücken dieses Gesetz und können sagen,

es ist Rechtslage und man möge sich daran halten. Also die, die dann auf die Einhaltung dieses Gesetzes achten und die Kontrolle dieses Gesetzes vornehmen, auf die Einhaltung des Gesetzes drängen, die haben die Autorität, die wir ihnen verleihen.

Das ist nicht zu unterschätzen. Das ist wichtig, ein solches Signal zu senden. Insofern erneuern wir unsere Position vom letzten Mal und plädieren dafür, eine Dritte Lesung anzustreben. Lassen Sie uns in der Sache diskutieren! Dass es den Willen, zumindest in Ansätzen, gibt, hat der Wirtschaftsausschuss bewiesen. Wir sollten es als Parlament in Gänze tun. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe die Aussprache und nutze die Gelegenheit, auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule Malchin zu begrüßen.

(Vincent Kokert, CDU: Sehr schön!)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2153.

Im Rahmen der Debatte ist gemäß Paragraf 50 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung seitens der Fraktion der BMV zum Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2153 die Überweisung federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss und die Durchführung einer Dritten Lesung beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer also der Überweisung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2153 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss und der Durchführung einer Dritten Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes und die Durchführung einer Dritten Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von AfD, DIE LINKE, BMV und dem fraktionslosen Abgeordneten, bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2153.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2153 bei Zustimmung der Fraktionen der BMV und DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/2154.

Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz – 2. LFischÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2154 –

In der 37. Sitzung des Landtages am 30. Mai 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre auch hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Borschke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Eines vorweg: Angeln als Schulfach ist absolut gut und richtig und begrüßenswert.

(Beifall Andreas Butzki, SPD – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Marc Reinhardt, CDU)

Es schult das Verständnis unserer Kinder für Zusammenhänge, die zwischen Mensch und Natur bestehen, und es versetzt unsere Kinder in die Lage,

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

irgendwelche gestörten Äußerungen in der Öffentlichkeit richtig bewerten zu können. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der vielen Menschen das Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur vollkommen abhandengekommen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss es hier noch mal betonen: Mit unserem Antrag wollen wir für Rechtssicherheit für unsere Angler sorgen. Bisher wird zum Beispiel das gemeinschaftliche Angeln unter den Verboten aufgeführt.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das stimmt doch gar nicht.)

Teile der Ausübung müssen aus der Illegalität und aus dem Verbotsbereich herausgeholt werden. Der Vorwand für eine Anzeige wird mit unserem Antrag auf Änderung ausgehebelt. Mit der Änderung in Paragraf 26 ordnen wir einen Verstoß dann bei den Ordnungswidrigkeiten ein. Die Ausübung einer für unser Land so wichtigen Freizeit- und Sportbeschäftigung muss geschützt werden vor den Eigeninteressen irgendwelcher obskurer Umwelt- und Naturschutzverbände.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Unsere Angler leisten einen erheblichen Beitrag zum Umwelt-, Natur- und zum Tierschutz in unserem Land.

(Andreas Butzki, SPD: Das stimmt.)

Nicht annähernd Vergleichbares leisten Verbände wie PETA. Die rechtmäßige Ausübung solcher Freizeitbeschäftigung wie das Angeln ist ein schutzwürdiges Gut in unserer Gesellschaft. Wir können nicht Angeln als Unterrichtsfach einführen, aber gleichzeitig, …

(Andreas Butzki, SPD: Das ist ein Angebot in der Ganztagsschule, Herr Borschke.)

… aber gleichzeitig Teile des Angelns kriminalisieren, zulassen, dass das kriminalisiert wird. Das geht nicht. Daher bedarf es einer Änderung in der Strafwürdigkeit. Wir müssen also Grenzen setzen, um die Bevölkerung in der Ausübung des Angelns vor dem Verlust des gesunden Menschenverstandes zu schützen. Wer für Rechtssicherheit eintreten will, kann diesen Antrag eigentlich nicht ablehnen. Ich habe bisher auch kein wirkliches Argument gegen diesen Antrag feststellen können.

(Andreas Butzki, SPD: Das lese ich Ihnen allen mal vor.)

Ich beantrage daher noch mal die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV – Peter Ritter, DIE LINKE: Weil es hier keine neuen Sachverhalte gibt, geht das nicht.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Muss man dem denn alles erklären?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Am 30. Mai, Herr Borschke, haben Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht. In den letzten drei Monaten hat sich die Position meiner Fraktion dabei nicht geändert. Und ich muss Ihnen sagen, ich arbeite jetzt seit eineinhalb oder zwei Jahren sehr gut mit den Verantwortlichen des Landesanglerverbandes zusammen.

(Minister Dr. Till Backhaus: Vielleicht auch mit dem Ministerium?!)

Ich hatte es vorhin schon in der Aktuellen Stunde gesagt, ich bin auch sehr froh, dass wir dieses Angelangebot in der Ganztagsschule haben.